Hi Wie ist das denn bei Personen die an Trypanophobie leiden (Angst vor der Spritze, kann tödlich sein)? Währe das dann nicht eine massive Körperverletzung wenn die Blutabnahme eventuell gewaltsam gemacht wird? Denn es ist auch eine Psychische Belastung und gegeben falls gefährlich da Person xyz sich selbst verletzen kann und sich eventuell darauf hin nie wieder sich von ein artzt beandeln lässt.
Vielen Dank, das ist eine gute Frage! Sie haben schon Recht: Jede Blutprobe ist eine Körperverletzung - allerdings, so wird juristisch argumentiert, eine gerechtfertigte. Staatliches Handeln muss immer verhältnismäßig sein. Und das muss immer im Einzelfall geprüft werden. Daher kann es gut sein, dass es unverhältnismäßig wäre - und daher rechtswidrig - einer Person, die an der von Ihnen geschilderten Krankheit leidet, eine Blutprobe zu nehmen. Wenn man das glaubhaft darlegen kann, könnte man durchaus erreichen, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Blutprobe feststellt. Allerdings - und da ist das Problem - solchen Rechtsschutz gibt es erst im Nachhinein. Der Polizist, der die Blutprobe in der konkreten Situation anordnet, wird sich von einer solchen Behauptung nicht abhalten lassen, eine Blutprobe zügig nehmen zu lassen, notfalls auch gewaltsam unterstützt. RA Florian Rappaport
@@strafverteidiger-rap-sto Hi Danke Das muss irgendwie in Gesetz geändert werden, denn eine Blutprobe muss freiwillig sein denn die ist ja nur dazu da um ein zu be oder entlasten. Ich hab mal was gelesen das es z,b diese speziellen Atemalkoholgeräte gibt die denn gleichen Alkoholwert anzeigen wie bei einer Blutprobe aber leider akzeptieren die Gerichte das ergebnis nicht und das muss sich ändern. Und ja ich gehöre leider zu denn Personen die das Problem haben und ich weiß nicht was passiert bei ein Zwang vermutlich bekomme ich Parnik.... und das wird mich dann vermutlich auch Psychisch verändern......
Hi
Wie ist das denn bei Personen die an Trypanophobie leiden (Angst vor der Spritze, kann tödlich sein)?
Währe das dann nicht eine massive Körperverletzung wenn die Blutabnahme eventuell gewaltsam gemacht wird?
Denn es ist auch eine Psychische Belastung und gegeben falls gefährlich da Person xyz sich selbst verletzen kann und sich eventuell darauf hin nie wieder sich von ein artzt beandeln lässt.
Vielen Dank, das ist eine gute Frage!
Sie haben schon Recht: Jede Blutprobe ist eine Körperverletzung - allerdings, so wird juristisch argumentiert, eine gerechtfertigte.
Staatliches Handeln muss immer verhältnismäßig sein. Und das muss immer im Einzelfall geprüft werden. Daher kann es gut sein, dass es unverhältnismäßig wäre - und daher rechtswidrig - einer Person, die an der von Ihnen geschilderten Krankheit leidet, eine Blutprobe zu nehmen. Wenn man das glaubhaft darlegen kann, könnte man durchaus erreichen, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Blutprobe feststellt.
Allerdings - und da ist das Problem - solchen Rechtsschutz gibt es erst im Nachhinein. Der Polizist, der die Blutprobe in der konkreten Situation anordnet, wird sich von einer solchen Behauptung nicht abhalten lassen, eine Blutprobe zügig nehmen zu lassen, notfalls auch gewaltsam unterstützt.
RA Florian Rappaport
@@strafverteidiger-rap-sto
Hi Danke
Das muss irgendwie in Gesetz geändert werden, denn eine Blutprobe muss freiwillig sein denn die ist ja nur dazu da um ein zu be oder entlasten.
Ich hab mal was gelesen das es z,b diese speziellen Atemalkoholgeräte gibt die denn gleichen Alkoholwert anzeigen wie bei einer Blutprobe aber leider akzeptieren die Gerichte das ergebnis nicht und das muss sich ändern.
Und ja ich gehöre leider zu denn Personen die das Problem haben und ich weiß nicht was passiert bei ein Zwang vermutlich bekomme ich
Parnik.... und das wird mich dann vermutlich auch Psychisch verändern......