Grundsteuer Klagewelle: Gehen Gemeinden jetzt bankrott?
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- Опубликовано: 29 авг 2024
- Die immobilen Eigentümer in Deutschland sind aktuell dabei, die Grundsteuerreform in Deutschland zu kippen. Bereits über 1,3 Millionen Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide sind bei den Finanzämtern von verärgerten Bürgern eingegangen. Und immer noch fehlen Millionen von Grundsteuererklärungen, die noch nicht abgegeben wurden. Gehen jetzt als Nächstes die Kommunen und Gemeinden pleite?
Alle Details zu diesem Thema erfahrt ihr in diesem Video.
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vielleicht sollte man die Grundsteuer auch einfach abschaffen
Damit finanziert man aber eben Ausgaben der Kommunen. Und genau das spüren Sie und ich dann vor Ort wesentlich mehr als bei anderen Steuern. Dann müsste man grundsätzlich umschichten und das Steuersystem ändern.
Die Gründe habe ich auch. Das ist eben ein Zwangsgeld, was die Bürger nicht mehr wollen!
Allerdings profitiert man von den durch die Grundsteuer finanzierten kommunalen Ausgaben wenigstens. Kommt aber eben auf die Höhe an.
Bei der Rundfunkgebühr sieht das anders aus. Das ist für mich die ultimative Zwangsabgabe.
@@Eunegin23 Welche kommunalen Ausgaben sind das? Weisst du das?
@@monikas.6677 Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Die Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen. Ist eben in Deutschland aufgeteilt: Bund, Länder und Kommunen.
@@Eunegin23 Das heisst, das Eigentum der Mrnschen für die Gemeinden exisztentiell ist.und die Eigrntümer die Gemeinden tragen.... Also ist die Idee von WEF, nicht umsetzbar. Das freut mich sehr!!!
Ich stimme ihnen voll zu! Wenn in Platenbauten die in den Platenbauten die Grundsteuer höher ist als in Villen Gegenden, wie soll man das verstehen als Kalkulation und Bewertung? Frage ist wie der Staat und Gemeinden die Grundstücke bewerten wo die Camps für die Asylbewerber / Immigranten errichtet wurden?? Kenne da Installationen von den Camps/ Trailer ect in wirklichen guten Gegenden. Reguläre Bürger müssen dort hohe Summen für den Kauf von ETW und Häuser zahlen so auch für die Grundsteuer??! Einfach unmöglich was dem Steuerzahler zu gemutet wird, wie so vieles dieser Zeit! Siehe nur letzte Maybritt Illmer Show in Punkto Immigranten, keine Möglichkeiten zur Unterbringungen keine Wohnungen und auch Grund und Boden für die Errichtung der Camps vorhanden. Kein Gesetz, Voraussicht und Planung existiert! Wenn es knapp wird wird einfach was beschlossen sei es von der Bundesregierung oder EU, zum Teil schlecht durchgeführt und der Bürger hat dann den negativen Teil zu tragen/ zu zahlen!! Gruß Ev
Momentan werden nur Bescheide über die Wertermittlung der Grundstücke verschickt. Diese sind lediglich die Grundlage für eine spätere Steuerberechnung durch die jeweiligen Kommunen. Der Beitrag ist insoweit sachlich unzutreffend. Die Frage ist, welchen Hebesatz die Kommunen auf die meist höheren Grundstückswerte erheben. Sollten die Hebesätze gleich bleiben, gäbe es tatsächlich eine faktische massive Steuererhöhung.
Diese Bescheid haben wir auch schon. Mein Bekannter hat auch schon Bescheid von der Gemeinde. Von denen kommt der satte Hebesatz von 490%. Da kommt Freude auf....
Das ist korrekt, jedoch steht die Tendenz der Kommunen jetzt. Statt der versprochen Senkung wird jetzt schon eher eine Erhöhung angestrebt. Zahlreiche Kommunen haben bereits die Hebesätze angehoben. Viele Grüße
Ich bezahle zur Zeit einen Hebesatz von 860% für die Grundsteuer.
Die Gemeinde ist eine Kreisstadt mit rd. 60.000 Einwohnern.
Die Mitarbeiter der Verwaltung sind die am höchsten bezahlten im ganzen Bundesgebiet.
Das da die Grundsteuer steigen muss, ist doch jedem grundbesitzenden Mitbürger vollkommen klar.
@@ottoblond666 Grundsätzlich haben wir in Deutschland das Problem, dass Steuer oftmals leider leichtfertig verschwendet oder ineffizient genutzt werden. Das müssen dann am Ende leider immer wir Bürger bezahlen.
@@ottoblond666 Besitz muss man sich eben leisten können. Das Ganze ist auch nur ein Teil eines Enteignungsplans.
Danke! Gute Arbeit!
Danke für das Lob. Grüße!
Gut so, wehren wir uns jetzt !
Dankeschön für diese Details.
Solange man aber Milliarden ins Ausland sendet , kann es keiner Gemeinde schlecht gehen , !
In den Bescheiden des Finanzamts wird den Bürgern nicht mitgeteilt wieviel Grundsteuer zukünftig bezahlt werden muß.
Es wird nur der Wert geschickt! Nicht der Steuerbetrag !
Ja das stimmt prinzipiell, aber daraus lässt sich bereits jetzt der Steuerbetrag ableiten. Nur die Gemeinden können durch die Hebesätze Einfluss ausüben, diese erhöhen die Hebesätze aktuell aber eher statt sie zu senken. Viele Grüße
Multipliziere den Meßbetrag halt einfach mit dem Hebesatz Deiner Gemeinde.
Hebesatz 450 % >> Meßbetrag x 4,5
WIESO sollte bitte die Grundsteuer "wegbrechen"?! Es wird dann einfach geschätzt werden. Etwas naiv, von einem Scheitern zu reden, nur weil 30 % der Grundsteuererklärungen noch nicht abgegeben wurden. Und das Zwangsgeld von 25.000 € wir NIEMAND auf sich nehmen, weil damit seine Grundsteuerbewertung nicht aufgehoben ist. Im Moment gibt es Verzögerungsbußgelder in Höhe von 25,- im Monat.
Dieser Beitrag ist nicht zielführend.
Zudem wird bei dem Wert des qm auf Boris verwiesen. Schon da ist es nicht ersichtlich, wie die Zahlen zu Stande kommen....
Wie kann man die zukünftige Grundsteuer von Immobilien ermitteln, die zur Verkauf stehen und das nächste Zuhause sein können??
Ich vermute, ohne diese Antwort zu kennen, sollte man kein Haus kaufen.. weil sonst ein Zwangsverkauf bzw. Enteignung anstehen könnte.
Der Bodenrichtwert in unserem sozial sehr gemischten Kiez in Schöneberg (4700) ist auch wesentlich höher als der in der recht homogen reichen Villengegend am Schlachtensee (1700)...
Die Grundsteuer sollte ja gleich bleiben und nicht erhöht werden.Kommt auf die Gemeinde an.Bei moechtegernenteignern wie Plamer wird es wohl schlimm werden. Steuerhebesatz so festlegen damit alles gleich bleibt.
Ja, völlig richtig. Wenn die Grundsteuer (trotz höherer Grundsteuerwerte/Grundsteuermessbeträge) gleich bleiben soll, müssen ab 2025 die Hebesätze angepasst werden. Also schön der Kommune (Gemeinderat, Stadtverordnete etc.) auf die Finger schauen!
der Beitrag ist fachlich einfach falsch. Kein Mensch kann im Moment seine Grundsteuer ausrechnen da die Hebesätze der Gemeinden noch nicht feststehen.
Hallo Markus, danke für deinen Beitrag! Natürlich kann man seine aktuelle bzw. zukünftige Grundsteuerlast auf Basis des Wertbescheids vom Finanzamt ermitteln. Natürlich können sich die Hebesätze der Gemeinden noch verändern, jedoch steigen diese bereits jetzt aktuell tendenziell eher als dass diese wie versprochen gesenkt werden. Der Eigentümer Verein Haus und Grund klagt aktuell nicht umsonst in zahlreichen Bundesländern. Das bedeutet, dass der Grundsteuersatz nach den aktuellen Entwicklungen eher noch teurer wird, als wenn man diese mit den aktuellen Hebesätzen berechnet. Ich sehe also keinen fachlichen Fehler diesbezüglich. Aber natürlich verstehe ich was du meinst, 100%ig lässt sich nicht mit Sicherheit sagen wie hoch die Belastung ab 2025 sein wird. Viele Grüße
@@PlantMoney Aber aktuell gelten doch auch noch die ollen Einheitswerte! Die sind niedriger als die Werte zum 01.01.2022 - muss man das erklären? Und die Kommunen brauchen doch erstmal (zumindest annähernd) die Summe der neuen Grundsteuerwerte/Grundsteuermessbeträge um überhaupt einschätzen zu können, wie hoch der Hebesatz für ein gleich hohes Grundsteueraufkommen sein muss. Das geht doch nur zeitversetzt und die - vielleicht auch verständliche Verweigerungshaltung - ist dabei eher kontraproduktiv. Und vor den "üblichen" Erhöhungen der Grundsteuer, die es seit Jahren gibt, bleibt man ohnehin nicht verschont.
Also sind alle Berechnungen aufgrund der neuen Grundsteuerwerte in Kombination mit den aktuellen Hebesätzen spekulativ, verunsichernd - und ja auch: unseriös.
Vielleicht sollten die Kommunen mal lernen mit Geld umzugehen.
ihr werdet nichts besitzen und trotzdem glücklich sein 😂
Das Finanzamt erlässt keine Grundsteuerbescheide, und somit kann auch niemand beim Finanzamt gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen.
Die Bescheide vom Finanzamt über die Wertermittlung sind sogenannte Grundlagenbescheide. Formell entfalten diese Bindungswirkung für die späteren Grundsteuerbescheide. Ist die Wertermittlung nicht in Ordnung muss gegen diese Grundlagenbescheide Einspruch gelegt werden, um seine Rechte zu wahren. Spätere Einsprüche gegen den Grundsteuerbescheid gehen dagegen regelmäßig ins Leere, da die Wertermittlung dann nicht mehr geändert werden kann.
@@dirklindlahr-uj7iz ja, ich weiß. Finde nur diese vereinfachte Darstellung in dem Video falsch.
klickbait
Was soll an dem Video konkret "klickbait" sein?
@@PlantMoney das videotitelbild "Grundsteuer- jetzt kolabiert das system" das system wird natürlich nicht kolabieren, und das weisst du auch....hoffe ich...
Und noch jemand der viel Meinung und wenig Ahnung hat.....
Wo fehlt es denn deiner Meinung nach konkret an der "Ahnung"?
@@PlantMoney Na, z. B. bei 2:39 Bitte belegen Sie doch mal, dass bereits "Millionen" von Grundsteuerbescheiden von den Finanzämtern verschickt wurden. Grundsteuerbescheide werden grundsätzlich nur von den Kommunen versandt - Ausnahme sind allein die Stadtstaaten. Und belegen Sie bitte auch, dass tatsächlich bereits Bescheide auf Grundlage der neuen Grundsteuerwerte/Grundsteuermessbeträge und mit den Hebesätzen für 2025 ergangen sind.
Bei 4:34 sprechen Sie (zum wiederholten Male) vom "Grundsteuerbescheid", obwohl eigentlich nur der Bescheid über den Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag gemeint sein kann. Damit man keine Verwirrung stiftet, sollte man das dreistufige Verfahren kennen und zutreffend darstellen können. Nur so kann man den Menschen wirklich helfen.
Bei 5:10 meinen Sie "ohne Daten und rechtsverbindliche Besteuerungsgrundlagen" könne die Grundsteuer nicht verlangt werden. Es gibt aber nun mal die Daten (die "dem Staat" nach Ihren Ausführungen ja auch alle schon vorliegen sollen) und rechtsverbindlich werden die Besteuerungsgrundlagen durch den Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbestrag festgestellt, da es ja eine entsprechende Rechtsgrundlage, das Bewertungsgesetz gibt. Und zahlen muss der Steuerbürger solange keine ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung bestehen (§ 361 AO).
Ansonsten werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO im Schätzungswege ermitteln, wenn die Feststellungserklärungen trotz Zwangsgeld und drohendem Verspätungszuschlag ausbleiben.
Muss man alles nicht wissen, aber wenn man sich soweit öffentlich heraushängt ...