Haushaltshilfen haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Mythos oder Wahrheit?
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- Опубликовано: 2 окт 2024
- Die korrekte Antwort lautet: Mythos!
Haushaltshilfen haben - wie alle anderen Arbeitnehmer - das Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - ausgehend von einer 6-Tage-Woche - mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage Urlaub zustehen. Der Urlaubsanspruch hängt nicht von den Arbeitsstunden, sondern von den wöchentlichen Arbeitstagen der Haushaltshilfe ab. - Развлечения