Die E-Rechnung kommt ab 2025 | Was bedeutet das?

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  • Опубликовано: 18 окт 2024
  • Endlich wurde es beschlossen und Millionen von Unternehmen haben Gewissheit: Die E-Rechnung kommt! Ab 2025 startet stufenweise die Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen in einem elektronischen, strukturierten Format, wie z. B. XRechnung oder ZUGFeRD.
    easybill kann das bereits, sodass unsere Nutzer der Pflicht mit einem guten Gefühl entgegensehen können. Dennoch sollte man sich gut auf die kommenden Regelungen vorbereiten, um durch entsprechende Prozesse die Vorteile der neuen Formaten im Hinblick auf Effizienz und Einsparungspotential voll auszuschöpfen.
    Mehr zu dem Aufbau des XRechnungs-Formates und den von uns übermittelten Feldern finden Sie im Hilfe-Center unter:
    support.easybi...
    Eine Anleitung zum Erstellen von E-Rechnungen halten wir dort in Schriftform ebenfalls für Sie bereit:
    support.easybi...
    Sie sind noch kein easybill-Nutzer? Mehr über uns erfahren Sie auf unserer Website unter bit.ly/3EAQkVY.
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    #easybill #XRechnung #ZUGFeRD

Комментарии • 19

  • @easybillTV
    @easybillTV  4 месяца назад

    Wie einfach man 2024 E-Rechnungen in easybill erstellt, zeigen wir in diesem Video:
    ruclips.net/video/RnNS6jnOL3o/видео.html

    • @insain6094
      @insain6094 Месяц назад

      Heißt das das ich ab 2025 keine papier Rechnungenen verschicken darf und es digitalisieren muss? Irgendwie check ich da nicht ganz über. Würde mich über eine Reaktion deinerseits freuen!

  • @maisch.matthias
    @maisch.matthias 6 месяцев назад +2

    Wie kann ich die E-Rechnungen denn dann öffnen/verarbeiten?

    • @easybillTV
      @easybillTV  6 месяцев назад

      Das hängt vom Format ab.
      Im ZUGFeRD Format gibt es immer noch das pdf-Belegbild. Für eine automatisierte Verarbeitung in einer Buchhaltungssoftware ist dort die XML-Datei als strukturierter Datensatz integriert. Beim XRechnungs-Format gibt es nur diesen Datensatz in Form der XML-Datei. Auch hier sollte es spätestens 2025 möglich sein, die Datei in eine Buchhaltungssoftware hochzuladen. Einige Tools ermöglichen das bereits schon. Im Regelfall wird die XML-Datei dort dann visualisiert, sodass eine Sichtprüfung der Rechnung auch möglich ist.

    • @klauswerner
      @klauswerner 6 месяцев назад

      @@easybillTVviele kleine Handwerksbetriebe haben aber keine Buchhaltungssoftware. Da werden die Belege bezahlt, gesammelt und dann irgendwann an den Steuerberater übergeben. Wie können die also eine XRechnung einsehen um sie bezahlen zu können?

  • @momo.902
    @momo.902 4 месяца назад

    Muss das als XRechnung bezeichnet werden oder ist das nur ein Begriff und ich kann es nennen wie ich will Hauptsache es ist eine XML Datei oder per Übergang ein Hybrid.

    • @easybillTV
      @easybillTV  4 месяца назад

      Bei der XRechnung handelt es sich um standardisiertes Format, dass der für E-Rechnungen vorgegebenen Norm EN 16931 entspricht. Ein alternatives Format ist das ZUGFeRD Format.
      Bei der XRechnungen handelt es sich nur um den strukturierten Datensatz, ZUGFeRD ist hybrid.

  • @wildniscamper7276
    @wildniscamper7276 Месяц назад

    B2B; inland; rechnung

    • @easybillTV
      @easybillTV  Месяц назад +1

      Das ist unserer Auffassung nach der Fall. Im Wachstumschancengesetz (www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html) findet sich in Artikel 24 folgender Passus zur Änderung des §33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, in dem es um Kleinbetragsrechnungen geht:
      Dem § 33 wird folgender Satz angefügt:
      „Eine Rechnung nach Satz 1 kann abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 5 des Gesetzes übermittelt werden.“
      Bei "sonstigen Rechnungen" handelt es sich um Rechnungen, die nicht der Norm für E-Rechnungen entsprechen. Dies gilt dann auch für B2B-Sachverhalte.