Hallo Herr Bredereck, Kann man auch Aufnahmen als Druckmittel verwenden, z.B. wenn man den Arbeitgeber bzw. deren Vertreter bei einem Gespräch aufgezeichnet hat, weil er in der Vergangenheit viel gelogen hat. Sonnige Grüße aus Italien
Sie können es zumindest versuchen. Ich stelle auf keinen Fall Kosten in Rechnung. Wenn es aber immer wieder um den selben Fall geht, werde ich irgendwann ungeduldig und dann ist Schluss :)
@@Fernsehanwalt schade, bei mir war das leider vor 5-6 Monaten nicht der Fall. Ich wusste, dass eine Kündigung bald eintreffen wird. Bevor das geschah wollte ich noch ein zweites Gespräch. Beim zweiten Gespräch wollte man mir etwas in Rechnung stellen, oder ich solle auf eine Antwort per email warten was kostenlos wäre. Habe mich natürlich für die zweite Variante entschieden- jedoch keine email erhalten. Eine Kündigung ist mir nun ins Haus geflattert und habe mich für einen anderen Anwalt entschieden. Den Kammertermin Habe ich nun in einem Monat. Hätte mich echt gern für Sie bzw. Ihre Kanzlei entschieden, da Ihre Einstellung zu mir passen würde. jedoch sollte es wohl nicht so sein.
Hallo Herr Bredereck wie sehen Sie die Chancen wenn die 1. Instanz als Arbeitnehmer gewonnen wurde und der Arbeitgeber in Berufung geht? Geht dann alles von vorne los also von 0 oder gibt es da Tendenzen der Landesarbeitsgerichte? Schöne Grüße und tolle einfach erklärte Videos der Einzelnen Abschnitte
Interessante Frage. Dazu werde ich mal ein Video machen und das ein bisschen umfassender erläutern. Zunächst nur so viel: Die erste Instanz ist sehr stark von der jeweiligen Einstellung des Richters geprägt (entweder arbeitnehmerfreundlich oder eben arbeitgeberfreundlich). In der zweiten Instanz schauen die Landesarbeitsgerichte tendenziell in Richtung Bundesarbeitsgericht. Wie kriegen die Ihr Urteil so, dass es möglichst nicht angreifbar ist. Dementsprechend sollte man sich gerade im Bereich Kündigungsschutz, wo es letztlich immer über die Interessenabwägung einen erheblichen Spielraum gibt, nicht zu früh freuen.
Vielleicht eine etwas dumme Frage, aber man kann ja nicht in Berufung gehen, weil einen die Abfindung zu niedrig erscheint oder? In diesem Video merkt man, dass Ihre Arbeisweise von Effizienz geprägt ist. Jemand könnte auch weniger nett sagen: Lieber Mandant, bitte stellen Sie nicht zu viele Detailfragen! Aber Sie haben ja schon des Öfteren erklärt, dass nur diese Arbeitsweise "lassen Sie uns die Arbeit machen, denn WIR verstehen unser Handwerk" Sinn macht. MfG
Hallo Herr Berdericck. Erst mal danke für das Video Ich habe ein kündigung bekommen und nachdem gerischt wollte das ich wieder anfangen bei der Firma wieder arbeiten gehen. Das Problem ist ich weiß genau das werd wieder passiert mit mein Chef Streß ich bin 6 jahre in Firma angestellt und jetzt wider soll ich noch mal das gleiche überleben das ist so schwer Situation ich weiß ganz genau das kann nicht gut gehen ich habe zu meine Rechtsanwalt gesagt was ist wenn wieder passiert. Dann stehe ich wieder da nur mehr Streß und Theater morgen habe ich Termin ich muss sagen wieder ok ich will arbeiten hätte ich kündigung schutz hätte das passiert oder was meinen sie were besser für mich. Ich habe Ihnen gestern auch was geschrieben Herr Berdericck andere Video vielleicht haben Sie noch nicht gesehen. Ich Fülle mich so wie zwingend das ich wieder zurück gehen muss weill ich hätte viel Streß mein Chef hat immer mich beleidigt und provozieren nur das ich selber kündigen aber ich habe viel Geduld gehabt. Bis er mich gekündigt. Wie sind die Chancen wenn ich geh wieder zurück. Oder wenn ich nicht geh dann verliere ich meine rechte un Abfindung. LG Saban. E
LAG 3 Richter? Eigentlich stimmts, es handelt sich doch aber um einen Berufsrichter sowie 2 ehrenamtlichen Richtern jeweils aus dem Arbeitgeber/ -nehmer Bereich.
Herr Bredereck ist in der Zeit vom 06.05.2019 bis 24.05.2019 im Urlaub: ruclips.net/video/h3yGuT1k038/видео.html In dieser Zeit werden weiterhin Mo - Fr Videos veröffentlicht, er kann hier jedoch leider nicht kommentieren. Er wird dies aber nach Rückkehr aus dem Urlaub nachholen. Herzliche Grüße
Richtig. Aber es sind ja trotzdem 3 Richter. Unterschätzen Sie mir die Laienrichter nicht, die können So ein Urteil im Zweifel auch schon mal drehen, wenn Sie sich einig sind. :)
Danke dass Sie das mal so alles erklärt haben, das hilft schon sehr
Hallo Herr Bredereck,
Kann man auch Aufnahmen als Druckmittel verwenden, z.B. wenn man den Arbeitgeber bzw. deren Vertreter bei einem Gespräch aufgezeichnet hat, weil er in der Vergangenheit viel gelogen hat.
Sonnige Grüße aus Italien
Herr Bredereck kann ich Sie auch kostenlos ein zweites mal anrufen oder gilt kostenlos nur beim ersten Telefonat???
Sie können es zumindest versuchen. Ich stelle auf keinen Fall Kosten in Rechnung. Wenn es aber immer wieder um den selben Fall geht, werde ich irgendwann ungeduldig und dann ist Schluss :)
@@Fernsehanwalt sehr faire Antwort!!! Toller Anwalt
@@Fernsehanwalt schade, bei mir war das leider vor 5-6 Monaten nicht der Fall. Ich wusste, dass eine Kündigung bald eintreffen wird. Bevor das geschah wollte ich noch ein zweites Gespräch. Beim zweiten Gespräch wollte man mir etwas in Rechnung stellen, oder ich solle auf eine Antwort per email warten was kostenlos wäre. Habe mich natürlich für die zweite Variante entschieden- jedoch keine email erhalten. Eine Kündigung ist mir nun ins Haus geflattert und habe mich für einen anderen Anwalt entschieden. Den Kammertermin Habe ich nun in einem Monat.
Hätte mich echt gern für Sie bzw. Ihre Kanzlei entschieden, da Ihre Einstellung zu mir passen würde. jedoch sollte es wohl nicht so sein.
Hallo Herr Bredereck wie sehen Sie die Chancen wenn die 1. Instanz als Arbeitnehmer gewonnen wurde und der Arbeitgeber in Berufung geht? Geht dann alles von vorne los also von 0 oder gibt es da Tendenzen der Landesarbeitsgerichte?
Schöne Grüße und tolle einfach erklärte Videos der Einzelnen Abschnitte
Interessante Frage. Dazu werde ich mal ein Video machen und das ein bisschen umfassender erläutern. Zunächst nur so viel: Die erste Instanz ist sehr stark von der jeweiligen Einstellung des Richters geprägt (entweder arbeitnehmerfreundlich oder eben arbeitgeberfreundlich). In der zweiten Instanz schauen die Landesarbeitsgerichte tendenziell in Richtung Bundesarbeitsgericht. Wie kriegen die Ihr Urteil so, dass es möglichst nicht angreifbar ist. Dementsprechend sollte man sich gerade im Bereich Kündigungsschutz, wo es letztlich immer über die Interessenabwägung einen erheblichen Spielraum gibt, nicht zu früh freuen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort und Ihre Ausführungen. Alles gute für Sie.
Gern. Auch für Sie alles Gute!
Vielleicht eine etwas dumme Frage, aber man kann ja nicht in Berufung gehen, weil einen die Abfindung zu niedrig erscheint oder?
In diesem Video merkt man, dass Ihre Arbeisweise von Effizienz geprägt ist.
Jemand könnte auch weniger nett sagen: Lieber Mandant, bitte stellen Sie nicht zu viele Detailfragen!
Aber Sie haben ja schon des Öfteren erklärt, dass nur diese
Arbeitsweise "lassen Sie uns die Arbeit machen, denn WIR verstehen unser Handwerk" Sinn macht.
MfG
Habe heute Berufung von meinem Arbeitgeber bekommen. Was kann auf mich zu kommen?
Hallo Herr Berdericck.
Erst mal danke für das Video
Ich habe ein kündigung bekommen und nachdem gerischt wollte das ich wieder anfangen bei der Firma wieder arbeiten gehen. Das Problem ist ich weiß genau das werd wieder passiert mit mein Chef Streß ich bin 6 jahre in Firma angestellt und jetzt wider soll ich noch mal das gleiche überleben das ist so schwer Situation ich weiß ganz genau das kann nicht gut gehen ich habe zu meine Rechtsanwalt gesagt was ist wenn wieder passiert. Dann stehe ich wieder da nur mehr Streß und Theater morgen habe ich Termin ich muss sagen wieder ok ich will arbeiten hätte ich kündigung schutz hätte das passiert oder was meinen sie were besser für mich.
Ich habe Ihnen gestern auch was geschrieben Herr Berdericck andere Video vielleicht haben Sie noch nicht gesehen. Ich Fülle mich so wie zwingend das ich wieder zurück gehen muss weill ich hätte viel Streß mein Chef hat immer mich beleidigt und provozieren nur das ich selber kündigen aber ich habe viel Geduld gehabt. Bis er mich gekündigt.
Wie sind die Chancen wenn ich geh wieder zurück. Oder wenn ich nicht geh dann verliere ich meine rechte un Abfindung.
LG
Saban. E
LAG 3 Richter? Eigentlich stimmts, es handelt sich doch aber um einen Berufsrichter sowie 2 ehrenamtlichen Richtern jeweils aus dem Arbeitgeber/ -nehmer Bereich.
Herr Bredereck ist in der Zeit vom 06.05.2019 bis 24.05.2019 im Urlaub: ruclips.net/video/h3yGuT1k038/видео.html
In dieser Zeit werden weiterhin Mo - Fr Videos veröffentlicht, er kann hier jedoch leider nicht kommentieren. Er wird dies aber nach Rückkehr aus dem Urlaub nachholen.
Herzliche Grüße
Ja, auch vorm LAG nur 1 Berufsrichter
Richtig. Aber es sind ja trotzdem 3 Richter. Unterschätzen Sie mir die Laienrichter nicht, die können So ein Urteil im Zweifel auch schon mal drehen, wenn Sie sich einig sind. :)