Änderung/Aufhebung von Steuerbescheiden (§§ 129-131 + §§ 164-177) | AO 5/9

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  • Опубликовано: 6 сен 2024

Комментарии • 5

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 года назад +1

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  • @marvinstassen7718
    @marvinstassen7718 2 года назад +14

    vlt. noch eine kleine Ergänzung zum § 129 AO: also bei uns in den Prüfungen war es bei Übernahmefehlern immer sehr wichtig darauf zu achten, dass dem FA hierfür die Unterlagen / Aufstellungen des Stpfl. vorliegen müssen, aus denen der Fehler auch klar ersichtlich / erkennbar ist (s. AEAO zu § 129 Nr. 4). Wie relevant diese Info für die Steuerberaterexamen ist, kann ich aber leider nicht einschätzen 😅. Also nur noch als kleine Ergänzung, da mir das bei dem Punkt noch eingefallen ist 😉. Ansonsten möchte ich mich für diese sehr informative Videoreihe und Ihre Mühe bedanken!😊

  • @lfrnz1537
    @lfrnz1537 2 года назад +4

    Vielen Dank für dieses informative, kostenlose Video. Und auch Danke für die verlinkten Übungsaufgaben.

  • @kaddi7738
    @kaddi7738 Год назад +1

    Um Minute 10 herum zum VdN 164 (3) Ao: Ich vermute, dass die Folie einen Tippfehler hat, dort steht 163 (3) statt 164 (3).
    Danke für das informative Video, es hilft meiner Ausbildung weiter. :)

  • @Robin-me8fe
    @Robin-me8fe 2 года назад +2

    gutes Video!