§14a EnWG - Chancen und Herausforderungen für Hausbesitzer einfach erklärt

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  • Опубликовано: 21 окт 2024

Комментарии • 34

  • @pfavourites7144
    @pfavourites7144 4 дня назад +7

    Was für ein sympathischer und kompetenter gesprächspartner!!

    • @enerix
      @enerix  4 дня назад +1

      Dieser besonders positive Kommentar lässt auf einen nahen Verwandtschaftsgrad zum Gast schließen. Es stimmt aber! 😂

  • @jenssteinberg8110
    @jenssteinberg8110 День назад +1

    Sehr anschauliche Erklärung des komplizierten Sachverhalts. Vielen Dank für den Hinweis, dass §14a neben den wenigen Einschränkungen auch das Potential zur Kostensenkung bietet.

  • @forfuture9108
    @forfuture9108 3 дня назад +4

    Informativ!
    Aber bitte backround Alkohol weglassen

    • @enerix
      @enerix  День назад +1

      @future9108Danke für dein Feedback! Wir verstehen deine Bedenken, allerdings ist es bei unserem Format, dem Solarstammtisch, ein zentraler Bestandteil, dass jeder Gast sein Lieblingsbier mitbringen darf - das gehört einfach zur Atmosphäre dazu. Wir wollen damit niemanden zum Alkoholkonsum animieren, sondern eher eine entspannte, gesellige Runde schaffen. Was genau stört dich denn daran? Wir freuen uns über deine Meinung!

    • @forfuture9108
      @forfuture9108 День назад

      @@enerix Naja, ich erwarte höchste Fachexpertise, höchste Glaubwürdigkeit, genau das, da bin ich sicher, begeistert und wird neue Kunden gewinnen.
      Enerix muss erst einmal einen sehr guten Ruf aufbauen....davon ist Enerix noch entfernt. Der Alkohol signalisiert, kommt, machen wir mal irgendwas....der Kunde hat eh keine Ahnung....Party aufs Geld verdienen

    • @capitanjack7507
      @capitanjack7507 23 часа назад

      ​@@forfuture9108Boa junge, heul leise

  • @peterp54
    @peterp54 3 дня назад +1

    Ist das wirklich richtig, das die Reduzierung der Netzentgelte pauschal je Gerät erfolgt. Mein Netzbetreiber hat für 2 Geräte nur 1 Pauschale von 150€ in Aussicht gestellt!

    • @torstene.635
      @torstene.635 День назад +1

      Ich meine auch es geht pro Anschluß, nicht pro Gerät. Sonst würde ich ja 3x150 Euro als Reduzierung erhalten. Da wird es ja langsam zum Verlustgeschäft für den Netzbetreiber.

    • @forfuture9108
      @forfuture9108 День назад +2

      Hier fehlt noch die Antwort, ganz wichtige Frage, die ggf. im Video falsch dargestellt wurde

  • @florianwachner6385
    @florianwachner6385 4 дня назад +1

    Wir bauen derzeit, der Netzbetreiber möchte allerdings bei uns noch einen Rundsteuerempfänger verbauen, Kostenpunkt 400€ (wir bauen eine 29,9KWp PV) kann man dies irgendwie umgehen? Mit der Steuerung nach 14a ist der RSE ja hinfällig oder?

    • @user-iq9fx4qk7q
      @user-iq9fx4qk7q 3 дня назад

      Ab kommenden Jahr beginnt der Pflichtrollout der Smart Meter Gateways. Ab dann spätestens sollte der Messstellenbetreiber / Netzbetreiber keine Rundsteuerempfänger mehr einsetzen dürfen. Eventuell kann man mit dem Netzbetreiber eine Einigung finden, dass man dafür in 2024 auf die Entschädigung verzichtet und erst ab 2025 ansteuerbar ist?

    • @torstene.635
      @torstene.635 День назад

      Bezieht sich §14a nicht nur auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen? Eine PV-Anlage ist kein Verbraucher. Den Rundsteuerempfänger bekommt man wohl wenn man eine Anlage mit 25 kWp oder mehr installiert. Schaut mal im Photovoltaikforum wie das aussieht wenn man erstmal 24 kWp installiert und erst ein Jahr später den Rest. Dann sind es wohl zwei getrennte Anlagen ohne Rundsteuerempfänger. So habe ich es zumindest als Laie verstanden.

  • @ssderasse
    @ssderasse 3 дня назад

    Moin, was für kosten fallen den für die App an?

  • @christianhausfeld6184
    @christianhausfeld6184 3 дня назад

    Batterie Speicher einer PV Anlage fallen aber auch unter dieser Regelung. Was wenn der Wechselrichter für so ein Vorhaben der Netzbetreiber garnicht ausgelegt ist?

    • @torstene.635
      @torstene.635 День назад

      Bei neuen Anlagen ist es vermutlich ein "Mangel", wenn der Wechselrichter nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bei Altanlagen ist es mindestens ärgerlich wenn man nicht freiwillig den §14a nutzen könnte um die Netzentgelte zu reduzieren. Bei meiner SMA/BYD Kombination gehe ich zumindest davon aus das die Leistungsbegrenzung möglich ist und werde beim Elektriker nachfragen wenn feststeht wie doch die reduzierten Netzentgelte ausfallen sollen.

  • @klassichd10
    @klassichd10 3 дня назад +1

    Vielen Dank! Ist die Enerix App überhaupt für §14a Handlungen zulässig? Meines Wissens nach müssen alle energiewirtschaftlich relevanten Messungen und die Steuerungsvorgänge über die SM-GW-Infrastruktur abgewickelt werden. Clouddienste sind damit außen vor. Habe ich das falsch verstanden, oder gibt es da noch eine legale Möglichkeit der Integration?

    • @user-iq9fx4qk7q
      @user-iq9fx4qk7q 3 дня назад +3

      Ich hatte versucht, genau das im Video zu beantworten. Die Geräte werden direkt an die Steuereinrichtung des Netzbetreibers angebunden. Damit erfüllt man voll die Vorgaben des Gesetzes. Die App kommt der Abriegelung des Netzbetreibers aber zuvor, in dem sie die Geräte auf die variablen Netzentgelte optimiert. Diese Steuerung ist eine betriebliche Optimierung und nach §19 MsBG keine "energiewirtschaftlich relevante Daten".

    • @klassichd10
      @klassichd10 3 дня назад

      @@user-iq9fx4qk7q Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ja, diese Optimierung mache ich auch mit meiner Hausautomatisierung und halte sie für sinnvoll. Aber die Abregelung des Netzbetreibers ist davon unabhängig. Die spricht der Netzbetreiber nach seinen Erfordernissen aus. "Diskriminierungsfrei", also für alle Betroffenen (z.B. ONT; Strang etc) gleich? Ob er dabei auf meinen (niedrigen) Verbrauch reagieren (und mich aussparen) kann und darf? Kennt er meinen Verbrauch überhaupt aktuell? Ich sehe meine iMSys Daten gesammelt erst am Folgetag.

    • @duvelsgarden
      @duvelsgarden 3 дня назад +1

      Ich habe eine 20 Jahre alte Luftwärmepumpe die eigentlich nur an und aus kennt und das unterteilt in Heizen mit Brauchwasser Erwärmung und Brauchwasser Erwärmung allein.
      Beim Heizen mit Brauchwasser Erwärmung zieht die WP 3-3,4kw
      Wird allerdings nur Brauchwasser erwärmt geht es bis max 5,3 kW hoch.
      Die Heizung selbst steuere ich mit Home Assistant. Das Brauchwasser wird mit einem Thermostat direkt gesteuert wäre aber problemlos (Shelly) auch mit der App steuerbar.
      Ab Dezember habe ich dann wieder einen günstigen WP-Tarif also eine Rundsteueranlage ist verbaut.
      Was erwartet mich in Zukunft mit der alten Anlage. Ich wäre gerne bereit anstatt der Drosselung auf 4,2 kW auch die 0 kW zu akzeptieren.
      Kann ich irgendwie von § 14a profitieren?
      Werden die normalen WP- Tarife wegfallen?

    • @peterp54
      @peterp54 3 дня назад +2

      Ich steuere meine wallbox und meine Wärmepumpe über HomeAssistent. Wenn ich die Kontakte der Steuerbox in HA einlese und dann die Leistung reduziere, ist das dann gesetzeskonform? Der SG ready Eingang der WP ist ja auch nicht zertifiziert!

    • @klassichd10
      @klassichd10 3 дня назад

      @@peterp54 Das ist eine der vielen spannenden Fragen, die mich auch bewegen. Die Steuerbox wird meines Wissens nach benötigt, weil sie den kontrollierten Datenverkehr mit dem Netzbetreiber abwickelt, sowie die empfangenen Befehle und deren Ausführung dokumentieren muß (2 Jahre Archivierungspflicht). Wer kontrolliert das? Sanktionierung? Die Details sollen 2024 genauer definiert werden. Wir sollten also bald erfahren wie dieser Definitionsprozess ausgeht. Was muß alles protokolliert werden? Auch die Leistungswerte? Wie lange, welche Abtastrate?
      Was müssen die Endgeräte können, die per Kommando abgeregelt werden?

  • @alexm.3806
    @alexm.3806 3 дня назад +1

    Wir reden von einem Eingriff in meinen Privathaushalt, weil verantwortliche Entscheidungsträger es nicht geschafft haben, ihre Arbeit korrekt zu machen.
    Das Wichtigste grundsätzlich: Der Netzbetreiber regelt pauschal und nicht individuell. Das bedeutet, wenn meine WP oder Auto teilweise aus dem Akku versorge werden und

    • @torstene.635
      @torstene.635 День назад +1

      Wie kontrolliert der Kunde das nicht "zuviel" abgeregelt wurde? Der Netzbetreiber sendet nur ein Signal dass jetzt eine Begrenzung gilt. Die Umsetzung ist Aufgabe der hauseigenen Technik. Sprich der der Hersteller der Wallbox, Wärmepumpe, whatever muss die Implementierung machen. Wenn man da Sorge hat ist eher die Frage wie man kontrolliert ob der Wärmepumpenhersteller die Regelung richtig umgesetzt hat.
      Die Dimmung darf auch nur erfolgen wenn eine konkrete Überlastung im Netz droht. Das muss nachweisbar sein und jeweils an die Bundesnetzagentur gemeldet werden. Wenn der Fall wiederholt auftritt, muss ein Netzausbauplan erstellt werden. Die Alternative zum dimmen wäre dann wohl die Gefahr eines Stromausfall... Da bin ich dann doch für dimmen..
      Die Anmeldung erfolgte bei mir vom Elektriker, die wollen auch längerfristig mit dem Netzbetreiber zusammenarbeiten. Die Kosten sind neu, denn es gab vorher keine Ortsnetze die auf große Mengen von Wärmepumpen und eAutos ausgelegt wurden. Der Netzbezug wird mit eAuto und Wärmepumpe auch steigen, heizen muss wohl jeder und so ein eAuto holt man auch nicht um die Garage voller zu machen.

    • @alexm.3806
      @alexm.3806 День назад

      @@torstene.635 Warum sollen meine Geräte auf einen pauschalen Wunsch des Netzbetreibers hören, wenn ich die betreffenden Geräte gar nicht über das Netz betreibe? Wenn meine Wallbox mit 11kW mein Auto lädt und von den 11kW aber 9kW von meiner PV kommen, warum sollte ich die "dimmung" zulassen? Wenn mein Akku nicht aus dem Netz geladen wird, warum sollte ich eine Begrenzung des Ladestroms zulassen?
      Das Politiker (insbesondere Grüne) keine Ahnung von Technik haben und meinen man kann Kraftwerke ohne Konsequenzen einfach stilllegen ist das eine Drama aber warum sollte ich mich als Kunde nun einschränken lassen, wenn ich das Netz gar nicht oder in den gegebenen grenzen belaste?
      Es ist auch schön, das die Bundesnetzagentur das "überwacht". Da habe ich als Kunde nichts davon und muss es trotzdem hinnehmen? Kann ja auch ein Fehler im System gewesen sein...

    • @torstene.635
      @torstene.635 День назад +1

      @@alexm.3806 Der Vorteil für den Kunden im allgemeinen ist dass die Netzbetreiber nicht mal eben neue Wallboxen ablehnen können. Dazu kann man Netzentgelte sparen.
      Wenn dir das alles egal ist schön und gut, dein Nachbar dessen Wallbox sonst ggf. abgelehnt würde findet die neue Regelung bestimmt gut. Ein Stromnetz muss halt für alle passen, nicht jeder findet jede Regelung gut.
      Für deinen PV-Anteil gibt es wohl Energiemanagementsystem, die Kosten dafür hast du ggf. schnell wieder raus durch die gesparten Netzentgelte. Bei PV+Wallbox+Speicher+Wärmepumpe könnte sowas vielleicht sogar schon vorhanden sein...
      Aus Neugier: Betrifft dich die Regelung eigentlich aktiv oder geht es dir nur ums "Prinzip"? Anlagen die vor dem 01.01.24 in betrieb genommen wurden sind ja gar nicht am neuen §14a betroffen.

    • @alexm.3806
      @alexm.3806 День назад

      @@torstene.635 Die Regelung betrifft mich aktiv und da ich sehr wenig aus dem Netz an Strom beziehe (

  • @capitanjack7507
    @capitanjack7507 23 часа назад

    Wer ne Wallbox anmeldet, hat den Schuss nicht gehört 😂 Aber der Deutsche steht ja bei Vorschriften sofort stramm