Kommunalpolitik kurz erklärt: Kommunale Selbstverwaltung

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 21 авг 2024
  • Politik vor meiner Haustüre: Wird doch von „oben“ gemacht, oder? Wir erklären euch die "Kommunale Selbstverwaltung"!
    In Bayern gibt es 81 Landkreise und etwa 25x so viele Gemeinden und Städte. Was, wenn der Bund oder der Freistaat hier jedes Bauvorhaben, jede Investition selbst verwalten müsste? Das würde vermutlich in einem Chaos münden.
    Besser ist es, wenn die Gemeinden vor Ort ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Man spricht hier von der "kommunalen Selbstverwaltung". Diese ist sowohl in der Bayerischen Verfassung als auch im Grundgesetz verankert.
    Erst, wenn die Gemeinden Aufgaben beispielsweise aus finanziellen Gründen nicht mehr erledigen können, wird eine größere Gemeinschaft (z.B. der Landkreis) tätig. Zur kommunalen Selbstverwaltung zählen:
    1.) Rechtsetzungshoheit: Kommunen dürfen Rechtsvorschriften auf Orts-, Kreis- und Bezirksebene erlassen, z.B. Satzungen über die Benutzung kommunaler Einrichtungen oder Verordnungen über das öffentliche Plakatieren
    2.) Verwaltungshoheit Darunter fällt die Organisationshoheit, d.h. eine Gemeinde kann ihre innere Verwaltung selbst organisieren (z.B. Gemeindeverwaltung, Landratsamt, Bezirksverwaltung). Im Zuge der Planungshoheit entscheidet die Gemeinde über die gemeindliche Bauleitplanung. Sie darf also festlegen, wo bspw. Wohnsiedlungen und Gewerbegebiete entstehen oder erweitert werden sollen.
    3.) Finanzhoheit: Die Finanzhoheit gibt den Kommunen das Recht, ihre Finanzen selbst zu regeln. Dafür stellen sie jährlich einen Haushaltsplan auf. Die Gemeinden generieren damit Einnahmen, in Form von: Steuern, wie z.B. Einkommensteuer und Gewerbesteuer Gebühren, bspw. für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen Oder Beiträge wie für die Beseitigung von Abfällen oder Abwässern.
    Die Landkreise verfügen über keine eigenen Steuereinnahmen, müssen aber solche Aufgaben erfüllen, die die Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedsgemeinden übersteigen. Deshalb zahlt jede Gemeinde jährlich entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Landkreis eine Kreis Umlage. Die Landkreise wiederum an den Bezirk eine Bezirksumlage.
    4.) Personalhoheit: Außerdem hat jede Kommune das Recht, eigenes Personal anzustellen und zu entlassen.
    Fazit: Durch die "kommunale Selbstverwaltung" entscheiden also Bürgermeister und Gemeinderat über die Entwicklung vor deiner Haustüre!

Комментарии • 2

  • @eugenmalatov5470
    @eugenmalatov5470 2 года назад +1

    Nettes Video. Und was ist dann das Gegenmodell zur kommunalen Selbstverwaltung?

    • @ELBORC
      @ELBORC 2 года назад +1

      Deine Mutter