Steuertipps für Erbschaft und Erbschaftsteuererklärung: Diese Schulden sind nicht abzugsfähig!

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  • Опубликовано: 22 июл 2023
  • Vererbte Schulden können oft gar nicht oder meistens nur anteilig steuermindernd geltend gemacht werden, was zu einer deutlich höheren Steuerlast führt. Steuerbefreigungen für Vermögen veringern automatische auch den Abzug von vererbten Schulden. Warum dies so ist, dass erfahren Sie in diesem Video.
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    Uli Reitz
    Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
    Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
    Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)
    Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.

Комментарии • 2

  • @gf-xy2of
    @gf-xy2of 11 месяцев назад +1

    Ihre Ausführungen führen in weiterer Folge natürlich zu der Frage: Wann ist ein Darlehen einem Haus zugeordnet? Was ist das Kriterium? Ist es die eingetragene Grundschuld, oder hängt es davon ab, wofür die Mittel verwendet wurden? Man kann ja durchaus Haus1 belasten, um den Kauf von Haus2 zu finanzieren.

    • @Reitz-Steuerberater
      @Reitz-Steuerberater  11 месяцев назад

      Der Zusammenhang kann sich nur aus der ursprünglichen Verwendung der finanziellen Mittel ergeben. Eine damalige oder spätere Besicherung spielt hierbei keine Rolle.