VORSICHT vor SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT - Das sind die Gefahren!

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  • Опубликовано: 26 ноя 2024

Комментарии • 74

  • @WH-by6kh
    @WH-by6kh 4 месяца назад +4

    ... und wieder mal Licht ins Dunkle gebracht. Kurz und knapp, mit allen wichtigen Punkten. Danke dir!!!

    •  4 месяца назад

      Dem kann ich nur zustimmen 👍

  • @dimitridovgan6364
    @dimitridovgan6364 4 месяца назад +1

    Perfekt! Gutes und passendes Video! Hat mir sehr gut geholfen!

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 4 месяца назад

    Wow.. was eine hammer Erklärung. Alles super verstanden. DANKE !!

  • @tilleskanone1974
    @tilleskanone1974 3 месяца назад +1

    Hi und danke für die Videos. Was ist wenn ich mehrere Kunden habe die dem gleichen Eigentümer gehören? wir montieren als subunternehmer Fenster für 2 Schreinereien die dem gleichen Eigentümer gehören. Ich glaube rechtlich sind die sonst nicht miteinander verbunden)? Laufe ich dann auch Gefahr, Sceinselbständig zu sein?

  • @BlazeQuotes
    @BlazeQuotes 4 месяца назад +1

    Was ist wenn die Firma ausschließlich im Ausland ist?

    • @DBITS-EV
      @DBITS-EV 4 месяца назад

      Das ist die aktuell traurige Wahrheit: Viele deutsche Auftraggeber beauftragen lieber ausländische Firmen aus Angst vor den deutschen Gerichten. Verrückt aber wahr, denn wenn man nicht in DE rentenversicherungspflichtig / sozialversicherungspflichtig ist, sollte auch keine Prüfung durch z.B. eine Rentenversicherung zu befürchten haben.
      Siehe auch die neue Studie der IW Köln (Stettes, Schäfer, et al.), die belegt, dass viele Selbstständige Abwanderungsgedanken haben (v.a. in der IT).

    • @FU25555
      @FU25555 4 месяца назад

      Welche Firma? Deine oder die Kunden?

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад +1

      Wichtige Frage :)
      Wenn deine Firma im Ausland sitzt, dann hast du mit den deutschen Gesetzen sowieso nicht mehr so viel zu tun und du kannst das Video ignorieren. Wenn dein Auftraggeber aus dem Ausland kommt, du aber in Deutschland wohnst, kann das Thema für dich trotzdem relevant sein.

    • @perbremer9942
      @perbremer9942 4 месяца назад

      @BlazeQuotes
      Dann mußt du auch echt auswandern. Das läuft auch bereits im großen Stil. Viele Leistungsträger verlassen in Massen das LAnd. Du kannst bestimmte Jobs auch remote von irgendwo erledigen. Mein Sohn ist auch ausgewandert und extrem erfolgreich. Der kann ausrechen wann er Millionär ist vom sparen. Hier würde das ihm weggesteuert. Ich spreche von genau der gleichen Arbeit die er zuvor hier gemacht hat. Und alles dort rechtssicher. Der kommt nicht mehr zurück.

    • @rdsov
      @rdsov 3 месяца назад

      @@perbremer9942wohin, wenn ich fragen darf?

  • @iarts-k5v
    @iarts-k5v 4 месяца назад +2

    Super, vielen Dank für das Video. Erstens, ist es richtig, dass nicht alle Kriterien erfüllt sein müssen, sondern das Gesamtbild muss stimmen? Zweitens, ist das mit dem 5/6 ein hartes Kriterium, denn wie schaffe ich als Selbstständiger plötzlich mehrere Kunden zu akquirieren, um den Ausgleich zu schaffen, wenn ein Kunde überdurchschnittlich bezahlt? Drittens, wäre man von der Prüfung befreit, wenn man freiwillig in die Rentenkasse zahlt? Danke für dein Know-How-Sharing.

    • @pilo11
      @pilo11 4 месяца назад +1

      Die 5/6 Regelung gilt nur noch für arbeitnehmerähnliche Selbstständige und ist seit ca. 2003 KEIN Kriterium mehr für die Scheinselbstständigkeit! Um solche Informationen zu erhalten muss man leider fachspezifische Fachanwälte konsultieren. In meinem Fall war das Michael W. Felser. Das Problem hierbei ist, dass diese Regeln in keinem Gesetz stehen, sondern in den Dienstanweisungen und Ermessenspielräumen der Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung.

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад +2

      Ja, es ist das Gesamtbild entscheidend. Und wie du schon richtig erkennst, können die 5/6 kein hartes Kriterium sein, weil man sonst ja nie einen ersten Kunden akquirieren könnte. Auch bei befristeten Projektarbeiten kann es durchaus in Ordnung sein, wenn man 100% des Umsatzes von einem Kunden bekommt.
      pilo11 hat grundsätzlich auch Recht, dass die Regelung früher eine wichtigere Rolle gespielt hat. Aber auch heute wird sie (meiner Erfahrung nach) immer noch von Mitarbeitern der DRV als Richtwert genommen.
      Und nein, eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung schützt dich leider nicht vor einer Prüfung.

  • @TringleOaC
    @TringleOaC 4 месяца назад +3

    Wie kommen die ganzen öffentlich-rechtlichen eigentlich damit davon, systematisch einen Großteil ihrer Belegschaft frei anzustellen?

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад +6

      Das geht immer so lange gut, bis da mal jemand genauer hinschaut. Das Verteidigungsministerium hatte 2018 auch einen recht großen Skandal, weil es viele freie Mitarbeiter wie Angestellte beschäftigt hat.

    • @FastTransformer
      @FastTransformer 4 месяца назад +1

      Arbeite beim ÖRR und finde das großartig. Kann mich jederzeit problemlos rausnehmen & keiner kann mich zu irgendwas zwingen

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад +4

      Es geht ja auch nicht darum, dass die Arbeit oder die Rahmenbedingungen schlecht sind.
      Aber es ist schon so, dass sich private Unternehmen gefühlt weniger erlauben können in Sachen Scheinselbständigkeit.

    • @pilo11
      @pilo11 4 месяца назад

      @@STEUERFIT.Selbststaendige Das Problem ist die unklare Rechtslage, dein Video ist hier leider zu ungenau. Ich als ehemalig Betroffener muss hier sagen, ich mag deine Videos sehr, aber das hier musst du unbedingt nachlegen, bitte starte dazu eine Kurzkooperation mit einem Fachanwalt und da geht leider auch nicht jeder aus dem Sozialversicherungsrecht! Es gibt nur eine Hand voll Anwälte in Deutschland, die die tägliche Praxis der DRV erleben und genau wiedergeben können!

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад +3

      @@pilo11 Es ist immer eine Herausforderung so komplexe Themen in 10 Minuten zu erklären. Das ist bei Steuern schon eine Herausforderung, bei Scheinselbstständigkeit ist das nahezu unmöglich. Deswegen werden auch noch weitere Videos zu dem Thema folgen (in Kooperation mit einem spezialisierten Anwalt).
      Für alle, die sich schon jetzt umfangreicher informieren wollen. Wir haben vor etwa 2 Jahren schon einmal einen deutlich umfangreicheren Expertentalk zu dem Thema durchgeführt (2 Std): ruclips.net/video/U2xGD65yXn0/видео.htmlsi=C_ih123EFNi6b0Rn

  • @sasabinz7331
    @sasabinz7331 4 месяца назад +1

    Bin Lehrerin für Integrationskurse als Honorarkraft, da ist es unmöglich Zeit und Ort selbst zu bestimmen, schließlich handelt es sich um Gruppenunterricht. In die RV einzuzahlen ist für Lehrkräfte Pflicht. Trotzdem höre ich, das die RV von Scheinselbstständigkeit ausgeht, sodass viele Kursträger anfangen die Lehrkräfte"fest" befristet einzustellen, zu sehr schlechten Konditionen. Man kommt also vom Regen in die Traufe!
    Verstehe ich es richtig: Wenn ich jemanden anstelle, der/die auch oder an meiner Stelle unterrichtet, dann habe ich all diese Probleme nicht? Auch wenn die Person das nur als Minijob macht? Oder vielleicht gar nicht unterrichtet, sondern andere Tätigkeiten für mich übernimmt? (Rechnet sich aber sicher überhaupt nicht! 😂)
    Da bleibt wohl nur der Berufswechsel.

    • @DBITS-EV
      @DBITS-EV 4 месяца назад

      Du bist vom sog. Herrenbergurteil betroffen. Ich weiß aus sicherer Quelle: Es soll eine Regelung für Musik/Integrations/VHS-Kurse geben, die erstmal bis zum Oktober gilt(Moratorium). Frag gerne einfach bei dem für dich zuständigen Berufsverband nach.

    • @pilo11
      @pilo11 4 месяца назад

      Scheinselbstständigkeit ist nicht an der Rentenversicherungspflicht gekoppelt, es wird gesondert betrachtet und das ist hierbei das große Problem. Trotzdem kann ich dir sagen, wenn du selbst DRV Beiträge zahlst, hat die DRV ein deutlich geringeres Interesse daran, dich als scheinselbstständig einzustufen. Die Kriterien für Scheinselbstständigkeit stehen in keinem Gesetzbuch, sondern sind über Jahre durch Gerichtsurteile und Dienstanweisungen der DRV undurchsichtig entwickelt worden. Nur wenige Fachanwälte blicken da überhaupt durch.

    • @DBITS-EV
      @DBITS-EV 4 месяца назад

      @@pilo11 Guter Hinweis! Danke!

  • @emjenai-gaming-und-lifestyle
    @emjenai-gaming-und-lifestyle 4 месяца назад +1

    Hast du bereits, oder kannst du ein Video darüber machen, worauf man achten muss, wenn man sowohl in einem Arbeitnehmerverhältnis als auch nebenberuflich selbständig ist?

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад +1

      Dazu gibt es schon diverse Videos 🙂 Such gerne mal nach „Nebengewerbe“ und „nebenberuflich selbständig“. Dann findest du einiges.

  • @dmytrotolstyk9972
    @dmytrotolstyk9972 Месяц назад

    Vielen Dank. Kurze Frage: Wenn der Auftraggeber befindet sich im Ausland, außer EU - wie groß ist das Risiko (falls dieser Auftraggeber ist der einzige Kunde). Danke!

  • @JakobKlee
    @JakobKlee 4 месяца назад

    Ich habe ein Nebengewerbe für Gartenpflege eröffnet. Zudem bin Ich bei 2 Arbeitgebern als Gärtner angestellt, einmal auf 16h/Woche und einmal auf 14h/Woche. Besteht nun die Gefahr einer Scheinselbständigkeit, wenn Ich als Nebengewerbe bei privaten Kunden arbeite? Vielen Dank im voraus!

  • @Mitsuri1067
    @Mitsuri1067 4 месяца назад

    Hallo! Danke für das informative Video. Mich würde aber sehr interessieren wie das mit Leuten ist, die zum Beispiel auf Twitch Streamen und nur Auszahlungen aus dem Twitch Affiliate Programm erhalten (sonst keine Spenden, Kooperationen etc.) Muss man sich da Sorgen machen?

  • @WayneAnonymous
    @WayneAnonymous 4 месяца назад

    Hey Melchior, vielleicht kannst du mir eine Frage dazu beantworten. Wie sieht das eigentlich bei nebenberuflicher Selbstständigkeit aus? Also ich über eine abhängige Haupttätigkeit aus und bin daneben noch selbstständig. Werden da die gleichen Maßstäbe angelegt? Mich würde das jetzt auch besonders mit Blick auf den Umsatz interessieren.

  • @perbremer9942
    @perbremer9942 4 месяца назад +14

    Genau wegen dieser Bürokratie und den Risiken habe ich ein multimilionen Business vor 10 Jahren in BRD bereits eingestellt. In der IT Branche kann man gar nicht die Anforderungen erfüllen. Wie soll mein Freeelancer denn auf das SAP System eines Konzerns denn sonst zugreifen ? Wie soll der nach 10 Stunden Arbeit täglich noch für andere Firmen arbeiten ? Wie soll der ohne Anweisungen auskommen irgendwas arbeiten? wie soll der nach der Einarbeitung nach 6 Monaten wieder aufhören ? Ein Miliiarden Geschäft wandert aus Deutschland ab. Denn das braucht es im Ausland alles nicht. Für mich als Klein Unternehmer keine Chence gegen die Consulting Konzerne . Das wars. Ich zahle allerdings auch keine Gewerbesteuern mehr, war mal einer der größen im Ort. Ist denen in Berlin aber egal.

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад +12

      Mal abgesehen davon, dass ich dir zustimme, dass das Thema Scheinselbstständigkeit eine Katastrophe ist: Das was du beschreibst, sind halt auch keine Selbstständigen sondern Mitarbeiter. Du kannst die Leute ja beschäftigen, du musst ihnen halt einfach „nur“ einen Arbeitsvertrag geben.

    • @DBITS-EV
      @DBITS-EV 4 месяца назад

      Um welche Arbeitsform geht es hier genau? Kleinunternehmer in der IT?
      Man kann auf jeden Fall sagen, dass viele IT-Selbstständige und Unternehmer überlegen aus Deutschland zu verschwinden. Gründe sind: Bürokratie, Wegzugssteuer, die es im Ausland teilweise nicht gibt, Scheinselbstständigkeit und manchmal auch Steuerprivilegien oder warmes Wetter.

    • @perbremer9942
      @perbremer9942 4 месяца назад

      @@DBITS-EV ganz einfach, der Wegzug läuft bereits. Wenn sie ein SAP System in der BRD als Freelancer administrieren, sind sie flott mit dem Thema betroffen. Das ist nicht der Fall wenn eine Person das vom Ausland aus erledigt. Die machen das teilweiese noch billiger wie ein Deutscher Freelancer. Alle größeren Firmen im Consultingbereich haben daraufhin NL im Ausland gegründet. Auch Software entwicklung geht in Massen ins Nearshoring. Das war früher alles hier und wurde von Freelancern abgewickelt. Die Kunden hätten das gerne so beibehalten da es Vorteile hatte. Meine freelancer waren einfach besser. Geschäft ist weg, meine Gewinne auch und die Steuern für BRD ebenfalls. Auch Fachkräfte verlassen Deutschland. Mein Sohn ist auch schon sehr erfolgreich ausgewandert.

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад

      Die Wegzugsbesteuerung als Grund zu nehmen, um weg zu ziehen, hat eine gewisse Ironie. Man vermeidet Wegzugsbesteuerung doch vor allem dadurch, dass man nicht weg zieht.
      Bei Einzelunternehmen gibt es leider keine verlässlichen Quellen, aber vor allem bei IT-Selbstständigen sehe ich auch einen ganz anderen Trend: Wir betreuen unglaublich viele Software-Entwickler, die in den letzten 5 Jahren aus Osteuropa nach Deutschland gekommen sind. Es würde mich nicht überraschen, wenn wir sogar ein Zuwanderungsland sind, wenn es um IT-Freelancer geht.

    • @DBITS-EV
      @DBITS-EV 4 месяца назад +1

      Was zu deutlich zu beobachten ist: Viele deutsche Konzerne verstärken ihre Near-Shore-Aktivitäten (Sofia, Lissabon, Bukarest, etc.).
      Aber ja, für den Rest gibt es leider keine Zahlen. Man sagt nur allgemein: Englischsprachige Länder haben bei internationalen Fachkräften attraktivitätsmäßig die Nase vorn.
      Und zur Wegzugssteuer: Das ist natürlich ein Tipp für Neugründer, die evtl. irgendwann das Land nochmal wechseln wollen. Dies sollte man besser vor der Gründung machen (am besten mit Experten), denn diese Wegzugssteuer ist ein sehr deutsches/österreichisches/französisches Konstrukt. In vielen Ländern gibt es das nicht.

  • @knallkoko
    @knallkoko 4 месяца назад

    Vielen Dank für das Video! Wie ist denn das, wenn man einen 40 Stunden Vollzeitjob hat und nebenberuflich selbstständig ist? Wenn man dann nur einen Kunden innerhalb eines Jahres hat, weil man mehr nicht schafft, ist das dann auch gefährlich? Wenn ja, wie lange hat man Zeit, einen zweiten Kunden zu aquirieren? Also reichen 2 Kund*innen innerhalb von zwei Jahren z.B. oder ist das alles kein Problem, weil man ja durch den Hauptjob schon versichert ist?

  • @Senkamanoyaku
    @Senkamanoyaku 4 месяца назад

    was ist das mitit der gefahr bei Nebengewerbe? kann man da auch 5/6 anwenden? wenn ich als Arbeitnehmer 60000k verdiene, kann ich 50000k verdienen ohne Scheinselbständigkeit zu betreiben? wie ist es kit den kunden bzw fiemen, is da auch wichtig verschiedene zu haben? (beispiel Hauptberuf 1 firma, nebenberuf 1 andere firma?)

  • @adriann8299
    @adriann8299 4 месяца назад +2

    Kurze Nachfrage zur 5/6-Regel: Ich bin Content Creator und veröffentliche ausschließlich Content auf einer einzigen Plattform. Ich habe keine weiteren Einkünfte (keine Kooperationen etc.), stelle also ausschließlich Rechnungen an diese eine Plattform. Bin ich in dem Fall auch gefährdet?

    • @adriann8299
      @adriann8299 4 месяца назад

      Oder müssen alle 3 Kriterien erfüllt sein, damit eine Scheinselbständigkeit infrage kommt?

    • @pilo11
      @pilo11 4 месяца назад +1

      Die 5/6 Regelung gilt nur noch für arbeitnehmerähnliche Selbstständige und ist seit ca. 2003 KEIN Kriterium mehr für die Scheinselbstständigkeit! Um solche Informationen zu erhalten muss man leider fachspezifische Fachanwälte konsultieren. In meinem Fall war das Michael W. Felser. Das Problem hierbei ist, dass diese Regeln in keinem Gesetz stehen, sondern in den Dienstanweisungen und Ermessenspielräumen der Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung.

    • @adriann8299
      @adriann8299 4 месяца назад

      @@pilo11 Vielen Dank!

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад +2

      Generell muss man immer jeden Fall individuell betrachten. Die Kriterien sind keine absoluten Merkmale, die automatisch zur Scheinselbstständigkeit führen, sobald ein Merkmal zutrifft. Wie pilo11 schon sagt, geht es bei Scheinselbstständigkeit häufig um Ermessenspielräume der Mitarbeiter der DRV. Aber genau über diesen Weg spielt die 5/6 Regelung doch immer wieder eine Rolle.
      Aber um deine Frage zu beantworten: Du kannst dir in deinem Fall recht sicher sein, dass du nicht scheinselbstständig bist. Aber ich werde dein Szenario auch noch in einem zukünftigen Video separat aufgreifen.

  • @KBFNGG
    @KBFNGG 4 месяца назад

    Wie ist die Konstellation im UGC Bereich? Wenn ich mit RUclips z.B. den größten Umsatz verdienen würde. RUclips ist nicht mein Auftraggeber, aber der Rentenversicherung wird das vermutlich egal sein. Anderes aber ähnliches Beispiel. Man arbeitet mit anderen Leuten gemeinsam an UGC Projekten die Geld abwerfen, wobei das Geld dann ähnlich bei RUclips durch eine Elternfirma kommt. Problem: Das Geld von der Elternfirma wird nicht automatisch verteilt und muss immer an einen der Teammitglieder ausgezahlt werden, bevor dieser es dann per Honorarrechnung weiterverteilten kann. Ist jetzt mir nichts dir nichts das Teammitglied ein Auftraggeber?

  • @SchwarzeKatter
    @SchwarzeKatter 4 месяца назад

    Vielen Dank für das Video. Aber zum Thema 5/6 des Umsatzes von einem Auftraggeber, ist das echt zu wichtig, darauf zu beachten für jeden Fall? Wenn ich zum Beispiel als Selbständige die andere Voraussetzungen erfülle, dann warum interessiert sich die Renteversicherung dafür? Besonders wenn ich mich für die Arbeitszeiten entscheiden kann, weniger als 2k durchschnittlich pro Monat vom einen Auftrag kriege, und die Firma zum Beispiel im Ausland ist. Warum geht es sich an, wenn ich nur einen Kunden bekommen könnte?

    • @FU25555
      @FU25555 4 месяца назад

      Wird doch im Video erklärt, einfach zuhören. Der Staat will nicht, dass über Scheinselbstständige die Steuern unterschlagen werden, weil es eigentlich abhängig Beschäftigte sind. Und daher geht es den Staat selbstverständlich etwas an.

  • @andyandy5499
    @andyandy5499 4 месяца назад +1

    Ist es Scheinselbständigkeit wenn einziger Auftraggeber im außereuropäischen Ausland sitzt? Der könnte den Selbstständigen ja nicht sozialversicherungspflichtig einstellen, oder

    • @FU25555
      @FU25555 4 месяца назад

      Natürlich gibt es auch im Ausland richtige Arbeitsverträge. Aber mit nur einem Auftraggeber wäre es per se eine Scheinselbstständigkeit.

    • @DBITS-EV
      @DBITS-EV 4 месяца назад +1

      Für ein Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung gibt es derzeit 3 Auslöser: Du(sei nicht dumm und löse es nicht selbst aus), Dein Auftraggeber(der wird wahrscheinlich nicht mal wissen, dass es eine DRV gibt) oder die Betriebsprüfung (welche dort wahrscheinlich nicht stattfinden wird). Von daher: unwahrscheinlich, dass du mit der eventuell vorliegenden Rentenversicherungspflicht auffliegen wirst. Scheinselbstständigkeit mal außen vor, denn das würde dich als Selbstständigen nicht treffen, sondern den Auftraggeber.

    • @FU25555
      @FU25555 4 месяца назад

      @@DBITS-EV ob ein Sachverhalt vorliegt oder ob er bekannt wird, sind zwei unterschiedliche Fragen. Man kann auch unerkannt scheinselbstständig sein.

    • @DBITS-EV
      @DBITS-EV 4 месяца назад

      @@FU25555 Das ist richtig. Mein Punkt war: Die Scheinselbstständigkeit trifft den Auftraggeber hart und den Selbstständigen nicht allzu hart. Das blöde an der Scheinselbstständigkeit ist nur, dass viele Auftraggeber nicht mehr willens sind dieses Risiko einzugehen. Und das ist bei @andyandy5499 anscheinend nicht der Fall.

    • @pilo11
      @pilo11 4 месяца назад

      @@DBITS-EV Das kann sich aber in den nächsten Jahren ändern. Ich habe für einen Dienstleister gearbeitet, der mit Dataport zusammenarbeitet und die Behörden werden immer enger Daten austauschen. Insbesondere, wenn du dich beim Finanzamt registrierst, wird es in den nächsten Jahren automatisch Meldungen an Krankenkassen und DRV geben. Wie konkret und wann überhaupt oder ob diese Pläne wieder verworfen wurden, weiß ich nicht, weiter ins Detail gehen, darf ich auch nicht. Ich will damit nur sagen: Die DRV ist und BLEIBT das Maß aller Dinge. Wer auf Nummer sichergehen will, legt sich jedes Jahr 1/2 des Jahresdurchschnittsrentenbeitrags zurück. Die DRV kann auch ohne Vorsatz die DRV Beiträge nur für die letzten 4 Jahren maximal einziehen. Das nennt sich leider Risikomanagement an der Stelle.

  • @pilo11
    @pilo11 4 месяца назад +1

    @Steuerfit Das mit der 5/6 Regelung ist so nicht ganz aktuell leider, ich hatte selbst zu dem Thema Kontakt zu einem Fachanwalt (Michael W. Felser). Die 5/6 Regel findet noch Anwendung bei der Bewertung des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen, was NICHT gleichzusetzen ist mit Scheinselbstständigkeit. Das sind rechtlich zwei getrennte Vorgänge.
    Ich bitte dich wirklich. Herrn Felser mal zu einem Interview einzuladen, denn ich bin mir sicher in deinem Video sind ein paar Dinge vermischt worden. Die Rechtslage ist leider sehr undurchsichtig und wird ALLEIN aus der Praxis der DRV und Gerichtsurteile bestimmt. Das Sozialgesetzbuch gibt dort so gut wie NICHTS her! Er hat auch schon in der Vergangenheit Interviews gegeben UND empfielt oft NICHT ein Statusfeststellungsverfahren selbst zu initiieren!
    Seine Aussage dazu: »Die Statusfeststellung beantragen, das ist fast immer Suizid aus Angst vor dem Tod.«

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  4 месяца назад +1

      Hallo, danke für deinen Input!
      Wäre es möglich, dass du den Kontakt per E-Mail herstellst? Zu dem Thema gibt es leider wirklich wenige Experten, die sich auch in der Praxis zu 100 % mit den Details auskennen.
      Ich habe die Infos aus dem Video natürlich aus Fachquellen, aber wie du schon sagst: Es steht unglaublich wenig im Gesetz dazu und das meiste ist eher Erfahrungswissen aus dem Umgang mit der DRV. Und da ist natürlich das Problem, dass jeder unterschiedliche Erfahrungen machen kann.
      Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn er Zeit und Lust für ein Interview hat.

    • @pilo11
      @pilo11 4 месяца назад

      @@STEUERFIT.Selbststaendige Ich habe dir per Mail an deine Steuerfitadresse Kontaktdaten und kleine Zusatzinformationen zugeschickt.

    • @DBITS-EV
      @DBITS-EV 4 месяца назад +1

      ​@@STEUERFIT.Selbststaendige Danke für die Kontaktaufnahme mit RA Felser, das ist eine sehr gute Idee. Danke auch an @pilo11 für die sehr guten Hinweise.

  • @JakobKlee
    @JakobKlee 4 месяца назад

    Ich habe ein Nebengewerbe für Gartenpflege eröffnet. Zudem bin Ich bei 2 Arbeitgebern als Gärtner angestellt, einmal auf 16h/Woche und einmal auf 14h/Woche. Besteht nun die Gefahr einer Scheinselbständigkeit, wenn Ich als Nebengewerbe bei privaten Kunden arbeite? Vielen Dank im voraus!

    • @sophie4070
      @sophie4070 Месяц назад

      Ich denke mal schon,oder ? Ich hab ein ähnliches Projekt vor und stelle mir genau dieselbe Frage....

  • @JakobKlee
    @JakobKlee 4 месяца назад

    Ich habe ein Nebengewerbe für Gartenpflege eröffnet. Zudem bin Ich bei 2 Arbeitgebern als Gärtner angestellt, einmal auf 16h/Woche und einmal auf 14h/Woche. Besteht nun die Gefahr einer Scheinselbständigkeit, wenn Ich als Nebengewerbe bei privaten Kunden arbeite? Vielen Dank im voraus!

    • @bodenseemonster
      @bodenseemonster 4 месяца назад

      theoretisch sobald du mindestens 3 Kunden hast die Qausi Stundentechnisch ähnlich betreust sollte es weniger problematisch sein. Und mit 1 Hauptjob/Hauptarbeitgeber sollte das gar keine Probleme geben. Aber 2 Arbeitgeber mit je unter 21h/Woche, könnte schwierig werden

  • @JakobKlee
    @JakobKlee 4 месяца назад

    Ich habe ein Nebengewerbe für Gartenpflege eröffnet. Zudem bin Ich bei 2 Arbeitgebern als Gärtner angestellt, einmal auf 16h/Woche und einmal auf 14h/Woche. Besteht nun die Gefahr einer Scheinselbständigkeit, wenn Ich als Nebengewerbe bei privaten Kunden arbeite? Vielen Dank im voraus!

  • @JakobKlee
    @JakobKlee 4 месяца назад

    Ich habe ein Nebengewerbe für Gartenpflege eröffnet. Zudem bin Ich bei 2 Arbeitgebern als Gärtner angestellt, einmal auf 16h/Woche und einmal auf 14h/Woche. Besteht nun die Gefahr einer Scheinselbständigkeit, wenn Ich als Nebengewerbe bei privaten Kunden arbeite? Vielen Dank im voraus!