Leider treffen die Ausführungen nicht für alle Bundesländer zu. In Hessen gibt es eine Gemeindevertretung und einen Gemeindevorstand., dessen Vorsitzender der Bürgermeister ist. Die Gemeindevertretung wählt einen Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet und die Tagesordnung festlegt.
Bisle verwirrend !!! Laut Paragraf 42 ABS I S.2 KSVG hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. Wäre cool ,wenn Gesetze angegeben werden wo die norm Gültigkeit hat
danke für die Aufklärung hat mir sehr geholfen.
Danke hat mit geholfen
Leider treffen die Ausführungen nicht für alle Bundesländer zu. In Hessen gibt es eine Gemeindevertretung und einen Gemeindevorstand., dessen Vorsitzender der Bürgermeister ist. Die Gemeindevertretung wählt einen Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet und die Tagesordnung festlegt.
Danke!!
Cool
Bisle verwirrend !!! Laut Paragraf 42 ABS I S.2 KSVG hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. Wäre cool ,wenn Gesetze angegeben werden wo die norm Gültigkeit hat
Junge was das?
.....
??