Zwangshaft bei Nichteinführung von Dieselfahrverboten? - EuGH, Urteil vom 19.12.2019

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  • Опубликовано: 1 янв 2025

Комментарии • 8

  • @xeloausberlin3238
    @xeloausberlin3238 3 года назад +1

    Schade, dass hier nichts mehr kommt. Habe jedes Video gesehen

    • @shavy9655
      @shavy9655 3 года назад

      Es ist wirklich schade.
      Das sind bzw. waren die besten Rechtsprechungsvideos im Netz mMn.
      Vorallem Herrn Putzke, im Strafrecht, fand ich besonders stark, so ein Jammer :/

  • @MN-gg4jv
    @MN-gg4jv 2 года назад

    Wieso haben Sie mir ihrer Arbeit auf diesem Kanal aufgehört? :(

  • @tims4617
    @tims4617 4 года назад +2

    Kommt § 173 S. 1 VwGO iVm § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht als Rechtsgrundlage im deutschen Recht in Frage?

    • @leberwurst5378
      @leberwurst5378 4 месяца назад

      Gute Frage. Ich kann mir nur vorstellen, dass eine allgemeine Verweisungsnorm vielleicht nicht ausreichend ist, um als Rechtsgrundlage für eine Zwangshaft zu dienen.

  • @ottobier3102
    @ottobier3102 4 года назад +2

    Die Frage , ob nun Unionsrecht die Zwangshaft ermöglicht - diese Frage wurde ja u.a. dem EuGH vorgelegt - wurde also letztlich nicht beantwortet ?

    • @tims4617
      @tims4617 4 года назад +1

      Würde ich schon sagen. Der Umkehrschluss aus der Argumentation des EuGH ist doch: Gäbe es im deutschen Recht eine Ermächtigungsgrundlage und würde diese verhältnismäßig angewandt, würde die GRCh einer Zwangshaft nicht per se entgegenstehen. Ob man die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens aus Sicht des EuGH dabei im Rahmen der Erforderlichkeit der Zwangshaft beachten müsste, bleibt allerdings unklar.

  • @MokusGreen
    @MokusGreen 4 года назад

    Danke für den Content.