Einführung Gebäudeenergiegesetz GEG - Teil1 - Aufzeichnung vom 15.3.2021

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 15 сен 2024
  • Prof. Dr. Harald Krause
    Studiengang EGT an der TH Rosenheim
    Modul Energiebilanzen für Gebäude

Комментарии • 12

  • @josefjoachimsthaler8202
    @josefjoachimsthaler8202 3 года назад +4

    Wiederum ein tolles Video. Ich bin derzeit in Ausbildung zum Gebäude-Energieberater. Großes Lob an Prof. Krause.
    Diese Videos sind so toll gemacht. Ich habe schon so viel gelernt dadurch. Herzlichen Dank an Sie, Prof. Dr.
    Krause. DANKE !!!

  • @jessi.rocks95
    @jessi.rocks95 3 года назад +1

    Vielen lieben Dank für das Video. Ich studiere zwar nicht mehr, interessiere mich aber für das Thema.
    Herzlichen Dank! :)

  • @christianhelbich2959
    @christianhelbich2959 2 года назад

    Danke für den interessanten Vortrag. Können Sie mir sagen, ob es auch Befreiungen gibt vom GEG, z.B. bei kleineren Ferienhäusern ?

    • @HaraldKrause
      @HaraldKrause  2 года назад

      Hallo Herr Helbich, es gibt Ausnahmen für Gebäude, die "für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind" §2 GEG und für kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche gibt es ein vereinfachtes Nachweisverfahren §104 GEG

    • @christianhelbich581
      @christianhelbich581 2 года назад

      @@HaraldKrause Hallo Herr krause, danke für Ihre Information. VG Christian Helbich

    • @christianhelbich581
      @christianhelbich581 2 года назад

      @@HaraldKrauseHallo Herr krause, muss eine Nutzungsdauer von kleiner 4 Monaten nachgewiesen werden bzw. wie wird dies geprüft ? Ich habe auch noch unter § 2 gefunden: "für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt". Ich verstehe dies so: Das Haus wird vornehmlich ausserhalb der Heizperiode genutzt, z.B. ca. Mitte April bis Mitte September. Da fällt dann nur Warmwasser ins Gewicht. Wenn man dann noch auf technisch auf die solare Nutzung für Heizung (Betonkernaktivierung Bodenplatte, Geregelte Vorlaufgeschwindigkeit der Heizung) und Warmwasser setzt, könnte man den Zeitraum einer Zuheizung und fast alleinigen Deckung durch die Sonne noch weiter vergrößern, vielleicht von Ende März bis Ende September, oder ? Oder spielt bei dieser Regelung nach § 2 die eingebaute Heizungs- und Gebäudetechnik überhaupt keine Rolle ?

    • @HaraldKrause
      @HaraldKrause  2 года назад

      @@christianhelbich581 Da ich den Fall noch nicht hatte, kann ich Ihnen leider zur Handhabung in der Praxis nichts raten. Nach meinem Verständnis ist weniger Frage, wie das Haus tatsächlich genutzt wird sondern, wie es genutzt werden könnte. Falls also eine Heizung für einen ganzjährigen Betrieb vorhanden ist, sollte das Haus auch so behandelt werden. Alles ohne Gewähr. Evtl. findet man in den Auslegungsfragen zum GEG bei DIBT noch was dazu. www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle/enev-auslegungsfragen - Leider sind die nicht aktuell

    • @christianhelbich2959
      @christianhelbich2959 2 года назад

      @@HaraldKrause danke für ihre Antworten

  • @5ergius
    @5ergius Год назад

    Hallo Herr Krause. Danke für diese Einführung
    11:20 Gibt es Gegenüberstellungen des Endenergiebedarfes mit real gemessenen Werten? Wäre ja einfach zu ermitteln und gegenüber zu stellen...
    13:13 Warum sind Sie nicht auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit eigegangen. (Die Maus lag schon auf den Punkt)

    • @HaraldKrause
      @HaraldKrause  Год назад

      Hallo Herr M..., 1. die Berechungsverfahren und Werte für den öffentlich rechtlichen Nachweis sind für einen Vergleich mit realen Werten nur bedingt geeignet. Das hat mehrere Gründe u.a. keine regionalen Klimadaten, keine detaillierte Verschattungsanalyse, ggf. Pauschalierung der Wärmebrücken und Luftdichtheit sowie Belegungsdichte. Wenn man alles detaillierter rechnet (nach 18599 oder mit dem PHPP) stimmen die Werte als statistisches Mittel ganz gut mit der Realität überein (siehe Publikationen z.B. vom Passivhaus Institut). 2. Da es nur um eine erste Einführung ging, kann ich natürlich nicht alles abhandeln. Die Wirtschaftlichkeit vom Maßnahmen hat sich in letzter Zeit auch deutlich verändert.