Hallo, ein sehr informatives Video und bedanke mich für ihre Bemühungen. Ich hätte eine Frage zu den grundschuldzinsen. Ich habe ein Haus mit einer Grundschuld von 100.000 Euro ersteigert. Die Grundschuld ist von einer Privatperson aus Frankreich und meldet sich überhaupt nicht. Muss ich trotzdem weiterhin die Zinsen zahlen? Da keine Forderungen von Grundschuldgläubiger kommen
Wenn die Grundschuld im Rahmen der Versteigerung "stehen geblieben" ist, dann besteht für die die große Gefahr, dass der Gläubiger Ihnen gegenüber die Sicherheit (Grundschuldbetrag und Zinsen, ggf. Nebenleistung) geltend, Zahlung verlangt und bei Nichtzahlung die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie durchführt. Sie sollten sich wegen dieser Problematik dringend an Ihre/n Anwältin/Anwalt wenden, damit eine Klärung erfolgen kann.
@@rechtsanwalt ich bedanke mich für ihre Antwort. Ich habe mit einem Rechtsanwalt darüber gesprochen und er verlangt ca. 2500 Euro für die Löschung der Grundschuld bzw für seine Arbeit. Ich würde gerne das Geld beim Amtsgericht Hinterlegen um die Zinsen zu stoppen. Wäre so etwas möglich ? Da ich zurzeit kein hohes Interesse habe die Grundschuld zu löschen würde ich es eher Hinterlegen.
Die Bank kann nur das verlangen, was ihr geschuldet wird. Das wäre, wenn man nicht mehr zahlt: der noch offene Kredit + Schadensersatz (z.B. eine Vorfälligkeitsentschädigung, Rechtsverfolgungskosten …). Die Grundschuld mit ihren hoch anmutende Zinsen stellt „nur“ eine Sicherheit da. Beispiel: Sie haben Ihrer Bank eine Grundschuld über 250.000 EUR nebst 20% Zinsen „gegeben“. Der Kredit belief sich auf 250.000 EUR bei 3% Kreditzinsen. Der Kredit wurde bis auf 1 EUR zurückgezahlt. Der Kunde weigert sich, den letzten Euro zu zahlen. => Hier kann die Bank nicht einfach 250.000 EUR zzgl. 20% Zinsen von dem Kunden fordern, sondern den noch offenen Betrag von 1 EUR zuzüglich etwaigen Schadensersatzes.
Welches „Geld der Mandanten“ meinen Sie? Sogenannte Fremdgelder, also wenn z.B. der Kaufpreis für das Haus auf ein Notaranderkonto gezahlt wird, dürfen nicht vom Notar behalten werden. Das Geld, das der Notar im Rahmen der Abrechnung eines Hauskaufs bekommt, verbleibt ihm natürlich auch nicht 1 : 1. Denn es ist ein ganzer „Batzen“ an Kosten zu zahlen, wie etwa Mitarbeiter, Kanzleiräume, EDV, Versicherungen etc.
Tolles Video, trotzdem hätte ich da noch eine Frage und würde mich auf eine Rückmeldung freuen. Ich habe ein Objekt gefunden, was versteigert werden soll. Es ist in diesem Fall eine Teilungsversteigerung. Laut Amtsgericht muss ich die Grundschuld mit übernehmen. Im Grundbuch besteht eine Grundschuld mit einem Betrag von 300000€ und 15% Zinsen. Muss ich, wenn ich das Objekt ersteigere, außer die 300000€ noch die Zinsen zahlen? Und wenn ja, für welchen Zeitraum. Viel Dank im Voraus.
Die Grundschuldzinsen (sowie eine etwaige Nebenleistung zur Grundschuld) beeinflussen das Mindestgebot. In manchen Fällen ist daher mit der Abgabe von Geboten nicht zu rechnen, da - wie Sie schreiben - die Grundschuld zu übernehmen ist. Der Grundschuldgläubiger (idR eine Bank) wird zudem die laufenden Zinsen ab dem Zuschlag fordern. Fazit: Seien Sie vorsichtig und lassen sich beraten. Einige Anwälte sind auf das Zwangsversteigerungsrecht spezialisiert.
Danke 🖐
Hallo, ein sehr informatives Video und bedanke mich für ihre Bemühungen. Ich hätte eine Frage zu den grundschuldzinsen. Ich habe ein Haus mit einer Grundschuld von 100.000 Euro ersteigert. Die Grundschuld ist von einer Privatperson aus Frankreich und meldet sich überhaupt nicht. Muss ich trotzdem weiterhin die Zinsen zahlen? Da keine Forderungen von Grundschuldgläubiger kommen
Wenn die Grundschuld im Rahmen der Versteigerung "stehen geblieben" ist, dann besteht für die die große Gefahr, dass der Gläubiger Ihnen gegenüber die Sicherheit (Grundschuldbetrag und Zinsen, ggf. Nebenleistung) geltend, Zahlung verlangt und bei Nichtzahlung die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie durchführt. Sie sollten sich wegen dieser Problematik dringend an Ihre/n Anwältin/Anwalt wenden, damit eine Klärung erfolgen kann.
@@rechtsanwalt ich bedanke mich für ihre Antwort. Ich habe mit einem Rechtsanwalt darüber gesprochen und er verlangt ca. 2500 Euro für die Löschung der Grundschuld bzw für seine Arbeit. Ich würde gerne das Geld beim Amtsgericht Hinterlegen um die Zinsen zu stoppen. Wäre so etwas möglich ? Da ich zurzeit kein hohes Interesse habe die Grundschuld zu löschen würde ich es eher Hinterlegen.
Aber theoretisch können die Banken das verlangen wenn man nicht zahlt?
Die Bank kann nur das verlangen, was ihr geschuldet wird. Das wäre, wenn man nicht mehr zahlt: der noch offene Kredit + Schadensersatz (z.B. eine Vorfälligkeitsentschädigung, Rechtsverfolgungskosten …).
Die Grundschuld mit ihren hoch anmutende Zinsen stellt „nur“ eine Sicherheit da.
Beispiel: Sie haben Ihrer Bank eine Grundschuld über 250.000 EUR nebst 20% Zinsen „gegeben“. Der Kredit belief sich auf 250.000 EUR bei 3% Kreditzinsen. Der Kredit wurde bis auf 1 EUR zurückgezahlt. Der Kunde weigert sich, den letzten Euro zu zahlen. => Hier kann die Bank nicht einfach 250.000 EUR zzgl. 20% Zinsen von dem Kunden fordern, sondern den noch offenen Betrag von 1 EUR zuzüglich etwaigen Schadensersatzes.
@@rechtsanwalt Herzlichen Dank für die gute Erläuterung!
😀Sehr gerne!
Surfen die Notare das ganze Geld der Mandanten behalten ? Den im Monat 1 Haus beurkunden ist der Monat erledigt
Welches „Geld der Mandanten“ meinen Sie? Sogenannte Fremdgelder, also wenn z.B. der Kaufpreis für das Haus auf ein Notaranderkonto gezahlt wird, dürfen nicht vom Notar behalten werden. Das Geld, das der Notar im Rahmen der Abrechnung eines Hauskaufs bekommt, verbleibt ihm natürlich auch nicht 1 : 1. Denn es ist ein ganzer „Batzen“ an Kosten zu zahlen, wie etwa Mitarbeiter, Kanzleiräume, EDV, Versicherungen etc.
@@rechtsanwalt ich bekomme doch von Notar immer eine Rechnung. Das meiste ist
@@rechtsanwalt was verdient ein Notar etwa im Monat ?
Tolles Video, trotzdem hätte ich da noch eine Frage und würde mich auf eine Rückmeldung freuen.
Ich habe ein Objekt gefunden, was versteigert werden soll. Es ist in diesem Fall eine Teilungsversteigerung. Laut Amtsgericht muss ich die Grundschuld mit übernehmen.
Im Grundbuch besteht eine Grundschuld mit einem Betrag von 300000€ und 15% Zinsen.
Muss ich, wenn ich das Objekt ersteigere, außer die 300000€ noch die Zinsen zahlen?
Und wenn ja, für welchen Zeitraum.
Viel Dank im Voraus.
Die Grundschuldzinsen (sowie eine etwaige Nebenleistung zur Grundschuld) beeinflussen das Mindestgebot. In manchen Fällen ist daher mit der Abgabe von Geboten nicht zu rechnen, da - wie Sie schreiben - die Grundschuld zu übernehmen ist. Der Grundschuldgläubiger (idR eine Bank) wird zudem die laufenden Zinsen ab dem Zuschlag fordern. Fazit: Seien Sie vorsichtig und lassen sich beraten. Einige Anwälte sind auf das Zwangsversteigerungsrecht spezialisiert.