Super Video, danke. Wie is das, wir haben aktuell einen Wasserschaden. Drei Wände im Bad müssen neu gemacht werden. Werden dann auch nur die drei Wände neu gemacht, oder die 4. auch noch? Sonst sieht das ja aus wie Kraut und Rüben.
Das ist von außen schwer zu beurteilen und dafür gibt es keine klare Richtlinie. Es muss in einen ordnungsgemäßen Zustand nach gleicher Art und Güte wiederhergestellt werden. Wenn die Abweichung zur vierten Wand nicht zumutbar ist, muss dann auch die vierte gemacht werden. Aber zumutbar ist relativ. Ich würde das Gespräch suchen und mich da nicht leicht abwimmeln lassen. Meist klappt es dann
in der zweiten etagen von haus im badezimmer tropft das wasser wenn man duscht unten im Schlafzimmer durch die Decke.. übernimmt sowas die Versicherung?
Hallo Baum Stamm, der Folgeschaden der durch das austretende Wasser verursacht wurde (Trockenbau, Trocknung, Malerarbeiten etc.) ist über die Gebäudeversicherung abgedeckt 👌🏻👌🏻. Die Reparatur der Ursache eventuell
In unserem Block war vor 2-3 Jahren im EG Badezimmer ein Wasserschaden. Das habe ich nur mitbekommen, weil darunter (im Waschkeller) irgendeine Maschine stand die recht laut war. Als die Maschine nach 3 Wochen immernoch da war, habe ich mal bei einer Mieterin nachgefragt wofür die Maschine denn gut sei. Sie antwortete mir, das bei ihr ein Wasserschaden war und das die Maschine ein Trocknungsgerät sei. Das Problem, hinter der feuchten Wand ist unser Keller. Als ich davon erfuhr habe ich das gleich unserem Vermieter mitgeteilt, er wusste bis dato auch nichts von dem Schaden. Meine Frage: Hätte der Vermieter von der EG Wohnung unserem Vermieter Bescheid geben müssen, oder zumindest uns? Vielen Dank im voraus
Sehr gerne! Es freut mich das Dir mein Video weitergeholfen hat. Ich wünsche Dir das für Dich alles sauber und schnell geregelt wird. Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann komm gerne auf mich zu!
hey Rudi , hab jetzt seid Ende Januar ein Wasserschaden im Badezimmer an der Decke weil das Dach wohl undicht seih. Meine frage ist : Wie lang darf sich eine Hausverwaltung zeit lassen mit dem Schaden. Wir sind 2 Partein im meiner Etage, beide haben einen Wasserschaden. Bei meinem Nachbarn geht das wohl schon seid Nov.23. Bis heute werden wir nur vertröstet. Auf meine frage an die Hausverwaltung bezüglich der Telefon Nummer meiner Vermieterin wurde mir gesagt, sie dürften die Nummer nicht an mich weiter geben. Ist das rechtens ? ich hab langsam angst das sich das ganze Mauerwerk mit Wasser vollgesaugt hat und die Wohnung Einsturzgefährdet ist .. Mfg Losti
Hierbei handelt es sich wohl um einen Sturmschaden der über die gemeinschaftliche Wohngebäudeversicherung gedeckt ist. Wie lange genau sich die Hausverwaltung damit Zeit lassen kann weiß ich nicht 🤷🏻♂️. Versicherungstechnisch dürfte die Reparatur etc kein Problem sein
Ich hatte einen wasserschaden und muss nun nicht nur die Malerkosten sondern auch die Vorschäden des exzessiven Rauchers unter meiner Wohnung übernehmen. Ist das legitim? Im Mietvertrag steht das alle 3 Jahre Schönheitsarbeiten durchgeführt werden sollten, diese wurden jedoch mindestens 20 Jahre nicht gemacht, so daß sich das nikotin schon ins mauerwerk fraß, daher die hohen Kosten. Muss ich für diese vorschäden aufkommen oder nur die regulären malerkosten übernehmen? Des weiteren behauptet die Versicherung meine Wohnung ebenfalls renoviert zu haben ect. Gesamtkosten : 8700 Euro
Hört sich nicht legitim an, ist für mich hier aber schwierig zu beurteilen ohne einen vollumpfänglichen Blick über den Schaden zu haben. Idealerweise wendest du dich an deinen Vertreter oder nutzt deine Rechtsschutz und gehst zum Anwalt
Abschließen schon, aber sie wird leider deinen schon entstandenen Schaden nicht übernehmen 🥴. Es gibt in der Branche so ein Spruch: „Brennende Häuser werden nicht versichert“ 🥸
Danke für die Tipps. Ich habe jetzt nach 28 Jahren den ersten Wasserschaden. Die Ursache habe ich selbst ermittelt. Es war ein Riss in der Patrone des Temperaturreglers (Friedrich Grohe) der Dusche. So hat es sehr wahrscheinlich mehrere Monate in die Wand im 1. OG getropft und ist in der Wand im Hohlziegel bis in den Keller runtergelaufen. Erst als ich im Keller an der Wand einen Rand feststellte wo sich der Putz feucht anfühlte. Ich habe mit einem Feuchtigkeitsmesser einen Werte von über 30% festgestellt. Im Vergleich einer trockenen Wand wo der Wert ca. 1-3% betrug. Ich habe nun mit Heizstrahlern geschafft die Werte im Putz geschafft, dass die Werte nicht mehr steigen bzw. auch schon wieder fallen. Die Feuchtigkeitsränder an den Wänden hatte ich markiert und diese steigen nicht mehr an. Ich hoffe damit erst einmal die Ausbreitung gestoppt zu haben. Der Schaden ist gemeldet und die Versicherung hat mir angeboten, einen Handwerker zu beauftragen oder auch den Schaden in Eigenregie zu beseitigen. Man würde mir die 12€ pro Stunde bezahlen und ich sollte sämtliche Materialkosten erstattet bekommen. Vielleicht haben sie Erfahrungen was unter Materialkosten alles zu verstehen ist und welche Stunden anzusetzen sind. Natürlich werde ich die Versicherung noch mehrfach kontaktieren, aber es wäre gut ein paar Tipps zu haben. Danke!
Bei den Stunden würde ich für die meisten Arbeiten mind. 15€ verlangen (und das werden die auch bezahlen) es sei denn fürs aufräumen und sauber machen wird in der Regel nur 12€ bezahlt. Und Materialkosten sind alle die notwendigen Waren um den Schaden zu beheben bzw. wieder ordnungsgemäß wieder herzustellen. Und bitte auch die Stromkosten für den Heizstrahler nicht vergessen. Diese werden ebenfalls erstattet
Hallo und danke für das Video! Abo und Like direkt mal da gelassen. Zwei Fragen hätte ich: Wie verhält es sich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, beispielsweise 20 Wohnungen, die über eine Firma verwaltet werden. In der Regel liegt eine Gebäudeversicherung über die Gemeinschaft vor, richtig? Ein Teil der Kosten dafür findet man sicherlich dann im Hausgeld wieder, anteilig. Jedenfalls würde diese Gebäudeversicherung dann bei einem Wasserschaden (Trinkleitung) für die Schäden an den Wänden, Subtanz, Gebäude etc aufkommen richtig? Was ist, wenn das Wasser in die darunter liegende Wohnung kam und auch dort die Decke / Wände betroffen hat (jedoch keine Gegenstände etc). Bei Gegenständen, Möbel etc würde ja die Hausrat aufkommen müssen, aber wenn es "nur" die Decke, Wände etc sind, käme dann ebenfalls die Gebäudeversicherung auch für Schäden an andere Nachbar Wohnungen dieser Art auf? Und Frage 2: In welchen Fällen lehnt die Gebäudeversicherung ab mit dem Verweis auf Eigenverschulden? Klar, wenn man das Bad voll laufen lässt und einschläft etc, aber wenn man nachweislich gar nicht in der Wohnung war, wird es doch schwer, irgendein Eigenverschulden auszumachen, oder? Einen aufgedrehten Hahn merkt man ja direkt, in der Zeit, wo man noch in der Wohnung ist und nicht Stunden später erst. Danke!
Grüß dich Ralf. 1. Geb.-Vers läuft über die Gemeinschaft 👌🏻. Die zu zahlende Prämie kann/wird als Nebenkosten den Mietern in Rechnung gestellt. Wenn die Nachbarswohnung beschädigt wird (ich gehe davon aus, dass das Gebäude nicht zur Eigentümergem. gehört) dann zahlt es erstmal deren Gebäudeversicherung wird nach Abschluss aber prüfen ob die einen Verursacher dafür in Regress nehmen können. Ist dann die Eigentümergem. „Verursacher“ dann kommt die Haus-und Grundbesitzer Haftpflicht dafür auf (die sollte man und hat man auch in der Regel als Eigentümergem.) Ist beispielhaft ein Mieter dafür verantwortlich, dann wird er in Regress genommen und hier zahlt es dann seine private Haftpflicht.
Wenn man das Bad flutet dann zahlt auch die Gebäudeversicherung! Auch wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird zahlt die Vers. wenn dieser Passus im Vertrag mitversichert ist. Das sollte er auch!!! Schaue dazu meine anderen Videos zur Geb.-Vers an. Bei Vorsatz zahlt die nicht. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zählt nur für „Repräsentanten“ des Hauses. Also in der Regel die Eigentümer. Auch kann es zur Ablehnung kommen wenn die geltenden Brandschutzregeln verletzt werden
@@rudiwalter Hallo und danke für die Antwort! Kleine Korrektur: die Nachbarwohnung gehört ebenfalls der Gemeinschaft! Es ist ein ganzer Wohnblock quasi, bestehend aus 15 Wohnungen. Alle gehören der Eigentümergemeinschaft und entsprechend ist jede Wohnung versichert. Zur Schadensursache selbst ist zu sagen, dass der Eigentümer, in dessen Wohnung der Schaden eintrat, die Wohnung nachweislich erst kürzlich erworben hat samt Einbauküche. Aus der Spüle / Amatur etc ist dann das Wasser "bestimmungswidrig" ausgetreten und hat den Schaden verursacht, auch in der Nachbarwohnung, wo an der Decke feuchte Flecken zu sehen sind. Sehe ich es richtig, dass die Gebäudeversicherung für den Schaden an der Wand bei der "Verursacher" Wohnung aufkommen muss, samt Trocknung und co, und ebenfalls auch bei der Nachbarwohnung? Da keine Möbel und co beschädigt sind, bliebe die Hausrat außen vor. In Regress nehmen könnte die Versicherung den Eigentümer der "Verursacher Wohnung" nicht, da dieser die Wohnung erst kürzlich erworben hat, die EBK nicht selbst eingebaut oder einbauen lassen hat. Daher wäre es schwierig, ihm ein Verschulden anzuhaften. Sehen Sie das genau so? Immerhin ist der Eigentümer ja Laie und es gibt keine Pflicht, jede Sache auf Spekulation überprüfen zu müssen, wie zb. die Amatur. Bliebe nur noch die Frage, wer für den Feuerwehreinsatz aufkommen müsste und die nun beschädigte Haustür durch die Feierwehr bei der "Verursacher" Wohnung.Laut den Bestimmungen der Gebäudeversicherung sind bis zu 5000 EUR auch versichert "Weiteres Gebäudezubehör sowie weitere Grundstücksbestandteile auf dem versicherten Grundstück, hecken, Hundehütten etc.) weshalb ich davon ausgehe, dass die Haustür auch darunter fällt. Teilen Sie meine Auffassung? Vielen herzlichen Dank nochmal!
Ja ist richtig, für die Schäden am Objekt egal welche Wohnung kommt in diesem Fall die Gebäudevers. für auf. Der Schadenverlauf ist "normal" und stellt keine grobe Fahrlässigkeit dar! Regulierung ist kein Problem. Auch die Wohnungstür wird reibungslos übernommen!
Auch wenn der Beitrag hier schon etwas älter ist, so komme ich nicht umhin, hier nochmal eine Aussage in Frage zu stellen. Und zwar sehe ich die Aussage, die Versicherer erstatten bei Eigenleistung nur einen Teil der Leistungen aus Kostenvoranschlägen, sehr kritisch. Hier hat nämlich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 (AZ: IV ZR 148/10) deutlich gemacht, dass im Falle von erbrachten Eigenleistungen bei der Schadensbehebung diese in gleicher Höhe wie eine vergleichbare Leistung eines Handwerksbetriebes zu vergüten ist. Dem Versicherer dürfe hier kein Vorteil dadurch entstehen, dass Reparaturarbeiten in Eigenleistung erbracht wurden. Tatsächlich scheint es aber so zu sein, dass die Versicherer sich hier regelmäßig über geltendes Recht hinwegsetzen und versuchen, Geschädigte zu übervorteilen und abzuspeisen. Die vollen Ansprüche müssen dann häufig auf juristischen Wege erstritten werden, wovon viele Geschädigte offenbar aus verschiedenen Gründen absehen. Für die Versicherer ganz offenbar ein lohnenswertes Konzept.
Ich habe eine neue Wohnung gemietet und nach zwei Wochen hat meine Nachbarin der Vermieter angekündig, dass bei ihr vom Decke Wasser tropft die haben bei mir in der Wohnung unter der Badewanne das Wasserschaden festgestellt also sie habe die Badewanne rausgenommen die Fliesen entfernt usw. Wer ist daran Schuld in dieser Situation ?! Allerdings hat der Vermieter noch nichts gemacht, obwohl das Schaden gemeldet ist !!
So wie es aussieht ist niemand schuld👌🏻. Der Schaden wird über die Gebäudeversicherung beglichen und sollte es dennoch einen „Schuldigen“ geben, dann wird er in Regress genommen aber auch nicht schlimm, denn das zahlt wiederum die eigene private Haftpflicht 🥳🥳🥳
Wie verhält es sich bei biologischem Befall nach Wasserschaden? Wenn Gutachter bestellt wurde und nun Proben ins Labor geschickt wurde. Dann eventuell in unterschiedlichen Räumen Bohrproben gemacht werden müssen. Wer trägt die Kosten für diese Bohrungen sowie den Wiederaufbau der Böden?
Der Wiederaufbau bzw. Instandsetzen nach gleicher Art und Güte für alle Folgeschäden am versicherten Gebäude bei versicherten Risiko. Kurz gesagt, auch diese Kosten muss der Versicherer übernehmen wenn der Befall auf den Wasserschaden zurück zu führen ist
Ich habe seit ca. 1 Jahr das Problem, dass immer wieder Wasser durch die Decke kommt. Mal mehr aber meisten relativ wenig. Mein Nachbar ist wohl nicht dran Schuld. Mein Vermieter sagt das kommt von meinem Nachbar. Aber ich glaube, dass das daran liegt, dass nebenan eine Baustelle ist. Seitdem die Baustelle da ist, tropft es. Aber nicht dauerhaft, sondern ca. 1 mal im Monat. Wir wohnen in einem Fachwerkhaus von 1861. Die Bauarbeiter haben die Regenrinne teilweise abgesägt und ich denke, dass es daran liegt. Ich bin sehr sehr sauer. Jeder will es nicht gewesen sein und ich hoffe auf einen Tipp. Es ist zum Glück bisher noch nichts kaputt gegangen, aber es sieht wirklich unschön aus und es ist nur eine Frage der Zeit, bis etwas kaputt geht. Währe klasse, wenn sie mir helfen könnten. liebe Grüße
Hallo Patrik, wenn ich das richtig verstehe ist die Große Frage "Woher kommt das Wasser? Was ist die Ursache?" Das muss schnellstmöglich geklärt werden und mich wundert es, dass der Vermieter hier nicht hinterher ist, denn schließlich ist es ja sein Objekt, was durch das Wasser beschädigt wird. Aber gut... Sprich nochmal mit deinem Vermieter, der solle doch bitte mit seiner Gebäudevers. reden. Einige Versicherungen decken z.B. das Risiko "sonstige Nässeschäden" ab, damit würde die Reparatur über die Gebäudevers. zumindest bezahlt werden uns sie hätten dann auch ein großes Interesse die Ursache zu finden und würden dann Firmen beauftragen. Wenn es mein Objekt wäre, würde ich einem Dachdecker etc. beauftragen die Ursache zu finden. Stellt sich dann heraus, dass das Wasser eindringt, weil eine Sturmbeschädigung am Haus oder Nachbarhaus vorliegt, dann zahlt es die Gebäudevers. Stellt sich heraus, dass ein Handwerker den Schaden verursacht hat, dann zahlt es seine Haftpflicht. Wie gesagt, das wichtige ist hier die Ursache zu finden LG Rudi Walter
Ich wohne über der Wohnung, wo im Bad, inzwischen in beiden untereinander gelegenen Bädern dieses Nachbars die Decke voller Wasser gelaufen ist. Bei mir lief nicht einmal Wasser, als das bei ihm passierte. Es soll aber vom Wasser aus meinen Abwasserleitungen herrühren, nicht aber WC. Bei mir ist alles in Ordnung. Der Installateur konnte bei mir nichts finden. Kann es sein, dass ich erlauben muss, dass an meinem Inventar etwas zerstört werden darf, um die wahrscheinlich kaputten Rohre zu flicken. Wir sind alle Eigentümer unserer Wohnungen.
Danke für deine Geduld und entschuldige bitte die späte Antwort. Und ja, es kann sein, dass du es erlauben musst. Bevor sie aber wie wild alles aufklappen, würde ich empfehlen einen Leckageortung durchzuführen. Falls noch nicht geschehen, damit kann auf die Schadenstelle lokalisiert werden, ohne das halbe Haus kaputt zu schlagen
@@rudiwalter Es war tatsächlich der Dichtgummi hinter dem WC. Es wurde nichts in meinem Bad zerstört. Aber am Freitag werde ich erst merken, ob dieser Dichtgummi ersetzt werden kann, da es genau den gleichen nicht mehr gibt.
Weitere Videos die dir zum Thema Wohngebäudeversicherung helfen findest du in meiner Playlist
ruclips.net/p/PLjYb2SMOjKTHrAUVoO6Wo9fvCiT2iQ6ST
Vielen Dank
Endlich mal ein Video gefunden, das wirklich weiter hilft. Danke!
Danke 🤗 und sehr gerne
Super Video, danke.
Wie is das, wir haben aktuell einen Wasserschaden. Drei Wände im Bad müssen neu gemacht werden.
Werden dann auch nur die drei Wände neu gemacht, oder die 4. auch noch? Sonst sieht das ja aus wie Kraut und Rüben.
Das ist von außen schwer zu beurteilen und dafür gibt es keine klare Richtlinie. Es muss in einen ordnungsgemäßen Zustand nach gleicher Art und Güte wiederhergestellt werden. Wenn die Abweichung zur vierten Wand nicht zumutbar ist, muss dann auch die vierte gemacht werden. Aber zumutbar ist relativ. Ich würde das Gespräch suchen und mich da nicht leicht abwimmeln lassen. Meist klappt es dann
Wenn man die Leitung selbst installiert hat macht es Sinn die Versicherung überhaupt zu kontaktieren?
Auf jeden Fall 👌🏻.
in der zweiten etagen von haus im badezimmer tropft das wasser wenn man duscht unten im Schlafzimmer durch die Decke.. übernimmt sowas die Versicherung?
Hallo Baum Stamm, der Folgeschaden der durch das austretende Wasser verursacht wurde (Trockenbau, Trocknung, Malerarbeiten etc.) ist über die Gebäudeversicherung abgedeckt 👌🏻👌🏻. Die Reparatur der Ursache eventuell
@@rudiwalter also kann ich ruhig die Versicherung anrufen und die übernehmen die Kosten richtig?
Ja, die Versicherung bitte unbedingt anrufen. Immer auch wenn du dir nicht sicher bist. Und grundsätzlich werden sie die Kosten übernehmen
@@rudiwalter gut vielen Dank! Ich werde dann noch mal berichten ! Was ich gemacht hab
Super, halt mich auf den Laufendem 👌🏻
In unserem Block war vor 2-3 Jahren im EG Badezimmer ein Wasserschaden. Das habe ich nur mitbekommen, weil darunter (im Waschkeller) irgendeine Maschine stand die recht laut war. Als die Maschine nach 3 Wochen immernoch da war, habe ich mal bei einer Mieterin nachgefragt wofür die Maschine denn gut sei. Sie antwortete mir, das bei ihr ein Wasserschaden war und das die Maschine ein Trocknungsgerät sei. Das Problem, hinter der feuchten Wand ist unser Keller. Als ich davon erfuhr habe ich das gleich unserem Vermieter mitgeteilt, er wusste bis dato auch nichts von dem Schaden. Meine Frage: Hätte der Vermieter von der EG Wohnung unserem Vermieter Bescheid geben müssen, oder zumindest uns?
Vielen Dank im voraus
Wenn das Eigentum des Immobilienbesitzers beschädigt ist, dann muss/sollte definitiv eine Meldung auch an den Eigentümer rausgehen!
@@rudiwalter Vielen Dank
Habe heute früh einen Wasserschaden in meinem neu erworbenen Haus...vielen Dank für die Info.
Sehr gerne! Es freut mich das Dir mein Video weitergeholfen hat.
Ich wünsche Dir das für Dich alles sauber und schnell geregelt wird.
Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann komm gerne auf mich zu!
Danke für die Info
Sehr gerne 👌🏻🥳
hey Rudi ,
hab jetzt seid Ende Januar ein Wasserschaden im Badezimmer an der Decke weil das Dach wohl undicht seih.
Meine frage ist : Wie lang darf sich eine Hausverwaltung zeit lassen mit dem Schaden. Wir sind 2 Partein im meiner Etage, beide haben einen Wasserschaden.
Bei meinem Nachbarn geht das wohl schon seid Nov.23. Bis heute werden wir nur vertröstet. Auf meine frage an die Hausverwaltung bezüglich der Telefon Nummer meiner Vermieterin wurde mir gesagt, sie dürften die Nummer nicht an mich weiter geben. Ist das rechtens ? ich hab langsam angst das sich das ganze Mauerwerk mit Wasser vollgesaugt hat und die Wohnung Einsturzgefährdet ist .. Mfg Losti
Hierbei handelt es sich wohl um einen Sturmschaden der über die gemeinschaftliche Wohngebäudeversicherung gedeckt ist. Wie lange genau sich die Hausverwaltung damit Zeit lassen kann weiß ich nicht 🤷🏻♂️. Versicherungstechnisch dürfte die Reparatur etc kein Problem sein
Hallo ich bin aus Luxemburg beim mir Tropft Wasser in der wohnung unter der Lampe aber das plafon ist trocken und es ist sonntags was kann mann tuhn
Bis morgen warten, Klempner und Versicherung informieren
Elektrik natürlich ausmachen. Dann muss die Ursache gefunden werden, aber vorab mit der Versicherung sorevehn
@@rudiwalter okey danke
Ich hatte einen wasserschaden und muss nun nicht nur die Malerkosten sondern auch die Vorschäden des exzessiven Rauchers unter meiner Wohnung übernehmen. Ist das legitim? Im Mietvertrag steht das alle 3 Jahre Schönheitsarbeiten durchgeführt werden sollten, diese wurden jedoch mindestens 20 Jahre nicht gemacht, so daß sich das nikotin schon ins mauerwerk fraß, daher die hohen Kosten. Muss ich für diese vorschäden aufkommen oder nur die regulären malerkosten übernehmen?
Des weiteren behauptet die Versicherung meine Wohnung ebenfalls renoviert zu haben ect.
Gesamtkosten : 8700 Euro
Hört sich nicht legitim an, ist für mich hier aber schwierig zu beurteilen ohne einen vollumpfänglichen Blick über den Schaden zu haben. Idealerweise wendest du dich an deinen Vertreter oder nutzt deine Rechtsschutz und gehst zum Anwalt
Kann ich auch wenn der Schaden entstanden ist irgendwo eine Hausversicherung abschließen?
Abschließen schon, aber sie wird leider deinen schon entstandenen Schaden nicht übernehmen 🥴. Es gibt in der Branche so ein Spruch: „Brennende Häuser werden nicht versichert“ 🥸
Danke für die Tipps. Ich habe jetzt nach 28 Jahren den ersten Wasserschaden. Die Ursache habe ich selbst ermittelt. Es war ein Riss in der Patrone des Temperaturreglers (Friedrich Grohe) der Dusche. So hat es sehr wahrscheinlich mehrere Monate in die Wand im 1. OG getropft und ist in der Wand im Hohlziegel bis in den Keller runtergelaufen. Erst als ich im Keller an der Wand einen Rand feststellte wo sich der Putz feucht anfühlte. Ich habe mit einem Feuchtigkeitsmesser einen Werte von über 30% festgestellt. Im Vergleich einer trockenen Wand wo der Wert ca. 1-3% betrug. Ich habe nun mit Heizstrahlern geschafft die Werte im Putz geschafft, dass die Werte nicht mehr steigen bzw. auch schon wieder fallen. Die Feuchtigkeitsränder an den Wänden hatte ich markiert und diese steigen nicht mehr an. Ich hoffe damit erst einmal die Ausbreitung gestoppt zu haben.
Der Schaden ist gemeldet und die Versicherung hat mir angeboten, einen Handwerker zu beauftragen oder auch den Schaden in Eigenregie zu beseitigen. Man würde mir die 12€ pro Stunde bezahlen und ich sollte sämtliche Materialkosten erstattet bekommen. Vielleicht haben sie Erfahrungen was unter Materialkosten alles zu verstehen ist und welche Stunden anzusetzen sind. Natürlich werde ich die Versicherung noch mehrfach kontaktieren, aber es wäre gut ein paar Tipps zu haben. Danke!
Bei den Stunden würde ich für die meisten Arbeiten mind. 15€ verlangen (und das werden die auch bezahlen) es sei denn fürs aufräumen und sauber machen wird in der Regel nur 12€ bezahlt. Und Materialkosten sind alle die notwendigen Waren um den Schaden zu beheben bzw. wieder ordnungsgemäß wieder herzustellen. Und bitte auch die Stromkosten für den Heizstrahler nicht vergessen. Diese werden ebenfalls erstattet
@@rudiwalter Danke für die schnelle Antwort!
Hallo und danke für das Video! Abo und Like direkt mal da gelassen. Zwei Fragen hätte ich: Wie verhält es sich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, beispielsweise 20 Wohnungen, die über eine Firma verwaltet werden. In der Regel liegt eine Gebäudeversicherung über die Gemeinschaft vor, richtig? Ein Teil der Kosten dafür findet man sicherlich dann im Hausgeld wieder, anteilig. Jedenfalls würde diese Gebäudeversicherung dann bei einem Wasserschaden (Trinkleitung) für die Schäden an den Wänden, Subtanz, Gebäude etc aufkommen richtig? Was ist, wenn das Wasser in die darunter liegende Wohnung kam und auch dort die Decke / Wände betroffen hat (jedoch keine Gegenstände etc). Bei Gegenständen, Möbel etc würde ja die Hausrat aufkommen müssen, aber wenn es "nur" die Decke, Wände etc sind, käme dann ebenfalls die Gebäudeversicherung auch für Schäden an andere Nachbar Wohnungen dieser Art auf? Und Frage 2: In welchen Fällen lehnt die Gebäudeversicherung ab mit dem Verweis auf Eigenverschulden? Klar, wenn man das Bad voll laufen lässt und einschläft etc, aber wenn man nachweislich gar nicht in der Wohnung war, wird es doch schwer, irgendein Eigenverschulden auszumachen, oder? Einen aufgedrehten Hahn merkt man ja direkt, in der Zeit, wo man noch in der Wohnung ist und nicht Stunden später erst. Danke!
Grüß dich Ralf. 1. Geb.-Vers läuft über die Gemeinschaft 👌🏻. Die zu zahlende Prämie kann/wird als Nebenkosten den Mietern in Rechnung gestellt. Wenn die Nachbarswohnung beschädigt wird (ich gehe davon aus, dass das Gebäude nicht zur Eigentümergem. gehört) dann zahlt es erstmal deren Gebäudeversicherung wird nach Abschluss aber prüfen ob die einen Verursacher dafür in Regress nehmen können. Ist dann die Eigentümergem. „Verursacher“ dann kommt die Haus-und Grundbesitzer Haftpflicht dafür auf (die sollte man und hat man auch in der Regel als Eigentümergem.) Ist beispielhaft ein Mieter dafür verantwortlich, dann wird er in Regress genommen und hier zahlt es dann seine private Haftpflicht.
Wenn man das Bad flutet dann zahlt auch die Gebäudeversicherung! Auch wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird zahlt die Vers. wenn dieser Passus im Vertrag mitversichert ist. Das sollte er auch!!! Schaue dazu meine anderen Videos zur Geb.-Vers an. Bei Vorsatz zahlt die nicht. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zählt nur für „Repräsentanten“ des Hauses. Also in der Regel die Eigentümer. Auch kann es zur Ablehnung kommen wenn die geltenden Brandschutzregeln verletzt werden
@@rudiwalter Hallo und danke für die Antwort! Kleine Korrektur: die Nachbarwohnung gehört ebenfalls der Gemeinschaft! Es ist ein ganzer Wohnblock quasi, bestehend aus 15 Wohnungen. Alle gehören der Eigentümergemeinschaft und entsprechend ist jede Wohnung versichert. Zur Schadensursache selbst ist zu sagen, dass der Eigentümer, in dessen Wohnung der Schaden eintrat, die Wohnung nachweislich erst kürzlich erworben hat samt Einbauküche. Aus der Spüle / Amatur etc ist dann das Wasser "bestimmungswidrig" ausgetreten und hat den Schaden verursacht, auch in der Nachbarwohnung, wo an der Decke feuchte Flecken zu sehen sind. Sehe ich es richtig, dass die Gebäudeversicherung für den Schaden an der Wand bei der "Verursacher" Wohnung aufkommen muss, samt Trocknung und co, und ebenfalls auch bei der Nachbarwohnung? Da keine Möbel und co beschädigt sind, bliebe die Hausrat außen vor. In Regress nehmen könnte die Versicherung den Eigentümer der "Verursacher Wohnung" nicht, da dieser die Wohnung erst kürzlich erworben hat, die EBK nicht selbst eingebaut oder einbauen lassen hat. Daher wäre es schwierig, ihm ein Verschulden anzuhaften. Sehen Sie das genau so? Immerhin ist der Eigentümer ja Laie und es gibt keine Pflicht, jede Sache auf Spekulation überprüfen zu müssen, wie zb. die Amatur. Bliebe nur noch die Frage, wer für den Feuerwehreinsatz aufkommen müsste und die nun beschädigte Haustür durch die Feierwehr bei der "Verursacher" Wohnung.Laut den Bestimmungen der Gebäudeversicherung sind bis zu 5000 EUR auch versichert "Weiteres Gebäudezubehör sowie weitere Grundstücksbestandteile auf dem versicherten Grundstück, hecken, Hundehütten etc.) weshalb ich davon ausgehe, dass die Haustür auch darunter fällt. Teilen Sie meine Auffassung? Vielen herzlichen Dank nochmal!
Ja ist richtig, für die Schäden am Objekt egal welche Wohnung kommt in diesem Fall die Gebäudevers. für auf. Der Schadenverlauf ist "normal" und stellt keine grobe Fahrlässigkeit dar! Regulierung ist kein Problem. Auch die Wohnungstür wird reibungslos übernommen!
Auch wenn der Beitrag hier schon etwas älter ist, so komme ich nicht umhin, hier nochmal eine Aussage in Frage zu stellen. Und zwar sehe ich die Aussage, die Versicherer erstatten bei Eigenleistung nur einen Teil der Leistungen aus Kostenvoranschlägen, sehr kritisch. Hier hat nämlich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 (AZ: IV ZR 148/10) deutlich gemacht, dass im Falle von erbrachten Eigenleistungen bei der Schadensbehebung diese in gleicher Höhe wie eine vergleichbare Leistung eines Handwerksbetriebes zu vergüten ist. Dem Versicherer dürfe hier kein Vorteil dadurch entstehen, dass Reparaturarbeiten in Eigenleistung erbracht wurden. Tatsächlich scheint es aber so zu sein, dass die Versicherer sich hier regelmäßig über geltendes Recht hinwegsetzen und versuchen, Geschädigte zu übervorteilen und abzuspeisen. Die vollen Ansprüche müssen dann häufig auf juristischen Wege erstritten werden, wovon viele Geschädigte offenbar aus verschiedenen Gründen absehen. Für die Versicherer ganz offenbar ein lohnenswertes Konzept.
Ich habe eine neue Wohnung gemietet und nach zwei Wochen hat meine Nachbarin der Vermieter angekündig, dass bei ihr vom Decke Wasser tropft die haben bei mir in der Wohnung unter der Badewanne das Wasserschaden festgestellt also sie habe die Badewanne rausgenommen die Fliesen entfernt usw. Wer ist daran Schuld in dieser Situation ?! Allerdings hat der Vermieter noch nichts gemacht, obwohl das Schaden gemeldet ist !!
So wie es aussieht ist niemand schuld👌🏻. Der Schaden wird über die Gebäudeversicherung beglichen und sollte es dennoch einen „Schuldigen“ geben, dann wird er in Regress genommen aber auch nicht schlimm, denn das zahlt wiederum die eigene private Haftpflicht 🥳🥳🥳
@@rudiwalter
Vielen dank für Ihre Antwort ich werde die bekannte von mir Ihre Seite weiter empfehlen 👍
Da freue ich mich sehr darüber - herzlichen Dank 🙏🏻🙏🏻🥳
Wie sieht es aus wenn duch die Grundplatte Wasser kommt im Keller
Da es sich nicht um Leitungswasser im Sinne der Bedingungen handelt, ist es nicht versichert 😕
Wie verhält es sich bei biologischem Befall nach Wasserschaden? Wenn Gutachter bestellt wurde und nun Proben ins Labor geschickt wurde. Dann eventuell in unterschiedlichen Räumen Bohrproben gemacht werden müssen. Wer trägt die Kosten für diese Bohrungen sowie den Wiederaufbau der Böden?
Der Wiederaufbau bzw. Instandsetzen nach gleicher Art und Güte für alle Folgeschäden am versicherten Gebäude bei versicherten Risiko. Kurz gesagt, auch diese Kosten muss der Versicherer übernehmen wenn der Befall auf den Wasserschaden zurück zu führen ist
Ich habe seit ca. 1 Jahr das Problem, dass immer wieder Wasser durch die Decke kommt. Mal mehr aber meisten relativ wenig. Mein Nachbar ist wohl nicht dran Schuld. Mein Vermieter sagt das kommt von meinem Nachbar. Aber ich glaube, dass das daran liegt, dass nebenan eine Baustelle ist. Seitdem die Baustelle da ist, tropft es. Aber nicht dauerhaft, sondern ca. 1 mal im Monat. Wir wohnen in einem Fachwerkhaus von 1861. Die Bauarbeiter haben die Regenrinne teilweise abgesägt und ich denke, dass es daran liegt. Ich bin sehr sehr sauer. Jeder will es nicht gewesen sein und ich hoffe auf einen Tipp. Es ist zum Glück bisher noch nichts kaputt gegangen, aber es sieht wirklich unschön aus und es ist nur eine Frage der Zeit, bis etwas kaputt geht.
Währe klasse, wenn sie mir helfen könnten.
liebe Grüße
Hallo Patrik,
wenn ich das richtig verstehe ist die Große Frage "Woher kommt das Wasser? Was ist die Ursache?"
Das muss schnellstmöglich geklärt werden und mich wundert es, dass der Vermieter hier nicht hinterher ist, denn schließlich ist es ja sein Objekt, was durch das Wasser beschädigt wird. Aber gut...
Sprich nochmal mit deinem Vermieter, der solle doch bitte mit seiner Gebäudevers. reden. Einige Versicherungen decken z.B. das Risiko "sonstige Nässeschäden" ab, damit würde die Reparatur über die Gebäudevers. zumindest bezahlt werden uns sie hätten dann auch ein großes Interesse die Ursache zu finden und würden dann Firmen beauftragen.
Wenn es mein Objekt wäre, würde ich einem Dachdecker etc. beauftragen die Ursache zu finden. Stellt sich dann heraus, dass das Wasser eindringt, weil eine Sturmbeschädigung am Haus oder Nachbarhaus vorliegt, dann zahlt es die Gebäudevers.
Stellt sich heraus, dass ein Handwerker den Schaden verursacht hat, dann zahlt es seine Haftpflicht.
Wie gesagt, das wichtige ist hier die Ursache zu finden
LG Rudi Walter
Ich wohne über der Wohnung, wo im Bad, inzwischen in beiden untereinander gelegenen Bädern dieses Nachbars die Decke voller Wasser gelaufen ist. Bei mir lief nicht einmal Wasser, als das bei ihm passierte. Es soll aber vom Wasser aus meinen Abwasserleitungen herrühren, nicht aber WC. Bei mir ist alles in Ordnung. Der Installateur konnte bei mir nichts finden. Kann es sein, dass ich erlauben muss, dass an meinem Inventar etwas zerstört werden darf, um die wahrscheinlich kaputten Rohre zu flicken. Wir sind alle Eigentümer unserer Wohnungen.
Danke für deine Geduld und entschuldige bitte die späte Antwort. Und ja, es kann sein, dass du es erlauben musst. Bevor sie aber wie wild alles aufklappen, würde ich empfehlen einen Leckageortung durchzuführen. Falls noch nicht geschehen, damit kann auf die Schadenstelle lokalisiert werden, ohne das halbe Haus kaputt zu schlagen
@@rudiwalter Es war tatsächlich der Dichtgummi hinter dem WC. Es wurde nichts in meinem Bad zerstört. Aber am Freitag werde ich erst merken, ob dieser Dichtgummi ersetzt werden kann, da es genau den gleichen nicht mehr gibt.
Das passiert in meiner Wäscherei
Mist 🥴. Ich hoffe du bist gut versichert 👍🏻🙏🏻
Danke, du hast mir sehr geholfen, ich mache gerade eine Ausbildung als Versicherungskauffrau
Vielen Dan Alexandra 🙏🏼🙏🏼. Und ich gratuliere dir zur Berufswahl 🤗. Wie ich finde einer der schönsten und abwechslungsreichen Berufe überhaupt 🥳🥳