Vielen Dank für die tollen Erklärungen. Wie verhält es sich mit dem wiederrufsrecht wenn ich ein Objekt baue das sowohl Verbraucher als auch gewerblich Nutzung beinhaltet. Zum Beispiel ein Haus für einen Becker mit laden im Eg und Wohnung drüber?
Hallo Hr. Prof. Dr. Zeller, vielen Dank für diese verständliche Darstellung. Welche Anspruchsgrundlagen sind denn bei einem Werkvertrag über Malerarbeiten anwendbar? Kann ich hier die allgemeinen Regelungen zum Widerruf nach §§ 355 ff. anwenden oder orientiere ich mich da an dem § 650l analog? Ich hoffe, Sie können mir vielleicht weiterhelfen! MfG Lisa
Vielen Dank für die tollen Erklärungen.
Wie verhält es sich mit dem wiederrufsrecht wenn ich ein Objekt baue das sowohl Verbraucher als auch gewerblich Nutzung beinhaltet. Zum Beispiel ein Haus für einen Becker mit laden im Eg und Wohnung drüber?
Danke sehr
Hallo Hr. Prof. Dr. Zeller,
vielen Dank für diese verständliche Darstellung. Welche Anspruchsgrundlagen sind denn bei einem Werkvertrag über Malerarbeiten anwendbar? Kann ich hier die allgemeinen Regelungen zum Widerruf nach §§ 355 ff. anwenden oder orientiere ich mich da an dem § 650l analog?
Ich hoffe, Sie können mir vielleicht weiterhelfen!
MfG Lisa