Ist Inbox-Advertising bei E-Mail-Diensten zulässig? | WBS - Die Experten

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  • Опубликовано: 14 окт 2024
  • E-Mail-Marketing ist eine kostengünstige Werbemaßnahme, doch Werbemails sind grundsätzlich nur zulässig, wenn der Adressat dem werbenden Unternehmen vor Erhalt ausdrücklich eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat. Ab wann es sich um Spam handelt, unter welchen Voraussetzungen eine Werbemail ohne Zustimmung erfolgen kann und vieles mehr regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In den letzten Jahren wurde das sogenannte Inbox-Advertising bei Werbenden immer beliebter. Dabei wird in Postfächern von E-Mail-Anbietern Werbung angezeigt, die sich kaum von normalen E-Mails unterscheidet. Der EuGH musste jetzt dem BGH Fragen zur Auslegung beantworten und klarstellen, ob es bei Inbox Advertising um unzulässige Werbung i.S.d. der Richtlinie 2002/58 handelt.
    Rechtsanwalt Kilian Kost
    Kilian Kost ist seit 2009 Rechtsanwalt der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbsrecht sowie E-Commerce. Seit 2013 ist er zudem Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz und seit 2018 Partner der Kanzlei.
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Комментарии • 6

  • @val1n
    @val1n 2 года назад +2

    Ahh sehr interessantes Thema.
    Ich bin erst vor Kurzem auf diesen Kanal aufmerksam geworden und ich habe mich mit solchen Themen eigentlich erst wirklich beschäftigt seit ich den Podcast „Sag mal, du als Richterin“ gehört hatte. Sehr angenehm erklärt und für nicht RechtswissenschaftlerInnen auch hervorragend verständlich gemacht.

  • @daddlertl3
    @daddlertl3 2 года назад +4

    Bei GMX werden neben Werbung auch Nachrichten ins Postfach gespült. Nicht so lustig fand ich es, als ich auf meinen Coronatest gewartet habe, der per E-Mail kommen sollte und genau zu diesem Zeitpunkt Nachrichten reingespült wurden mit dem Titel "Positiver Corona-Test: Was jetzt zu tun ist" - da erschreckt man sich erstmal ordentlich...

  • @daurye92
    @daurye92 2 года назад

    Hallo Team WBS, mich würde ein Video zum Thema online Stammbaumdienste á la „myheritage“ und andere interessieren. Insbesondere würde mich interessieren, welche Folgen und Möglichkeiten resultieren, wenn man unfreiwillig (ich nehme an, von Dritten) auf einer solchen Seite eingetragen und ohne Kenntnis einem Stammbaum zugeordnet wurde? Die Betreiber solcher Plattformen sichern sich in Ihren AGB natürlich gegen jeden ab, der dort seine eigenen Daten, Verwandtschaftsgrade oder gar DNA übergibt, wie sieht es aber aus, wenn man die Daten eines anderen, bspw. Verwandten dort einträgt, oder andersherum ohne Kenntnis eingetragen wurde? Stellt das eine missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten dar? Wie ist das juristisch zu bewerten? Welche juristischen Konsequenzen es bspw. im Falle eines Verbrechens haben kann ist ja aus einem oder mehreren Fällen in den USA bekannt. In meinen Augen ein Themenfeld, das ein Video wert wäre :-) Dank und Gruß

  • @Teilzeitotaku
    @Teilzeitotaku 2 года назад

    Bei mir ist es so, dass ich eigentlich sämtliche EMails über ein externes Tool abrufe. Die Weboberfläche nutze ich also nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt (also fast nie).
    Somit habe ich damit aber auch kaum Probleme...denn so lassen sich diese Mails bequem per definierter Regel ohne Umwege direkt in den Papierkorb befördern. So haben z.B. diese Mails bei webDE durchaus einen Absender...nämlich webDE selbst.

  • @davidmiller3560
    @davidmiller3560 2 года назад

    Bezüglich der Einwilligung ohne Zwang. Liegt ein Zwang vor, wenn E-Mail-Dienst XY mir sagen würde, wenn ich den Ads nicht zustimme, dann kann ich den Dienst nicht mehr nutzen?
    Das wird ja die logische Konsequenz sein. Wieso sollte ich zustimmen, wenn ich nicht muss? Wer will schon freiwillig Werbung sehen 😃
    Ich würde dem nur zustimmen, wenn ich dafür Features nutzen kann, die für mich nützlich sind und mir sonst verwehrt bleiben würden, aber ich müsste zustimmen, wenn man mir sonst den Dienst verwehrt. 😐

    • @omsi-fanmark
      @omsi-fanmark 2 года назад +2

      Die Einwilligung muss informiert und freiwillig erfolgen. Sie darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.