Zuschauerfrage: Ich habe in der Probezeit gekündigt und bekomme keinen Urlaub?

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  • Опубликовано: 16 июн 2023
  • Meine Empfehlungen für jeden der frisch auf Intensivstation anfängt:
    Klinikleitfaden Intensivpflege (das erste was ich mir damals gekauft habe) amzn.to/2D16tY7
    Buch Atem, Atemhilfen (für Fortgeschrittene in der Beatmung) amzn.to/2xhcsml
    Buch Intensivpflege und Anästhesie (In der Fachweiterbildung genutzt) amzn.to/2Nebwcu
    Intensiv-Station Karten Set klein (Prima Gedankenstütze für die Praxis) amzn.to/2MBmovT
    Intensiv-Station Karten Set groß (Prima Gedankenstütze für die Praxis) amzn.to/2NGRgjp
    Blutgase-Karten-Set (Prima Gedankenstütze für die Praxis) amzn.to/2D4n3GR
    Beatmung-Basic-Karten (Prima Gedankenstütze für die Praxis) amzn.to/2xmOHIN
    Bei den Links in der Videobeschreibung handelt es sich um Affiliate-Links, die mir helfen diesen Kanal zu finanzieren. Ich gehe damit sehr verantwortungsvoll um und empfehle nur Dienstleistungen und Produkte, die ich selbst nutze und die ich mir selbst empfehlen würde, wenn ich neu auf der Intensivstation anfangen würde.
    Disclaimer:
    Verwenden Sie Informationen aus "Pflege Kraft" nicht als Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen und treffen Sie keine Selbstdiagnosen. Die Videos von "Pflege Kraft" dienen der allgemeinen Information von Fachpersonal, nicht der Beratung im Falle individueller Anliegen.
    Bei gesundheitlichen Beschwerden konsultieren Sie bitte Ihren Arzt oder Zahnarzt. Nur eine individuelle Untersuchung kann zu einer Diagnose und Therapieentscheidung führen.
    Nehmen Sie Medikamente nur nach Absprache mit einem Arzt oder Apotheker ein.
    Die Videos von "Pflege Kraft" werden offen erstellt und haben weder eine unmittelbare redaktionelle Begleitung noch eine fortlaufende Kontrolle. Auch wenn ich ständig an Verbesserungen meiner Videos arbeite, können einzelne Fehler, veraltete oder unvollständige Informationen oder womöglich gesundheitsgefährdende Inhalte nicht ausgeschlossen werden.

Комментарии • 2

  • @Eabool
    @Eabool 11 месяцев назад

    Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich die Urlaubstage vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Das deutsche Bundesurlaubsgesetz sieht eine Pflichterholungszeit vor. Das bedeutet: Mit einer Auszahlung ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllt. Es ist nicht erlaubt und der Arbeitgeber trägt das Risiko. Das heißt: Mit einer Auszahlung wird der Urlaubsanspruch nicht erfüllt. Die Beschäftigten könnten die ausgezahlten Urlaubstage noch einmal einfordern, und hätten beste Chancen, vor Gericht damit durchzukommen.
    Stirbt der Arbeitnehmer, haben die Erben Anspruch auf Abgeltung/Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs (BAG, Urteil vom 22.1.2019, 9 AZR 45/16).

    • @PflegeKraft
      @PflegeKraft  9 месяцев назад

      Danke für die Ergänzung, bei Kündigung ist das meines Wissens nach anders. Aber da bin ich kein Experte.