Essenslieferant umgenietet und mit 230 km/h auf der Autobahn! |
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- Опубликовано: 30 сен 2024
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Manche Einsender sollten sich mal an die eigene Nase fassen und ihr eigenes Verhalten überdenken.
Nein die anderen fahren doch alle falsch ^^
§1 sehe ich leider auch immer seltener 😢
Wie peinlich willst Du sein? Sean: Ja 6:10
Also wie manche auf ihre vorfahrt beharren ist nur peinlich
teilweise muss ich echt sagen, bin ich gegen dashcams, genau aus dem grund, dass viele extra fahren um brenzliche situationen herbeizuführen, nur um en video upzuloaden
Habe den Titel gelesen als *"Essenslieferant umgenietet mit 230 km/h auf der Autobahn"* und bei dem Thumbnail dazu einen halben Herzinfarkt bekommen 😂😂
🤣
Uummm, alles klar. Es ist möglich, dass man solch einen Videotitel liest.
1:43 Fahrradfahrer, die absteigen und schieben, sind Fußgänger, keine Radfahrer.
Auch falsch -- das sind Fahrradschiebende! 😉 Zwinkersmiley!
6:15 : daß Sean, der ja so gerne auf das Fehlverhalten anderer hinweist, erst auf die Gegenspur fährt um Andere zu belehren, und dann selbst dem Gegenverkehr die Vorfahrt nimmt, das sieht keiner ? Solchen selbstgerechten Typen hat man doch besonders gerne ... :P
Manchmal platzt es einem einfach. Find es total verständlich, nix schlimmes bei.
Nicht selten muss man erkennen, das zwischen dem A-Loch und der Kamera ungefähr eine Armlänge an Abstand besteht.
3:20 Das sind die besten, erst die Vorfahrt "erschleichen" und dann auch noch quer die Straße blockieren damit man im Zweifelsfall nicht mal die Möglichkeit hat auszuweichen.
Das machen die meisten dieser Zunft so.
Ich habe noch kaum einen gesehen, der noch anhält oder sogar den Rückweg antritt.
Im Straßenverkehr zeigt sich was in der Gesellschaft falsch läuft 😅
Nicht nur im Straßenverkehr, gibt ja mittlerweile jeden Tag irgendwelche Schlagzeilen zu lesen. Einfach nur traurig. Sehne mich nach den 70/80 ger Jahre zurück.
Hallo zusammen,
ich wünsche euch ein Frohes, Neues und Gesundes Jahr 2024. 🙂
Zitat: 'Im Straßenverkehr zeigt sich was in der Gesellschaft falsch läuft.'
Naja, ich bin 31, hier in Deutschland geboren, allerdings familiär aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Väterlicherseits ist die Familie aus Texas. Ich frage mich einfach, in was für eine "heile" Welt manche Leute zurück möchten? Bei meiner Geburt war der Golfkrieg gerade mal ein Jahr zu Ende. Ich hatte im Alter von 8 Jahren den Terroranschlag 9/11 im Fernsehen gesehen. Bei der ersten Breaking News-Sendung dachte ich an einen billigen Actiontfilm. Dann wurde selbst mir als Kind klar, dass dort ein unfassbares und grausames Ereignis statt gefunden hat. 😥
Die Welt auf unserem Globus war noch nie 100 prozentig friedlich. Dies wird vermutlich auch nie passieren.
Best regards/Viele Grüße
Klaus
@@Klaus-M.Friedlich war es nie.😂😂 da hast du falsch gedacht.
@@kiritomato2312 Auf der Welt gab es seit dem Jahr 1945 bis heute viele Kriege.
0:54. Jetzt wissen wir auch den Nachnamen von Nikolas: Brechstange.
Frohe Weihnachten an alle. Fahrt vorsichtig und passt auf plötzlich auftretende Abfahrten auf.
Vergiss bitte die geistig behinderten Rennradfahrer nicht. ☝🏻️
Danke schön, das wünsche ich Ihnen auch.
1:26 Stimmt, der Radfahrer hat hier nicht wegen des Zebrastreifen Vorrang, sondern weil der Radverkehr an Kreisverkehren vor dem Ausfahrenden Verkehr Vorrang hat.
Zum rechtsabbiegen möglicherweise da fahrradahrer auf dem gehweg geduldet sind.
wo ist der radweg über die fahrbahn?
Wer darf bzw wie wird der fussgänger überweg genutzt, was sagt die stvo? Zu fuss! Und geebenen falls signalisieren, das man rüber möchte.
@@ridgeraiser wenn der Fußweg freigegeben ist darf der Radler da radeln...
@@lorenze.6781 gut steht wo? Unter stvo fussgängerüberweg finde ich nichts
@@ridgeraiser Der Zebrastreifen ist Teil der für den Radverkehr freigegebenen Fußverkehrsanlage. Also kann er sogar legal an den Zebrastreifen gelangen und hat zudem den Vorrang vor Abbiegern aus § 9 Abs. 3 StVO.
@@tenguayaqa7116 ?! Wie bekommt man beim rechtsabbiegen gegenverkehr?
Der andere punkt, der radfahrer fuhr nicht in gleicher richtung weiter. Nächste stvo bitte
Ich halte mal derweil mit 9, 2 dagegen für den radfahrer
§ 26 Fußgängerüberwege
(1) 1An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen *den zu Fuß Gehenden* sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
Gehweg ist gehweg mit oder ohne duldung von radfahrern und fussgänger übergang ist ein fussgänger übergang...
Es waren schon clips dabei, wie es aussehen müsste, wenn radweg dabei. Müsste vom unsichtbaren christian sein
0:52 Ich sehe den Clip nicht nur wegen dem durchschießen schwierig. Für die Kamera sieht es so aus als hätte der Einsender noch sehr viel Platz nach rechts, was wenn es wahr ist somit ein Hausgemachtes Problem darstellt. Bei mir gibt es auch eine solche "Engstelle" an der wenn man vorsichtig fährt, neben den Parkenden Autos auch noch 2 fahrende daneben passen. Wenn die Leute die ganze Breite der Straße für sich beanspruchen, ist es klar dass das Eng wird (was ich dem Einsender hiermit nicht unterstellen möchte)
Und kaum ist er nach rechts ausgewichen zieht er sofort wieder in die Mitte.
Klassischer Fall von: Ich will unbedingt was einsenden!11!!11!!!!1!
Bei 5:30 das er ohne zu schauen los radelt, ist halt Leichtsinnig. Aber die Ampel zeigt es gut. Erst Radweg breit und da, dann schmal und dann Weg. Nach der Kreuzung beginnt er aber wieder auf dem Fußweg, also müsste man ja Abbiegen und über die Fußgängerampel, denn die ist ja dort noch nicht Teil des Radweges. Verstehe den Einsender und auch das Hupen, der fährt ohne Schauen raus. Danach ist nur eine Art Rache, die ich nicht ganz nach vollziehen kann. Das man aber bei sowas nicht gleich auf den Radweg zieht, weil es halt alles schlecht aufgebaut ist verstehe ich.
Was dann nicht geht, ist dieses Links vorbei ziehen. Finde das hätte nicht sein müssen. Wenn du so einen Spinner vor dir hast, einfach ein Atmen aus Atmen wooza.
Ich verstehe die Überreaktion auch gar nicht. Hätte mich als Autofahrer so gar nicht tangiert. War halt die beste Stelle, sich zum Linksabbiegen schon auf der Straße korrekt einzuordnen. Danach hat es keine wirklich gute Möglichkeit zum auf die Straße wechseln mehr gegeben.
Wieso, die Ampel hat sogar einen eigenen Radwegefuhrt.
Im Grunde darf der Radler nur über die Fußgängerampel am ende links abbiegen.
Nur weil ich erst nach eine Fußgängerzone links abbiegen darf, fahre ich mit dem Auto ja auch nicht durch diese Zone.
@@Kutzner92 ja stimmt am Anfang ist der Radweg sogar Rechts bis zur ampel, sah durch die Bodenmarkierung vom Auto aus so aus als endet er dort. Nur naja der Vergleich hingt. Denn das was Sie beschreiben passiert wahrscheinlich nie.
Denn Radwegführung ist oft extrem beschissen. Da muss man zwischen Fahrbahn, Radweg und Fuß-/Radweg wechseln. Hat Linksabbiegen in Taschen und bei einigen Kreuzungen kommt man vom Radweg, beim Abbiegen wieder auf die Fahrbahn weil danach kein Radweg mehr ist.
Autofahrer haben es da nicht so. Als Radler fahr ich zum Beispiel auch nicht immer Radwege. Gibt genug Gründe dafür. Radwege zwischen Fahrbahn und parkenden Autos sind so ein Beispiel. Einige sind nciht mal breit genug, dass ich außerhalb vom Dooring fahren kann, also fahr ich Fahrbahn.
Links abbiegen, verlasse ich oft den Radweg. Weil es genug Kreuzung gibt, wo ich danach eh auf der Fahrbahn lande, da es keine Radwege mehr gibt. Also kann ich gleich auf der Fahrbahn weiter fahren. Das ist sogar der Fall. Man sieht es ja, nach der Kreuzung ist der Radweg weg. Also so gesehen, kann man vorher schon auf die Linksabbieger spur. Ob man da vorn schon raus fährt ok, kann man später auch machen. Nur würde ich da auch über die Straße abbiegen, ist sicherer.
Der Ton vom Video ist ja weg. Vielleicht hupt der Einsender nochmal? Vielleicht schimpft er. Am Ende fährt der Einsender aber auch falsch. Weil er es nicht ertragen kann, dass ein Radler falsch fährt?
So gesehen hat der Radler gewusst das der Einsender eh kein Fan der STVO ist, also nehme ich mir jemand mit Führerschein zum Vorbild. Wenn dem Einsender die STVOP eh egal ist, wieso dann nicht auch das selbe für den Radler? ^^
Wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt, hat der Radfahrer ihn grundsätzlich zu benutzen. Es kann jedoch immer Gründe geben, dass die Benutzungspflicht entfällt. Es ist nicht Sache des Einsenders, das aus seiner Position zu beurteilen. Wenn er einen Radfahrer vor sich auf der Fahrbahn hat, dann hat er diesen nicht zu bedrängen oder grundlos anzuhupen. Jedenfalls hat der Radfahrer sich am Ende korrekt zum Linksabbiegen eingeordnet. Beim Abbiegen links am Radfahrer vorbeizuziehen geht gar nicht.
@@crisbaldi richtig. Das erste Hupen kann ich aber Nachvollziehen, da man halt sich auch erschrecken kann. Darum würde ich gern Wissen, ob da mehr passiert ist. Denn es wirkte so, als würde der Radler dann auch bissel so absichtlich weiter Links sein. An der Ampel, alles korrekt. Denn das wichtige ist, beim abbiegen fehlt der Radweg und auch ich mach es so. Da ich so auf der Fahrbahn Sichtbarer bleibe. Als wenn ich so eine seltsame Bucht nehme oder Radweg und dann in der Kreuzung wieder auf die Fahrbahn ziehen muss. Da kann ich gleich Fahrbahn bleiben, so sieht mich jeder.
4:20 Hätte der Einsender nicht versucht verbotenerweise zu überholen, wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Natürlich sollte der Radfahrer auch nicht so einach nach links ziehen. Find ich schon richtig, dass hier beide schuld sind. Auch wenn die Begründer der Polizei nicht wirklich passt.
Edit: sehe gerade, dass das in der Schweiz ist. Da ist meines Wissens nach kein Überholabstand festgeschrieben. Demnach keine Ahnung wie die Schuldfrage zu bewerten ist. In Deutschland läg aber ganz klar eine (Teil-)Schuld beim Autofahrer.
definitiv Teilschuld, da man als "stärkerer Verkehrsteilnehmer" immer die Mitverantwortung trägt. Aber Tatsache ist, dass es beim Überholen von Velofahren lediglich von "genügend Abstand" die Rede ist.
Vorfahrt des Radfahrers missachtet, damit kann er froh sein nicht 100% bekommen zu haben. So oder so sind eh erstmal 400 Franken fällig. Da Personenschaden.
@@logfeldi Auch ohne einen gesetzlich per Zahlenwert festgeschriebenen Mindestabstand muss man "ausreichend viel Abstand" halten.
Im Zweifel liegt es im Ermessen des Richters, was ausreichend viel Abstand ist. Der wird dann vielleicht sagen: "Okay, 1,50m wie in Deutschland müssen es in der Schweiz nicht sein, aber 1,00m ist Mindestmaß."
Rechnen wir mal mit dem Wert, wie breit dann die Fahrbahn in jedem Fall MINDESTENS sein muss, um gefahrlos zu überholen:
0,50m (Abstand Radfahrer zum Bordstein) + 0,70m (Breite Fahrrad über Lenker) + 1,00m (Seitenabstand zum Fahrrad) + 2,00m (Breite eines schmalen PKW über Spiegel, z.B. VW Polo) = 4,20m.
Die meisten Spuren in der Innenstadt sind höchstens 3,50m breit. Damit erübrigt sich die Diskussion.
In de vielleicht. In der Schweiz gelten andere Regeln. Er hatte seine Velospur verlassen also muss er auch dem Auto den Vortritt gewähren
@@gruntgrunt9664 er befindet sich auf einer Vorfahrt Straße und die Cam fährt im hinten rein, ich finde es echt toll wie ihr das alle drehen wollt. Wäre der Radfahrer ein Auto oder Motorrad gewesen, dann wäre die cam trotzdem aufgefahren
4:18
Hört sich nach Österreich /Schweiz an.
Da sieht die Rechtsprechung vielleicht anders aus, in Deutschland ist der Fahrradschutzstreifen Teil der Fahrbahn, sodas sich der Radfahrer auf der Spur befindet, welche nicht entfällt.
Der Einsender möchte die Spur wechseln und muss hinter dem Radfahrer bleiben, weil er den Radfahrer nicht legal überholen kann. Der Radfahrer gibt Handzeichen, bevor der Einsender überhaupt der Hintermann des Radfahrers ist.
Da wurde mich mal das Urteil, wenn es so weit kam, interessieren
definitiv Teilschuld, da man als "stärkerer Verkehrsteilnehmer" immer die Mitverantwortung trägt. Aber Tatsache ist, dass hier in der Schweiz (da spielt der Clip) es beim Überholen von Velofahren lediglich von "genügend Abstand" die Rede ist.
@@logfeldi er missachtet den Vortritt des Autofahrers, da er einen Spurwechsel vollzieht. Vorallem stell dir vor es wäre ne Strassenbahn gewesen. Dann stellt sich nur noch die Frage, wo er begraben werden soll
@@logfeldi Hat man die in der Schweiz, an Engstellen, wo Gleise mit durchgeführt werden und eine Spur, sowie der Schutzstreifen, auf die verbliebene zusammen geführt werden? Wirklich? Wäre interessant, wie das funktioniert...
@@gruntgrunt9664 Welcher Vortritt des Autofahrers? Ich sehe nicht eine Straßenbemahlung und nicht ein Schild aus dem hervorgehen würde, dass der Autofahrer hier Vortritt haben würde.
@@chrissniederle3960 der Velostreifen wird in dem speziellen Fall auch nicht durch die Busspur aufgelöst wegen der Strassenbahn. Dies ist meistens jedoch nicht der Fall.
Aber in diesem Dash-Cam Fall, hat die Buspur keine Bedeutung für den Unfall.
Hier ein Text zum Fehlverhalten:
„Velofahrer haben keinen Vortritt, wenn sie vom Velostreifen auf die anliegende Strasse fahren. Das gilt auch, wenn beim Überholen von anderen Velofahrenden der Velostreifen kurz verlassen wird“
5:25 ... Joa der Radfahrer verhält sich nicht richtig aber mal die frage. Warum bitte schön spielt er jetzt hilfs Sheriff? Nicht nur das er als Geisterfahrer für den ggf noch grün habenden Querverkehrs steht. Er nimmt die Vorfahrt des Gegenverkehrs und schneidet sogar die spur des Querverkehrs. Versteht mich nicht falsch. Der Radfahrer hat hier 100% was falsch gemacht aber rechtfertigt dies sowas? Vor allem der Einsender belehrt den Radfahrer aber selber leistet der sich so einen mist....
Einfach mal die Affen im Zoo beobachten. Da sieht man vergleichbares Verhalten.
@@O_Lee69 naja ich sag nur Homosapien xD
Wer erklärt ihm das ein gemeinsamer Geh/Radweg nicht benutzungspflichtig ist sondern nur ein Angebot? Da liegt er falsch, was blöd ist wenn man jmd belehren will.
@@Handgranate1000
Nur ein Fußgängerweg mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" ist nicht benutzungspflichtig. Bitte einfach nochmal die Schilder 240 und 241 nachschauen. In diesem Falle ist der Radweg benutzungspflichtig. Allerdings nur so lange wie er verkehrsbegleitend ist. Da der Radfahrer links abbiegen will hat er das Recht auf die Fahrbahn zu wechseln.
@@Handgranate1000 Ohje, bist du auch ein Radfahrer der die Auto-Führerscheinprüfung deswegen nicht bestanden hast und jetzt hier deinen Unut mit Falschinformation auslässt? :D
@ 5:14 Der sortiert sich für das direkte Linksabbiegen ein, muss man sogar rechtzeitig auch wenn da ein Radweg ist, hätte aber auch eine Einmündung später nehmen können oder so.
Aber auch in der Schweiz darf ich die Spur nur wechseln wenn diese frei ist. Egal mit welchem Verkehrsmittel. Die Teilschuld fürs Auto finde ich in dem Fall ziemlich befremdlich.
5:25: Finde Seans Verhalten viel bedenklicher als das des Radfahrers. Der Radfahrer macht doch hier kaum was falsch. Diesen kombinierten Radweg kann man nicht wirklich als "Radweg" bezeichnen mit den ganzen Bodenwellen und seiner Enge bei gleichzeitiger Mitnutzung durch Fußgänger. Und dann muss der Radfahrer sich auch an irgendeiner Stelle auf der Straße einordnen, um auf die Linksabbieger-Spur zu kommen. Diesen "Radweg" würde ich definitiv auch nicht nutzen. Dafür hat er die beste Stelle ausgewählt.
Beim Einfädeln auf die Straße hat er Sean auch nicht wirklich behindert. Es ist stockender Verkehr und der Radfahrer hat dasselbe Tempo wie die Autofahrer. Klar ist das jetzt ein bisschen nervig als Autofahrer hinter dem Radfahrer hinterher zu fahren, aber dann muss man sich mal in Geduld üben.
Das in der Mitte-Fahren ist natürlich provokant. Aber das hat Sean sich durch sein Gehupe selbst erarbeitet.
0:55 Wenn der Einsender einfach weiter rechts fährt statt stur mittendrin zu fahren hätte es garkein Problem gegeben. Da war so viel Platz dass sogar 2 LKW aneinander vorbeigepasst hätten. Wahrscheinlich weiß der Einsender nicht wie breit sein eigenes Auto ist...
8:23 Wenn einer 10 Minuten braucht um von 50 auf 70 zu beschleunigen dann überhole ich auch. Manche Menschen haben anscheinend panische Angst vor dem Gaspedal.
8:20 das ist der Mike. Den kennen wir doch aus den letzten Folgen. Der hat es nicht so mit Geduld und gegenseitiger Rücksichtnahme.
Nur eine Frage der Zeit bis der mal einen schweren Unfall verursacht.
Wo aber war hier das Problem? 100 waren erlaubt, Überholverbot habe ich auch keins gesehen, also ist in erster Linie die Reaktion des Polo-Fahrers problematisch. Verkehrserzieher in Reinkultur, die braucht auch kein Mensch auf der Straße.
@@karlihoinzi9952 Sehe ich auch so: Wer ein Problem hat, überholt zu werden, sollte beim Psychologen sein und nicht auf der Straße.
Selbstverständlich der Polo Fahrer hat einen an der Klatsche. So zu reagieren geht gar nicht, für mich auch ein MPU Kandidat.
Das überholen war halt auch absolut unnötig. Nur weil etwas nicht verboten ist, ist es nun nicht sinnvoll zu machen.
@@bobobaum Er hats gemacht und darf es, ist doch egal ob sinnvoll oder nicht...
@@bobobaumWarum unnötig? Er wollte schneller sein als die Autos vor ihm, also überholt er. Ist doch ok. Wer denn beleidigt ist, muss dringend zum Arzt.
6:06 da hat sich Sean aber nicht im Griff, sowas sollte keinen Führerschein besitzen dürfen. Fährt über eine durchgezogene Linie, nimmt dem Gegenverkehr die Vorfahrt. Der Radfahrende darf sich dort zum abbiegen einordnen.
*Radfahrer
@PeterFabo-cf6ip die zweite Ampel ist eine reine Fußgängerampel.
Auf Seite der Sparkasse/ Bushaltestelle befindet sich kein Radweg.
@PeterFabo-cf6ipNEIN!!
Die Stelle befindet sich in Detmold, Bielefelder Str. etwa Höhe Hausnummer 269
Google Street View wird es dir zeigen.
Ab da wird es einfach nur unangenehm, extrem zurückgebliebenes Verhalten vom Einseinder
Fre*e du öko Kind. Dr**ks Fahrradfahrer
Wie peinlich willst Du sein? Sean: Ja 6:10
1:30 Fußgängerüberwege dürfen von Radfahrern befahren werden, sie erhalten dann jedoch keinen Vorrang, durch den Fußgängerüberweg, nur muss der Autofahrer hier auch ohne Zebrastreifen dem Radler Vorrang gewähren, da er abbieger ist.
Vielleicht sollte der Einsender nocheinmal nachlesen, wie man sich als Abbieger zu verhalten hat und wie man sich Fußgängerüberwegen zu nähern hat.
Und dort steht zumindest das rechts der Weg frei für Radler ist ... eventuell ist das auch auf dem Weg so von dem er kommt. Man sieht halt leider nix ...
@@allffrommars6019 Stimmt, ganz klar ist die Situation nicht.
Aber, wenn der Gehweg für Radfahrer freigegeben ist, darf er da fahren und behält seinen Vorrang, den er ohne Zebrastreifen auch hätte.
Jeder NORMALE Autofahrer hätte, da er den Radler ja vorher gesehen hat, rein instinktiv abgebremst und dann auch angehalten, da er damit gerechnet hätte, dass der Radfahrer über den Zebrastreifen fährt. Und zwar völlig unabhängig davon, wer da nun im Recht ist. Frage mich immer wieder, wieso Leute hier Videos einschicken, die öffentlich machen, wie dämlich sie sich verhalten haben....
@@allffrommars6019 Man hat ein paar Anhaltspunkte und kann relativ schnell herausfinden, dass es sich um die Seestraße in Tettnang handelt. Es gibt dort auch relativ neue Streetview Bilder. Der verpflichtende Rad und Fußweg wird zu einem freiwillig nutzbaren Gehweg. Das Zusatzschild Radfahrer frei verpflichtet nicht den Gehweg zu nutzen. Wird der Gehweg genutzt, darf der Radler nur noch besonders Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit fahren und Fußgänger haben Vorrang (evtl. muss der Radler absteigen und schieben). Das Radler an Zebrastreifen absteigen müssen, schreibt auch der ADFC und ich denke die sollten es wissen.
@@herdifreund7715 weil beide es verkackt haben? Sowohl Auto als auch Fahrrad.
Ich werde an Zebrastreifen immer langsamer und wenn ich merke die Leute lassen mich vor fahr ich schnell drüber und bedanke mich.
Hand in Hand durchs Land.
(Gilt für jedes Mitglied im Straßenverkehr.)
Und warum steigen Sie nicht einfach ab?
@@IY92IY Weil dann das Auto dann länger warten muss!?
@@IY92IY Ich steige auch nicht ab. Langsam an den Überweg ran fahren und schauen, ob man rüber gelassen wird (was meistens der Fall ist), das geht für alle Beteiligten schneller :)
@@IY92IY weil dann das Fahrzeug was mich rüber lässt länger warten muss.
Ich lehne ein solches Verhalten ab. Viele Autofahrer verzichten in solchen Situationen auf ihre Vorfahrt, weil sie fürchten, sonst hin und wieder einen Fahrradfahrer platt zu machen, was sie seelisch belasten könnte. Mit echter Freiwilligkeit hat das nichts zu tun, eher mit moralischer Erpressung. Außerdem stört es den Verkehrsfluss und provoziert mögliche Auffahrunfälle.
06:23: Ok, Sean, das war von dir aber auch keine Meisterleistung....
und wie da durch die engen Straßen gebrettert wird.... unglaublich. Manchen der Einsender sollte man zur Nachschulung schicken. Dringend!
Keine Meisterleistung ist die Untertreibung des Jahres für dieses Fahrverhalten..
Habe ich mir auch Gedacht.
Emotionen nicht unter Kontrolle und null Selbstreflexion
Wäre ein Kandidat für eine MPU.
Was ist daran falsch, alles richtig gemacht. Hätte den drecks Radfahrer noch von seinem Drahtesel kicken sollen
Pisst euch mal nicht so ein.. ihr möchtegern Weltverbesserer.
Also mit Radfahrer und korrekter Straßenverkehrsordnung hast du es in diesem Clip nicht so.
1:19 Der Radfahrer fährt (zu schnell) auf einem Gehweg (Radfahrer frei). Damit darf er legal rechts vom Einsender vorbeifahren.
Beim Rechsabbiegen, wozu das Verlassen des Kreisverkehrs zählt, muss der Einsender Radfahrer durchfahren lassen. Der Radfahrer hat nicht wegen dem Zebrastreifen Vorrang (dafür müsste er absteigen), sondern weil der Einsender abbiegt.
4:18 Die Einschätzung der Polizei teile ich absolut nicht. Aber das ist ja nur ne unverbindliche Ersteinschätzung. Man sieht, wie der Radfahrer einen Schulterblick macht (Einsender ist noch auf der linken Spur vorm Reißverschluss) und ausreichend lange den Arm sichtbar raushält. Als der Einsender ihn überholt, war die Stelle viel zu eng.
5:56 Ab hier fährt der Radfahrer korrekt, da er sich zum direkten Linksabbiegen einordnet und dafür den Radweg verlassen darf. Bei etwas mehr Verkehr wird das an der Einmündung aber schwieirg, deshalb verstehe ich, wenn er das eher macht. Könnte so sogar legal sein.
man merkt du bist Fahrradfahrer, evtl. bald Rollstuhlfahrer
Und wenn man es genau nimmt, ist das nur ein Schutzstreifen, der ist Teil derselben Fahrbahn. Der wechselt nichmal die Spur. Ich mag mich da auch Irren.
@@Klongfall So "Rücksichtsvoll" wie Autofahrer Ihre 1+x T Blech durch den Öffentlichen (also GEMEINSCHAFTLICHEN) Raum bewegen schaffen diese sowas immer wieder - selbst an Ampeln, an denen man Grün hat, oder man eigentlich Vorfahrt hatte oder oder oder... Ich fahre beides und erstaunlicher Weise bekomme ich es hin, sogar mal 5 sec. hinter einem Fahrrad zu bleiben, bis ich Stvo-Konform überholen kann - da bekommen die wenigsten Autofahrer hin - der Klassiker ist, es wird schön ausgeschert, mit 2 m Abstand - vor ner Kurve und aus der Taucht, oh Wunder oh Wunder, doch glatt gerade ein Auto auf, was den Abstand dann schlagartig auf 20 cm "schrumpfen" läßt. Abgesehen davon das die richtige Option gewesen wäre, die Kurve abzuwarten - oh Gott, da muß ich ja ein paar Sekunden dahinter bleiben und wer weiß, ob da ..., wäre die richtige Wahl gewesen, die Sch.., die man gerade angezettelt hatte, wieder auszubügeln, zu bremsen und dahinter wieder ein zu scheren. Zu dieser Option ist der Autofahrer aber gar nicht mehr fähig - dann müßte er ja wieder hinterher fahren...!
Was auch nett ist, man fährt, nach GPS (!), 35 Km/h in ner 30iger-Zone. Warum? Weil ich genau weiß, was jetzt kommt...! Kreisverkehr in ner 30iger-Zone und Autofahrer dahinter - geht gar nicht. 10 m vor dem Kreisverkehr überholt er - nicht weil ich zu langsam bin, sondern weil er es nicht rafft schlicht und ergreifend! Was passiert? Tja, ich kann locker den Kreisverkehr so durchfahren. Nur habe ich auch gaaanz andere Voraussetzungen! Tja, aber mit einem Mehrspurigen Fahrzeug sieht der Platzbedarf und Kurvenradius schon gaaaanz anders aus. Leider sind Autofahrer, was Physik an geht, generell Osram Dunkelstrahler. ABS und ASR werdens schon richten... Verrate mal ein Geheimnis: Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten tun Sie das, außerhalb des Rahmens... Tja, stellt er fest und macht was? Nach rechts ziehen, um den Kreisverkehr zu "Schneiden" und geht dabei in die Bremse - gestartet 2 Fahrzeuglängen vor dem Kreisverkehr - war also schon zu sehen und eigentlich einzuschätzen und keine 2 Sekunden nach dem er mich passierte mit total überhöhtem Tempo! Das Ergebnis: Er baut für mich lebensgefährliche Scheiße und läßt MICH die irgendwie wieder ausbaden! Entweder mir geht die Straße aus und ich knall im Flachen Winkel gegen den Bordstein, was gaaaanz doll ist, um vor nachfolgende Autos zu fliegen, mit dem Genick gegen den Bordstein zu knallen oder oder oder, oder ich knall Ihm ins Heck. Habe keine von beiden Optionen umgesetzt. Habe es noch geschafft, irgendwie zwischen der Blechkiste und dem Bordstein halbwegs genug zu bremsen, allerdings bin ich mit meinem Linken Lenkerhörnchen in sein Rücklicht gerammt. Wer jetzt meint, er hätte angehalten und sich entschuldigt und erkundigt, ob ich mir was, z.b. an meiner Linken Hand, bei dem Kontakt, getan hätte - Fehlanzeige! Der ist schlicht und ergreifend abgehauen!!! Nach deiner Argumentativen Logik bin ich vermutlich selbst schuld, weil ich ja zu schnell war, vermute ich, nicht war? Man biegt es sich hin, wie mans braucht, und läßt alles andere außen vor, nicht war?
Soll ich noch mehr "Ergüsse" von "talentierten" Autofahrern zum besten geben?
@@Klongfall Und du gehst dann zwecks Gemeinnützigkeit zur energetischen Verwertung?
Ich stimme Sean schon zu, dass der Radfahrer den Radweg hätte benutzen MÜSSEN.
Aber emotional ist selbst ein 5 jähriger reifer.
Ich stelle mal wieder fest, dass etliche Autofahrer vergessen haben, dass die Hupe zur Abgabe akustischer Warnsignale da ist, nicht zum Belehren anderer Verkehrsteilnehmer. Allen ein schönes Weihnachtsfest!
Hallo ieschniesch,
ich benutze die Hupe gefühlt 3x im Jahr. Der Spruch heißt: Wer Zeit zum Hupen hat, sollte die Zeit für Bremsen und Ausweichen nutzen. Es hat auch einen Vorteil nicht zu Hupen. Wenn die Hand auf der Hupe liegt und der Airbag auslöst, wird die Hand in das Gesicht geschleudert.
Ich wünsche dir auch ein Frohes, Neues und Gesundes Jahr 2024. 🙂
All the Best
Klaus
@@Klaus-M. Hallo Klaus-M., geht mir auch so. Wenn ich bremsen muss, hab ich keine Zeit zum Hupen, wenn ich die Zeit hab, brauch ichs nicht, weil keine Gefahr da ist. Der Hinweis mit dem Airbag passt zu etwas, das mir vor ca. 15 Jahren bei einem Fahrsicherheitstraining gesagt wurde, dass man besser nicht eine Hand am Steuer in 15-Uhr-Position haben sollte, sondern beide Hände in 3 und 9 Uhr, eben wegen Airbag. Auch Dir ein gutes und vor allem gesundes 2024, komm immer heil an.
Gruß Ieschniesch
@@ieschniesch 🙂
6:38 Sorry da bleibt mir das lachen im Halse stecken, wenn der von Links rüberrauscht irgendwem in die Seite knallt dann wars das! Was stimmt mit solchen Leute nich?!
Ach ja und so mancher Einsender sollte mal seine eigene Fahrweise auf den Prüfstand stellen!
2:32 war da ein Bremslicht am Citroën zu sehen? Sieht nach einem versuchten Versicherungsbetrug aus.
Ja, das Bremslicht ist seit Clipbeginn an und geht bei 2:34 aus. Sieht man besonders gut an der dritten Bremsleuchte, die äußeren kann man in der Tat sehr schlecht erkennen.
Hallo,
ein Frohes und Gesundes neues Jahr 2024 wünsche ich euch. 🙂
Mir sieht die Dashcamaufnahme auch nach einem versuchten Versicherungsbetrug aus. Ich vermute, dass dieses Video in der Schweiz aufgezeichnet wurde.
Viele Grüße
Klaus
5:06 Der Radfahrer fährt hier auf einem Radschutzstreifen. Radschutzstreifen sind qua Definition Teil der Fahrbahn und damit denknotwendig auch derselben Fahrspur. Der Radfahrer kann hier also gar nicht ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten die Spur wechseln, weil er auf derselben Spur verbleibt, auch wenn er den Schutzstreifen verlässt.
Immerhin ein paar Leute die es verstanden haben.
Man sollte meinen, es müsste mehr davon geben. Schließlich hat jeder Autofahrer (angeblich) eine Schule besucht, die sowas beibringt, und ist gleich doppelt geprüft worden.
RadSCHUTZstreifen? Wo zum geier ist da der Schutz??? Das hat doch NICHTS mit der Realität zu tun!
Mag wohl sein aber einfach stur nach links rüber ist doch hohl. Ja darfst du machen. Mein Leben wäre mir da zu wertvoll. Aber hey Hauptsache man war im Recht kann man dann auch ggf auf den Grabstein schreiben.
Und weil das so ist, müssen alle anderen per Telepathie wissen wann er, ohne anzeigen seiner Abbiege Absicht, diese auch tut. Mit anderen Worten: Radfahrer dürfen fahren wie sie wollen und die Autofahrer müssen ihnen immer Vorrang geben, egal wie die Verkehrssituation ist. Ich weiss nicht, in welche Fahrschule ihr gegangen seid, aber mir hat man beigebracht meine Spurwechsel oder Abbiege Absicht frühzeitig anzuzeigen. Dann wäre das hier nicht passiert. Und da ist es wohl egal, ob man eine Fahrspur mit oder ohne Radschutzstreifen benutzt.
@@abholzer652 Das müssen sie auch gar nicht. Nicht Überholen wo eine durchgezogene Linie ist und/oder 1,5m Seitenabstand einhalten sind dafür idR. ausreichend.
1:40 bin ich anderer Meinung. Zusätzlich dazu, dass hier ein Zebrastreifen ist biegt der Einsender rechts ab. Somit muss er JEDEM der dort rüber will Vorrang gewähren. Ist wie normales rechts abbiegen.
Hallo Freunde des fahrbaren Blechs, diesen Spruch beim Intro liebe ich einfach. Euch allen ein frohes Fest im Kreise eurer Liebsten und lasst euch reich beschenken 🎄🎄. Bleibt gesund . Schöne Grüße von einer Freundin des fahrbaren Blechs .
Frohes, Gesundes und Neues Jahr 2024 wünsche ich dir. 🙂
2:43 Das waren locker Versicherungsbetrüger die den Einsender in den Unfall treiben wollten. Die Stelle ist prädestiniert dafür und das Verhalten typisch.
100% korrekt, man sieht auch, dass die bremslichter nicht an gehen, garantiert abgeklemmt, müsste man eigentlich sofort anzeigen, aber keine ahnung ob das was bringen würde.
Wenn man genau hinguckt, sieht man das die Bremslichter an gehen.@@nicsm162
@@nicsm162 Die Bremslichter sind seit Clipbeginn an und geht bei 2:34 aus. Sieht man besonders gut an der dritten Bremsleuchte, die äußeren kann man in der Tat sehr schlecht erkennen. Später bei 2:43 gehen auch alle 3 Bremslichter an. Die sind nicht oben in den großen roten Feldern, sondern unten in den kleinen Feldern außen neben den weißen Feldern.
BMW und Audi fahrer halt, das sind auch nach einer Statistik (der Versichungen) von 2021 die gefährlichsten Autofahrer. 2019 sind 14,4 % aller Unfälle auf BMW fahrer gefallen und Audi mit 14,1 % auf Platz 2. Zum vergleich Skoda sind es 4 %.
Diese Statistik ergibt erst Sinn, wenn man das Verhältnis der gefahrenen Kilometer gegenüberstellt.
Und anzahl verhältnis anderer zugelassenen fahrzeuge...😊
6:00
Radfahrer fährt nicht auf Radweg, den er ab 5:57 hätte sowieso nicht mehr benutzen müssen, weil es für Linksabbieger keine Pflicht gibt, diesen zu nutzen
Das erlaubt dann also, dass du über durchgezoge Linien fahren darfst, im Gegenverkehr stehen darfst und den Autofahrer von links (6:15) so sehr durch dein schnelles Beschleunigen, sodass das ESP fast regeln muss, erschreckst, dass dieser schon abbremsen muss.
Und der Radfahrer hat sich natürlich auch komplett richtig verhalten, indem er ohne zu schauen auf die Straße fährt. Und war natürlich auch vollkommen korrekt, das er die ganze Zeit auf der Straße fährt, obwohl er bis zum Linksabbiegen noch lange genug auf dem Radweg hätte fahren können.
Aber wieso auch einen Radfahrer kritisieren, wenn man doch lieber die Schuld beim Autofahrer sucht.
Aber so ist er halt, der scheinheilige Christian
@@Ludwigsburger85lies meinen Kommentar noch einmal, danke dir
Der Radfahrer verhält sich nicht richtig. Dies erlaubt aber nicht das Fehlverhalten des Einsenders
Das war kein besonders schnelles beschleunigen. Das war das typische durchdrehen eines Frontkratzers, vor allem bei leicht feuchter Straße.
@@UnsichtbarerChristian Ja. Habe ich gelesen. Und du kritisiert hier nur das Verhalten des Autofahrers und rechtfertigst das Verhalten des Radfahrers. Wie durchschaubar.
Warum kritisierst du dann nur den einsender?
warum redest du nur über den radfahrer, als sein verhalten "okay" war?
Warum sollte man sich das öfter durchlesen, wenn ALLES was ludwigsburger kritisiert, bei dir fehlt?
@@UnsichtbarerChristian
Habe ich da im Vorspann eine Blitzer App gehört? 😂
Zu 1:18
Das verlassen eines Kreisverkehrs stellt ein normales Abbiegen dar, welches unter den Vorgaben des § 9 StVO zu erfolgen hat.
Dabei müssen Abbieger nach § 9 Abs.3 Satz 1 StVO _"entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."_
Der Radfahrer befährt hier einen Gehweg (Zeichen 239), der mit Zeichen 1022-10 "Radfahrer frei" als Zusatzzeichen gekennzeichnet ist. Auch Zusatzzeichen sind nach § 39 Abs.3 StVO Verkehrszeichen. Zeichen 1022-10 ist selbst nicht Teil der StVO, sondern des VzKat. Dieser ist eine Anlage der VwV-StVO.
Die Art und Weise wie der Gehweg durch ein Fahrzeug befahren werden darf, ergibt sich aus § 41 Abs.1 iVm Anlage 2 Randnummer 18 Nr. 2 StVO. Der Radfahrer darf also dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Das hat er mit Sicherheit nicht gemacht. Das ist meiner Meinung für einen hypothetischen Unfall eher nebensächlich.
Die Frage ist aber, ob sich der Radfahrer zusätzlich nach § 10 StVO verhalten muss.
Wird der Gehweg verbotenerweise benutzt, greift § 9 Abs.3 Satz 1 StVO hingegen nicht.
Den Gedanken hatte ich auch. Die Kamera biegt ab, muss also den Verkehr auf dem Radweg daneben beachten. Wegen deiner Frage zu §10, da steht "auf die Fahrbahn einfahren [...] will". Hier fährt er aber nicht auf die Fahrbahn, sondern folgt weiterhin dem Gehweg mit Fahrrad frei, also dürfte das hier nicht gelten wenn ich es richtig verstehe.
Ich wäre mir nicht so sicher, dass §9 (3) nur gilt wenn man da fahren darf. Es gibt ja genug Fälle, in denen relevant ist, wer welches Fehlverhalten an den Tag legt. Wenn man es mit dem links überholen von Linksabbiegern vergleicht, dann ist der Radfahrer auf dem Gehweg und der Überholer auf einer Spur, die er gar nicht befahren darf. Trotzdem ist zumindest beim links abbiegen der Linksabbieger Hauptschuld, da er ja als Abbieger besondere Sorgfaltspflichten hat. Dabei ist es egal, dass da ja bei StVO konformer Fahrweise da gar keiner sein dürfte.
@@ozelot131
Der Radfahrer fährt auf die Fahrbahn. Der Gehweg wird durch den FGÜ unterbrochen.
Zwischen Gehweg links und Gehweg rechts befindet sich die Fahrbahn. Die Frage ist nur, ob § 10 StVO Anwendungen finden kann oder ob dieser durch § 9 Abs.3 Satz 1 StVO verdrängt wird.
_"Ich wäre mir nicht so sicher, dass §9 (3) nur gilt wenn man da fahren darf."_
Da bin ich mir sehr sicher, dass das nicht so ist.
Zitat des OLG Hamm: _"Das Vorfahrtsrecht ist nämlich schon dort ausgeschlossen, wo das Recht zum "Fahren" fehlt."_
Vgl OLG Hamm Az. 9 U 245/85
_"Wenn man es mit dem links überholen von Linksabbiegern vergleicht, dann ist der Radfahrer auf dem Gehweg und der Überholer auf einer Spur, die er gar nicht befahren darf. Trotzdem ist zumindest beim links abbiegen der Linksabbieger Hauptschuld, da er ja als Abbieger besondere Sorgfaltspflichten hat."_
Wenn der Radfahrer auf dem Gehweg (vermutlich linksseitig) fährt und ein Fahrzeug links abbiegen möchte, muss der Abbieger sich natürlich vergewissern, dass auch "frei" ist.
Das stimmt insoweit auch. So hat das OLG Saarbrücken ausgeführt:
_"Die Einfahrt in ein Grundstück gehört zum Abbiegen im Sinne von § 9 StVO, so dass dessen Vorschriften zum Schutze des Folge- und Gegenverkehrs unmittelbar anwendbar sind. Die Abbiegevorschriften gelten auch für das Rückwärtsabbiegen. Nach der Vorschrift des § 9 Abs. 3 StVO muss der Linksabbieger Gegenverkehr aller Art ohne wesentliche Behinderung vor dem Abbiegen durchfahren lassen. Den Vorrang haben auch entgegenkommende Radfahrer, die einen - hier: so genannten anderen - Radweg benützen. Wegen der vorrangigen Bedeutung der Durchfahrregel gilt diese auch bei pflichtwidrigem Verhalten des Entgegenkommenden, etwa des (problemlos sichtbaren) entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers."_
_"Dabei ist es egal, dass da ja bei StVO konformer Fahrweise da gar keiner sein dürfte."_
Wie schon geschrieben, so ganz egal ist das nicht.
Das OLG Saarbrücken hat hierzu in einem anderen Urteil ausgeführt:
_"Entscheidend für die Haftung des aus der untergeordneten Straße Kommenden ist im Falle einer Kollision mit einem - verbotswidrig - von rechts kommenden Radfahrer nicht die formale Frage, ob dieser vorfahrtberechtigt war oder nicht. Vielmehr ist maßgeblich darauf abzustellen, ob er mit der hinreichenden Aufmerksamkeit den rechts von ihm gelegenen Radweg beobachtet und auf (verbotswidrig) herannahende Radfahrer geachtet hat oder nicht. Diese Verpflichtung besteht in gleichem Umfang sowohl, wenn man ein Vorfahrtrecht des Radfahrers annimmt, als auch, wenn man ein solches verneint. Daher kann die Frage der Vorfahrtberechtigung für die Frage der Haftung letztlich offen bleiben. In diesen Fällen ist ohne nähere Beweisaufnahme allein auf Grund der unstreitigen Tatsachen eine Haftungsquotierung von __50:50__ angemessen."_
@@St3v3f
Weil?
Die müssen auch nicht einschlägig sein, da wir in Deutschland kein Fallrecht haben.
@@LuckyJack86 "Das Vorfahrtsrecht ist nämlich schon dort ausgeschlossen, wo das Recht zum "Fahren" fehlt." Was hier ja aufgrund der Beschilderung 1:17 wohl nicht der Fall ist.
@@tenguayaqa7116
Das stellt auch niemand in Abrede.
Gut, der Radfahrer befährt den Gehweg bereits lange bevor er dort fahren durfte. Das ist aber unerheblich.
Was mir die Tage noch eingefallen ist, warum der Radfahrer doch kein Vorfahrtsrecht genießen könnte, ist die Tatsache dass dort ein FGÜ ist und deshalb § 9 III StVO nicht angewendet werden soll.
Der FGÜ, Zeichen 293, ist ein Verkehrszeichen nach § 41 I iVm Anlage 2 Nr.66 StVO.
Gemäß § 39 III 1 StVO haben Verkehrszeichen einen Geltungsvorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln. Eine dieser allgemeinen Verkehrsregeln ist der § 9 III StVO.
Wenn § 9 III StVO unbedingte Geltung genießen würde, dann hätte ein Fußgänger auch einer einer für ihn roten Ampel das Vorrecht gegenüber abbiegendem Verkehr.
Deshalb muss der Radfahrer, um ein Vorrecht zu genießen, absteigen.
Soweit die These.
Dazu habe ich allerdings nichts gefunden. Weder in der Literatur noch in der Rechtssprechung.
1:31 ganz schwierig... Autofahrer haben halt genau so wenig Vorrang beim abbiegen.... egal ob er beim Zebra fährt oder schiebt.
Zebrastreifen ist für fussgänger. Radfahrer ist kein fussgänger. Sekundär ist es eine strasse. Kein fussgänger also fahr ich. Natürlich nicht um mein recht durchzusetzen, dem idioten dann auch noch erste hilfe leisten nee danke...
Es sind immer wenige, des es vielen kaputt machen. Ich selber bin seit wenigen Monaten (aufgrund von Arbeitgeber wechsle mit dem Fahrrad unterwegs, weil ich 10 min damit zur Arbeit brauche) und man merkt, dass Fahrradfahrer nicht sehr beliebt sind und oft übersehen werden. Zuvor war ich über 8 Jahre nur mit dem Auto unterwegs und kann verstehen warum viele Autofahrer etwas gegen Radfahrer haben. deshalb VERSUCHE ich immer alles richtig zu machen und Rücksicht zu nehmen, vor allem weil ich weiß wie es aus Auto perspektive aussieht. Trotz alle dem bekommt man viel Verachtung und Rücksichtslosigkeit zu spüren. Jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit sehe ich aber auch ein paar Fahrradfahrer die sich 0% an Verkehrsregeln halten. Also diese Verachtung gegenüber Radfahrern kann ich gut verstehen. Es sind wenige, die es vielen kaputt machen.
Natürlich, ganz normal Menschen nach Verkehrsmittel zu gruppieren und kollektiv zu verachten. 🤡
Das hast du richtig gelesen.
Edit: es sind auch nur wenige daran schuld, dass ich nicht am Stand den Grill an machen darf, weil wenige ihren Müll zurück lassen.
Oder ich den Hund an der Leine führen muss weil wenige ihren Hund nicht im Griff haben.
Usw....
Man muss sich immer nach den dümmsten richten.
Wenn es danach geht, wieso verachten sich Autofahrer dann nicht gegenseitig? Gibt schließlich keine Verkehrsteilnehmer, die mehr auf die Verkehrsregeln scheißen.
@@wohlhabendermanager stimmt, hast du Recht. Es ist eine wunderschöne Orgie aus Harmonie und Rücksicht die wir im Straßenverkehr miteinander teilen. Keine Egoisten oder rücksichtsloses verhalten im Straßenverkehr zu beobachten.
Haare mit dem Hammer gekämmt?
Ich weiß wirklich nicht, was du mir mit dem Kommentar sagen willst. Kann es sein, dass du mich irgendwie missverstanden hast?@@DON_MA4
Bei einigen Einsendern denke ich, dass die auch noch zur Gelassenheit und ncht zur Hupe finden müssen...
6:12 man sieht es im Video nicht, aber es kann sein dass es auf diesem Radweg Probleme gibt. Holprig, matschig, zu eng (vor allem wenn er fuer beide Richtungen ist), mit Grünzeug zugewachsen, zu dicht an einer Wand oder einem Zaun, Schilder, Lampen... Radwege werden aus viel zu vielen Gründen unbenutzbar.
Evtl möglich. Aber denn Sinn von Benutzungspflichtig kennst du schon oder? Da ist ein bisschen holpern auf dem Radweg noch vertretbar wenn ich sehen auf was für Straßen die Autos teilweise fahren müssen. Vor allem in ländlichen Regionen.
Denke mal, der hat sich schon links eingeordnet, weil er zum Abbiegen den Radweg nicht nutzen will, was er auch nicht muss.
Das hat er allerdings deutlich zu früh gemacht.
Der Radweg ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg, für Pendler oder andere zügige Fahrer nicht schön. Irgendwas, was die Nutzungspflicht aufhebt, kann ich aber nicht erkennen und man sieht sehr viel vom Radweg.
@@heretic2032 aha also hast du keine Ahnung! Steile These dann den Radfahrer zu verteidigen, wo er dann genauso einfach ein arsch sein kann. 👏👏👏
@@johannesnagengast7643 Wo verteidige ich ihn denn?
Ich sage ja selbst, dass er da noch nicht vom Radweg runter durfte.
Dass er sich zum direkten Linksabbiegen einordnen darf, ist einfach eine Tatsache.
Ob er ein Arsch ist oder nicht, kann ich so nicht beurteilen, macht für den Clip aber auch keinen Unterschied.
4:20 Das war so klar, dass der gleich auf die Straße wechseln wird. Warum fährt man dann so drauf zu? Der Unfall war vermeidbar.
@hawkanonymous2610 Das der den Arm raus hält habe ich aber auch erst beim dritten Mal anschauen gesehen. Es wären schon wirklich hilfreich den Arm dabei auch zu heben und nicht auf Lenkerhöhe zu lassen.
8:00 Geschwindigkeiten von 200 km/h und mehr auf einer zweispurigen Autobahn (tagsüber, bei besten Sichtverhältnissen) führten zu einem unvergesslichen Erlebnis, als ein Motorradfahrer direkt neben meinem Auto vergeblich versuchte, seine Mühle unter Kontrolle zu bringen und anschließend als menschlicher Fußball über die Autobahn schlingerte.
Wie sich herausstellte, setzte weiter vorn eine Autofahrerin zu einem Ausweichmanöver an, brach aber wieder ab.
Mein Mitleid beschränkt sich auf andere Unfallbeteiligte und die Angehörigen.
Wer so sein Leben und das Unbeteiligter aufs Spiel setzt ....
So viele Leute die ihren Führerschein bei Otto bestellt haben
Und auch in diesem Video ist wieder mal wunderbar zu sehen, das viele wohl glauben extra assozial fahren zu müssen, um Dashcam-Clips verschicken zu können. Denn wieder mal hätte sich eine handvoll der hier gezeigten Situationen, durch ein ganz klein wenig Gelassenheit und etwas mehr Defensive im Vorhinein locker und stressfrei vermeiden lassen. Ich fragte ja schon mal: Hat es einen besonderen Grund, warum HIER deutlich mehr Clips von Einsendern gezeigt werden, die zwar nicht ursächlich aber im Nachhinein eindeutig Verusacher bestimmter Situationen waren? Ist ja nicht das einzige Format dieser Art, aber hier scheinen die Einsender deutlich öfter einen an der Klatsche zu haben. Ach so: Frohe unfallfreie Weihnachten übrigens... 🎅
Und seit wann ist eigentlich vorausschauendes Fahren aus der Mode gekommen. Ach so...seit es Dashcams gibt.
Die Frage ist einfach zu beantworten. Die Clips werden nicht konsequent neutral kommentiert. Das könnte sich dauerhaft auf die ganze Szene auswirken, wenn die Videos als verursachend erachtet werden.
Ich schaue jetzt zum ersten Mal Dashcamvideos auf diesem Kanal und mir ist das gleiche aufgefallen. Viele Clips sind alles heraufbeschworene Gefahrensituationen, die mit ein wenig Miteinander und weniger "MEIN RECHT" entschärft werden können. Der Fahrradfahrer am Fußgängerüberweg: Solange er nicht mit 20 km/h drüberknallt und schaut, ist doch alles paletti. Der Abbieger, der knapp noch einschert: EInfach vom Gas gehen und sich bewusst machen, dass man sich auch mal verschätzen kann.
1:27... Ich kann es immer nicht nachvollziehen..... Was ist da so schwer dran auch für einen Radfahrer der noch fährt und über den Zebrastreifen will anzuhalten???? Muss man den immer auf sein verf.....ckt... Recht pochen???? Und jetzt mal ehrlich, welcher Verkehrsteilnehmer weiß das mit dieser Vorschrifft? Ihr sicher auch nicht, bevor ihr solche Videos geschaut habt. Also bleibt doch alle mal locker!!!!!!!! Wenn er absteigt und schiebt musst du eh anhalten... Also was macht es aus? Nichts!!!
7:58 Ne, bei dem Verkehr durchaus vertretbar, aber man muss halt damit rechnen das alle anderen um einen herum einfach zu dumm für alles sind. Daher immer vom Gas und bremsbereit sein wenn man auf zwei Autos aufläuft, die dicht hintereinander fahren.
8:30 Kommt drauf an, manchmal ist man schon länger hinter solchen Schleichern und weiß das die eben kein Gas geben. Also dran vorbei. Was danach kommt ist halt das typische, wenn das Ego so klein ist das es stehend unter dem Teppich durchlaufen kann. Führerschein auf Lebenszeit wegnehmen.
Also meiner Meinung nach hat er rechtzeitig gebremst. Das war unterhalb einer Sekunde an Reaktion. Inkl. ABS bremsung
5:09 Ich weiß ja nicht wie es in der Schweiz ist.. in Deutschland musst du noch die 1,5 Abstand halten beim überholen. Deswegen ist da Defakto überholverbot.
Nope. Gilt hier als eigene Fahrbahn und somit macht der Radfahrer einen Spurwechsel. Also komplett sein Fehler, da er den Vortritt des Autofahrers missachtet hatte. Ausserdem stell dir vor, es wäre kein Auto sondern ne Strassenbahn gewesen…
Ne. Eigene spur hast du nur mit dem Breitstrich. Wenn die linie gestrichelt ist ist es teil der Spur (schutzstreifen) und die 1.5m gelten. Wenn jemand die Spur wechselt, dann der Einsender.@@gruntgrunt9664
@@gruntgrunt9664 Es geht hier um 1,5m nicht um den Radgefährdungsstreifen.
Btw: Wie soll das mit dem Vortritt funktionieren? Der Autofahrer vollzieht auch einen Spurwechsel. Also tun beide einen Spurwechsel (sofern das stimmt was du sagst.).
Ergo beide müssten sich Vorrang geben. Ergo unklare Verkehrslage.
Oder ist in der Schweiz der Spurwechsels eines Autos höherwertiger, als der eines Fahrrads?
@@UhuStick in der Schweiz gibt es keine 1.5m Regel. Lediglich „genügend Abstand“
Und das Auto macht ja einen Spurwechsel zurück auf die ursprüngliche Fahrspur. (Welche kurzzeitig durch die Bus Spur aufgelöst wurde) das Auto macht ja schliesslich keinen Spurwechsel auf die Radspur. Das Fahrrad macht ja einen Wechsel auf die MIV spur um links abzubiegen.
Und egal ob das Rad überholt oder abbiegt: sobald er seine Fahrspur verlässt, hat er keinen Vortritt
1:30 zeigt eigentlich genau das Problem bei uns in Sachen Infrastruktur.
Der Radfahrer fährt am Gehsteig mit Zusatzschild "Radfahrer frei".
Viele Autofahrer würden das somit als Radweg betiteln und den Radfahrer von der Straße entfernt haben.
Wenn der Radfahrer allerdings dann auf diesem Gehsteig fährt, passt auch wieder nicht, weil er den Zebrastreifen nicht benutzen soll. Einfach lächerlich, durch sinnvolle Verkehrsplanung 100% vermeidbare Situation
Und imho hätte er hier halt trotzdem vor dem Einsender Vorrang - nicht aufgrund des Zebrastreifens, sondern aufgrund von §9(3) - der Einsender muss als Abbieger den Geradeausverkehr durchfahren lassen. Ändert auch der Zebrastreifen nichts dran.
Fun Fact. Der Radfahrer darf da NICHT fahren. Denn es ist eindeutig vorher zu sehen dass der Radweg (rot markiert) auf die Straße geführt wird.
@@You-wy6te Gehsteig mit Zusatzschild "Radfahrer frei" da darf er fahren.
Erst AB dem Schild und dann in DIE Richtung in die die Cam fahren will. Nicht von Rechts kommend. Das vorherige fahren auf dem Gehweg ist nicht gestattet. Nochmal ist auch ohne Ortskenntnis wunderbar an der Roten Markierung zu sehen.@@fabige
@@You-wy6te Ja das ist schon klar, aber an der kritischen Stelle darf er da fahren
6:00 Sean möchte noch einmal zur Fahrschule... Aber ganz fix! 😵😵💫🤯
5:40 ich würde diesen "Radweg" auch nicht benutzen, der ist ja arschgefährlich
Wo ist der arsch gefährlich :D? Willst du einen roten Teppich drauf haben 🤦♂️?
@@Ecki217 ne, der hilft nicht, der ist viel zu schmal, dafür, dass das ein gemeinsamer Fuß und Radweg sein soll. Um keinen Fußgänger zu gefährden kann man nicht schneller als 10 kmh fahren. Der ist per Definition nicht zumutbar
@@lorenze.6781 zwischenzeitlich vielleicht, aber ab 5:50 ist er deutlich breiter und zu dem Zeitpunkt wo er auf die Straße wechselt auch noch. Und so schnell wie er auf der Straße fährt kann er auch locker auf dem benutzungspflichtigen Radweg fahre.
Zum benutzungspflichtigen Radweg. Das belehrende Rumgehupe ist der schwerwiegendere Verkehrsverstoß
Sean hat auch die rote Ampel überfahren um den Radfahrer zu belehren,!
Das ist der noch größere Verstoß!
Erschreckend ist nicht die Geschwindigkeit von Alexander. Ich hätte in dieser Situation zumindest stark gebremst, wenn nicht sogar eine Vollbremsung gemacht! 7:46
zum thema überholen direkt am ortsausgang
man hat eventuell diese leute schon länger vor sich und hat erlebt wie die nach nem ortsausgang nicht beschleunigen
passiert mir tatsächlich öfter und dann versuche ich diese bei der schnellstmöglichen gelegenheit zu überholen
Eben, sehe nicht, was daran falsch sein soll. Mache ich auch bei solchen Kandidaten.
Mal etwas grundsätzliches, das ich bei den eingesendeten Clips immer wieder beobachte: Die Hupe ist nicht dafür da, meine Umgebung darauf aufmerksam zu machen, dass mir gerade Unrecht widerfahren ist. Dieses Hupen in Wohngebieten, nur um dem eigenen gekränkten Ego Ausdruck zu verleihen, geht mir so hart auf die Nerven.
Min 1:18, der Radweg endet kurz vor dem Kreisel, ein schönes Beispiel für deutsche "Infrastruktur". Der Autofahrer hat hier Vorfahrt zu gewähren. Das ist der Moment, wo ich mitten auf die Strasse ziehe und damit allen ordentlich auf den Wecker gehe. Störe ich jemanden > wenden sie sich an ihr Strassenverkehrsamt.
Ist kein Radweg, sondern nur ein Sch(m)utzstreifen. Und wenn Autofahrer an Engstellen zurückstecken müssten hört in Deutschland so etwas kommentarlos aus. Weil Radfahrer gerade an Engstellen überhaupt keinen Schutz brauchen und diese Bunte Lüftlmalerei an allen anderen Stellen sinnfrei ist. Sinnfrei, da sie den Autofahrern als Argument dienen, den vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen zu ignorieren.
@henrypoplow1315 Ich empfehle auf stvo2go zu gehen und dort unter Punkt 4 nochmal zu lesen. Dieses Halbwissen (komplett falsches Wissen hier) könnte jemanden das Leben kosten.
Dito, besser im Weg und in der Mitte im Kreisel als zu hoffen von unwissenden Blinden registriert zu werden. Leider sind die Meisten nur zu Kurzsichtig, beschweren sich über den Radler vor ihnen und Meckern wenn es neue Radinfrastruktur gibt, obwohl sie ihnen ja auch zu gute kommt. Nix machste richtig, egal wo de fährst also fährste da wo es am Sichersten is. 🤷♂
Das Problem ist ja nur, dass die Radfahrer sich falsch verhalten und viele versuchen die Fehler zu "verdrehen". Ich fahr durch die Stadt und sehe fast jeden Tag Radfahrer über rot fahren oder sie wechseln vom Radweg auf die Straße ohne zu gucken etc.. Und am Schwierigsten ist es für diese Leute anscheinend einen Fehler einzusehen.
@@Chris-kp9hi Dem kann ich, als Radfahrer nur zustimmen. Ein ganzer Haufen meiner Zweiradkollegen "vergisst" die STVO.
Leider gibts keine Kontrollen.
Der Autofahrer ist auch schuld, weil er nicht rechtzeitig gebremst hat! 😢😢😢😢! Was haben wir für Regeln! Einfach nur lächerlich!
Den Kreisel in Koblenz kenn ich auch und das obwohl ich ausm Ruhrpott komme, aber ich hab da eine Baustelle und muss daher immer da durch. Hatte da auch schon meine Erlebnisse 😂
4:25 Hat die Polizei denn das Video gesehen? Als der Radfahrer auf die Spur des Autofahrer gekommen ist, wurde doch sofort innerhalb der normalen Reaktionszeit gebremst.
Edit: Und nur weil der Radfahrer auf den Boden zeigt, heißt es nicht das er einfach rüber fahren darf.
Auch wenn der Radfahrer offenbar die Schuld bei dem Unfall trifft, ist dies m.E. ein gutes Beispiel, warum man sich als Autofahrer bei innerstädtischen Überholvorgängen strikt an den Mindestabstand von 1,5 Metern halten sollte. Insbesondere im Zusammenhang mit Straßenbahngleisen muss man mit allem rechnen.
ne der Autofahrer ist komplett schuldig, der hat keinen platz zum überholen
Der Autofahrer hätte da nicht überholen dürfen, zumindest in D. (Fall Foodora). Durchgezogene Linie / Sperrfläche und 1,5 m Mindestabstand. Der Radfahrer hätte noch Handzeichen geben müssen und gucken müssen, einfach so rüberziehen ist halt gefährlich.
Quatsch ‼️
Den trifft ziemlich wenig Schuld. Der fährt auf einem Radschutzstreifen, der Teil der Fahrbahn ist, welcher endet, um sich links einzuordnen für ein Linksabbiegen.
Überholen hätte der Autofahrer auch mit 1,5m Seitenabstand nicht, weil durchgezogene Linie.
Ergo 100% oder zumindest Großteio der Schuld beim Autofahrer.
5:05 Also wenn das der Wissensstand von hoheitlichen Amtsträgern mit Exekutivgewalt ist, dann ganz doll Prost Mahlzeit. 🫣
Ein Radschutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Er ist keine separate Fahrspur. Also kann er gar keine Spur wechseln.
Das weiß eigentlich jeder normale Autofahrer und die DDG Zuschauer.
2:27 nicht mal vom Gas gehen müssen aber hauptsache mal rumhupen. War ja jetzt wirklich kein Problem und auch nicht unverhersehbar.
7:50 Ich möchte hier nochmal das Sichtfahrgebot ins spiel bringe. 230 sind bei 80m Sicht eines Abblendlichtes (DIN) absolut indiskutabel.
Wenn es nur 80 Meter wären, dann würde man die blaue Tafel rechts nicht erkennen. Da ist die komplette Spur frei.
Und auch wenn es einige nicht hören wollen. Wenn man auf der rechten Spur fährt und auch noch Nachts klar die Scheinwerfer des Hintermannes im Spiegel erkennt, dann bleibt man eben solange auf der rechten Spur. Und zweitens ist im Video auch noch der zweite Fehler zu erkennen. Blinken und sofort rausziehen und keinen Meter schauen.
Das Sichtfahrgebot gilt nicht auf der Autobahn, solange der Streckenverlauf und Hindernisse anhand der (Rück)Leuchten der vorausfahrenden Fahrzeuge oder reflektierender Leiteinrichtungen erkennbar ist, vgl. § 18 Abs. 6 StVO.
Geh du mal lieber zur nachschulung. Anstatt einen potentiellen mörder zu verteidigen. Wer nicht 2-3 Sekunden in den Spiegel gucken kann sollte den Lappen abgeben
@@cokefridger so ist es u dürfte überall der fall sein, habe jedenfalls noch nie eine teilstrecke gesehen die keine strahker hatte 👍
Es ist indiskutabel wenn mir wer bei 120 mit 60 von der auffahrt 10m vor die karre zieht, aber da sagt keiner ink nicht ein urteil vorrausschauend fahren, muss man mit rechnen, zu hohe differenzgeschwindigkeit usw bullshit, das kommt plötzlich u somit logikbefreit erst wenn wer über 130 fährt, die *empfohlene* richtgeschwindigkeit.
Was soll eigentlich der Scheiss mit "Die Beleidigung hätte es jetzt nicht gebraucht". Doch, vor allem wenn der Einsender im Recht ist.
4:20 Ich kann die Begründung der Polizei schon verstehen. Der Einsender wechselt auf die Spur des Radfahrers und kommt ihm so genau in der Engstelle viel zu nah.
Man muss zumindest in DE innerorts 1,5m Abstand beim Überholen halten, was hier nicht möglich gewesen wäre. Außerdem muss man so viel Abstand nach vorne halten, dass man gefahrlos anhalten kann.
Man stelle sich mal vor, es hätte den Radfahrer genau an der Stelle auf die Seite gelegt. Dann wäre der Einsender über den Kopf des Radfahrers gefahren.
Ein Schutzstreifen ist keinen separate Spur.
Scheinen Autofahrer ja auch nicht zu denken, wenn die ihn befahren.
Stimmt das muss man in Deutschland. Wenn es denn nur Deutschland gewesen wäre. 🤣
@@johannesnagengast7643 Jo. Der Radfahrer macht Schulterblick, streckt die Hand raus und will vermutlich Abbiegen. Der Einsender hat einfach völlig gepennt und sollte 100% Schuld bekommen.
@@l.h.1545 dann war es doppelt dumm von ihm rauszuziehen wenn er wusste das ein Auto kommt. Ich hätte da 2-3 mal geschaut. Nennt sich Verkehrsbeobachtung.
Er wechselt zurück auf seine eigene Spur, welche zuvor von einer Busspur abgelöst wurde. In der Schweiz hat ein Radfahrer auf einem Velostreifen kein Vortritt wenn er diesen verlassen will.
Und stell dir mal vor, es wäre eine Strassenbahn statt dem Auto geweswn
7:02: Richtig! Cammer, die ohne Bedarf einen Fahrradschutzstreifen mit einem Auto befahren!
Nikolas, bester Mann. Halt drauf, du hast eine Dashcam!
aBeR iCh hAtTe VoRfAhRt!!!!!!!11111111
@@SniKKaz deshalb: draufhalten! Könnte Spuren von Ironie enthalten.
@@MarkusgebvorIst ja auch richtig so. Die Straßenverkehrsordnung muss - wenn nötig - mit Gewalt durchgesetzt werden!
@@brotspinne3329 nope…
Der Lieferando-Boi repräsentiert die absolute Mehrheit an Radfahrern. Is traurig.
4:30 im ersten Moment dachte ich ganz klar Radfahrer Schuld, aber da beide fast gleichzeitig die Spur gewechselt haben wohl beide schuld... shit
Der Radfahrer kann keine Spur gewechselt haben. Ein Radschutzstreifen gilt nämlich per Definition als Teil der Fahrbahn und nicht als separate Fahrspur.
oh okay.. na dann hat der Einsender doch erst Recht Schuld oder 😅@@UhuStick
@@UhuStick gibt es in der Schweiz nicht. Er hatte dem Auto komplett den Vortritt genommen
@@gruntgrunt9664 Ein Radschutzstreifen ist in der Schweiz wirklich ein separater Fahrstreifen?
Hast du da irgendeine Quelle für mich, an der ich das nachprüfen kann?
@@UhuStick schau bei der Seite ADMIN nach. Dort sind die Gesetze online ersichtlich.
Sonst diverse Blogpost von pro velo
Frohe Weihnachten und guten Rutsch ins neue Jahr
Mehr Anzeigen drücken wenn das Jahr vorbei ist
Frohes neues Jahr
@ 1:17 Wer abbiegt muss Fußgängern und Radfahrern das überqueren der Fahrbahn ermöglichen, hast vergessen.. Egal ob da ein Zebrastreifen ist oder nicht. Der kann rechtsseitig effektiv weggelassen werden.
Ich empfehle auf stvo2go zu gehen und dort unter Punkt 4 nochmal zu lesen. Dieses Halbwissen (komplett falsches Wissen hier) könnte jemanden das Leben kosten.
@@Chris-kp9hi Ich empfehle nicht irgendwelche privaten Seiten, sondern §9(3) StVO zu lesen. :)
("Punkt 4" soll da genau wo sein? Du musst das schon genauer spezifizieren, wenn du willst dass da jemand was findet...)
@@Throki Witzig wie du jetzt versuchst unter einem anderen Kommentar falsche Aussagen zu treffen. Ich gebe dir hier den gleichen Text wie davor und ich empfehle dir die Gerichtsurteile zu lesen ;D.
Hin und wieder kommt es vor, dass innerhalb bebauter Gebiete Fußgängerüberwege um einen Kreisverkehr markiert werden; Radverkehrsfurten aber nicht.
Radfahrer genießen an Fußgängerüberwegen keinen Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Radfahrer sind an Fußgängerüberwegen wartepflichtig (§ 25 Absatz 3 StVO).
Das wurde so auch schon in diversen Urteilen und Beschlüssen von der Rechtsprechung bestätigt (OLG Hamm, Urteil vom 30.03.1992 - 13 U 219/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.1998 - 5 Ss (OWi) 39/98 - (OWi) 40/98 I; AG Wetzlar, Urteil vom 15.07.2010 - 32 C 1651/09).
Wenn Fußgängerüberwege über die ganze Querungsbreite markiert sind, kann das darüber hinaus ein Indiz dafür sein, dass Radfahrer im Seitenraum des Kreisverkehrs überhaupt nichts zu suchen haben.
Bitte erst lesen und dann schreiben. Ihr gefärdet das Leben anderer mit euren FALSCHEN Aussagen.
@@Chris-kp9hi Auch wenn du sie nicht so oft einstellst: Deine Urteile treffen nicht zu, der Fußgängerüberweg ist irrelevant.
Die Vorfahrt nimmt der Radfahrer nicht aufgrund des Fußgängerüberwegs (§26 StVO) in Anspruch, sondern aufgrund von §9(3) StVO.Vielleicht hörst du einfach auf diese Tatsache zu ignorieren...?
mal wieder äußerst peinlich was sich manche einsender hier für mist ausdenken
und dann heißt es immer der einsender hat gesagt weiß selber das es mist war mimimi aber hinterher kann ja jeder schlau sein
nein ihr seid teilweise keinen deut besser als die leute wegen denen ihr das video einsendet
da muss man sich beim zuschauen schon schämen
Bin selber eingefleischter Mottorradfahrer,aber für manche angeblichen Kollegen schäme ich mich für ihre Fahrweise.Kann nur den Kopfschütteln.Werds wohl nie verstehen.
so geht es mir als Radfahrer auch.
Frohes Weihnachten an alle 🌲🌲 zu dem Benutzungspflichtigen Fuß/ Radweg: dort gilt für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit, deshalb wechseln viele Radfahrer auf die Straße um dort mit 20/25 km/ h fahren zu können
Is ja generell egal welcher verkehrsteilnehmer, chantals u kevins halt 😅
Der Radfahrer ist bei 1:21 auf dem Bürgersteig statt auf dem Radstreifen gefahren, hätte ab 1:25 auf der Straße fahren müssen, fährt aber weiter auf dem Bürgersteig, und wundert sich dann, wenn er bei 1:30 auf dem Zebrastreifen fahrend(!) fast nicht rechtzeitig gesehen wird.
Und dann fragen Radfahrer, wieso sie so einen schlechten Ruf haben, obwohl es auch ein paar gibt, die ordentlich fahren.
@@Garfield1970 *stimmt.* Das Schild zwei Sekunden vorher hatte ich nicht gesehen. Ob das auch vorher dort galt wo der rote Streifen ist, kann man nicht sehen.
ABER "Fußweg mit Radfahrer frei" bedeutet auch, daß Radfahrer auf dem Fußweg langsam und vorsichtig fahren müssen (das ist der Grund, wieso schnelle Radfahrer auch oft auf der Straße statt auf anderen Wegen fahren, was dieser Radfahrer beides nicht gemacht hat, weder langsam und vorsichtig, noch auf der Straße), und bezieht sich nur auf den Fußweg, aber wohl nicht auf den Zebrastreifen. Dort müßte er also wie üblich absteigen um Vorrang zu haben, oder zumindest (falls er sich auch dort auf "Fußgänger mit Radfahrer frei" berufen will) so langsam wie ein Fußgänger fahren ...
@@Garfield1970 *Danke für die Ortskenntnis !*
Das ganze ist für Ortsfremde jedenfalls etwas chaotisch, aber die vermutliche(!) Absicht dieser Verkehrsführung _("gut gemeint ist oft schlecht gemacht")_ ist mir jetzt etwas klarer: zunächst Benutzungspflicht (damit Radfahrer nicht eine Straße mit viel Verkehr benutzen), dann der rote Seitenstreifen mit optionalem Bürgersteig, damit Radfahrer sich entsprechend der gewünschten Richtung einsortieren können: Bürgersteig oder alternativ Straße für Rechtsabbieger, ODER Straße durch den Kreisverkehr oder alternativ Bürgersteig (und später über den Zebrastreifend laufend) für andere Richtungen. Und dann der gewählten Richtung auf der Fahrbahn oder dem Bürgersteig folgen.
_"Im Kreis wäre ja eigentlich günstiger"_ entspricht dem hier oben gesagten, und
_"aber naja wer weiß warum er dann so fährt"_ WEISS ich zwar nicht, aber vermute sehr stark, daß er dadurch einfach die vor dem Kreisverkehr wartenden oder im Kreisverkehr fahrenden Autos (legal falls nicht zu schnell, illegal wenn zu schnell) rechts über den Bürgersteig überholen wollte, um dann (illegal, weil zu schnell und nicht schiebend) über den Zebrastreifen voranzukommen und dabei nicht zu warten und noch mehr Autos zu überholen.
@@Garfield1970 trotzdem danke ... ich sehe youtube meistens auf meinem Tablet, und da ist es nicht so einfach maps und streetview in anderen windows zu haben, unbekannte Orte rauszusuchen, etc :-)
4:20 der Einsender hätte hier auch nicht überholen dürfen weil er den mindest Abstand nicht einhalten hätte können
Der Fahrradfahrer ist in einen eigenen Spur welche er verlassen hatte. Somit hat er kein Vortritt.
Den mindestabstand gibt es in der Schweiz ebenfalls nicht
@@gruntgrunt9664 Der "Schutz"-Streifen ist Bestandteil der Fahrbahn und keine eigene Spur. Er markiert lediglich einen "Schutz"-Bereich, den Radfahrer generell nutzen dürfen und Kfz-Fahrer nur bei Bedarf.
Ja. Die Anwendung einer gestrichelten Linie, die ansonsten immer Aufenthaltsbereiche trennt hier jedoch eben nur bevorzugte Tendenzen darstellt, ist verwirrend und damit gefährdend. Entweder ist der Verordnugsgeber nicht in der Lage dies zu erkennen. Dann ist er für seine Aufgabe fachlich nicht qualifiziert. Oder ihm ist es bewusst und er gefährdet den Radverkehr absichtlich. Dann ist er moralisch nicht geeignet.
Gleiches gilt übrigens auch für Staatsdiener, die aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses und ihrer Ausbildung (Richter, Staatsanwälte, Polizisten) die Situation erkennen und einschreiten müssten.
@@cyrion7819 dies mag in DE zutreffen. Der Clip wurde aber wie schon erwähnt in der Schweiz (genauer gesagt vor dem wankdorf Stadion) aufgenommen. Wir haben hier keinen Schutzstreifen. Lediglich eine Velospur. Und wer diesen verlässt (zwecks überholen, links abbiegen,…) macht einen Spurwechsel und hat keinen Vortritt. Da ist es ganz egal, ob er die Hand rausstreckt oder nicht.
Bei 07:44 finde ich es in Ordnung so schnell zu fahren. Die Autobahn ist fast leer und trotzem zieht ein Trottel eaus, obwohl ich von hinten keine Scheinwerfer sehen kann.
Wegen genau so einem Idiot hatte ich einen Unfall.
Vor mir zwei Mittelspurschleicher und Hinter mir ein VW Bus. Wir hatten zueinander immer Sicherheitsabstand, danke an der Fahrer, des VW Bus.
Aber wer fährt auf einer dreispurigen Autobahn auf der mittleren Spur?
Doch Plötzlich zieht der hintere der Mittelspurschleicher heraus um mich auszubremsen. Der vordere Mittelspurschleicher ist zum Glück naxch rechts, so das der Hinterman von ihm auf der Mitte bleiben konnte.
Ich habe mich bei diesem Vorfall öffters gedreht und kam zum Glüch Ohne Leitplankenkontakt zu stehen. Der überholende Mittelspurschleicher hat mich kurz darauf frotal erwischt, womit das eigene Auto ein Totalschaden war und er auch noch eine Falschaussage gemacht hatte.
Hätte ich nicht den VW Bus hinter mir gehabt mit einer Dashcam Aufnahme, hätte ich wohl die Schuld bekommen.
Dazu kam es nicht und der Unfallverursacher freut sich heute noch.
1:31 hier ist doch gar kein zebrastreifen. kein schild oder so. der grund wieso man hier anhalten muss ist weil man aus dem kreisverkehr abbiegt
nö dann haben die eine rote markierung
äh, natürlich ist da ein Fußgängerüberweg, da sind doch die weißen Streifen auf der Fahrbahn. Ein Schild ist hier nicht nötig.
Da ist ein Schild, aber der Einsender müsste halt warten, da er abbiegt, auch wenn das n Zebrastreifen ist
Ach Junge, das Thema hatten wir doch erst. NEIN es baucht kein Schild. Die Markierung auf dem Boden reicht, denn DAS ist das "Schild" genauso wie eine Durchgezogene Linie (in Deutschland ich weiß in Österreich wäre das anders)
@@currency2953 Rote Markierungen haben alleine keine Wirkung, sie verdeutlichen nur bestehende Regelungen.
Beim Rechtsabbiegen, also auch beim Verlassen des Kreisverkehrs, muss man Radfahrer, die rechts von einem sind, durchlassen.
Vermutlich war der Gehweg für Radfahrer freigeben.
bei 01:00 hat er kein vorrang es herscht spurrecht
frohe Weinachten euch allen🌲🌲🎄🎄🎄🎄🎄🎄🎄✨
6:00 Junge, da muss sich aber mal einer ein bisschen unter Kontrolle bringen. Eventuell hätte ich den Radfahrer auch angesprochen, aber ich wäre an der Ampel gemütlich ausgestiegen und hätte ihn sachlich gefragt, warum er denn nicht auf dem Radweg geblieben ist. Wieso muss man an sowas mit diesen infantilen Aggressionen rangehen? Wegen so einem Schwachsinn prügeln sich dann Leute auf der Straße. Ist ein sehr schöner Beleg dafür, dass der Mensch eben doch nur ein Affe ist.
Tempo 200 bei zweispurigen Autobahnen? Wenn es die Strecke zulässt, warum nicht? Ich denke, hier war jetzt auch kein übermäßiges Verkehrsaufkommen. Aber man muss halt bei sowas noch mehr als sonst mit den Fehlern der anderen rechnen.
Tempo 200 auf einer zweispurigen Autobahn, wenn wenig Verkehr ist und freie Sicht. Freie Sicht heißt aber auch, daß ich was sehen muß, und das ist nachts immer eingeschränkt! Einerseits ist es für andere Autofahrer deutlich schwerer zu beurteilen, wie schnell der rückwärtige Verkehr tatsächlich ist, das ist tagsüber bei klarer Sicht deutlich besser. Und andererseits sind unbeleuchtete Gegenstände wie z. B . verlorene Ladung einfach bei Dunkelheit viel schlechter zu sehen als tagsüber. Außerdem sind Nebelbänke nachts auch viel schlechter zu erkennen als tagsüber, während man tagsüber den Nebel noch rechtzeitig erkennen und die Geschwindigkeit reduzieren kann rast man nachts ungebremst in den Nebel hinein.
Das ist nicht nur ein Fall schlechter Verkehrsbeobachtung, das ist ein Fall von ganz schlechtem Fahrstil. Der zu Überholende scheint ja ganz plötzlich aufgetaucht zu sein, so dass man erst mal eine Panikbremsung macht und dann gleich auf die Überholspur zieht. Und weil dieses strunzdumme Verhalten nach meiner Beobachtung rapide zunimmt, sollte man den Klügeren geben und solche Nachtfahrten mit 200 einfach für immer sein lassen. Sie machen das Leben nicht lebenswerter, sondern nur gefährlicher.
0:40 Jay schon mal etwas von angepasster Geschwindigkeit gehört?
Hat mir sehr gefallen dass Video macht weiter so 👏 👏 👏 👏 👏 👏. Wünsche frohe Weihnachten und schöne Feiertage 😊
4:20
Ich versteh nich wo die Teilschuld beim Autofahrer liegt.
Weil er zu spät gebremst hat ?! In der Situation keine Chance,
ahnst ja nicht dass der Lieferando Typ einfach raus zieht....
und da war ja wohl genug Platz.
In meinen Augen Schuld des Rad´s.
Wenn in deine Augen der Radfahrer Schuld hat dann solltest du mal deine Augen untersuchen lassen, denn der "Typ" zeigt von Beginn an dass er abbiegen wird.
6:20 owei Sean…kann die Aufregung ja voll verstehen…aber in einem anderen Ton hätte der Radfahrer es vielleicht auch verstanden…es gibt ja Radfahrer die haben keinen Führerschein… und fahren auch so (nicht das man bei dem ein oder anderen Autofahrer merkt, dass die nen Führerschein haben 😟)…der war sich dem vielleicht gar nicht bewusst.. und du als Autofahrer hast Rücksicht zu nehmen …hat man mal in der Fahrschule gelernt…oder? ..🙄…
Sean soll die Schnauze halten. Der Radfahrer will links abbiegen also ordnet er sich rechtzeitig, ok vielleicht etwas zu frühzeitig, ein. Kein Grund so auszurasten. Sonst meckern auch immer alle, wenn sich jemand zu spät einordnet. Aber hier heulen so Vögel wie Sean dann rum und verhalten sich dann selber noch falsch .
Mit der Aktion von Sean ist die Frage, ob er einen Führerschein hat...
Vorang Bedeutet wohl alles Umnieten was im Weg ist?? Sichtfahrgebot Bedeutet auch wohl bei 100m Sicht 200 Fahren ! Was sehe ich den Noch und was können die Anderen Erahnen, 100m weit weg oder 200 kmh Schnell? Andere Bremsen 1000 mal für einen und Selber überfährt Mann Andere da mann zuerst Hupen muss ??
Ist das nun alles zu einem clip oder mehreren?!
7:45 spricht bei dem verkehrsaufkommen eigentlich nichts dagegen. mache ich auch. aber wenn ich dort vorn mehrere fahrzeuge sehe, dann passe ich meine differenzgeschwindigkeit schon rechtzeitig an. weil eben genau das passieren kann. wenn ich die fast stehenden fahrzeuge da rechts dann überholt habe, dann kann ich ja wieder die pferdchen brüllen lassen. eigentlich ist das ja sogar das schönste. trittst drauf, es macht selbst bei 140km/h noch einen ruck und der wagen katapultiert sich wieder richtung licht- , äähh ich meinte schallgeschwindigkeit ^^
und im gleiche Sinne belastet man damit die Umwelt noch Stärker. Ständig wegen jedem Pups auf 140 runter und wieder auf 210 hoch, erhöht den Verbrauch massiv.
@@xsureface man geht frühzeitig vom Gas und macht das nicht mit der Bremse. Das spart Sprit und schont die Bremsen.
Ja, vom Verkehrsaufkommen spricht hier "eigentlich nichts" dagegen. Wie sieht es aber mit dem Sichtfahrgebot aus? Hätte unser Einsender, der hier wegen den vorausfahrenden Fahrzeugen nicht mit Fernlicht fahren kann, tatsächlich auf Sichtweite anhalten können?
@@Basilou76 wenn nichts außergewöhnliches passiert, dann kann er anhalten. alles außergewöhnliche ist halt ein unfall. und unfälle passieren nun mal. dafür hat man eine versicherung.
Naja. Bei allem über Richtgeschwindigkeit (130 km/h) ist man bei einem Unfall automatisch mit schuldig (Teilschuld, Ausnahme: Man kann nachweisen, dass der Unfall auch mit Einhaltung der Richtgeschwindigkeit passiert wäre). Da ist das Sichtfahrgebot zweitrangig 😉. @@climatechangedoesntbargain9140
Oh doch die 4 Rad Fahrer verhalten sich viel besser! Da gibt es kein Vergleich!
Sollte viel mehr von solche Motorradfahrer geben. Es warten eh so viele auf gesunde organe die nicht so lebensmüde mit ihren leben umgehen
Als Motorradfahrer kann ich natürlich das meiste hier gezeigte nicht gut heissen. Doch möchte ich allen nicht Motorradfahrern die Situation ab Minute 2 etwas die Dramatik nehmen: Der Verkehr bewegt sich sehr langsam, was es einem Motorradfahrer sehr leicht macht im Bedarfsfall eine Lücke zu finden. Zudem sieht der Biker durch seine aufrechte Sitzposition über die Autos hinweg den Gegenverkehr viel früher, so dass er viel mehr Zeit zum Reagieren hat. Für PKW-Fahrer ist diese Situation mitunter sehr unangenehm, da unerwartet. Vor allem dann, wenn man selbst nicht Biker ist. Doch für den Biker ist die Gefahr weit geringer, als man als nicht Biker denken könnte.
Wo wir gerade beim Thema sind: Für Biker ist das extrem langsame Vorwärtsrollen, was so mancher Autofahrer praktiziert sehr nervig. Sehr langsames Rollen ist auf einem Motorrad nämlich richtig Arbeit. Und so fährt dann auch mal jemand vorbei, der es sonst eher ungern macht. Soll keine Entschuldigung sein, sondern gegenseitiges Verständnis fördern.
Nebenbei bemerkt: Ich gehöre zur Minderheit und habe einen Organspenderausweis. Ihr hoffentlich auch 👍
@@GuenterMies bin Österreicher da läuf es anders als in Deutschland. Bei uns dürfen sie wen Stau ist vorbeifahren.
Aber geht in meinen Kommentar eher um die jenigen die glauben das sie über menschlich sind und mit 200 auf der Landstraße fahren müssen. Meinte auch diese die vor der Kurve überholen müssen.
Warum ist es bei vielen Fahrer so idiotisch das sie nur am gashebel kleben? Sollten auf einer rennstrecke aber nicht wo sie andere mit in den tot nehmen. Klar gibt es auch PKW Fahrer denen man den Schein weg nehmen sollte. Wen ich aber solche Videos sehe oder bei uns auf die Berge schaue merkt man das es halt viele am Motorrad sind.
und dann wundert sich die motorad community warum die so ein schlechten ruf hat XD
Ui noch ein Geschenk für untern Baum. Frohes Fest euch allen.
Mittlerweile hat man selbst als defensiver Autofahrer das Gefühl, dass Radfahrer einfach nur noch provozieren, wissend, dass sie max. eine Teilschuld bekommen.
Den Egoismus mancher (vieler) Autofahrer verstehe ich mittlerweile auch nicht mehr, man ist doch keine Minute schneller durch rasen, über rot brettern und Vorfahrt nehmen 🤨
Als defensiver Radfahrer habe ich das Gefühl, für Autofahrer eine Art Zielscheibe darzustellen.
1:29 Ist an der Stelle vollkommen unwichtig. Rick hat den Kreisverkehr verlassen und ist somit "abgebogen" und muss damit jeden querenden Verkehr durchlassen. Der Fußgängerüberweg ändert an der Stelle dort nichts, den hätte man weg lassen können und hätte noch die gleiche Vorfahrtssituation dort.
Die Insel dort ändert alles.
@@You-wy6te Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Das ist nur eine Querungshilfe.
EBEN. Genau deshalb. @@tenguayaqa7116
In den Richtlinien zu Querungshilfen steht eben drin dass die Insel die Fahrbahn teilt weshalb dann auch wenn ein Zebrastreifen vorhanden ist, das linke Schild pro Richtung auf der Insel anzubringen ist.@@tenguayaqa7116
1:54
war vor nicht allzu langer Zeit mit nem Sattelzug auf ner Straße unterwegs die geradeso gut ist für Lkw und da knallt so eine Fehlgezündeter Zwei Radfahrer im Kurvenbereich an mir vorbei und genau auf Höhe vom Fahrerhaus Vollgas, wäre beinahe LINKS in den Graben und das dahinterliegende Feld gerauscht weil ich das Steuer verrissen habe.
Frohes Fest euch allen - und allzeit gute Fahrt
Sorry, ich sehe da keine zweite Fahrspur bei 4:20 - das ist ein Schutzstreifen. Damit hat der Radfahrer keinen Nachrang. Die Einschätzung der Polizei dürfte unzutreffend sein.
Ich weiß nicht ob das in der Schweiz anders geregelt ist - habe einen Kommentar weiter unten so verstanden.
Aber auch von einem Schutzstreifen sollte und kann ich doch nicht einfach ohne zu schauen quer rüberfahren.
ja moin ihr lieben ich frage eine sache schon seit längeren, wer bekommt die schuld wenn jemand bei rot über die ampel fährt und ein unfall baut bekommt er die alleinige schuld oder auch der andere? das gleiche würde mich mal für fußgänger und radfahrer interessieren wenn die über rot gehen oder fahren. also ich meine jetzt die tasächliche rechtslage im verkehrs- und strafrecht. frage deshalb da ich zu den leuten gehöre die keinen führerschein haben und mich deshalb nicht so genau damit auskenne. wüsche allen freunden des fahrbaren bleches eine ruhiges fest
Bei Unfällen zwischen zwei Kraftfahrzeugen wird man sich die Gesamtsituation ansehen und bewerten. Wenn sagen wir die Ampel bereits 10s grün ist und man fährt durch und von der Seite rumpelt mir ein anderer rein, weil er rot nciht gesehen hat oder ihm das egal war, wird der zu 100% die Schuld bekommen.
Sollte ich gerade erst grün bekommen haben und muss sehen, dass da noch jemand von der Seite kommt und ich könnte bremsen, mache es aber nicht, wird mir das mit Sicherheit negativ angerechnet, sprich ich würde vermutlich irgendwas zwischen grob 25 und 50% Teilschuld bekommen.
Im Regelfall wird man alleine dafür, dass man ein Kfz führt, mit 25% Teilschuld "besegnet", außer der Unfall was aus diversen Gründen für den Unfallbeteiligten völlig unvermeidbar (so etwas wie: auf der Autobahn fährt jemand neben mir und zieht einfach rüber)
Edit: 6:34 hier dürfte die Schuldverteilung sehr klar sein, wer mit einem dermaßenen Karacho über eine rote Ampel durch eine Kreuzung fährt, der macht das mit Absicht/Vorsatz. Mir fällt es jedenfalls schwer, sowas noch irgendwie als grobe Fahrlässigkeit einzustufen.
@@johnscaramis2515 Also immer, wenn ich vorsätzlich eine rote Ampel ignoriere, fahre ich sehr vorsichtig in eine Kreuzung ein, ich will ja mein Auto und meine Gesundheit behalten. Ist noch gar nicht so lange her, von hinten kamen NAW und RTW, die übrigens selbst die Kreuzung vorsichtig passiert haben.
Im vollen Bewusstsein schießen nur Selbstmörder mit Karacho über eine rote Ampel oder eben Leute, die die Ampel schlichtweg nicht gesehen haben.
Meine Meinung ....
@@johnscaramis2515Der der hier so drüber brettert, sollte im Sinne des Gemeinwohls seinen Führerschein und sein Auto abgeben und in den Knast für eine Weile. Das ist nicht aus Versehen gewesen und selbst wenn, machts das auch nicht besser. So Leute gefährden massiv ihre Umgebung.
Wenn der Fußgänger bei roter Fußgängerampel vors Auto springt, dann liegt die Schuld zu 100% beim Fußgänger.
Anders sieht es aus, wenn der Fußgänger schon auf der Straße ist während sich das Auto nähert und dieses hätte abbremsen können um den Unfall zu verhindern. Dann wird der Autofahrer die Hauptschuld bekommen obwohl der Fußgänger über rot gegangen ist. Paragraph 1 der StVO "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" ist und bleibt der wichtigste Paragraph und wer absichtlich einen Unfall provoziert (auch wenn er Vorfahrt / Vorrang hatte) wird immer mindestens eine Teilschuld zugesprochen bekommen. Insbesondere gegen "schwächere Verkehrsteilnehmer".
1:25 Rick filmt in meiner Heimatstadt. An der Stelle gehe ich sehr ungern über die Straße, weil in diesem Kreisel gerne recht schwungvoll ein- und ausgefahren wird.
Also so wie ich das sehe hat der Radfahrer schon rechtzeitig seinen Arm zum abbiegen rausgehalten ( wenn auch etwas undeutlich, hätte man ruhig deutlicher raustrecken können ) und er hat sich auch zum gucken einmal umgedreht.
Aber relativ schlecht erkennbar da unten. Tut aber auch nichts zur Sache, denn wie beim Blinker hast du kein Recht die Spur zu wechseln, nur weil du es anzeigst.
@@Thraciel Er wechselt ja nicht mal die Spur. Das ist ein "Schutz"streifen, das ist keine eigene Spur, sonst würde auch der 1,5m Abstand beim Überholen entfallen.
Der Radfahrer ordnet sich lediglich links ein, fuhr also die ganze Zeit auf der gleichen Spur vor dem Einsender. Der hat halt einfach das Signal vom Radfahrer nicht erkannt.
Das kann ich aber bei der Armhaltung auch keinem vorhalten... da sieht man halt, wie wichtig es ist, den Arm doch deutlich abzuspreizen und das ganze deutlich anzuzeigen, nicht so lässig wie hier.
@@Thraciel Das ist keine Fahrspur, das ist ein Schutzstreifen. Der ist ein Bestandteil der Fahrbahn, der von KFZ mitgenutzt werden kann, wenn er frei ist - sonst nichts. Daher hat der KFZ-Führer hier auch keinen Vorrang. Anders sähe das bei durchgezogener Linie aus, dann hätte der Radfahrer Nachrang.
0:55 Wenn es hier geknallt hätte würde der Einsender mit Sicherheit eine Teilschuld bekommen. Er hatte zwar Vorrang. Wenn allerdings jemand bereits mitten in der Engstelle ist würde ich ihn noch durchfahren lassen.
Zu mir wurde mal gesagt, wenns eng wird stehen bleiben. Ganz egal ob ich Vorrang habe oder nicht, wenn ich stehe und der andere in einer Engstelle in mich reinfährt ist er nahezu immer allein Schuld.
@@ozelot131 So würde ich es auch machen.