Moin, Brauche ich eine Einweisung für Sonder und Wegerechte oder kann diese jeder Feuerwehrmann einer freiwilligen Wehr in Anspruch nehmen?? Eine richtige Einweisung bekommt man in meinem Landkreis beim Maschinistenlehrgang. Brauche ich also diesen Lehrgang um eine Einsatzfahrt durchführen zu dürfen?
Wie sieht es mit dem Blick auf den Melder aus? Dank der Umstellung auf Digitalfunk gibt es nur noch einen "Einsatz" als Textnachricht, im Analogfunk wurde die Alarmierung ja noch mit Sprache, und man konnte es während der fahrt hören. Darf ich den Melder dafür den Melder bei laufendem Motor in die Hand nehmen? Wie sieht das ganze aus, wenn es eine (zusätzliche) Handyalarmierung gibt? Das Handy an der Ampel ist nach meinem Wissenstand, im Normalen Straßenverkehr verboten.
Das sind wirklich gute Fragen. Grundsätzlich darf man beim Führen eines Fahrzeugs kein elektronisches Gerät, das der Kommunikation dient, in die Hand nehmen (§ 23 Abs. 1a StVO). Darunter würde für mich neben dem Handy auch der digitale Melder fallen. Zumal es aus meiner Sicht auch in den allermeisten Fällen keinen feuerwehrtechnischen Grund geben dürfte während der Fahrt zum Feuerwehrhaus den Melder (oder auch das Handy) in die Hand zu nehmen. Dem Funk kann man seit der Umstellung auf Digitalfunk leider nicht mehr verfolgen, um weitere Informationen zu erhalten. Wofür also Melder oder Handy in die Hand nehmen?
Rückmeldung durch die Leitstelle / Kammeraden das keine weitern Einsatzkräfte gebraucht werden. Wir werden als 2. Wehr zu Brandmeldeanlagen Alarmiert, da die nächstgelegene Wache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu wenig Einsatzkräfte (Atemschutzgeräteträger) hat. Gefühlt bleiben wir bei BMA zu >90% auf den Fahrzeugen. Habe also 3 Möglichkeiten: - Ich bleibe auf der Arbeit, "wird wieder nichts sein" - Ich fahre mit dem Hintergedanken Feuer quer durch die Stadt und 2 Dörfer, mit dem was ich für Vertretbar halte - Ich nutze die "Zeit" an Ampeln (will im Stadtverkehr ohne blaues Blinklicht und Horn nicht über "Rot" fahren) und Schau verbotenerweise ob es Rückmeldungen von Kameraden im Einsatz oder der Leitstelle gibt.
@@nobodythereal5750 Genau genommen solltest du doch vor Fahrtantritt auf den Melder schauen. Denn von dem, was auf dem Melder steht, hängt ab, inwiefern du auf dem Weg zum Feuerwehrhaus auf Sonderrechte zurückgreifst. Oder läufst du immer blindlinks los, ohne zu wissen, was los ist?
@@nobodythereal5750 Das macht in deiner Situation dann natürlich durchaus Sinn. Mir ist kein Urteil / Bussgeldbescheid bekannt in dem das schon einmal Gegenstand war (man bekommt so etwas aber auch nicht immer mit). Ich würde allerdings vermuten, dass wenn dich die Polizei bzw. das Ordnungsamt "erwischt" und der Bussgeldbescheid erst einmal erlassen wurde, du mit deiner (für mich absolut nachvollziehbaren) Rechtfertigung dennoch eher schlechte Chancen hättest. Genauer kann man es leider mangels vorhandener und mir bekannter Rechtsprechung nicht sagen. Ich schau mir das aber nochmal an und werde in dem Video (siehe meine Antwort auf O K's Kommentar) drauf eingehen.
@@Feuerwehrrecht Mir auch schon öfters Passiert: Man ist mit dem Auto unterwegs, z. B. zum Einkaufen, oder auf dem Arbeitsweg, und während dem Fahren klingelt der Melder. Darf ich den in dem Fall zur Hand nehmen und die Meldung lesen? (Jetzt nicht unbedingt bei 120 auf der Autobahn, aber bei z. B. 30 oder 50 innerorts)... Ich bemerke ja erstmal nur, das der DME geht. Jetzt könnte ich ja natürlich vom schlimmsten ausgehen und auf Blöd mit Knallgas zur Wache scheppern. Aber dann ises, bei meinem Glück, nur ne info an den Einheitsführer oder ne allgemeine Info wie "Samstag 12 Uhr Arbeitsdienst" oder "heute 19 Uhr Schneedienst"
Der Begriff Wegerecht wird im StVO nicht verwendet, das Wegerecht gibt es im Sachenrecht, der Begriff Wegerecht wird nicht in solchem Zusammenhang nicht verwendet.
Ich hätte da auch mal eine Frage. Hatte vorhin eine Situation saß im Auto und der Melder ging. VU Verletzte Personen. Nun ist es so, dass auf meiner Strecke aktuell Baustelle ist und ich nur bis zu einem gewissen Punkt komme und dann ist es Einbahnstraße und man muss umdrehen und richtig viel Umleitung fahren. Hinter dieser Einbahnstraße ist dann wieder normale Straße und der direkte Weg zum Gerätehaus. Diese Einbahnstraße ist sehr gut einzusehen und auch relativ kurz vllt 300 Meter. Ist es nun rechtlich in Ordnung in diese Einbahnstraße falschrum zu befahren, natürlich unter besonderem Schutz aller Verkehrteilnehmer.
Genau zu deiner Frage und der Frage nach dem "wie schnell darf ich im Einsatz zum Feuerwehrhaus fahren" werde ich im kommenden Jahr ein eigenes Video machen. Man kann die Frage nämlich leider nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Auch die Antworten "solange nichts passiert..." oder "es kommt auf das Einsatzstichwort an" sind leider nicht richtig. Wenn du jemand bist, der gerne auf Nummer sicher geht, dann solltest du es lassen. In jedem Fall bleibt hier ein gewisses Restrisiko. Mehr dazu dann im Video, sonst wird der Kommentar 5 Seiten lang ;-)
@@Feuerwehrrecht da hätte ich auch noch eine Frage. Einsatzalarmierung "VU P KLEMMT" mit mehreren Personen. Wenn ich nun auf dem Weg zur Wache an der Unfallstelle vorbei komme, und es ist z. B. noch kein Ersthelfer da. Muss ich anhalten, oder Fahre ich weiter zur Wache, um anschließend höher qualifizierte Hilfe leisten zu können?
@@TCFreisenbruch02 Die Frage gefällt mir und ist mir tatsächlich bisher noch nie gestellt worden. Ich mache ein Video dazu. Es wird aber etwas dauern, da ich schon das ein oder andere Video in der Warteschlange habe...
@@TCFreisenbruch02 Als qualifizierter Ersthelfer bitte anhalten und erste Hilfe leisten, bis die Kameraden da sind. Die 5 Minuten frühere erste Hilfe können über Leben und Tod entscheiden (wenn natürlich genügend andere Ersthefer da sind, dann nicht...Aber bitte mal schauen, ob's wirklich Ersthelfer oder nur Gaffer sind)
Ich bin Zugführer einer DLRG Einheit, die DLRG gehört ja als Einheit zu den Einheiten des Katastrophenschutzes somit gilt für mich §35(1)StVO auf Anfahrt mit einem Privatfahrzeug. Aber was ist wenn ich nicht im Rahmen des Katastrophenschutzes als DLRG aktiv werde sondern im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr, kann ich mich dann auch auf §35(1) berufen und Sonderrechte als DLRG in Anspruch nehmen?
Wenn du nicht im Rahmen des Katastrophenschutzes tätig wirst, kannst du dich nicht auf § 35 Abs. 1 StVO berufen. In diesem Fall kann ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nur durch § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz (Notstand) gerechtfertigt werden. Die Voraussetzungen sind aber sehr hoch. In dem Video "Einsatzfahrt ohne Führerschein" gehe ich auf § 34 Strafgesetzbuch ein, der ebenfalls den Notstand regelt. Als ersten Anhaltspunkt kannst du dir das Video mal ansehen, um zu sehen wie hoch die Anforderungen an den Notstand im Vergleich zu den Voraussetzungen von § 35 Abs. 1 StVO sind. Ich würde dir daher nicht empfehlen mich auf § 16 OWiG zu verlassen...
Wie ist das den wenn ein Einsatzfahrzug kurz vor der Kreuzung blaublicht und Martinshorn an macht um über die Kreuzung zu kommen und es danach wieder aus macht...
Laut meine Informationen hat das THW auf der Abfahrt in den Ortsverband keine Sonderrechte. Aber wir sind ja auch den Katastrophenschutz unter stellt wie kann des dann sein?
@@alexanderzwick252 Und mit "in den Ortsverband" meinst Du vermutlich "mit dem Privat-Pkw zur Unterkunft"? Präzise Sprache ist wichtig ;) Grundsätzlich hättest Du nach dem im Video erwähnten § 35 bei einer Alarmierung in einer Katastrophenschutzslage (das ist beim THW keineswegs immer der Fall!) zwar Sonderrechte. Die Leitung THW hat aber per Rundverfügung 004/2017 deren Nutzung untersagt. Du solltest dazu eigentlich belehrt worden sein, siehe bspw. Ausbildungshandbuch Grundausbildung Abschnitt 9.2.3 "Anfahrt zur Unterkunft".
Darf ich als HOv, First responder im private pkw den wir fahren oft mit privat Fahrzeug zum Einsatz nicht so ehrste nach die Wache wie beim ffw. Oder Berufs fw wen mein Pager geht ....
Das gilt einheitlich in ganz Deutschland. Generell ist fast alles was mit Feuerwehr und Straßenverkehr zu tun hat bundesweit einheitlich. Eine wichtige Ausnahme ist hier insbesondere die Frage, ob ihr die Straße nicht nur sperren dürft, sondern auch den Verkehr regeln dürft.
@@RK-rj5ye In Bayern gibt es den § 7a Gesetz über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen, der der Feuerwehr und dem THW unter bestimmten Voraussetzungen die Verkehrsregelung gestattet. Falls hier noch jemand aus einem anderen Bundesland mitliest, in dem ebenfalls der Verkehr geregelt (und nicht nur die Straße gesperrt) werden darf, würde ich mich über eine kurze Info freuen!
Du kannst ja mal weiter fahren und dann hier berichten was passiert ist ;-) Ich würde einfach erklären, dass man auf dem Weg zum Einsatz ist und hoffen, dass man schnell weiter fahren kann. Ich bin mal zu Fuß angehalten worden auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, da die Polizei den Brandstifter gesucht hat. Und da war ich als rennender Mann natürlich verdächtig... Ich habe schnell gesagt, dass ich auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bin und dann war das auch kein Problem.
@@Feuerwehrrecht Ich wurde mal wärend der Anfahrt zum Feuerwehrhaus angehalten, Fenster Runter und nach hinten gebrüllt hab einen Feuerwehreinsatz mit Einsatzstichwort Wohnungsbrand mit Menschen Rettung... war witzig... die Polizisten waren noch nicht mal völlig ausgestiegen kam zurück zur welcher Wache ich müsste, ich hatte dann eine Eskorte vor mir die mir Freie Bahn verschaffte :D Seither aber nicht mehr angehalten worden wärend eines Einsatzes :) Das ganze war kurz nach 01:00Uhr in der Silvesternacht
Es gibt kein Wegerecht ! Der Begriff ist nicht ( in der STVO ) definiert und suggeriert etwas falsches. Deshalb finde ich es schade das dieses "Wording" immer wieder auftaucht. Das Video klärt zwar auf aber ich finde der Begriff sollte am besten gar nicht benutzt werden
Toller Kanal und gut erklärt 👍
Dankeschön!
Tolles Video und gut erklärt!
👏👏
Sehr sehr gutes Video, durch die Tabelle habe ich es dann verstanden.
Moin,
Brauche ich eine Einweisung für Sonder und Wegerechte oder kann diese jeder Feuerwehrmann einer freiwilligen Wehr in Anspruch nehmen?? Eine richtige Einweisung bekommt man in meinem Landkreis beim Maschinistenlehrgang. Brauche ich also diesen Lehrgang um eine Einsatzfahrt durchführen zu dürfen?
Wie sieht es bei Bahnübergünge aus. Rotes Licht und geschlossene Halbschranke?
Wie sieht es mit dem Blick auf den Melder aus? Dank der Umstellung auf Digitalfunk gibt es nur noch einen "Einsatz" als Textnachricht, im Analogfunk wurde die Alarmierung ja noch mit Sprache, und man konnte es während der fahrt hören.
Darf ich den Melder dafür den Melder bei laufendem Motor in die Hand nehmen? Wie sieht das ganze aus, wenn es eine (zusätzliche) Handyalarmierung gibt?
Das Handy an der Ampel ist nach meinem Wissenstand, im Normalen Straßenverkehr verboten.
Das sind wirklich gute Fragen. Grundsätzlich darf man beim Führen eines Fahrzeugs kein elektronisches Gerät, das der Kommunikation dient, in die Hand nehmen (§ 23 Abs. 1a StVO). Darunter würde für mich neben dem Handy auch der digitale Melder fallen. Zumal es aus meiner Sicht auch in den allermeisten Fällen keinen feuerwehrtechnischen Grund geben dürfte während der Fahrt zum Feuerwehrhaus den Melder (oder auch das Handy) in die Hand zu nehmen. Dem Funk kann man seit der Umstellung auf Digitalfunk leider nicht mehr verfolgen, um weitere Informationen zu erhalten. Wofür also Melder oder Handy in die Hand nehmen?
Rückmeldung durch die Leitstelle / Kammeraden das keine weitern Einsatzkräfte gebraucht werden.
Wir werden als 2. Wehr zu Brandmeldeanlagen Alarmiert, da die nächstgelegene Wache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu wenig Einsatzkräfte (Atemschutzgeräteträger) hat.
Gefühlt bleiben wir bei BMA zu >90% auf den Fahrzeugen.
Habe also 3 Möglichkeiten:
- Ich bleibe auf der Arbeit, "wird wieder nichts sein"
- Ich fahre mit dem Hintergedanken Feuer quer durch die Stadt und 2 Dörfer, mit dem was ich für Vertretbar halte
- Ich nutze die "Zeit" an Ampeln (will im Stadtverkehr ohne blaues Blinklicht und Horn nicht über "Rot" fahren) und Schau verbotenerweise ob es Rückmeldungen von Kameraden im Einsatz oder der Leitstelle gibt.
@@nobodythereal5750 Genau genommen solltest du doch vor Fahrtantritt auf den Melder schauen. Denn von dem, was auf dem Melder steht, hängt ab, inwiefern du auf dem Weg zum Feuerwehrhaus auf Sonderrechte zurückgreifst. Oder läufst du immer blindlinks los, ohne zu wissen, was los ist?
@@nobodythereal5750 Das macht in deiner Situation dann natürlich durchaus Sinn. Mir ist kein Urteil / Bussgeldbescheid bekannt in dem das schon einmal Gegenstand war (man bekommt so etwas aber auch nicht immer mit). Ich würde allerdings vermuten, dass wenn dich die Polizei bzw. das Ordnungsamt "erwischt" und der Bussgeldbescheid erst einmal erlassen wurde, du mit deiner (für mich absolut nachvollziehbaren) Rechtfertigung dennoch eher schlechte Chancen hättest. Genauer kann man es leider mangels vorhandener und mir bekannter Rechtsprechung nicht sagen. Ich schau mir das aber nochmal an und werde in dem Video (siehe meine Antwort auf O K's Kommentar) drauf eingehen.
@@Feuerwehrrecht Mir auch schon öfters Passiert: Man ist mit dem Auto unterwegs, z. B. zum Einkaufen, oder auf dem Arbeitsweg, und während dem Fahren klingelt der Melder. Darf ich den in dem Fall zur Hand nehmen und die Meldung lesen? (Jetzt nicht unbedingt bei 120 auf der Autobahn, aber bei z. B. 30 oder 50 innerorts)... Ich bemerke ja erstmal nur, das der DME geht. Jetzt könnte ich ja natürlich vom schlimmsten ausgehen und auf Blöd mit Knallgas zur Wache scheppern. Aber dann ises, bei meinem Glück, nur ne info an den Einheitsführer oder ne allgemeine Info wie "Samstag 12 Uhr Arbeitsdienst" oder "heute 19 Uhr Schneedienst"
Hallo, ich hätte eine Frage und zwar, sind private Krankentransporte auch davon befreit? Würde mich über eine Antwort freuen! Liebe Grüße
Absolut nicht. Ein Transport ist kein Notfall.
@@allesklar77 Wenn es sich um einen Krankentrasport handelt, sollte es dennoch zu einem Notfall kommen, gilt das gleiche wie für den Rettungsdienst.
Der Begriff Wegerecht wird im StVO nicht verwendet, das Wegerecht gibt es im Sachenrecht, der Begriff Wegerecht wird nicht in solchem Zusammenhang nicht verwendet.
Ich hätte da auch mal eine Frage. Hatte vorhin eine Situation saß im Auto und der Melder ging. VU Verletzte Personen. Nun ist es so, dass auf meiner Strecke aktuell Baustelle ist und ich nur bis zu einem gewissen Punkt komme und dann ist es Einbahnstraße und man muss umdrehen und richtig viel Umleitung fahren. Hinter dieser Einbahnstraße ist dann wieder normale Straße und der direkte Weg zum Gerätehaus. Diese Einbahnstraße ist sehr gut einzusehen und auch relativ kurz vllt 300 Meter. Ist es nun rechtlich in Ordnung in diese Einbahnstraße falschrum zu befahren, natürlich unter besonderem Schutz aller Verkehrteilnehmer.
Genau zu deiner Frage und der Frage nach dem "wie schnell darf ich im Einsatz zum Feuerwehrhaus fahren" werde ich im kommenden Jahr ein eigenes Video machen. Man kann die Frage nämlich leider nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Auch die Antworten "solange nichts passiert..." oder "es kommt auf das Einsatzstichwort an" sind leider nicht richtig. Wenn du jemand bist, der gerne auf Nummer sicher geht, dann solltest du es lassen. In jedem Fall bleibt hier ein gewisses Restrisiko. Mehr dazu dann im Video, sonst wird der Kommentar 5 Seiten lang ;-)
@@Feuerwehrrecht coool. abo ist dann mal da. Danke für die Antwort. Bin sonst immer ein defensiver Fahrer :).
@@Feuerwehrrecht da hätte ich auch noch eine Frage.
Einsatzalarmierung "VU P KLEMMT" mit mehreren Personen. Wenn ich nun auf dem Weg zur Wache an der Unfallstelle vorbei komme, und es ist z. B. noch kein Ersthelfer da. Muss ich anhalten, oder Fahre ich weiter zur Wache, um anschließend höher qualifizierte Hilfe leisten zu können?
@@TCFreisenbruch02 Die Frage gefällt mir und ist mir tatsächlich bisher noch nie gestellt worden. Ich mache ein Video dazu. Es wird aber etwas dauern, da ich schon das ein oder andere Video in der Warteschlange habe...
@@TCFreisenbruch02 Als qualifizierter Ersthelfer bitte anhalten und erste Hilfe leisten, bis die Kameraden da sind. Die 5 Minuten frühere erste Hilfe können über Leben und Tod entscheiden (wenn natürlich genügend andere Ersthefer da sind, dann nicht...Aber bitte mal schauen, ob's wirklich Ersthelfer oder nur Gaffer sind)
Schön erklärt aber genaueres eingehen zum privaten PKW wäre schön
Ist schon in Planung!
Ich bin Zugführer einer DLRG Einheit, die DLRG gehört ja als Einheit zu den Einheiten des Katastrophenschutzes somit gilt für mich §35(1)StVO auf Anfahrt mit einem Privatfahrzeug. Aber was ist wenn ich nicht im Rahmen des Katastrophenschutzes als DLRG aktiv werde sondern im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr, kann ich mich dann auch auf §35(1) berufen und Sonderrechte als DLRG in Anspruch nehmen?
Wenn du nicht im Rahmen des Katastrophenschutzes tätig wirst, kannst du dich nicht auf § 35 Abs. 1 StVO berufen. In diesem Fall kann ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nur durch § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz (Notstand) gerechtfertigt werden. Die Voraussetzungen sind aber sehr hoch. In dem Video "Einsatzfahrt ohne Führerschein" gehe ich auf § 34 Strafgesetzbuch ein, der ebenfalls den Notstand regelt. Als ersten Anhaltspunkt kannst du dir das Video mal ansehen, um zu sehen wie hoch die Anforderungen an den Notstand im Vergleich zu den Voraussetzungen von § 35 Abs. 1 StVO sind. Ich würde dir daher nicht empfehlen mich auf § 16 OWiG zu verlassen...
Nur wenn du auch im Kat-S-Einsatz unterwegs bist. Bei "Person im Wasser" oder ähnliches also nicht.
Wie ist das den wenn ein Einsatzfahrzug kurz vor der Kreuzung blaublicht und Martinshorn an macht um über die Kreuzung zu kommen und es danach wieder aus macht...
Ja dann macht es das eben an und wieder aus....
Soweit das zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist.
Ja, was dann? Wo ist der Rest vom Satz?
Laut meine Informationen hat das THW auf der Abfahrt in den Ortsverband keine Sonderrechte. Aber wir sind ja auch den Katastrophenschutz unter stellt wie kann des dann sein?
Was genau meinst Du mit "auf der Abfahrt in den Ortsverband"?
UPS da hat sich ein Fehler eingeschlichen sollte Anfahrt heißen Entschuldigung
@@alexanderzwick252 Und mit "in den Ortsverband" meinst Du vermutlich "mit dem Privat-Pkw zur Unterkunft"? Präzise Sprache ist wichtig ;)
Grundsätzlich hättest Du nach dem im Video erwähnten § 35 bei einer Alarmierung in einer Katastrophenschutzslage (das ist beim THW keineswegs immer der Fall!) zwar Sonderrechte. Die Leitung THW hat aber per Rundverfügung 004/2017 deren Nutzung untersagt. Du solltest dazu eigentlich belehrt worden sein, siehe bspw. Ausbildungshandbuch Grundausbildung Abschnitt 9.2.3 "Anfahrt zur Unterkunft".
Darf ich als HOv, First responder im private pkw den wir fahren oft mit privat Fahrzeug zum Einsatz nicht so ehrste nach die Wache wie beim ffw. Oder Berufs fw wen mein Pager geht ....
Gilt dies für alle Bundesländer oder speziell für Hessen
Das gilt einheitlich in ganz Deutschland. Generell ist fast alles was mit Feuerwehr und Straßenverkehr zu tun hat bundesweit einheitlich. Eine wichtige Ausnahme ist hier insbesondere die Frage, ob ihr die Straße nicht nur sperren dürft, sondern auch den Verkehr regeln dürft.
@@Feuerwehrrecht Soweit ich weiß, darf nur in Bayern der Verkehr umgeleitet werden
@@RK-rj5ye In Bayern gibt es den § 7a Gesetz über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen, der der Feuerwehr und dem THW unter bestimmten Voraussetzungen die Verkehrsregelung gestattet. Falls hier noch jemand aus einem anderen Bundesland mitliest, in dem ebenfalls der Verkehr geregelt (und nicht nur die Straße gesperrt) werden darf, würde ich mich über eine kurze Info freuen!
@@Feuerwehrrecht Es ist Art. 7a nicht § 😉 Grüße vom Kameraden und Jurastudenten 😁
@@Feuerwehrrecht Jop...Wir sichern nur die Einsatzstelle ab...Im Zweifel TLF quer auf die Strasse #Hessen
Was wäre wenn man während der Anfahrt von der Polizei angehalten wird? O.o
Du kannst ja mal weiter fahren und dann hier berichten was passiert ist ;-)
Ich würde einfach erklären, dass man auf dem Weg zum Einsatz ist und hoffen, dass man schnell weiter fahren kann. Ich bin mal zu Fuß angehalten worden auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, da die Polizei den Brandstifter gesucht hat. Und da war ich als rennender Mann natürlich verdächtig... Ich habe schnell gesagt, dass ich auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bin und dann war das auch kein Problem.
Anhalten und Sachverhalt erklären und warten was die Streife sagt...Sonst hast du hinter die Polizeigeleitschutz 😎
@@Feuerwehrrecht Ich wurde mal wärend der Anfahrt zum Feuerwehrhaus angehalten, Fenster Runter und nach hinten gebrüllt hab einen Feuerwehreinsatz mit Einsatzstichwort Wohnungsbrand mit Menschen Rettung... war witzig... die Polizisten waren noch nicht mal völlig ausgestiegen kam zurück zur welcher Wache ich müsste, ich hatte dann eine Eskorte vor mir die mir Freie Bahn verschaffte :D Seither aber nicht mehr angehalten worden wärend eines Einsatzes :) Das ganze war kurz nach 01:00Uhr in der Silvesternacht
Es gibt kein Wegerecht ! Der Begriff ist nicht ( in der STVO ) definiert und suggeriert etwas falsches. Deshalb finde ich es schade das dieses "Wording" immer wieder auftaucht. Das Video klärt zwar auf aber ich finde der Begriff sollte am besten gar nicht benutzt werden
Ganz gefährliche Aussagen
Wenn du Feedback geben möchtest, musst du schon etwas präziser sein.
Ganz gefährlich, unvollständige Sätze zu schreiben, in denen jeder reininterpretieren kann, was er möchte!