Welche besonderen Rechte haben schwerbehinderte Arbeitnehmer?
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- Опубликовано: 15 окт 2024
- Hier erhalten Sie einen Überblick zu den besonderen Rechten schwerbehinderter Arbeitnehmer - von der Ablehnung von Mehrarbeit bis zum Zusatzurlaub. Wir zeigen Ihnen, worin die einzelnen Ansprüche konkret bestehen und was Sie als Schwerbehindertenvertretung (SBV) damit zu tun haben. Dieses Kurzvideo ist zudem eine optimale Möglichkeit, um Ihre schwerbehinderten Kollegen schnell und einfach über ihre wichtigsten Rechte aufzuklären.
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Diese Sonderrechte führen oft nur dazu das der Schwerbehinderte keine Arbeit mehr bekommt.
Und Falls er noch welche hat manchmal so lange gemobbt wird bis er die Firma verlässt.
Eine Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Rechte betroffener Kollegen ein!
@@ifbseminar
Ja sicher.
Aber das kann man vergessen.
Wenn die Firma einen loswerden will wird ein Weg gefunden.
@@xevo250 Negativbeispiele kann man leider nie ausschließen, aber es gibt zum Glück auch viele Betriebe, bei denen es anders läuft. In jedem Fall ist gute Schulung für die SBV wichtig - mit konkreten Tipps zur praktischen Umsetzung dieser Rechte.
@@ifbseminar
In guten Betrieben erkranken die Mitarbeiter auch seltener.
Dieses Glück hatte mein Bruder leider nicht.
So lange er funktionierte wie es erwartet wurde war alles recht.
Aber nach einem schweren Infarkt
mit langer Arbeitsunfähigkeit wurde er schon aussortiert.
Und ein Arbeitsplatz für einen Schwerbehinderten hatte man nicht.
Heute bezieht er eine EU Rente aber der lange Weg bis dahin hätte man ihm ersparen können.
Hier kann ich das Handeln der Firma eher verstehen wie das der Rentenversicherung.
@@xevo250 Das ist wirklich traurig. Alles Gute für Deinen Bruder!
Danke für die Info.
Sehr gerne!
Hallo, was ist mit Teilzeitarbeit gemeint? Ist nach Antrag der Arbeitgeber dazu verpflichtet den schwerbehinderten Arbeitnehmer Teilzeit einzustellen?
Liebe Grüße
Hallo @zasminmsp6389: Der besondere Anspruch auf Teilzeitarbeit für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen ergibt sich aus § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX. Dieser verlangt nur, dass die kürzere Arbeitszeit wegen der Art oder der Schwere der Behinderung notwendig ist. Mehr dazu liest Du auch hier:
www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/sbv/teilzeitanspruch
Herzliche Grüße
Hallo, wie sieht das denn mit Gehalt aus darf ein Arbeitgeber einem Schwerbehinderten ein entgelt das seinen Tätigkeiten enspricht verweigern, wegen angeblicher Minderleistung? Bzw den Beruflichen aufstieg verweigern weil der Schwerbehinderte keinen Führerschein hat?
Hallo @M4sterMuffel, bei individuellen Fällen können wir leider nicht weiterhelfen. Als Seminaranbieter dürfen wir keine rechtliche Beratung erteilen. Wir wünschen Dir alles Gute
Sehr gutes Video. Danke dafür
MalerRobin, vielen Dank für die nette Rückmeldung, es freut uns, wenn unsere Videos weiterhelfen! Herzliche Grüße
Hallo also meine Arbeitskollegen haben alle 30 urlaubstage und ich 32 habe ein schwerbehinderten Ausweis mit 70° also bedeutet das das ich nicht 32 urlaubstage habe sondern 35?
Ich arbeite 5tage die Woche
Hallo @marcelriebold6185: Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer 5 Tage. Dieser ist zusätzlich zum „normalen“ Erholungsurlaub zu gewähren, der Dir laut Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen zusteht (§ 208 SGB IX). Voraussetzung ist, dass die Schwerbehinderung bereits das ganze Kalenderjahr vorlag, ansonsten wird anteilig berechnet.
Mehr dazu findest Du auch hier:
www.ifb.de/wissen/schwerbehindertenvertretung/rechte-schwerbehinderte#Zusatzurlaub%20f%C3%BCr%20schwerbehinderte%20Arbeitnehmer
@@ifbseminar mein Ausweis ist Unbefristet und wurde schon 2019 ausgestellt
@@marcelriebold6185 Ich arbeite nur 2 Tage in der Woche, springe aber zusätzlich bei Bedarf ein . Ich habe auch 5 Tage mehr. 2 Tage ist Beschiss
Sollte man die Ablehnung von Mehrarbeit schriftlich beantragen oder reicht es wenn der Ausweis vorgelegt wurde?
@olllcay4060, ja, am besten ist es, das schriftlich zu beantragen. Herzliche Grüße
Ich bin Schwerbehindert und habe gerade einen Fall. Wir haben Gleitzeit, und ich soll Überstunden machen. Habe die Überstunden, also alles was über 8 Std. hinaus geht abgelehnt. Nun sagt mein Arbeitgeber aber, wir haben doch Gleitzeit, also fängst Du halt später an. Was nun? Seit gut 40 Jahren fange ich immer pünktlich 7 Uhr an trotz Gleitzeit. Gleitzeit nutze ich nur, wenn ich wichtige Termine habe, die vielleicht nur morgens möglich sind. Wie soll ich mich denn nun verhalten?
Hallo @peterh.6966, Mehrarbeit und Gleitzeit sind ja zwei verschiedene Dinge. Geht es Deinem Arbeitgeber darum, dass er Deine Arbeitsleistung erst später abrufen möchte oder darum, dass Du tatsächlich mehr als 8 Stunden arbeiten sollst? Im letzteren Fall kannst Du einen schriftlichen Antrag stellen und die Mehrarbeit ablehnen. Mehr dazu auch hier:
www.ifb.de/wissen/schwerbehindertenvertretung/rechte-schwerbehinderte
Am besten auch einfach mal mit Eurer Schwerbehindertenvertretung reden, wenn es in Eurem Betrieb eine gibt, oder mit Eurem Betriebsrat. Viel Glück und herzliche Grüße
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin zu 60%Schwerbehindert und arbeite im öffentlichen Dienst. Habe jetzt die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bekommen. Wollte nun in meiner Firma 15 Stunden in der Woche Hinzuverdienen was theoretisch auch machbar wäre. Meine Chefin meinte mein Arbeitsplatz ist besetzt und sie stellen nicht mehr ein, so ein Quatsch mein Arbeitsvertrag ist doch gültig.
Kann mir jemand helfen?
Hallo @silkepeters2705: Am besten, Du wendest Dich zunächst an die SBV in Deinem Betrieb oder holst Dir anwaltlichen Rat. Herzliche Grüße
Wie ist das mit dem Kündigungsschutz bei 520€ Aushilfen?
Hallo @corsahenni,
entscheidend für den Kündigungsschutz ist, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt (§ 168 SGB IX), dann besteht der besondere Kündigungsschutz auch für die Aushilfe. Die Ausnahmen sind in § 173 SGB IX geregelt, Hauptanwendungsfall hier: Zum Zeitpunkt der Kündigung besteht noch kein Arbeitsverhältnis, das länger als sechs Monate andauert. Herzliche Grüße
Gilt der besondere Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen auch?
Hallo @xxxxxx-rf2rw, bei befristeten Arbeitsverhältnissen endet das Vertragsverhältnis durch Zeitablauf. Der Sonderkündigungsschutz greift in diesem Fall nicht, ebenso wenig übrigens auch bei Aufhebungsverträgen. Falls die Kündigung während des Zeitraums des befristeten Vertrages ausgesprochen wird, gibt leider keine pauschale Antwort. Hier kommt es auf den Einzelfall und die Art der Befristung an. In so einem Fall sollte man sich am besten mit dem Betriebsrat und der SBV austauschen bzw. anwaltlichen Rat einholen. Herzliche Grüße
@@ifbseminar Vielen Dank
Vielen Dank. Bitte habe ich nicht genau verstanden. Mit Kündigungsschutz. Können Sie mich kurz und einfach erklären.
Hallo Ghaith abdulsalam, mehr zum besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer haben wir auch hier erklärt:
www.betriebsrat.de/news/kuendigungsschutz-20126
Herzliche Grüße