Mich würde interessieren, ob die Gleichstellung sic auch auf den Steuer-Pauschbetrag auswirkt oder ob der sich dann weiterhin an dem GDB 30 orientiert. Und wenn ich einen GDB habe und mich bewerbe, bekommt der Arbeitgeber dann automatisch diese Information oder liegt es in meiner Hand, ihm das mitzuteilen? Ich befürchte Nachteile, weil ich ja ein höheres Ausfallrisiko habe.
Vielen Dank für deinen Kommentar. Die Gleichstellung mit Menschen mit einer Schwerbehinderung hat keinerlei Einfluss auf den Behindertenpauschbetrag. Er würde also weiterhin bei 620 € liegen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keine Pflicht, den Betrieb über ihre amtlich anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu informieren. Eine Mitteilungspflicht besteht nur, wenn sich die Behinderung direkt auf die Ausübung der Tätigkeiten auswirkt und diese nur noch zum Teil oder gar nicht mehr ausgeführt werden können. Ich hoffe wir konnten weiterhelfen :) Liebe Grüße
Danke für deinen Kommentar. Mit GdB 30 sind uns keine Vorteile bei der Krankenkasse bekannt. Aber frag doch am besten einfach direkt bei deiner Krankenkasse nach. Oft gibt es individuelle Leistungen je nach Krankenkasse. Liebe Grüße Dein betaCare-Team
Super erklärt, ganz lieben Dank.😊
Sehr gerne 😊
Danke für die Informationen. 😎
Sehr gerne 😊
Vielen Dank für deinen netten Kommentar!
Jch finde euch super macht weiter so gruß Frau Röver 😂❤
Liebe Frau Röver,
vielen Dank für Ihre netten Worte. Das freut uns riesig ❤
Liebe Güße
Ihr betaCare-Team
Mich würde interessieren, ob die Gleichstellung sic auch auf den Steuer-Pauschbetrag auswirkt oder ob der sich dann weiterhin an dem GDB 30 orientiert.
Und wenn ich einen GDB habe und mich bewerbe, bekommt der Arbeitgeber dann automatisch diese Information oder liegt es in meiner Hand, ihm das mitzuteilen? Ich befürchte Nachteile, weil ich ja ein höheres Ausfallrisiko habe.
Vielen Dank für deinen Kommentar.
Die Gleichstellung mit Menschen mit einer Schwerbehinderung hat keinerlei Einfluss auf den Behindertenpauschbetrag. Er würde also weiterhin bei 620 € liegen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keine Pflicht, den Betrieb über ihre amtlich anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu informieren. Eine Mitteilungspflicht besteht nur, wenn sich die Behinderung direkt auf die Ausübung der Tätigkeiten auswirkt und diese nur noch zum Teil oder gar nicht mehr ausgeführt werden können.
Ich hoffe wir konnten weiterhelfen :)
Liebe Grüße
Gibt es auch Vorteile bei der Krankenkasse?
Danke für deinen Kommentar. Mit GdB 30 sind uns keine Vorteile bei der Krankenkasse bekannt. Aber frag doch am besten einfach direkt bei deiner Krankenkasse nach. Oft gibt es individuelle Leistungen je nach Krankenkasse.
Liebe Grüße
Dein betaCare-Team