Zum Thema Ampel sind die Bußgelder wie folgt: - Gelb und man hätte ohne andere zu gefährden anhalten können: 10€ - Rot 1 Sekunde: 200€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Die Strafen erhöhen sich, wenn andere gefährdet wurden oder es zu einem Unfall kam.
Leichte Touchierungen, wie im Falle des Rentners hier, waren früher an der Tagesordnung. Nur waren Autos damals noch so gebaut, dass sie diese ohne nennenswerte Spuren aushielten. Dass Hersteller es inzwischen zu einem Geschäftsmodell gemacht haben, Autos in einer Weise zu konstruieren, bei der schon leichte Kratzer zu vierstelligen Reparaturkosten führen, wäre nur halb so schlimm, wenn die Kosten lediglich von Versicherten getragen würden. Jedoch werden die vollkommen unnötigen Kosten für Polizeieinsätze und Justizverfahren auch von der Allgemeinheit getragen.
Noch besser sind sind die, die meinen, das würde gelten, wenn an der Einfahrt ein Schild auf die stvo verweist. Erstens ist dieses Schild rechtlich bedeutungslos und außerdem müsste man dann auch noch wissen, was die Stvo zu Parkplätzen sagt.
Kleine Anmerkung zu "StVO gilt nivht auf Parkplätze und Privatgelände"...wenn es zu einem Unfall kommt,weil zb jemand das Einbahnstraßen Schild ignoriert hat, und dann aussagt "StVO gilt hier nicht", was ein klarer Vorsatz darstellt,wird er trotzdem den schaden übernehmen müssen. Denke mal die Aussage des Richters wird lauten "die Bedeutung des schildes war ihnen also klar", einzig einen Strafzettel wird er nicht bekommen
Ich habe mein Auto (mein aller erstes Auto) im Dez. 22 gekauft, ich habe eines Tages im Sept 23 gemerkt das ich einen fetten Schramm, an meine Fahrertür sowie an der Tür hinten links. Es hat alles 3 Monate gedauert, bis ich den Schaden repariert hatte. Mein SF ist gestiegen und musste natürlich 300€ SB zahlen. Ich darf natürlich jetzt bei meinem Auto, wenn ich es verkaufen möchte, angeben, dass es ein Unfallwagen ist. Danke an den Fahrer ❤ By the way, habe ich auch seitdem Vorfall, keine Lust mehr auf meine A-Klasse
Deswegen habe ich eine Dashcam im Auto. Eine Frau hat mein parkendes Auto gerammt und hat anschließend Fahrerflucht begangen. Dashcam hat alles aufgezeichnet, Prozess läuft.
Bringt doch auch Nix sowas anzuzeigen. Mir ist einer während ich getankt habe ans Auto gefahren. Trotz Kameras und einer Zeugin in meinem Auto wurde das Verfahren eingestellt. Staatsanwaltschaft schrieb: Kamera Auswertung nicht möglich wegen dsgvo. Danke für nix . Ich hätte das nicht mal angezeigt, wenn der Verursacher ausgestiegen wäre und sich entschuldigt hätte.
Warum ist Frau Brenninkmeyer immer so aufgeregt und fällt Herrn Möller ins Wort? Man hat immer den Eindruck, sie möchte alle Fragen auf ihren Kärtchen beantwortet haben, hat aber Angst, dass Herr Möller zu weit ausholt und sie dann Probleme mit der Zeit bekommt. Liebes SWR-Team: Plant doch die Interviews so, dass alle entspannt zuhören, fragen und antworten können...Warum immer diese Hektik?
Das mit der 1 Sekunde ist eine bescheuerte Erklärung! Besser wäre die Erklärung, wer eine Vollbremsung hinlegen müsste, um noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen, fährt am besten noch darüber!
Hab ich mich auch gefragt. Erste Vermutung: ländlicher Raum, wo Jeder jeden kennt oder fiktiv. Nach kurzer Internetrecherche könnte es dieser Fall sein: Oberlandesgericht Hamburg, Az. 5 ORbs 25/23 Einzige Unstimmigkeit SWR und Hamburg...
Wie immer gutes Video. Wenn jemand ausversehen über eine Rote Ampel fährt(kann jedem passieren) ist er 4 Wochen Fussgänger. überholt einer bewusst über sie Sperrfläche 5 Autos, kommt er mit ca. 50€ hin. dem gehört dann ein Jahr der Führerschein weg
Mittlerweile habe ich 4x Fahrerflucht mit Beulen und Dellen an meinen Autos erlebt. Der Schaden blieb immer auf mir Sitzen, mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Der Rentner hat gleich mal mehrere Fehler gemacht: Er hat nicht gefragt warum die Polizisten das wissen wollen, dann hätte er auch noch die Aussage verweigern können, Belehrung fehlte. Somit doch eigentlich ungültige Beweise. Der "Geschädigte" hätte ja auch jeden anderen beschuldigen können. "Oh ich habe ne rote Schramme, rotes Auto auf Parkplatz angeschwärzt"
Im Zweifelsfall einfach so reagieren: 🙈 🙉 🙊 Oder, falls es keine Beweisphotos gibt, berufst du dich auf eine Erinnerungslücke (Blackout), dies hat schon mal bei einer Größe aus der Politik gut funktioniert.
Der Mann hätte bei Minute 1:35 mal lieber von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Wirft die Polizei einem einen Gesetzesverstoß vor, muss man diese Frage nicht beantworten.
Ich hab allein vom Schwimmbadparkplatz letzten Sommer 3 kleine Schäden. Mein Auto ist über 20 Jahre alt. Da scheinen Verursacher*innen so was für Pech zu halten. Zumal der Parkplatz nicht kameraüberwacht ist. Ich selbst habe auch mal einen Schaden, an einem geparkten Auto verursacht. Das kann passieren. Aber abhauen ist schäbig. Auch wenn das geschädigte Fahrzeug kein neuer S.U.V. ist, wie ihn hier in meiner reichen Gegend viele fahren. Ich bin echt richtig sauer deswegen! Bitte, macht das nicht! Seid fair. Bitte. Hinterlasst zuallermindest eure Nummer.
Mir passiert, vor der Haustür. Von uns aus deutlich gesehen, das mein angefahrenauto sich bewegt hat, gesagt, die Polizei ist verständigt und die verursachte ist weggefahren..... das Auto war dann ca. 3 Tage nicht zu sehen. Dann alles abgestritten und nach ca. 2 Jahren und 2 Monaten sendete der Rechtsanwalt ein Video, welches die unschuldigkeit beweisen sollte. Es passte kein Blatt Papier zwischen die Autos. Wir mein Mann und ich haben aus unterschiedlichen sichten den Anfahrhub deutlich gesehen. Sie hat alles abgestritten, mit dem Vater, das Video zeigt, das alles inszeniert wurde. Mit erhobenen Armen hat er auf dem Hof in die Hände geklatscht, wie beim Sport, los laufen. Das Video müsste analysiert werden und merkwürdig, das es 2jahre und 2 Monate gedauert hat, um es von unserem Anwalt zu Gesicht zu bekommen...... hier ist was komisch
Nicht bemerken, dass man ein anderes Auto beschädigt?! Ganz ehrlich: Wer der Meinung ist, das könne ja schon öfter mal passieren, der m.M.n. sollte freiwillig seinen Führerschein abgeben, weil er/sie dann offensichtlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.
Sehe ich ganz anders. Ich stand den einen Tag an der Ampel, hatte Musik an, ein anderes Auto kommt aus der Einfahrt neben mir und stellt sich neben mich. Erst als die Person dann schneller als ich von der Ampel weg ist hab ich gesehen, dass er meine Farbe am Auto hat. Hab ihn fix angehalten, gecheckt, dass man bei mir so gut wie gar nix sieht und es dann einfach auf sich beruhen lassen. Bei so kleinen Berührungen kriegst du das nicht mit.
Beitrag nicht gesehen? Nicht aufgepasst? Wie wollen Sie denn in Ihrer Blechbüchse mitbekommen, wenn Sie über einen Joghurtbecher fahren? Viel mehr hören Sie nämlich auch nicht, wenn Plastik auf Plastik an zwei Autos trifft...
Gerade solche Fälle sprechen dafür, dass „Unfallflucht“ bei Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Der Aufwand und die Kosten bei Polizei und Staatsanwaltschaft sind in solchen Fällen selten zu rechtfertigen
Sehe ich genauso. Aber was wird stattdessen gemacht? Natürlich, geklagt, dass man seinen Führerschein wieder bekommt. Oooo oooo wenn ich die Kommentare lese wird mir ganz schlecht. Dementsprechend kann jeder machen was er will und der geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Nein, ich finde es super, dass die Gesetze hier mal ausnahmsweise nicht versagen und hart genug sind. Hier im Beitrag schlüpft der eigentliche Täter in die Opferrolle. Zum Glück wurde er dabei gesehen. Wer soll denn dann den entstandenen Schaden bezahlen?
bin mal beim ausparken auf den hinter mir draufgerollt. schaden war an meinem auto nur durch 2 kleine kratzer und beim opfer nicht erkennbar. fahrer/halter des unfallopfers hab ich nach 20 minuten nicht gefunden, also polizei angerufen. wir sollen weiter warten, wir kamen grad vom kinderarzt, kind war mit 39,5 fieber im auto. schlussendlich haben wir fast 2 stunden mit dem kind im auto gewartet bis die polizei den halter und später auch den fahrer ausfindig machen konnte. polizei meinte das wir das kind nicht heimbringen dürfen, da weder ich als fahrer noch das fahrzeug vom unfallort entfernt werden dürften. das hohe fieber stellte keinen wichtigen grund da. schaden am gegner war schlussendlich 1800 euro, weil ein plastikhalter der plastikstosstange abgerissen war und dadurch eine neue dran kam die noch lackiert werden musste. einwände von meinem anwalt das man das auch hätte kostengünstiger reparieren können, wie zb. den halter einfach wieder ankleben, wurden ignoriert. der wert der reparatur lag bei ca. 20% des fahrzeugwertes.
Wieso wird in diesem Beitrag nicht zwischen rechtlich-öffentlichem und tatsächlich-öffentlichem Verkehrsraum unterschieden? DAS, und NUR DAS, ist das Kriterium, ob die StVO gilt oder nicht.
Wie bitte konnte man die Radfahrerin (ab 13.50 min.) überhaupt ausfindig machen ??? Radfahrer besitzen kein Nummernschild worüber man sie ausfindig machen könnte . Ein Umstand der mich schon sehr lang ärgert ,da man bei einem Fehlverhalten eines Radfahrers durch das ein Unfall passiert nicht nachweisen kann wer der Radfahrer war ....
Wie wird man den als Radfahrer durch einen Beobachter identifiziert? Ich gebe zu, dass ich als Radfahrer schon öfter geblitzt wurde in einer abschüssigen 40er-Zone, da kam nie was. Die drängelnden Autofahrer hinter mir halten schön Abstand, wenn es bei mir blitzt. Und an einer dauerroten Ampel bin ich auch schon mehrfach drüber gefahren. Beim ersten Mal hatte ich dort noch mehrere Minuten gewartet, bis ein Autofahrer kam, den ich vorgelassen hatte, damit er die Schleife auslöst. Das hat auch prompt funktioniert. Beim zweiten Mal habe ich zumindest noch drei Ampelzyklen an der Kreuzung gewartet. Seit dem dritten Mal fahre ich direkt drüber, wenn frei ist.
Also wer nicht merkt wie man ein anderes Auto touchiert und einen 4.000€ Schaden verursacht, sollte meiner Meinung nach Definitiv mal einen Eignungstest machen. Klar, heutzutage sind selbst kleinste Macken schnell mehrere Tausend Euro teuer aber selbst das merkt man im Normalfall. Vielleicht das Radio leiser stellen beim rangieren
Ich wette er hat es gemerkt.. Viele unterschätzen allerdings die Höhe des Schadens und verhalten sich dementsprechend .. "Ist ja nichts passiert" .. "Kleiner Kratzer" .. Alles schon erlebt.
Ich hatte 7000€ schaden am Auto weil einer in den Kotflügel gefahren ist...zum Glück VK. Stoßstange, Scheinwerfer, Ladeluftkühler, Kotflügel, Verstrebungen am Kotflügel, Halterungen im Motorraum...alles hinüber..., sowie ein blechschaden an der a-sàule. ...und es war selbst bei Tageslicht kaum zu erkennen
Im vergangen Jahr sind wir bei Aldi in Westerland auf Sylt kurz einkaufen gewesen, und als wir zu unserem Auto kamen, war es vorne stark beschädigt. Wir haben den Schaden der Polizei gemeldet, die uns später an unsere Heimatadresse geschrieben hat, dass sie den Täter nicht ermitteln konnten. Wir blieben auf dem Schaden von EURO 2.000 sitzen.
Deswegen Dashcam für 200 € mit G-Kraft-Sensor und Kamera nach vorne und hinten kaufen und dann hat man den Unfall auf Video und kann den Täter belangen.
Also da muss man echt aufpassen! Ich arbeite bei einer Versicherung umd bei uns kommt das oft vor, dass so ein Anfahrschaden als ein Betrug entlarvt wird!
4:31 Die Beauftragung des Gutachtens wäre eigentlich Aufgabe von Polizei oder Führerscheinstelle, denn es ist deren Aufgabe alle relevanten Tatsachen (auch entlastende) für das Verfahren zu ermitteln. Zumindest bei äußerlich kaum bis nicht erkennbaren Schäden, sollte die Frage der Bemerkbarkeit offensichtlich sein.
Es ist ganz einfach, die Straßenverkehrsordnung gilt auf öffentlichen Straßen und Plätzen und zwar nur dort. Supermarktparkplätze, Tiefgaragen und Parkhäuser sind in Privatbesitz. Scheiß egal ob dort Verkehrsschilder stehen, Fahrtrichtungen vorgegeben sind, oder auf Schildern steht dass auch hier die Stvo gilt, sie gilt nicht.
Falsch. Die StVO gilt auch auf Privatgrundstücken, die für die öffentliche Nutzung angedacht sind, eben Supermarktparkplätze oder Parkhäuser. Nur auf Privatgrundstücken die nur der privaten Nutzung dienen, z.B. Garagenhöfe oder Grundstückseinfahren gilt sie nicht. "Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Dies ist nicht nur auf Straßen aller Art, sondern auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern der Fall." Quelle: wbs Im Internet gibts noch mehr zu dem Thema, einfach mal einlesen und den eigenen Wissensstand korrigieren.
Auf Supermarktparkplätzen gildt die Stvo Sprich Rechts vor LInk, das Rechtsfahrgebot und man muss mit besonderer vorsichit fahren. Idialer weiße mit Schritgeschwindigkeit wie in der Spielstraße. Für die Schaltwagen fahrer heißt das 1 Gang und Ein Fuß über die Kupplung der ander über die Bremse. Das Blinken nicht vergessen. Für die Autmatikfahrer max 9kmh. Desweiteren wenn Richtungpfeile auf den Boden sind hat man sich hier auch an diese zu halten, sonst landet man sehr schnell im Gegenverkehr. Ich bin kurz vorm ende bei meinen Führerschein und hoffe doch mal das ich dann bestehe .
@@Bukaty41 hast du das Video gesehen? Da wurde lang und breit erklärt, warum auf Parkplätzen rechts vor links eben nicht gilt. Das hat auch nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Wo die Stvo gilt wird übrigens nicht durch ein Schild geregelt, die Stvo gilt überall im öffentlichen Verkehrsraum. Dazu gehört jede Fläche, die grundsätzlich von jedem genutzt werden kann. Auch Supermarktparkplätze oder das Gelände einer Tankstelle
Zum Thema Ampel sind die Bußgelder wie folgt:
- Gelb und man hätte ohne andere zu gefährden anhalten können: 10€
- Rot 1 Sekunde: 200€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Die Strafen erhöhen sich, wenn andere gefährdet wurden oder es zu einem Unfall kam.
Leichte Touchierungen, wie im Falle des Rentners hier, waren früher an der Tagesordnung. Nur waren Autos damals noch so gebaut, dass sie diese ohne nennenswerte Spuren aushielten. Dass Hersteller es inzwischen zu einem Geschäftsmodell gemacht haben, Autos in einer Weise zu konstruieren, bei der schon leichte Kratzer zu vierstelligen Reparaturkosten führen, wäre nur halb so schlimm, wenn die Kosten lediglich von Versicherten getragen würden. Jedoch werden die vollkommen unnötigen Kosten für Polizeieinsätze und Justizverfahren auch von der Allgemeinheit getragen.
Danke endlich mal jemand der ausspricht dass auf supermarkt Parkplätzen kein rechts vor links gilt. Für alle dumpfbacken die das Missachten 😂
Noch besser sind sind die, die meinen, das würde gelten, wenn an der Einfahrt ein Schild auf die stvo verweist. Erstens ist dieses Schild rechtlich bedeutungslos und außerdem müsste man dann auch noch wissen, was die Stvo zu Parkplätzen sagt.
Mich Regen viel mehr die Mütter auf die meinen ich darf nicht auf ihrem Parkplatz stehen ;) doch, darf ich und mach ich auch
@@Nostalgia269wobei das als Egoismus gilt.
@@Nostalgia269 richtiges Asoziales Verhalten. Die Parkplätze sind nicht für Leute gedacht die zu faul zum laufen sind. Bei sowas bekomme Brechreiz.
@@startrek8766Der Parkplatz gilt auch für Männer mit Kind mal dazu gesagt!
Kleine Anmerkung zu "StVO gilt nivht auf Parkplätze und Privatgelände"...wenn es zu einem Unfall kommt,weil zb jemand das Einbahnstraßen Schild ignoriert hat, und dann aussagt "StVO gilt hier nicht", was ein klarer Vorsatz darstellt,wird er trotzdem den schaden übernehmen müssen.
Denke mal die Aussage des Richters wird lauten "die Bedeutung des schildes war ihnen also klar", einzig einen Strafzettel wird er nicht bekommen
Ich habe mein Auto (mein aller erstes Auto) im Dez. 22 gekauft, ich habe eines Tages im Sept 23 gemerkt das ich einen fetten Schramm, an meine Fahrertür sowie an der Tür hinten links.
Es hat alles 3 Monate gedauert, bis ich den Schaden repariert hatte. Mein SF ist gestiegen und musste natürlich 300€ SB zahlen.
Ich darf natürlich jetzt bei meinem Auto, wenn ich es verkaufen möchte, angeben, dass es ein Unfallwagen ist.
Danke an den Fahrer ❤
By the way, habe ich auch seitdem Vorfall, keine Lust mehr auf meine A-Klasse
Deswegen habe ich eine Dashcam im Auto. Eine Frau hat mein parkendes Auto gerammt und hat anschließend Fahrerflucht begangen. Dashcam hat alles aufgezeichnet, Prozess läuft.
@@Nebulak1 Es gibt echt Leute, die die Kamera beim Parken laufen lassen?
@@orangefiltersky9387wenn die Dashcam eine Erschütterung registriert, schaltet sie sich an und zeichnet auf.
@@orangefiltersky9387 Gibt es, ist aber illegal. Meine Dashcam hat einen Bewegungssensor. Sobald es rummst, nimmt es die Dashcam auf. Das ist legal.
Bringt doch auch Nix sowas anzuzeigen. Mir ist einer während ich getankt habe ans Auto gefahren. Trotz Kameras und einer Zeugin in meinem Auto wurde das Verfahren eingestellt. Staatsanwaltschaft schrieb: Kamera Auswertung nicht möglich wegen dsgvo. Danke für nix .
Ich hätte das nicht mal angezeigt, wenn der Verursacher ausgestiegen wäre und sich entschuldigt hätte.
Warum ist Frau Brenninkmeyer immer so aufgeregt und fällt Herrn Möller ins Wort?
Man hat immer den Eindruck, sie möchte alle Fragen auf ihren Kärtchen beantwortet haben, hat aber Angst, dass Herr Möller zu weit ausholt und sie dann Probleme mit der Zeit bekommt.
Liebes SWR-Team: Plant doch die Interviews so, dass alle entspannt zuhören, fragen und antworten können...Warum immer diese Hektik?
Danke für diesen Kommentar! Das stört echt extrem!! Es handelt sich hier ja nicht um eine Live-Show.
Oder einfach die Interviews "skripten". Das ist ja keine Livesendung.
Das mit der 1 Sekunde ist eine bescheuerte Erklärung!
Besser wäre die Erklärung, wer eine Vollbremsung hinlegen müsste, um noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen, fährt am besten noch darüber!
Woher hätte die Bußgeldstelle eigentlich die Adresse der Radfahrerin gehabt?
Die haben bei den ÖRR gefragt. Die wissen ja eh alles (besser)!
Hab ich mich auch gefragt. Erste Vermutung: ländlicher Raum, wo Jeder jeden kennt oder fiktiv. Nach kurzer Internetrecherche könnte es dieser Fall sein: Oberlandesgericht Hamburg, Az. 5 ORbs 25/23
Einzige Unstimmigkeit SWR und Hamburg...
Ich hab mir damals zu meiner Abschlussprüfung schon gedacht, was wenn mir das passiert und ich zur Prüfung muss...
Wie immer gutes Video. Wenn jemand ausversehen über eine Rote Ampel fährt(kann jedem passieren) ist er 4 Wochen Fussgänger. überholt einer bewusst über sie Sperrfläche 5 Autos, kommt er mit ca. 50€ hin. dem gehört dann ein Jahr der Führerschein weg
Mittlerweile habe ich 4x Fahrerflucht mit Beulen und Dellen an meinen Autos erlebt. Der Schaden blieb immer auf mir Sitzen, mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Der Rentner hat gleich mal mehrere Fehler gemacht: Er hat nicht gefragt warum die Polizisten das wissen wollen, dann hätte er auch noch die Aussage verweigern können, Belehrung fehlte. Somit doch eigentlich ungültige Beweise. Der "Geschädigte" hätte ja auch jeden anderen beschuldigen können. "Oh ich habe ne rote Schramme, rotes Auto auf Parkplatz angeschwärzt"
Im Zweifelsfall einfach so reagieren: 🙈 🙉 🙊 Oder, falls es keine Beweisphotos gibt, berufst du dich auf eine Erinnerungslücke (Blackout), dies hat schon mal bei einer Größe aus der Politik gut funktioniert.
Angemessen, klappt immer!
Besonders fies ist es ja, wenn man warten soll, obwohl man sicher sein kann, dass der Gegner nicht zurück kommt.
Der Mann hätte bei Minute 1:35 mal lieber von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Wirft die Polizei einem einen Gesetzesverstoß vor, muss man diese Frage nicht beantworten.
Ich hab allein vom Schwimmbadparkplatz letzten Sommer 3 kleine Schäden.
Mein Auto ist über 20 Jahre alt. Da scheinen Verursacher*innen so was für Pech zu halten.
Zumal der Parkplatz nicht kameraüberwacht ist.
Ich selbst habe auch mal einen Schaden, an einem geparkten Auto verursacht. Das kann passieren.
Aber abhauen ist schäbig. Auch wenn das geschädigte Fahrzeug kein neuer S.U.V. ist, wie ihn hier in meiner reichen Gegend viele fahren.
Ich bin echt richtig sauer deswegen!
Bitte, macht das nicht!
Seid fair.
Bitte.
Hinterlasst zuallermindest eure Nummer.
Mir passiert, vor der Haustür. Von uns aus deutlich gesehen, das mein angefahrenauto sich bewegt hat, gesagt, die Polizei ist verständigt und die verursachte ist weggefahren..... das Auto war dann ca. 3 Tage nicht zu sehen. Dann alles abgestritten und nach ca. 2 Jahren und 2 Monaten sendete der Rechtsanwalt ein Video, welches die unschuldigkeit beweisen sollte. Es passte kein Blatt Papier zwischen die Autos. Wir mein Mann und ich haben aus unterschiedlichen sichten den Anfahrhub deutlich gesehen. Sie hat alles abgestritten, mit dem Vater, das Video zeigt, das alles inszeniert wurde. Mit erhobenen Armen hat er auf dem Hof in die Hände geklatscht, wie beim Sport, los laufen. Das Video müsste analysiert werden und merkwürdig, das es 2jahre und 2 Monate gedauert hat, um es von unserem Anwalt zu Gesicht zu bekommen...... hier ist was komisch
Jep, mit der Ampel......hatte ich schon 2 mal dem Motorrad, da reagiert die Induktionsschleife nicht.....
Würde sagen….die Ampel muss weg……😂
@@MrJensbenz Jo, da reagieren aber viele andere nicht......🤣
Nicht bemerken, dass man ein anderes Auto beschädigt?! Ganz ehrlich: Wer der Meinung ist, das könne ja schon öfter mal passieren, der m.M.n. sollte freiwillig seinen Führerschein abgeben, weil er/sie dann offensichtlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.
Sehe ich ganz anders. Ich stand den einen Tag an der Ampel, hatte Musik an, ein anderes Auto kommt aus der Einfahrt neben mir und stellt sich neben mich. Erst als die Person dann schneller als ich von der Ampel weg ist hab ich gesehen, dass er meine Farbe am Auto hat. Hab ihn fix angehalten, gecheckt, dass man bei mir so gut wie gar nix sieht und es dann einfach auf sich beruhen lassen. Bei so kleinen Berührungen kriegst du das nicht mit.
Beitrag nicht gesehen? Nicht aufgepasst? Wie wollen Sie denn in Ihrer Blechbüchse mitbekommen, wenn Sie über einen Joghurtbecher fahren? Viel mehr hören Sie nämlich auch nicht, wenn Plastik auf Plastik an zwei Autos trifft...
Gerade solche Fälle sprechen dafür, dass „Unfallflucht“ bei Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Der Aufwand und die Kosten bei Polizei und Staatsanwaltschaft sind in solchen Fällen selten zu rechtfertigen
@@sinform9714Nein. Ansonsten nutzen die Leute das aus und Unfallflucht wird nur häufiger
Sehe ich genauso. Aber was wird stattdessen gemacht? Natürlich, geklagt, dass man seinen Führerschein wieder bekommt. Oooo oooo wenn ich die Kommentare lese wird mir ganz schlecht. Dementsprechend kann jeder machen was er will und der geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Nein, ich finde es super, dass die Gesetze hier mal ausnahmsweise nicht versagen und hart genug sind. Hier im Beitrag schlüpft der eigentliche Täter in die Opferrolle. Zum Glück wurde er dabei gesehen. Wer soll denn dann den entstandenen Schaden bezahlen?
bin mal beim ausparken auf den hinter mir draufgerollt. schaden war an meinem auto nur durch 2 kleine kratzer und beim opfer nicht erkennbar.
fahrer/halter des unfallopfers hab ich nach 20 minuten nicht gefunden, also polizei angerufen.
wir sollen weiter warten, wir kamen grad vom kinderarzt, kind war mit 39,5 fieber im auto. schlussendlich haben wir fast 2 stunden mit dem kind im auto gewartet bis die polizei den halter und später auch den fahrer ausfindig machen konnte. polizei meinte das wir das kind nicht heimbringen dürfen, da weder ich als fahrer noch das fahrzeug vom unfallort entfernt werden dürften. das hohe fieber stellte keinen wichtigen grund da.
schaden am gegner war schlussendlich 1800 euro, weil ein plastikhalter der plastikstosstange abgerissen war und dadurch eine neue dran kam die noch lackiert werden musste. einwände von meinem anwalt das man das auch hätte kostengünstiger reparieren können, wie zb. den halter einfach wieder ankleben, wurden ignoriert. der wert der reparatur lag bei ca. 20% des fahrzeugwertes.
Wieso wird in diesem Beitrag nicht zwischen rechtlich-öffentlichem und tatsächlich-öffentlichem Verkehrsraum unterschieden? DAS, und NUR DAS, ist das Kriterium, ob die StVO gilt oder nicht.
Wie bitte konnte man die Radfahrerin (ab 13.50 min.) überhaupt ausfindig machen ???
Radfahrer besitzen kein Nummernschild worüber man sie ausfindig machen könnte . Ein Umstand der mich schon sehr lang ärgert ,da man bei einem Fehlverhalten eines Radfahrers durch das ein Unfall passiert nicht nachweisen kann wer der Radfahrer war ....
Man sollte überlegen ob man in dem Alter noch fahrtüchtig ist
Der Wiebelt macht das nicht! Das kann ich bezeugen!
Ist das lustig. Hab selten so gelacht.
@@alfredtetzlaff7635 Freut mich, Freddie
Wie wird man den als Radfahrer durch einen Beobachter identifiziert?
Ich gebe zu, dass ich als Radfahrer schon öfter geblitzt wurde in einer abschüssigen 40er-Zone, da kam nie was. Die drängelnden Autofahrer hinter mir halten schön Abstand, wenn es bei mir blitzt.
Und an einer dauerroten Ampel bin ich auch schon mehrfach drüber gefahren. Beim ersten Mal hatte ich dort noch mehrere Minuten gewartet, bis ein Autofahrer kam, den ich vorgelassen hatte, damit er die Schleife auslöst. Das hat auch prompt funktioniert. Beim zweiten Mal habe ich zumindest noch drei Ampelzyklen an der Kreuzung gewartet. Seit dem dritten Mal fahre ich direkt drüber, wenn frei ist.
Also wenn die Ampel nicht funktionieren, gilt rechts vor links. Alles klar, vielen Dank. Das werde ich dann mitnehmen zur nächsten Bundestagswahl.
Also wer nicht merkt wie man ein anderes Auto touchiert und einen 4.000€ Schaden verursacht, sollte meiner Meinung nach Definitiv mal einen Eignungstest machen. Klar, heutzutage sind selbst kleinste Macken schnell mehrere Tausend Euro teuer aber selbst das merkt man im Normalfall. Vielleicht das Radio leiser stellen beim rangieren
Ich wette er hat es gemerkt.. Viele unterschätzen allerdings die Höhe des Schadens und verhalten sich dementsprechend ..
"Ist ja nichts passiert" .. "Kleiner Kratzer" .. Alles schon erlebt.
Kommt halt auch drauf an, was das andere für ein Auto ist. Bei nem Ford Fiesta sind die Teile wohl nicht so teuer wie bei nem Ferrari.
....oder Ohren und Hirn mal " Durchpusten" lassen....😊😅!
Ich hatte 7000€ schaden am Auto weil einer in den Kotflügel gefahren ist...zum Glück VK.
Stoßstange, Scheinwerfer, Ladeluftkühler, Kotflügel, Verstrebungen am Kotflügel, Halterungen im Motorraum...alles hinüber..., sowie ein blechschaden an der a-sàule.
...und es war selbst bei Tageslicht kaum zu erkennen
Wenn die Polizei klingelt, nichts sagen. Dann ist die Schuldfrage der Person unklar (wenn die Frau nen Führerschein hat) und es zahlt die Haftpflicht.
Auf Parkplätzen gilt das Recht des Stärkeren…
Im vergangen Jahr sind wir bei Aldi in Westerland auf Sylt kurz einkaufen gewesen, und als wir zu unserem Auto kamen, war es vorne stark beschädigt. Wir haben den Schaden der Polizei gemeldet, die uns später an unsere Heimatadresse geschrieben hat, dass sie den Täter nicht ermitteln konnten. Wir blieben auf dem Schaden von EURO 2.000 sitzen.
Dann die Autoversicherung wechseln oder das dann der Hapfpflicht melden als Ausfallschaden.
Deswegen Dashcam für 200 € mit G-Kraft-Sensor und Kamera nach vorne und hinten kaufen und dann hat man den Unfall auf Video und kann den Täter belangen.
@metal666metal666, in google habe ich nichts über Ausfallschaden gefunden, aber trotzdem danke für Ihren Tip.
Also da muss man echt aufpassen! Ich arbeite bei einer Versicherung umd bei uns kommt das oft vor, dass so ein Anfahrschaden als ein Betrug entlarvt wird!
Und in China ist ein Sack Reis geplatzt.
4:31 Die Beauftragung des Gutachtens wäre eigentlich Aufgabe von Polizei oder Führerscheinstelle, denn es ist deren Aufgabe alle relevanten Tatsachen (auch entlastende) für das Verfahren zu ermitteln. Zumindest bei äußerlich kaum bis nicht erkennbaren Schäden, sollte die Frage der Bemerkbarkeit offensichtlich sein.
🤦♂️Rote Kreuz Kurs🙄🙄🙄
...." Warum melden sich so viele nicht ??...." .....wat ' ne dämliche Frage....🤔😉🙉🙈!
Also ich habe das Gefühl das der führerscheinentzug des alten Herren am Anfang generell eine gute Idee wäre…..so wie der beim Autofahren ausschaut….
Fiese Altersdiskriminierung!
Es ist ganz einfach, die Straßenverkehrsordnung gilt auf öffentlichen Straßen und Plätzen und zwar nur dort. Supermarktparkplätze, Tiefgaragen und Parkhäuser sind in Privatbesitz. Scheiß egal ob dort Verkehrsschilder stehen, Fahrtrichtungen vorgegeben sind, oder auf Schildern steht dass auch hier die Stvo gilt, sie gilt nicht.
Falsch. Die StVO gilt auch auf Privatgrundstücken, die für die öffentliche Nutzung angedacht sind, eben Supermarktparkplätze oder Parkhäuser. Nur auf Privatgrundstücken die nur der privaten Nutzung dienen, z.B. Garagenhöfe oder Grundstückseinfahren gilt sie nicht.
"Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Dies ist nicht nur auf Straßen aller Art, sondern auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern der Fall." Quelle: wbs Im Internet gibts noch mehr zu dem Thema, einfach mal einlesen und den eigenen Wissensstand korrigieren.
@@cokefridgerDummes Gelaber. Es stimmt nicht.
Auf Supermarktparkplätzen gildt die Stvo Sprich Rechts vor LInk, das Rechtsfahrgebot und man muss mit besonderer vorsichit fahren. Idialer weiße mit Schritgeschwindigkeit wie in der Spielstraße. Für die Schaltwagen fahrer heißt das 1 Gang und Ein Fuß über die Kupplung der ander über die Bremse. Das Blinken nicht vergessen. Für die Autmatikfahrer max 9kmh. Desweiteren wenn Richtungpfeile auf den Boden sind hat man sich hier auch an diese zu halten, sonst landet man sehr schnell im Gegenverkehr.
Ich bin kurz vorm ende bei meinen Führerschein und hoffe doch mal das ich dann bestehe .
@@Bukaty41Dummes Gelaber.
@@Bukaty41 hast du das Video gesehen? Da wurde lang und breit erklärt, warum auf Parkplätzen rechts vor links eben nicht gilt. Das hat auch nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun.
Wo die Stvo gilt wird übrigens nicht durch ein Schild geregelt, die Stvo gilt überall im öffentlichen Verkehrsraum. Dazu gehört jede Fläche, die grundsätzlich von jedem genutzt werden kann. Auch Supermarktparkplätze oder das Gelände einer Tankstelle
Rentner weg vom Steuer
Blödköpfe wie Schrammi weg aus dem Verkehr
.....wenn Sie erstmal selbst soweit sind , sehen Sie das sicher anders....,😮🤔😉