Hypothek 2 - Zweiterwerb | Immobiliarsachenrecht | Folge 7

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  • Опубликовано: 18 окт 2024

Комментарии • 17

  • @ennia1784
    @ennia1784 3 года назад +25

    Mit Abstand das beste Video zur Thematik. Sehr gut und verständlich erklärt. Die Tatsache, dass alles aus dem Gesetz abgeleitet wird und dass der Weg dahin schrittweise beschrieben wird, macht das Ganze noch "angenehmer" und zeigt, was unter juristisches Arbeiten zu verstehen ist. Vielen Dank.

  • @furkan123120
    @furkan123120 3 года назад +13

    Ich fände es besser, wenn bspw. kurz die Ansichten zu einem Problem dargestellt worden wären (18:30). Einen möglichen Lösungsansatz hätte man in weniger als 30 Sekunden aufzeigen können.
    Denen, welche die Vorlesung nicht besuchen können, wäre dadurch zumindest Abhilfe geschafft.
    Abgesehen von letzterem finde ich eure Beiträge dennoch sehr hilfreich!

  • @nickmuller8733
    @nickmuller8733 4 года назад +8

    Der Mann ist der Hammer!

  • @catsrecovery4304
    @catsrecovery4304 5 лет назад +3

    Gutes Video! Schön aufgeschlüsselt.

  • @lorythmem230
    @lorythmem230 5 лет назад +2

    Super Video! Es wird alles sehr ansehnlich und klar erklärt. Ist mir eine große Hilfe. :)

  • @frankab8668
    @frankab8668 5 лет назад

    Sehr hilfreich und sogar unterhaltsam. Danke!

  • @MH-cd8tk
    @MH-cd8tk 3 года назад

    Super hilfreiches Video:) generell ist die ganze Reihe super! Ich hätte noch eine Frage zum Prüfungsaufbau zu § 1138 BGB: wenn man das Problem der forderungsentkleideten Hypothek iRd Verfügungsbefugnis für die Forderung anspricht, was wird dann des zweiten Prüfungspunktes zur Abtretbarkeit und Bestimmbarkeit gesagt? Danke für diese Videoreihe :)

  • @INVICTU5_FW
    @INVICTU5_FW 2 года назад +1

    Super Video!! Bei 12:57 frage ich mich allerdings wieso das Nichtbestehen nicht schon unter 2) angesprochen wird. Eine Forderung kann doch nur abtretbar und bestimmbar sein wenn sie auch existent ist oder habe ich da einen Denkfehler?

    • @INVICTU5_FW
      @INVICTU5_FW 2 года назад

      Einzige Erklärung für mich: Unter 2) wird abstrakt geprüft ob die in Frage stehende Forderung abtretbar und hinreichend bestimmt ist bzw. eben hypothetisch wäre wenn sie existiert und dann unter der Verfügungsbefugnis konkret geprüft wird.

  • @jc5239
    @jc5239 3 года назад +2

    Frage zur Thematik ab 12:40: Wenn §§ 1138, 892 BGB unter Verfügungsbefugnis für die Forderung geprüft wird, was wird dann unter "2. Forderung ist abtretbar und hinreichend bestimmt" geprüft? Das bereitet mir Probleme. Vielen Dank

    • @real8186
      @real8186 4 месяца назад

      Kann man auch sein lassen. Eine Forderung muss immer hinreichend bestimmbar sein, die Laufzeit oder der Leistungsgegenstand muss klar für die Partein erkennbar sein. An sich ein sehr unproblematischer Prüfungspunkt, sodass ihn meist auch weglassen kann. Ist Vergleich mit Einig sein im Zeitpunkt der Übergabe beim 985. den spricht man auch nur dann an, wenn der SV Hinweise drauf liefert.

  • @Herr_Internet
    @Herr_Internet 5 лет назад +1

    Insgesamt sollten es ja 10 Videos sein. Kommen die anderen Videos noch nach?

  • @joseff6583
    @joseff6583 4 года назад

    Sehr starke Vorstellung! Allerdings sind die ständigen Hinweise auf die Vorlesung leider etwas nervig.

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  4 года назад +1

      Dass verstehen wir und bitten gleichzeitig um Verständnis - die Videos wurden in erster Linie für die Vorlesung produziert und nur zusätzlich auf RUclips veröffentlicht. Da bleibt der ein oder andere Verweis leider nicht aus.

  • @maise9915
    @maise9915 2 года назад +13

    digger dieses schema am ende fickt anders rein damit versteht man es soo viel besser