Herausforderungen im VOB oder BGB Vertrag mit gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern

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  • Опубликовано: 15 мар 2021
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Комментарии • 6

  • @danielsting2925
    @danielsting2925 3 года назад +1

    Finde deine Videos grundsätzlich gut und konnte schon einiges mitnehmen.
    Was du in diesem Video zu BGB und VOB sagst kann ich allerdings nicht unterschreiben.
    1. kann man nicht grundsätzlich sagen, das private AG kompetente Bauherren sind und öffentliche AG nicht. Das ist doch sehr individuell.
    2. wenn der Fachplaner planlos in Sachen VOB ist hat ehr wohl seinen Job verfehlt oder die Aussage ist falsch.
    3. würde ich jedem privaten AG immer die VOB B als Vertragsgrundlage empfehlen. Das BGB ist in seinem Ursprung nicht auf das Baugewerbe ausgelegt und regelt den Kauf einer Handtasche, mehr oder weniger gleich, wie einen Bauvertrag. (Ok mit der letzten Novelle wurde etwas nachgebessert). Dennoch zwei Beispiele: 1. Mängel dürfen erst nach Fertigstellung gerügt werden und nicht während des Bauprozesses. 2. fehlendes Anordnungsrecht. Wird über eine z.B. zusätzlich Leistung keine Einigung über den Preis erzielt darf der AG erst nach 30 Tagen anordnen, dass die Leistung erbracht werden muss.
    Das nur zwei Beispiele, die zeigen, wie Bescheuert die Durchführung einer Baustelle nach BGB ist.

  • @freakeyDE
    @freakeyDE 10 месяцев назад

    Das Video ist okay, wenn es auch eine klare Präferenzen seitens des Vortragenden gibt. Die VOB ist nicht schlecht, sie regelt einfach alles. Man muss das Spiel nach den Regeln, der VOB+HOAI, spielen. Seid doch einfach nach VOB direkt behindert. Der Fachplaner ist zumeist deswegen planlos, weil der AG planlos ist, da dieser oft in einer AG-Nutzerbeziehung (Bauamt vertritt bspw. den Nutzer, das Museum) sind. Der Nutzer weiß auch nicht was er will. Und so entsteht eine Verkettung von schlechten für den AG/Nutzer. Wer nun die Spielregeln einhält, kann viel Honorar/Gewinn rausziehen. (Fachplaner und Ausführende Firma)
    Video hat mir sonst gut gefallen.