weitere Anmerkung/Frage: es wird gesagt (5:47), dass die Verjährungseinrede eine taugliche Einrede hinsichtlich § 1147 sei, jedoch steht in § 216, dass die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek besteht, den Gläubiger nicht daran hindert, seine Befriedigung aus dem Belasteten Gegenstand zu suchen
Super Video, wirklich sehr sehr gut vorgetragen und hin und wieder musste ich schmunzeln. Sehr gut erklärt, ich konnte jedem Punkt sehr gut folgen. Danke, es hat mir sehr geholfen !
stehe kurz vorm examen und gucke mir gerade das video zum 7. mal an, weil ich das thema immer wieder vergesse
weitere Anmerkung/Frage:
es wird gesagt (5:47), dass die Verjährungseinrede eine taugliche Einrede hinsichtlich § 1147 sei, jedoch steht in § 216, dass die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek besteht, den Gläubiger nicht daran hindert, seine Befriedigung aus dem Belasteten Gegenstand zu suchen
Super Video, wirklich sehr sehr gut vorgetragen und hin und wieder musste ich schmunzeln. Sehr gut erklärt, ich konnte jedem Punkt sehr gut folgen. Danke, es hat mir sehr geholfen !
sehr gutes Video, danke dafür:) Aber müsste es bei 10:22 in der Folie nicht "hypothekenbezogene EINWENDUNGEN gegen den Ersterwerber" heißen?
hast recht, er sagt aber auch "Einwendungen"
ich fühl diesen redeflow
Hoffentlich ist es vom feeling her ein gutes Gefühl.
ich fühle diese:n Mäise