Sampling: Bundesverfassungsgericht kippt Urteil der Vorinstanzen | Rechtsanwalt Christian Solmecke

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  • Опубликовано: 18 окт 2024

Комментарии • 170

  • @TheFlyerX
    @TheFlyerX 8 лет назад +8

    Ich habe das Gefühl das Künstler bald Jura studieren müssen um zu wissen was dürfen oder nicht dürfen. Willkommen in Deutschland!

  • @mahari7285
    @mahari7285 8 лет назад +26

    Wer sich bei anderen bedient, ohne zu fragen, handelt höchst unanständig! Und wer wegen 2 Sekunden Ton den BGH und das Bundesverfassungsgericht bemüht, hat offenbar den Blick fürs Wesentliche verloren.

    • @Ockerlord
      @Ockerlord 8 лет назад +12

      Wer hat denn wegen 2 Sekunden Ton angefangen zu klagen, obwohl absolut kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist?
      Genau so, wie ich einen politiker nicht fragen muss, ob ich seine Äußerung zitieren darf, genau so sollte sampling erlaubt sein.

    • @Arminixnix
      @Arminixnix 8 лет назад +13

      Du hast Wörter verwendet, die ich bereits benutzt habe. Eindeutig ein Verstoß des Leistungsschutzrecht. Meine Anwälte melden sich bei dir.

    • @Yamahapsr200
      @Yamahapsr200 8 лет назад

      Moment: Zitatrecht und Urheberrecht / Leistunsschutzrecht sind 3 verschiedene Paar Schuhe!

    • @danielpeter725
      @danielpeter725 8 лет назад

      +Arminixnix weil es auch deine wörter sind :D

    • @thexscrat
      @thexscrat 8 лет назад +1

      @Kurt Angerdinger. Egal was du schreibst, das oberste Gericht hat es nun widerlegt und den BGH gebeten die Situation neu zu bewerten, was so viel bedeutet, dass das was du geschrieben hast SO nicht der Fall ist! In meinen Augen sind die einzig Asozialen in diesem Spiel die Gruppe Kraftwerk bzw. dem Gründer Ral Hütter! Ich finde jedenfalls gut, dass das BVG es so bewertet hat. Und bei Kraftwerk, erwischt es genau die richtigen.

  • @LaughingMan_
    @LaughingMan_ 8 лет назад +2

    ✊ FÜR VOLLE SAMPLE FREIHEIT UND EIN FAIRUSE-GESETZ IN DEUTSCHLAND!

  • @YouHolli
    @YouHolli 8 лет назад +43

    #fragwbs Microsoft hat den Dialog des GWX-Programms (Windows 10 Upgrade) nun so verändert, das ein Schließen des Dialogs per "X" als Zustimmung zum Upgrade gewertet wird. Erfüllt ein solches Vorgehen Ihrer Meinung nach den Tatbestand der Computersabotage (§303b Absatz 3 StGB)?

    • @YouHolli
      @YouHolli 8 лет назад

      Siehe auch die heise.de Meldung
      www.heise.de/newsticker/meldung/Upgrade-auf-Windows-10-Drueckermethode-wird-noch-aggressiver-3221849.html

    • @pasy
      @pasy 8 лет назад

      GEILE FRAGE! Das würde ich auch gerne von Herrn Solmecke wissen!!!

    • @davidb.4039
      @davidb.4039 8 лет назад

      Wäre interessant

    • @Wildcard71
      @Wildcard71 8 лет назад

      Da in Rechtsstreitigkeiten jedes Wort auf die Waagschale gelegt wird, würde ich sagen, nein.

    • @JustinTripperlake
      @JustinTripperlake 8 лет назад

      Mein Windows 8 ist doch schon Windows 10, warum soll mein Windows 7 auf dem SELBEN Gerät auch noch Windows 10 Werden? ICH VERTSTEHE DEN SINN NICHT!

  • @nobody2.076
    @nobody2.076 8 лет назад +1

    Ich finde die Videos so toll und verständlich. Ein super Kanal für alle die, die sich für Jura interessieren.

  • @Steve-Richards
    @Steve-Richards 8 лет назад

    Als es heute im Radio kam wusste ich sofort ..ok nachher schaue ich hier vorbei! ;-)

  • @alwinwagner632
    @alwinwagner632 8 лет назад +6

    #fragWBS Hallo! Eine Frage: Darf der Lehrer mich nach Ende des Unterrichtes noch im Klassenzimmer festhalten (Lehrer beendet den Unterricht) oder darf ich nach dem offiziellen Ende einfach gehen? Wenn ja, wie lange darf er das bzw. gibt es da eine Beschränkung?

  • @HighVizionTV
    @HighVizionTV 8 лет назад

    Ich habe gerade so ein Sampling Problem auf RUclips. Vielen Dank für das Video!

  • @DasMonty
    @DasMonty 8 лет назад

    Ich bin ja selbst RUclipsr und freue mich ja ansich über jede Möglichkeit an Ton- Bild- und Videomaterial zu kommen. Trotzdem stehe ich auf Kraftwerks Seite. Denn der Sample wurde von Kraftwerk produziert und gehört meiner Meinung nach denen.

  • @pythoncake2708
    @pythoncake2708 8 лет назад +8

    #FragWBS darf ich im geschlossenen rahmen mit meinen Freunden und Verwandten poker spielen oder ist auch das schon illegal

  • @Arminixnix
    @Arminixnix 8 лет назад +7

    Der Punkt ist hier wirtschaftliche Nachteil. Kraftwerk wird deswegen nicht einen Tonträger weniger verkauft haben.
    Das Leistungsschutzrecht hat das Urheberrecht pervertiert. Im Musikbereich wie bei der Schrift.

    • @AlexTrusk91
      @AlexTrusk91 8 лет назад +1

      mann sollte die schutzrechte viel eher auslaufen lassen als bisher der fall. dann eben, wenn die wirtschaftliche nutzung durch ist, also nach 5 bis 10 jahren, wenn die verkäufe gegen 0 gehen. bei filmen, bei büchern, bei musik. wenn eh keiner mehr daran verdienen kann ist es unsinn, es der welt vorzuenthalten und lieber die hand aufzumachen, sodass es ganz beiseite gelassen wird.

  • @AlexxTV-DE
    @AlexxTV-DE 8 лет назад +2

    Das Urheberrecht abschaffen wäre das sinnvollste. Es ist überholt und veraltet. Alternativ sollte man es vielleicht komplett überarbeiten, da es nicht mehr Zeitgemäß ist.

  • @vikklein3370
    @vikklein3370 8 лет назад +7

    Mir persönlich geht das total gegen den Strich. Wer nicht in der Lage ist eigene Sachen zu komponieren, sollte sich auch nicht Musiker nennen.

    • @timlange7897
      @timlange7897 8 лет назад +8

      gehört zu hiphop mois

    • @sadakazu_yoshikawa
      @sadakazu_yoshikawa 8 лет назад +1

      Es kommt aber oft genug vor das man in seinem stillen kämmerlein hockt... auf seinen instrumenten rumfiedelt... eine super tolle Melodie zusammen bastelt... daraus dann einen kompletten Song entwickelt... und schlussendlich wenn der Song im Kasten ist und man ihn unter freunden verteilt ist dann einer dabei der sagt...
      Du der Chorus oder Bridge oder Strophe oder was auch immer...
      Das klingt wie Song XYZ von band ABC....
      Dann sucht man sich die stellen aus dem song raus (weil man ihn vielleicht vorher gar nicht kannte) und stellt fest... oha... nicht nur Melodie sehr ähnlich.. sondern auch die Harmoniefolge ist recht gleich.. bis auf eine kleine abweichung...

    • @FichtenFin
      @FichtenFin 8 лет назад +2

      +Sadakazu Yoshikawa es ging hier um eine zwei sekündige tonsequenz. von daher leicht übertrieben der vergleich.

    • @sadakazu_yoshikawa
      @sadakazu_yoshikawa 8 лет назад

      zitat vom TE...
      "Wer nicht in der Lage ist eigene Sachen zu komponieren, sollte sich auch nicht Musiker nennen."
      Sollte alles erklären.....

    • @FichtenFin
      @FichtenFin 8 лет назад +1

      +Sadakazu Yoshikawa und was hat das mit dem video zu tun? weil jemand zwei sekündige tonsequenzen entnimmt, ist er kein künstler? lächerliche aussage.

  • @HighVizionTV
    @HighVizionTV 8 лет назад

    Danke für die Infos. Dann können wir uns an die Arbeit machen :D

  • @RockyBMusic
    @RockyBMusic 8 лет назад

    was ist denn mit der am meisten genutzen Loop aus
    The Soul Searchers- Ashley's Roachclip (ca 8 Sekunden ab 3:31), oder dem James Brown Funky Drummer, .. ohne diese Grundlagen wären ettliche popstücke nicht entstanden
    Bekommen dort die Soul Searchers bzw. der Drummer entsprechend anteilig Lizenzen?

  • @Zorunel
    @Zorunel 8 лет назад +2

    Ich finde das Fair-Use Prinzip in vielen Angelegenheiten einfach besser als unser Urheberrecht und würde es gerne bei uns sehen. Die Sicht unserer Heimischen Künstler sollte sich öffnen für die Möglichkeiten. Es gibt eben nur (um bei der Musik zu bleiben) eine Begrenzte Anzahl an Akkorden und jedes mal darüber zu diskutieren ob jemand bei anderen Musikstück "kopiert" "abgekupfert" oder sogar "gestohlen" hat, ist schlicht müssig und schrenkt auch das eigene denken ein.
    Klar gibt es auch in den USA solche klagen, aber meistens (wenn es um solch kurze Abschnitte geht) um selbst innerhalb der Musikszene als kindisch kleinlich belächelt zu werden. Was anderes ist es in meinen Augen auch nicht.
    Ich sage Fair-Use für alle, die einzig Sinnvolle Weiterentwicklung von Urheberrecht, meiner Meinung nach.

  • @fluw7_937
    @fluw7_937 8 лет назад

    was wäre denn wenn, der sound (unter 2 sek) durch ein objekt, das kein instrument im hauptsinn ist, zum beispiel ein rohr erzeugt werden würde? würde dann der sound kreativ sein, wenn er unverkennbar ist? und soweit ich weiss haben kraftwerk ihre syntheziser selbst gebaut, heisst sie sollten an den tonabfolgen, auch wenn sehr kurz, die daraus kommen nicht nur urheberschutz sondern auch besitz beanspruchen können. Ausserdem ist es ja auch schon eine kreative erschaffung, da die synthies selbst gebaut sind. Achtung jetzt wirds nerdy: Der synthie spielt idR viele versch. signalwellenarten übereinander sab, diese sind erstens ganz eigene töne, die auch stark von der individuellen progrmmierung der synthies abhängen. Und zweitens weichen diese stark von den "normalen" tönen, wie man sie auf klavieren zum Beispiel findet, ab. Deshalb sollten diese doch eigentlich auch irgendwie geschützt sein oder nicht?

  • @Firelord-ry6gg
    @Firelord-ry6gg 4 года назад

    +1 Ich finde die Entscheidung korrekt.

  • @SkynetVortex
    @SkynetVortex 8 лет назад

    super video dankee!!

  • @MadHouseArts
    @MadHouseArts 8 лет назад

    Hallo Herr Solmecke,
    Machen sie doch mal bitte ein Video über ihr Jurastudium :) Weniger der allgemeine Aufbau (darüber gibt es ja schon ein Video von ihnen). Eher Eindrücke, Erfahrungen, Meinungen, Hintergründe, evtl. Tipps und Motivation... Würde zumindest ich als angehender Jura Student sehr interessieren :)
    Liebe Grüße #fragWBS #fragChristianSolmecke #bettercallsolmecke

  • @axymoulm
    @axymoulm 3 года назад

    Lieber Herr Solmecke,
    es ist gut und richtig, dass sie hier für breite Zuschauerschaft auf diesen Prozess eingehen, vielen Dank! Ich erlaube mir als juristischer Laie noch den ergänzenden Hinweis, dass - unabhängig vom Grad der geistigen Schöpfungshöhe, die mit einem Sample in Anspruch genommen wird - allein das Leistungsrecht in manch anderen Ländern höher bewertet wird, als in Deutschland. Das sollte bei einem Ratgeber an Musiker berücksichtigt werden. Denn, Kraftwerk als Band mit Rechtsgrundlage in Deutschland wurde zwar bereits von den frühesten Künstlern (Afrika Bambaataa) verwendet, aber häufig wurden auch von Künstlern hierzulande Samples verwendet, deren Rechtsgrundlage U.S.-Gesetze sind. Wie sieht es damit aus? Kann es da nicht schnell teuer werden, wenn man sich an der Entscheidung eines deutschen Gerichts orientiert?

  • @Mert-ql4wq
    @Mert-ql4wq 8 лет назад

    Habe das Thema schon mit dir bei NTV gesehen

  • @Chuixiong
    @Chuixiong 8 лет назад

    Wie ist es bei gepitchten Sequenzen?

  • @likeyourmusic
    @likeyourmusic 3 года назад

    Ist das Video noch aktuell?, so ganz versteh ich das aber auch nicht. Darf ich jetzt jede Kick/Snare aus dem Web nehmen und daraus ein eigenes Werk machen? Und wie sieht es mit Effekten aus wie Impacts?

    • @wbs_legal
      @wbs_legal  3 года назад

      Hallo, leider können wir nicht alle Fragen in den Kommentaren ausführlich beantworten. Daher schau doch gerne mal auf unserem Discord Server vorbei! Dort kannst du Fragen stellen und dich mit anderen Nutzern aus der Community austauschen. wbs.law/discordjw LG Team WBS

  • @erikpollinger7408
    @erikpollinger7408 8 лет назад

    #fragWBS
    Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre es kein Problem gewesen, wenn Herr Pelham den Sound mit einem Synthesizer repliziert hätte und selbst diese Sequenz eingespielt hätte.
    Nun die Frage:
    Wie beweise ich das?
    Ich habe hier auch einige Synthesizerkeyboards rumstehen und wenn ich die aufnehme, habe ich ja auch wieder nur ein Audioschnipsel in meinen Projektdateien.
    Das ist doch unmöglich zu beweisen, dass man das selbst eingespielt hat?

  • @dominikschnabl7308
    @dominikschnabl7308 3 года назад

    Hallo Tolle Videos ! Ich habe eine Frage , darf ich eine 75 Jahre alte Fernsehwerbung samplen ??????

  • @AlexTrusk91
    @AlexTrusk91 8 лет назад +1

    kann man sich nicht auf Erwähnung der Quellen einigen und zusammen ne Grillparty schmeißen? :|

  • @pcfreak1992
    @pcfreak1992 8 лет назад

    #FragWBS Mit der neuen Firmware der Fritz!Box kann man ein Gästenetzwerk erstellen bei dem man vor dem Zugriff auf das Internet eine Vorschaltseite bestätigen muss. Diese Seite (enthält deutsch und englisch) verlangt, dass man sich verpflichtet keine "Rechtsverletzungen zu begehen". Reicht diese Vorschaltseite aus, dass man im Zweifelsfall davor sicher ist eine Abmahngebühr zahlen bzw. eine Unterlassungserklärung unterzeichnen zu müssen? Oder was genau muss da drin stehen?

  • @fabianziel708
    @fabianziel708 8 лет назад +4

    #challengewbs Darf man ihre intro Musik sampeln?

  • @MichaelBanditt
    @MichaelBanditt 8 лет назад

    Ich finde das Suuuuper.

  • @sadakazu_yoshikawa
    @sadakazu_yoshikawa 8 лет назад

    Natürlich gehört es zum Kollegialen anstand jemanden vorher zu fragen.... Erstrecht für die "großen" in der Brance ....
    Muss aber ehrlich gestehen, das ich es nicht schlecht finde, wenn man hier und da sich mal bei bestehenden werken bedienen kann, um so evtl etwas neues zu schaffen....
    Mir passiert das ständig, das ich mit der Gitarre rumfiedel... ne melodie finde wo ich denke.. boar cool....
    Bastel da einen song draus.... verteil den an freunde... und plötzlich bekomm ich ne Mail... Du... klingt voll nach song xyz... aber ist trotzdem geil....
    Mal Hand aufs herz.... Es gibt so viel Musik heute.... hier oder da mal sich an songs anzulehnen ist eigentlich schon fast unmöglich.....
    Wenns da aber ein bisschen mehr rechtssicherheit geben würde.... wäre das auch für viele kleine Musiker deutlich leichter, auch eigene songs irgendwo hochzuladen ohne schiss haben zu müssen.... man... hoffentlich hagelt es keine Abmahnung weil die und die Passage klingt wirklich zum verwechseln ähnlich....
    Was natürlich ein nogo ist und bleibt ist das pure covern von Melodien und weiter zu behaupten... das habe ich gemacht...
    Beispiel Bushido bei Dimmu Borgier...
    Bushido hat ja auch 2x bei Dimmu Borgier die leitmelodien gekupfert ohne vorher zu fragen....

  • @lovelyeyes9599
    @lovelyeyes9599 8 лет назад

    #FragWBS
    Darf ich kurze aus dem Internet heruntergeladene Samples als "Sampling" ansehen wie sie im Video:
    beschrieben haben und in meine Musik einbauen, auch wenn ich sie nicht gekauft habe ?

  • @JustJayGaming
    @JustJayGaming 8 лет назад +2

    Ralf kann nach Hause fahren !

  • @jurfabe-alleswasrechtist.791
    @jurfabe-alleswasrechtist.791 8 лет назад

    Richtig so!

  • @ocn_9919
    @ocn_9919 8 лет назад

    #fragwbs Wir hatten bei uns vergangene Nacht einen versuchten Einbruch nun stellte ich mir die Frage hätte ich eine Überwachungskamera, die das ganze aufzeichnet,darf ich das dann als Beweis vor Gericht verwenden?

  • @florenzoaron2149
    @florenzoaron2149 8 лет назад +1

    #fragwbs Wie kann man vorher herausfinden, ob eine Melodie kreativ genug ist oder nicht, um hinterher keine Klage zu riskieren. Zusätzlich sei angenommen, dass der Urheber mir nicht wohl gesonnen ist. Man muss also mit einer Klage rechnen.
    Die Frage hätte sich bereits erledigt, wenn Christian mit seiner Vermutung recht hat, dass die Telekom-Melodie bereits kreativ genug ist. Diese Melodie ist nämlich so ziemlich das trivialste, was möglich ist mit 5 Tönen. 3 Mal der selbe Ton, Terz und wieder der Ausgangston. Dazu kommt noch, dass die Töne alle gleich lang sind, weshalb es auch rhythmisch nicht einfacher geht.
    Nur die Sequenz 5 mal der selbe Ton mit gleichen Tonlängen wäre noch unkreativer.
    #ChallengeWBS Bist du dir sicher, dass die Melodie bereits kreativ genug ist?

  • @ShiroTheRedLightning
    @ShiroTheRedLightning 8 лет назад

    Ich bin ehrlich gesagt ziemlich verwirrt... Ist zb. das ikonische "what" von lil wayne "unkreativ" genug um verwendet zu werden? Es wird auch dauernd nur von Musik in Richtung Urheberrecht geredet. Mich würde es halt auch brennend interessieren ob kurze Special-Effects oder (Teile von) Stimm-Sequenzen aus Videospielen Urheberrecht genießen.

  • @Concentrix13
    @Concentrix13 8 лет назад

    Da frag ich mich doch, warum es bei Video Material kein Problem ist sich bei anderen zu bedienen... solange denn ein neues Werk daraus entsteht.
    Was ist an Musik so anders?

  • @tobikn5895
    @tobikn5895 8 лет назад

    Challenge WBS Frage: Fast jeden Tag werden Videos hochgeladen. Sogar am Sonntag. Wann haben Sie ihr "Wochenende"? Werden die Videos eventuell vorgedreht und nur behauptet das es Sonntag ist?

  • @87misterman
    @87misterman 8 лет назад

    #fragWBS Im bezug auf dieses Video, wie ist es denn bei einem DJ, der eine gepresste platte auflegt, die nicht sein werk ist und einen auf platte gepressten ton durch bewegen der teller verändert?

  • @schwarzarbyter
    @schwarzarbyter 8 лет назад +3

    na Moment mal! Wenn jeder einzelne Ton geschützt sein soll, dann hat BGH mit seinem Urteil die ganze elektronisch komponierte Musik verboten. Denn jeder, der das selbe Programm zum komponieren benutzt, greift auf absolut identische Töne, die der Hersteller des Programms irgendwoher genommen hat. Dann dürfte ja niemand mehr Musik am PC komponieren, weil man nichts "nachspielt", sondern vorhandene Töne kopiert und verwendet.

    • @derproducerpodcast4289
      @derproducerpodcast4289 5 лет назад +1

      Nein , denn für diese besagten Programme bezahlt mann ja einen Kaufpreis, indem eine Lizenz enthalten ist. Sprich nichts anderes als wenn ein Künstler sich die Erlaubnis vom Urheber holt.

  • @PierreDole
    @PierreDole 8 лет назад

    Wieso 2 Sekunden und vor allem, wie kam man darauf? In einem Stück mit 60 bpm (beats per minute) ist in 2 Sekunden nicht so viel zu Kreativität enthalten wie in einem Stück mit 180 bpm.

  • @Abrahamer
    @Abrahamer 8 лет назад

    Fair Use muss her

  • @Zorunel
    @Zorunel 8 лет назад +1

    Da hat Kraftwerk das 7. Gebot wohl vergessen...
    "Du sollst nicht begehren deines Moses 2 Sekunden Schnipsel"
    (Freie Interpretation im Sinne der Satirischen Auslegung ^^)

  • @darkIkarus
    @darkIkarus 8 лет назад

    Warum kann man das nicht einfach so machen wie bei wissenschaftlichen Arbeiten oder bei journalistischen Texten und bei der Verwendung von Quellen diese auch zitieren?

  • @TheNononame
    @TheNononame 8 лет назад

    Ist doch geil, wenn sich die Musiker jetzt gegenseitig verklagen. Die Branche halte ich ohnehin für den letzten ...

  • @stycal
    @stycal 8 лет назад

    Wenn wir in Zukunft noch "atrmen" wollen, halte ich dieses Urteil für absolut zeitgemäß, wobei ich eine vorige Anfrage an dem/die Künstler/in durchaus in Erwägung ziehe. Allerdings werden nicht alle Anfragen beantwortet... :)
    Gib es eigentlich schon einen geilen EDM-Mix mit der Telekom-Melodie?

  •  8 лет назад

    Die Telekom Melodie ist unter einer Sekunde lang!

  • @hshmanowin
    @hshmanowin 8 лет назад

    In mir drin herrscht Einigkeit und für mich selbst keine kontroverse Diskussion: Das Gericht sagt "das war ok", der Anstand sagt "man fragt den Künstler aus Respekt". Es ist doch wie im Fußball, und da gibt es wirklich viele dumme Menschen, die denken, sie wären Fan: Wenn ich als Fan ernst genommen werden möchte, dann muss ich andere Fans respektieren. Ihnen auf die Schnauze zu hauen bedeutet, den Respekt vor dem Wort Fußballanhänger/Fan zu verlieren. Somit auch den eigenen Anspruch ernst genommen zu werden. Im Fall Moses P. muss ich nun sagen, das ich plötzlich Lust verspühre ein eigenes Lied aus 2 Sekunden Samples seiner Songs zu machen. Aber werde ich auf genug künstlerische Eigenleistung von Moses P. treffen um nicht anschließend von 200 anderen Künstlern verklagt zu werden? Schließlich könnte ich mir das nicht leisten... :)so Long.

  •  8 лет назад

    Meiner Meinung nach sollte Wiederverwendung kostenpflichtiger Musik mit Namensnennung bei immer erlaubt sein, solange es sich im Rahmen bewegt, dass das neue Lied was ganz eigenständiges ist und nicht als Ersatz für das alte hergenommen werden kann (also kein wirtschaftlicher Schaden entsteht).

  • @Al2Klimov
    @Al2Klimov 8 лет назад

    Mein Lieblingsgericht: das BVerfG :)

  • @vomiri87
    @vomiri87 8 лет назад

    #fragWBS Dürfen z.B. Tankstellen und Gaststätten sich weigern, 100 Euro-Geldscheine anzunehmen? Angenommen, jemand tankt, hat nur einen 100 Euro-Schein dabei und der Tankstellenbesitzer weigert sich, diesen zu akzeptieren. Darf man dann einfach gehen, ohne zu bezahlen (man wollte ja, durfte aber nicht) oder wäre das Diebstahl?

  • @AlexTrusk91
    @AlexTrusk91 8 лет назад

    #fragWBS darf ich als deutsche kleine schnipsel aus amerikanischen filmen für neue werke, z.b. 1sekunde aus beliebigen filmen deren leinwandzeit und blueray-spitzenverkäufe durch sind, verwenden und mich auf die FairUse-Klausel aus den USA berufen? Hab mal gehört es gilt jeweils das Urheberrecht des Landes, wo das Werk erschaffen wurde, stimmt das allgemein?

  • @StriKe_jk
    @StriKe_jk 8 лет назад +1

    Obwohl Kraftwerk nichts Wirtschaftliches davon hat ist es anders herum aber gewaltig. Wer sich das fragliche Lied und das Sample mal angehört hat wird erkennen das OHNE das geklaute sample von Kraftwerk das Lied nicht mal ansatzweise "so gut" wäre.
    Natürlich ist Geschmack relativ, aber das Sample ist absolut prägend in dem Lied und das trotz der kürze von nur 2 sekunden. Ich bin der Meinung das genau diese Eigenschaft, das Lied prägend und bedeutsam zu beeinflussen, ausschlaggebend für ein Urteil sein sollte und nicht die eigentlich Dauer vom sample selber.

  • @papasokratis
    @papasokratis 8 лет назад +1

    #challengeWBS Darf man sich einen Fahrschuleaufkleber auf ein Nicht-Fahrschulauto kleben?

  • @ThinkDezignz
    @ThinkDezignz 8 лет назад

    Wollt ich grad fragen...

  • @vBlackVFX
    @vBlackVFX 8 лет назад

    Ist für die Lizenzierung solcher Samples aber nicht eher die GEMA zuständig (wenn der Künstler dort gemeldet ist) und nicht der Künstler selbst? #challengeWBS #fragWBS

  • @FelixEFX
    @FelixEFX 8 лет назад

    #fragwbs Wie viele Teile dürfte man denn aus einem Stück benutzen? :)

  • @CptnAlpac
    @CptnAlpac 4 года назад

    Picasso hat schon gesagt: "gute Künstler kopieren, großartige Künstler stehlen" - gemeint ist natürlich Inspiration, also wenn man von einem zweisekündigen Abschnitt zu einem ganz neuen Kunstwerk inspiriert wird, dann ist das ok. Falls man jedoch schlicht kopiert was ein anderer gemacht hat, dann nicht.

  • @FUsIonThEwoRlD
    @FUsIonThEwoRlD 8 лет назад

    Wie sieht es dann mit Nightcore aus ? ... dieser Musikstil baut ja darauf auf, nicht nur die Samples, sondern gleich den ganzen Song komplett zu kopieren ... ist demnach die gesamte Sparte illegal und somit abmahnfähig ?

    • @BastiansChannel
      @BastiansChannel 8 лет назад

      Ja, Tonhöhe / Geschwindigkeit verändern, macht es nicht legal. Genauso wie Filme horizontal spiegeln etc. Es wird nur alles schwerer vom RUclips-System erkannt.

  • @instrumentenfreak
    @instrumentenfreak 8 лет назад

    richtig so

  • @captainhero6550
    @captainhero6550 8 лет назад +1

    #FragWBS Wie sieht es aus, wenn man die Samples bearbeitet? (Effekte und so)

  • @dernoeler
    @dernoeler 8 лет назад

    Der Gesetzentwurf, zur Störerhaftung, bei offenen WiFi, ist nun einsehbar. Vielleicht darüber sich ein kurzes Video?

  • @dascookie6767
    @dascookie6767 8 лет назад +1

    #fragwbs sind dann gifs doch 100% legal oder ?

  • @greenyKIZ
    @greenyKIZ 8 лет назад +1

    Sollte von Fall zu Fall entschieden werden. Denke nämlich, dass es da noch Ärger geben könnte.
    Allerdings ist es dreist, dass Pelham nicht fragt, selber aber stark seit Jaaahren hinter Leuten hinterher ist, die seine Musik downloaden, bzw. die seines Labels 3P.
    Er hätte ja wenigstens auch fragen können!

    • @erikpollinger7408
      @erikpollinger7408 8 лет назад +1

      Es ist schon ein ziemlicher Unterschied, ob ich hinter Leuten her bin, die meine Gesamtwerke klauen oder ob ich, wie in dem Fall hier !!!1 - 1,5 TAKTE!!! aus einem Lied herausnehme und es in einem neuen Kontext, aus dem es eh so gut wie gar nicht auf das "Original" schließen lässt, verwende.
      Hab mir das Lied "nur mir" mal angehört und dass man da auf "Metall auf Metall" kommt, ist schon echt schwer...

    • @thexscrat
      @thexscrat 8 лет назад +1

      Kurt, mimimimimimimiimi :D

    • @Wildcard71
      @Wildcard71 8 лет назад +1

      +Kurt Angerdinger Zitat:"Der soll doch .........."
      ... nach Nordkorea?

    • @greenyKIZ
      @greenyKIZ 8 лет назад

      Erik Pollinger Klar ist es ein Unterschied. Trotzdem macht ihn das für mich unsympathisch! Und das meine Meinung.

  • @0xTim
    @0xTim 8 лет назад

    #challengeWBS #fragWBS Darf man einige wenige Zeilen aus anderen Liedern inklusive Melodie in einem eigenen Lied nachsingen?

    • @domeplayshd
      @domeplayshd 8 лет назад

      Dies ist dann ein Cover. Soweit ich weiß darf man das dann machen, aber der Song-Text darf dann nicht geändert werden und die Melodie muss man selber spielen.

  • @Robbbiee96
    @Robbbiee96 8 лет назад

    Lässt sich das auch auf Filmen übertragen, wenn nur max 1 Minute oder so hochgeladen worden sind? Der Filmemacher verkauft ja durch die 1 Minute ja nicht mehr Filme

  • @Katojana
    @Katojana 8 лет назад

    Ich finde, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich fände ja ne allgemeine Fair-Use Regelung wie in den USA ganz toll in Deutschland

    • @Katojana
      @Katojana 8 лет назад

      ***** Nein. Die FairUse Regelung würde genau das erlauben o,o

    • @Katojana
      @Katojana 8 лет назад

      ***** Moooment. Du schmeisst da mehrere Dinge durcheinander. Das #WTFU movement bezieht sich im Grunde einzig und allein auf RUclips. Denn deren Algorythmus ist so dermaßen kaputt, dass man das System einfach missbrauchen kann. Das hat mit der FairUse Gesetzgebung so gar nichts zu tun. Deshalb hoffe ich auch inständig, dass die Klage gegen H3H3Productions nicht zurück gezogen wird, damit endlichmal ein Gericht darüber entscheiden kann. Denn dass ist was die missbraucher des System bisher immer vermeiden. Auf anderen Seiten gibts diese Probleme des automatischen content ID matchings nicht in dem Ausmaß (DailyMotion zum Beispiel)

    • @Katojana
      @Katojana 8 лет назад

      ***** Naja was vorgeschlagen wird und umgesetzt wird sind ja auch wieder verschiedene Dinge. Wenn all das umgesetzt würde, was jemals vorgeschlagen wurde... oh mannoman

  • @Dayta
    @Dayta 8 лет назад

    das thema urheberecht und meinen standpunkt dazu habe ich ausfühlich in meinem video "Gema weg Da" beschrieben wer interesse hat kann danach mal googeln bzw youtubeln

  • @MG30001
    @MG30001 8 лет назад

    Wir halten fest: Auf den Auslöser eines Fotoapparats zu klicken ist in Deutschland mehr geschützt als kreativ Musik zu machen.

  • @OrangeML
    @OrangeML 8 лет назад

    Man sollte durchaus fragen ob man das Sample benutzen darf. Wenn jedoch der Urheberrechtsbesitzer tausende Euros dafür verlangt(schon öfter mitbekommen) ist das ein wenig übertrieben.

    • @thexscrat
      @thexscrat 8 лет назад

      lol, was für ein Bullshit Kurt Angerdinger

  • @FlashBreakerOfficial
    @FlashBreakerOfficial 8 лет назад +1

    was ist eigentlich wenn man fragt aber keine antwort bekommt?

    • @treufuss-yt
      @treufuss-yt 8 лет назад +3

      Wenn du um Erlaubnis fragst und keine Antwort erhältst, bedeutet das du hast keine Erlaubnis bekommen.

    • @FlashBreakerOfficial
      @FlashBreakerOfficial 8 лет назад

      und wie ist es wenn man z.B von P!NK das studio vocal nimmt und daraus einen remix macht? ihn auf eine platform stellt ihr dann einen link schickt mit der frage ist das okey wenn ich den online habe? wenn dann ne klage reinkommt kann ich ja sagen ich hab euch geschriben ihr habt nicht nein gesagt also hab ich es online gelasen. :P klar komeziel darf ich es nicht nutzen aber einfach auf soundcloud stellen geht schon oder?

    • @greenyKIZ
      @greenyKIZ 8 лет назад

      Wäre eine gute Frage für #fragWBS
      Oder?

    • @treufuss-yt
      @treufuss-yt 8 лет назад

      ***** Es wäre schon ziemlich absurd wenn man das Urheberrecht dadurch umgehen kann, dass man einfach Anfragen an alle Künstler schickt und nur weil sie nicht Antworten darfst du dann mit den Stücken machen was du willst, nicht? Würde das gehen, gäbe es bald Programme die Automatisch für jeden Nutzer diese Mails schreiben und weil der Künstler dann auf tausende Mails antworten müsst und nicht hinterher kommt, darf dann jeder seine Musik nutzen.

    • @FlashBreakerOfficial
      @FlashBreakerOfficial 8 лет назад

      ***** ahh wie bei den frauen? :P :P :P :P

  • @MG30001
    @MG30001 8 лет назад

    Wenn ich ein Instrument erfinde und damit Sounds mache. Und dann kommt ein Fuzzi und sampelt das egal wie lang. Dann ich doch wohl volles Recht!

  • @dennisfinger1441
    @dennisfinger1441 8 лет назад +1

    Kanye West - The Glory

    • @YouHolli
      @YouHolli 8 лет назад

      Ach bitte. Hier ist die Rede von Musik.

    • @dennisfinger1441
      @dennisfinger1441 8 лет назад +2

      +YouHolli Kanye West ist einer der facettenreichesten Musiker unserer Zeit...Man muss sich nur drauf einlassen.

  • @v.l.placaso8460
    @v.l.placaso8460 4 года назад

    Wenn man ein Lied samplet das 5 oder meinetwegen 10 Jahre alt ist sollte doch für niemanden ein Problem sein.

  • @PhilSmith94420
    @PhilSmith94420 8 лет назад

    #fragwbs Also geht es hier um das "Pressen auf eine Platte" in Zeiten digitaler Downloads?! Oder ist das Erzeugen einer MP3-Datei auch da mit inbegriffen?

  • @Magic-Mark
    @Magic-Mark 8 лет назад

    töne darf man schon benutzen weil man das nicht nachweisen kann klänge aber nicht

  • @YTnamesAreBS
    @YTnamesAreBS 8 лет назад

    wollte einen Witz mit den 10 Geboten bringen aber mir fällt keiner ein :(

    • @PierreDole
      @PierreDole 8 лет назад

      Wie lautete das 11. Gebot, welches Moses unterschlagen hat?
      Du sollst keine Minderjährigen missbrauchen.

  • @radirgumihd4002
    @radirgumihd4002 8 лет назад

    #FragWBS ist es illegal ein Teamspeak 3 ATHP Crack zu benützen wenn man den ts Server nicht gewärblich benützt. Aber auf den Server jeder drauf kann. Des ist doch kein. Cracken nur für sich oder? Die Lizenz kostet doch auch Geld

  • @witzlos93
    @witzlos93 8 лет назад

    Wenn ich Musik mache, dann möchte ich als Künstler, dass meine Musik nicht kopiert(Ausnahme: Privatkopie) wird. Unabhängig ob es ein Schnipsel oder das ganze Lied ist. Wer etwas daraus verwenden will, der sollte schon vorher Fragen. das gehört sic einfach so. Bei der Filmindustrie ist es ja auch so. Ich hoffe, dass das BGH auch im diesem Falle für Kraftwerk ist.

    • @thexscrat
      @thexscrat 8 лет назад +1

      Ich seh das genau anders. Zumal ich Kraftwerk gerade juristisch hasse wie die Pest (Musikalisch sind mir die völlig egal). Aber von Kraftwerk hört man immer nur in Verbindung mit Klagen. Entweder klagen sie, oder werden verklagt! Und es wurde nicht Musik kopiert, sondern ein 2-Sekunden-Ausschnitt. Spinnen wir das Thema doch mal "theoretisch" weiter und gehen mal 20 Jahre in die Zukunft, irgendwann ist so gut wie jede Tonreihenfolge gespielt, und es wird immer schwerer etwas zu erstellen, was nicht schon in anderen Teilen der Musik vorkommt. Siehe aktueller Fall mit Justin Bieber und White Hinterland zeigt.

    • @Yamahapsr200
      @Yamahapsr200 8 лет назад

      War es, spielt aber nun keine Rolle mehr! Der Zug ist durch...

    • @Sarias06
      @Sarias06 8 лет назад +1

      im grunde hast du recht. Nur, ob man nun den Ton Kopiert oder aber selbst anchspielt macht kei9nen unterschied. Kein Einzelner ton, ist so komplex das man ihn nicht irgentwie rausfinden und nahc spielen kann. Bei 2 Sekunden ist das lachhaft da nen aufstand zu machen. Du als Künstler verliehrst ja keine Einnahmen, nur weil jemand 2 Sekunden Schnipsel nimmt um daraus was ganz neues zu machen. Dein Werk bleibt also deins. Wenn jetzt einer daher kommt, und meint ein Ganzes Lied zu kopieren, dasss wäre ein Aufstand wert. Aber so... ich bitte dich. xD Außerdem... guck dich doch mal um, wieviele Bekannte Bands Lieder Kopiert haben gecovert haben. Ich selbst habe mir, mal ne zeitlang unter Minecraft LP's vin Beethoven lieder rein gesetzt. Ist Legal, da freie musik. Aber RUclips meldete mir ienen möglichen Lizenz bruch, weil Gustav Ganz das lied in einer anderen Ton art gespielt hat!!!!!!! Das heisst, Gustav Ganz schafft es ein mittlerweile Freies L;ied zu Lizenzssieren obwohl er 0,0000000 Rechte daran hat, weil es nicht sein werk ist!!!! Und da wäre ja eigendlich auch eine Ton art scheiß egal. Aber wegen 2 sekunden... also ich glaub wohl kaum das ein Künstler da pleite geht, beziehungsweise Fans und sonstiges verliehrt wegen 2 sekunden schnipseln im anderen lied. Und das Original, daran kommt eh keiner. Denn das sind meist sachen die vom Künstler anders Dargestellt oder interpüretiert werden was das Stück ja an sich so einzig artig macht. Und wenn jemand, was wirklich sehr gutes von einem Künstler nimmt, kann es passieren das er dafür eh auf die schnautze fällt. xD Außerdem sollten die Künstler sich mal fragen ob es nicht vielleicht eine Art von Ehre sein kann, dass man Ihre stücke udn wenn auch nur sehr kurz nutzt. Denn diese Künstler, scheinen ja ein ansatz und eine Inspiration für neues zu sein.

    • @witzlos93
      @witzlos93 8 лет назад

      Bleibt abzuwarten wie sich das ganze entwickelt. Aber brisant ist es alle mal.

    • @Baltasa159
      @Baltasa159 8 лет назад +1

      Naja, auf der anderen Seite muss man das aber auch so sehen. Wenn man aus Fragmenten etwas komplett neues machen kann und das auch noch der Allgemeinheit dient, dann halte ich das wieder für eine gute Sache.
      Die Frage ist also nun, ob man sein eigens Werk bzw. das eigene Fragment also so schlecht empfindet das es nirgendwo noch mal auftauchen sollte. Wenn das der Fall ist dann sollte man meiner Meinung nach, die Finger von der Kunst lassen.
      Wenn ich mich wegen einem Ton so aufregen würde und diesen mit aller Gewalt an mich reißen will. Dann stellt sich die Frage, "Wie Egoistisch und geldgeil bin ich eigentlich?"
      Das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, aber ich bin der Meinung das es eher eine Ehre ist mit an einem neuen Werk beteiligt zu sein, als zu sagen: "Das ist alles MEINS".
      Was aber eine Voraussetzung werden sollte ist eine Namensnennung von den Tönen die man genommen hat.
      Das hat dann auch wieder einen Werbeeffekt. So schafft man immerhin eine kleine Entschädigung.

  • @turbo2sven476
    @turbo2sven476 8 лет назад

    pech gehabt den was ist mit den MAGIX Music Maker da gibt es ja die ja auch und die darf jeder verven den der vdas program hat

  • @mariethomas7760
    @mariethomas7760 8 лет назад

    noch komplizierter geht kaum mehr. Blickt da noch jemand genau durch???

  • @TheRubsi
    @TheRubsi 8 лет назад

    Also ich finde die Entscheidung gut und auch gut, dass Moses Pelham die ganze Arbeit auf sich genommen hat alle Instanzen durchzugehen.
    Man stelle sich vor jeder Hans Wurst, der mit 100 views auf youtube Lieder macht würde ständig bei jedem Künstler wegen so eines Minischnipsels nachfragen müssen...

  • @playerzoma
    @playerzoma 8 лет назад

    moses an die macht!!!

  • @TimoOnline
    @TimoOnline 8 лет назад

    D.h. wenn Kraftwerk den Sample länger gemacht hätte (z.B. durch minimalste Abänderungen je Takt (müssen ja kaum hörbar sein). Dann wäre es kein Sample mehr, sondern sie hätten es sich schützen lassen können? So ein Schwachsinn. Dann macht in Zukunft doch keiner mehr kurze Samples.

  • @turbo2sven476
    @turbo2sven476 8 лет назад

    verbittet doch gleich alles meine fresse nur noch geld geld geld wen einer was von mir nemen würde wer es okey den sehe ich auch das es ein gut gelungeneswerk ist und gut ist

  • @freddyschmidtx
    @freddyschmidtx 8 лет назад

    Gutes Urteil, 2 Sekunden sind nix und das ist fair use!!

    • @MG30001
      @MG30001 8 лет назад

      Du weißt doch gar nbicht was fair use ist.

    • @freddyschmidtx
      @freddyschmidtx 8 лет назад

      Sollte es aber, auch wenn man das unter der Regierung einer Frau Neuland natürlich nicht erwarten kann. Nur weil sich hier ein paar Kraftklub Fans drüber aufregen sollte es hier ganz klar erlaubt sein 2Sekunden zu "samplen". Ganz klarer Fall von Kunstfreiheit, genau wie das Böhmermann Gedicht beispielsweise. Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht und eins der Gesetze, durch die sich Deutschland auszeichnet. Diese Kunstfreiheit muss unbedingt gewahrt werden und 2 Sekunden samplen muss in Deutschland ja noch erlaubt sein ohne Urheberrecht zu verletzen. Ich könnte ja alternativ auch klagen, wenn ich einen Schuh produziere und Adidas einen ähnlich aussehenden Schuh verkauft und dieser 2 ähnliche cm² hat.

  • @TimoOnline
    @TimoOnline 8 лет назад

    Für mich ist das einfach nur geklaut. Der Sample selbst ist zwar nur 2 Sec lang. Aber er wird über das ganze Lied benutzt, also mehrere Minuten und macht letztendlich das Liebe überhaupt erst aus. Er ist quasi das Herz des Liedes. So wie ein Refrain. Das zu stehlen geht garnicht. Sorry, aber da wurde Bullshit entschieden.
    Man kann doch auch nicht ein Patent stehlen, nur weil die Ausführen dessen sehr klein ist (Microchipschaltung z.B.)
    Im Radio haben sie kürzlich weitere Beispielen von Sampleklau gebracht. Und da hat sich sehr eindeutig gezeigt wie sehr so ein Sample dazu beitragen kann Erfolg von anderen zu stehlen. Oft machen gute Samples 90% des Songs aus, auch wenn sie noch zu kurz sind. Das liegt nun mal in der Natur der SAche, dass ein Lied meist aus sich wiederholenden Tönen besteht. Wäre dem nicht so, dann wäre den den paar Tönen der Tonleiter ja schnell alle Tön aufgebraucht (mal einfach gesprochen). Fast jedes Lied wiederholt z.B. 4x je Takt einen Basedrum. Und nicht nur diesen.

  • @Lew4R
    @Lew4R 8 лет назад

    Sind Grundrechte nicht Rechte gegenüber des Staates?!
    wtf!!!
    das mit einem Einzelnen Ton oder Tonfrequenz ist auch total lächerlich.... die Richter sollten sich mal ansehen wie Musik entsteht....

    • @87misterman
      @87misterman 8 лет назад

      es ging ja darum, das der ton kopiert wurde. ist er eigens erzeugt, ist es in ordnung. was ich auch gut finde, denn c&p ist eben nicht grad die kreativste leistung. und wenn der ton so trivial ist, kann der, der das neue werk erschaffen will, diesen gerne neu erzeugen.

    • @Lew4R
      @Lew4R 8 лет назад

      mister-man also im Urteil wird das Kopieren von kleinen Tonfolgen aus einem Titel erlaubt, um damit ein neues Werk zu erschaffen... das nennt man samplong und das macht jeder DJ -.-
      Selbst wenn du dir selber einen Beat baust über diverse Programm...sind dort die Töne mit den jeweiligen Instrumenten bereits aufgenommen...

    • @BastiansChannel
      @BastiansChannel 8 лет назад

      +DukestyleGaming Du brauchst hier keine Drittwirkung heranzuziehen, weil sich die Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil (= Akt der öffentlichen Gewalt) gerichtet hat.

    • @BastiansChannel
      @BastiansChannel 8 лет назад

      ***** Achso. Ja, das ist natürlich nur eine Dimension der Grundrechte (zugegeben aber die wichtigste).

    • @Lew4R
      @Lew4R 8 лет назад

      Ich dachte ja immer Rechte zwischen Bürgern regelt das BGB und allmögliche Nebengesetze