Er sagte "es ist eine Meinungsäußerung" und er fing nicht an wie der fragensteller die Art der Meinungsäußerung zu Werten. Ich frage mich ernsthaft wer denn in Zukunft darüber entscheidet welche Meinungsäußerung den legitim ist und welche nicht.
Die frage ist ob es wirklich eine Meinung ist, wenn das Gegenteil durhc dutzende Bilder, videos und Zeitzeugen bewiesen ist. Das ist so als würde ich sagen ein schwarzer Fernseher ist rot . Oder er hat ihn nicht ermordet vor gericht ausgesagt , ein Video zeigt aber (das ich dabei war) das gegenteil und ich habe eine falschaussage Getätigt.
@@2fliege Dann müsste es auch Urteile zur Leugnung von 27 Mio. Sowjets (Zivilisten wie Soldaten) geben - auch die These, dass Russland den Krieg angefangen hätte, wäre zu verurteilen. Der Volksverhetzer-Paragraph spricht zwar von "NS-Opfern" i.A., angewandt wird er aber nur im Sinne der Holocaustleugnung. Gedeon hat also damit Recht, dass gewisse Interessen dahinter stehen und die eigentliche "Wahrheitsfindung" nur ein sekundäres Thema ist.
@@switch12345678 Nur weil es bei anderen nicht strafbar ist, bedeutet es ja nicht, dass es gut (straffrei) ist sowas bei anderen Sachen zu machen. Bei den genannten Themen kenne ich mich zu wenig aus um mir ein Urteil zu bilden was Wahrheit ist oder nicht. Jedenfalls ist zur NS zeit fast alles sehr gut dokumentiert und nachvollziehbar,
im Übrigen ist StGB-Paragraph 130 (Volksverhetzung) nach dem Grundrechtsartikel 19 Abs.2 des Grundgesetzes, des sog. Zitiergebotes, nichtig, weil hier per Strafrecht gegen Grundrechte verstoßen wird, für deren verstoß der Artikel 19 GG ausdrücklich festellt, "daß, wenn im Strafrecht nicht das Grundrecht aus dem GG zitiert wird, gegen den dieser verstößt, dann ist dieses Gesetz unwirksam. Übrigens wird täglich von allen gerichten gegen das Grundgesetz verstoßen in einer willkürlichen Form der Nichtbeachtung! Sie können vor einem Amts- oder Landgericht das GG zitieren, es steht natürlich über - z.B. - einer ZPO, die klar und eindeutig gegen das GG verstößt, die gerichte hören sich das ohne mit der Wimper zu zucken an und reagieren nicht, nennt man Verweigerung rechtlichen gehörs!
habe auf dem Video mit Wolfgang Gedeons rede vorgestern kommentiert, daß er nichts strafbares geäußert hat, sonst hätte man ihn wegen Verstoßes nach §130 StGB bereits angeklagt u. verurteilt. Außerdem bemerkte ich, daß die Information über seine eigene Erklärung vor dem Landtag in den gedruckten Medien nicht erscheint.
@@Gieszkanne Die Medien betreiben hier den Teil, den totalitäre Systeme eigentlich ausmachen: Gesinnungsjustiz, ein Hinzudichten von eigentlich harmlosen Aussagen und Tatsachen!
Wer den Ausdruck "legitime Meinungsäußerung" verwendet, hat den Gedanken der Meinungsfreiheit nicht im Ansatz verstanden.
Er sagte "es ist eine Meinungsäußerung" und er fing nicht an wie der fragensteller die Art der Meinungsäußerung zu Werten. Ich frage mich ernsthaft wer denn in Zukunft darüber entscheidet welche Meinungsäußerung den legitim ist und welche nicht.
Das Verbot von Meinungsäußerung ist kein Instrument für die Bewahrung der Wahrheit.
Die frage ist ob es wirklich eine Meinung ist, wenn das Gegenteil durhc dutzende Bilder, videos und Zeitzeugen bewiesen ist.
Das ist so als würde ich sagen ein schwarzer Fernseher ist rot . Oder er hat ihn nicht ermordet vor gericht ausgesagt , ein Video zeigt aber (das ich dabei war) das gegenteil und ich habe eine falschaussage Getätigt.
@@2fliege Dann müsste es auch Urteile zur Leugnung von 27 Mio. Sowjets (Zivilisten wie Soldaten) geben - auch die These, dass Russland den Krieg angefangen hätte, wäre zu verurteilen. Der Volksverhetzer-Paragraph spricht zwar von "NS-Opfern" i.A., angewandt wird er aber nur im Sinne der Holocaustleugnung. Gedeon hat also damit Recht, dass gewisse Interessen dahinter stehen und die eigentliche "Wahrheitsfindung" nur ein sekundäres Thema ist.
@@switch12345678
Nur weil es bei anderen nicht strafbar ist, bedeutet es ja nicht, dass es gut (straffrei) ist sowas bei anderen Sachen zu machen.
Bei den genannten Themen kenne ich mich zu wenig aus um mir ein Urteil zu bilden was Wahrheit ist oder nicht. Jedenfalls ist zur NS zeit fast alles sehr gut dokumentiert und nachvollziehbar,
Meinungsfreiheit =/= Redefreiheit
Wie lange wir wohl brauchen, bis es der letzte Otto verstanden hat.....
Die Ironie ist, das genau die Art wie die Medien und Öffentlichkeit mit ihm umgeht, seine Aussagen quasi bestätigen.
im Übrigen ist StGB-Paragraph 130 (Volksverhetzung) nach dem Grundrechtsartikel 19 Abs.2 des Grundgesetzes, des sog. Zitiergebotes, nichtig, weil hier per Strafrecht gegen Grundrechte verstoßen wird, für deren verstoß der Artikel 19 GG ausdrücklich festellt, "daß, wenn im Strafrecht nicht das Grundrecht aus dem GG zitiert wird, gegen den dieser verstößt, dann ist dieses Gesetz unwirksam.
Übrigens wird täglich von allen gerichten gegen das Grundgesetz verstoßen in einer willkürlichen Form der Nichtbeachtung! Sie können vor einem Amts- oder Landgericht das GG zitieren, es steht natürlich über - z.B. - einer ZPO, die klar und eindeutig gegen das GG verstößt, die gerichte hören sich das ohne mit der Wimper zu zucken an und reagieren nicht, nennt man Verweigerung rechtlichen gehörs!
Ich kann Allen nur das Buch Praktischer Idealismus (nur als PDF) empfehlen. Ist leider keine Fälschung!
Noch besser: Wahrheit sagen, teufel jagen ;)
"Anti-Semitisch"?!? Demnach muß es auch Anti-Kaukasisch, Anti-Indogermanisch und Anti-Turkisch geben.
habe auf dem Video mit Wolfgang Gedeons rede vorgestern kommentiert, daß er nichts strafbares geäußert hat, sonst hätte man ihn wegen Verstoßes nach §130 StGB bereits angeklagt u. verurteilt. Außerdem bemerkte ich, daß die Information über seine eigene Erklärung vor dem Landtag in den gedruckten Medien nicht erscheint.
Ja die bloße Behauptung scheint zur "Verurteilung" zu reichen. Sowas kennzeichnet immer totalitäre Systeme!
@@Gieszkanne Die Medien betreiben hier den Teil, den totalitäre Systeme eigentlich ausmachen: Gesinnungsjustiz, ein Hinzudichten von eigentlich harmlosen Aussagen und Tatsachen!
Klar ist das eine Meinungsäußerung, aber das ist der größte Dreck den man sich vorstellen kann, wie kann man denn so blind und dumm sein
Kann sich die Gegenseite bei dir auch fragen….
wenn das erste wort zensiert/verboten wird......
zum kotzen der typ
Keine einziges kritisches Zitat des schlimmes Buches? Sehr überzeugend...
Der Kanalname ist gewagt, wenn man hier einen derart manipulativen Videoschnipsel sieht.
Cooe Sau :)