Ist eine Verrechnung der Vorabbesteuerung mit der Erbersatzsteuer denkbar? Warum/warum nicht … Nur mal eine Idee weil natürliche Personen nach bisheriger Meinung im Erbschaftsfalls die bereits gezahlten Steuern ohne Veräußerung opfern würden. Klingt für mich nach einem möglichen Angriffspunkt gegen die Rechtmäßigkeit dieser Steuer.
Wie behandelt man denn die Vorabpauschale in einer Kapitalgesellschaft? Da wird diese ja nicht automatisch eingezogen - bucht man dann einen fiktiven Gewinn?
Jetzt unverbindliche Steueranalyse durchführen ->
koeber-partner.com/kostenlose-steueranalyse
Ist eine Verrechnung der Vorabbesteuerung mit der Erbersatzsteuer denkbar? Warum/warum nicht … Nur mal eine Idee weil natürliche Personen nach bisheriger Meinung im Erbschaftsfalls die bereits gezahlten Steuern ohne Veräußerung opfern würden. Klingt für mich nach einem möglichen Angriffspunkt gegen die Rechtmäßigkeit dieser Steuer.
Vielen Dank!😊
Danke
Wie behandelt man denn die Vorabpauschale in einer Kapitalgesellschaft? Da wird diese ja nicht automatisch eingezogen - bucht man dann einen fiktiven Gewinn?
Hat die Stiftung auch einen Freibetrag für Kapitalerträge wie eine Privatperson?
Yes, den Sparerpauschbetrag iHv 1T Euro