Sehr gerne. Die Meldung im OSS Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern ist quartalsweise zu tätigen und zwar immer bis zum Ende des auf das Quartalsende folgenden Monats. Für das 1. Quartal (Januar, Februar, März) also beispielsweise bis spätestens zum 30. April.
Hey. Wie läuft es mit dem OSS verfahren nachträglich ab, wenn ich die Lieferschwelle überschritten habe. Es wurde in 5 verschiedenen EU Länder Ware verkauft, aber keine Anmeldung abgegeben. Welche Kosten werden auf uns zu kommen? Vielen Dank im Voraus
Eine rückwirkende Registrierung für das OSS-Verfahren ist unseres Wissens nach nicht möglich. Haben Sie denn bereits den Schwellenwert von 10.000 EUR für grenzüberschreitende Verkäufe überschritten? Falls ja, sollten Sie sich zeitnah mit Ihrem Steuerberater austauschen. Wir dürfen an dieser Stelle keine bindende Beratung vornehmen.
Wir dürfen leider nicht steuerlich beraten und müssten Sie daher zur Sicherheit an Ihre Steuerberatung verweisen. Hier jedoch einmal grundlegende Überlegungen: Nutze ich einen externen Versanddienstleister oder lasse z. B. Amazon Waren für mich versenden, zählt ein grenzüberschreitender Versand auch hier einerseits auf den Schwellenwert der 10.000 EUR netto sowie muss nach Überschreitung des Schwellenwertes ziellandbesteuert agiert werden. Beim POD handelt es sich grundsätzlich ja auch um ein externes Fulfillment, mit dem Unterschied, dass die Waren nicht schon auf Lager sind, sondern erst bei Bestellung produziert werden. Für die steuerliche Betrachtung ist daher vermutlich auch hier relevant aus welchem Land wird die Ware verschickt und in welches Land wird sie versendet. Wie eingangs erwähnt können wir hierfür jedoch keine Gewähr übernehmen und bitten Sie sich hierzu mit Ihrer Steuerberatung abzustimmen.
Es gibt einen OSS-Bericht, der in easybill über die Auswertungen erstellt werden kann, um die Umsätze für die einzelnen Länder zu sehen. Der ist aber nicht dazu geeignet direkt in das BOP-System hochgeladen zu werden.
Wichtige Information zum 01.01.2023: Luxemburg senkt MwSt-Sätze temporär ab.
Mehr dazu hier: ruclips.net/video/ppnykR34R5g/видео.html
Bester Support
Vielen Dank für das Lob! 🎉
🏆
Danke für das Video :) Wenn man sich für das OSS angemeldet hat, wie oft muss man dann die UStVa für das Ausland machen?
Sehr gerne.
Die Meldung im OSS Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern ist quartalsweise zu tätigen und zwar immer bis zum Ende des auf das Quartalsende folgenden Monats. Für das 1. Quartal (Januar, Februar, März) also beispielsweise bis spätestens zum 30. April.
Hey. Wie läuft es mit dem OSS verfahren nachträglich ab, wenn ich die Lieferschwelle überschritten habe. Es wurde in 5 verschiedenen EU Länder Ware verkauft, aber keine Anmeldung abgegeben.
Welche Kosten werden auf uns zu kommen?
Vielen Dank im Voraus
Eine rückwirkende Registrierung für das OSS-Verfahren ist unseres Wissens nach nicht möglich. Haben Sie denn bereits den Schwellenwert von 10.000 EUR für grenzüberschreitende Verkäufe überschritten?
Falls ja, sollten Sie sich zeitnah mit Ihrem Steuerberater austauschen. Wir dürfen an dieser Stelle keine bindende Beratung vornehmen.
Wie sieht es mit print on demand z. B. Prinful, spreadshirt? Muss ich mich dann auch anmelden. Würde mich sehr freuen über einen Antwort. :)
Wir dürfen leider nicht steuerlich beraten und müssten Sie daher zur Sicherheit an Ihre Steuerberatung verweisen. Hier jedoch einmal grundlegende Überlegungen:
Nutze ich einen externen Versanddienstleister oder lasse z. B. Amazon Waren für mich versenden, zählt ein grenzüberschreitender Versand auch hier einerseits auf den Schwellenwert der 10.000 EUR netto sowie muss nach Überschreitung des Schwellenwertes ziellandbesteuert agiert werden.
Beim POD handelt es sich grundsätzlich ja auch um ein externes Fulfillment, mit dem Unterschied, dass die Waren nicht schon auf Lager sind, sondern erst bei Bestellung produziert werden.
Für die steuerliche Betrachtung ist daher vermutlich auch hier relevant aus welchem Land wird die Ware verschickt und in welches Land wird sie versendet.
Wie eingangs erwähnt können wir hierfür jedoch keine Gewähr übernehmen und bitten Sie sich hierzu mit Ihrer Steuerberatung abzustimmen.
Wie kann ich den Bericht auf Easybill für die OSS-Verfahren herunterladen, um in das BOP-System hochzuladen?
Es gibt einen OSS-Bericht, der in easybill über die Auswertungen erstellt werden kann, um die Umsätze für die einzelnen Länder zu sehen. Der ist aber nicht dazu geeignet direkt in das BOP-System hochgeladen zu werden.
@@easybillTV Danke für die schnelle Antwort. Ist eine geeignete Exportdatei für das BOP-Portal geplant?