Gemeinsam Unfälle vermeiden - Unfall bei Dacharbeiten an RE 460

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  • Опубликовано: 2 дек 2012
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    Der authentische Fall:
    Am 18. Juli 2008 erhielt ein Mitarbeiter der Unterhaltsanlage Genf den Auftrag, das Dach einer Re 460 mit dem Kran anzuheben, damit der Kompressor der Lokomotive ausgebaut werden konnte. Ausgestattet mit dem vorgeschriebenen Gurtzeug und mit einem Höhensicherungsgerät auf dem Rücken, begab er sich im Innern der Lokomotive über die fest installierte Leiter durch die Luke auf das Dach der Re 460. Die Fahrleitung war vorgängig ausgeschaltet und geerdet worden.
    Als er um 11.10 mit der Hilfsstange die abrollbare Leine seines Höhensicherungsgeräts am Sicherungsseil einhaken wollte, verlor er vermutlich das Gleichgewicht und stürzte vom Dach. Wenige Tage nach dem Unfall erlag er seinen schweren Verletzungen. Das Besteigen eines Lokomotivdachs erfolgt in der Regel von der Seite her über eine Hebebühne, über ein Rollgerüst oder -- in Ausnahmefällen -- über eine Leiter.
    Gemäss den zum Zeitpunkt des Unfalls gültigen Vorschriften war es dem Mitarbeiter aber erlaubt, die Re 460 über die Dachluke zu besteigen. Am betroffenen Gleis in der Unterhaltsanlage Genf gab es keine Hebebühne. Erst auf dem Dach der Lokomotive stehend, war es den Mitarbeitern möglich, sich am Sicherheitsseil einzuklinken.
    Quelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
    www.sbb.ch

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