Berliner Testament einfach erklärt 🚨Risiko doppelte Erbschaftsteuer, Vorteile & Nachteile, Pflichtte

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  • Опубликовано: 17 окт 2024

Комментарии • 23

  • @SteuerberaterMuecke
    @SteuerberaterMuecke  7 месяцев назад +1

    Ehepaare regeln meist mit dem Berliner Testament ihr Erbe und setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Erst nach dem Tode beider Ehegatten sollen die Kinder Erben werden. Nachteil bisher: Die Kinder zahlen mehr Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof hatte erneut über die Besteuerung zu entscheiden, bei einem Testament mit einer Jastrowschen Klausel.
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  • @berndbrocher2271
    @berndbrocher2271 7 месяцев назад +2

    Tolle systemischer Gesamtbetrachtung. Klar und prägnant erklärt. Danke !

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  7 месяцев назад +1

      Guten Tag. Vielen Dank für Ihren positiven Kommentar. Stefan Mücke

  • @OsningOsning
    @OsningOsning 7 месяцев назад +2

    👍👍👍 . . . alles wieder sehr verständlich & systematisch & korrekt dargestellt . . . 👍👍👍

  • @detlefadermann7653
    @detlefadermann7653 7 месяцев назад +1

    Gute systematische Betrachtung, auf den ersten Blick etwas verwirrend aber dann beim 2.Mal anschauen verständlich. Sehr gut 👍.

  • @battelcom
    @battelcom Месяц назад

    Super Video 👍noch mal eine Frage dazu und zwar wenn eine Mutter einem Kind ( Vater schon seid zwanzig verstorben) einem Kind ( von drei )ein Haus schenken möchte ,fallen da dann die Freibeträge von 400.000 weg? Weil es dann sozusagen ja noch zur Pflichtteilsstrafklausel gehört? Bei Erbfall Freibeträge von 400.000? Oder insgesamt keine Freibeträge mehr ? Lg

  • @gebhardweitzel4921
    @gebhardweitzel4921 7 месяцев назад

    Hallo Herr Muecke, vielen Dank für das interessante und gut erklärte Video 👍. Interessant wäre auch ein Beispiel gewesen mit dem "Supervermächtnis" (Familie mit 2 Kids) im Berliner Testament um ggf. Steuern zu sparen. Vielleicht wäre das auch mal ein Beitrag wert. .

  • @RM-zi9up
    @RM-zi9up 7 месяцев назад

    Hallo, vielen Dank für die interessanten Infos! Wie verhält es sich mit dem Steuerfreibetrag bei der gesetzlichen Erbfolge für die Kinder, wenn man auf das Berliner Testament verzichtet? Haben diese nach dem Tod des ersten Elternteils 400T und nach dem Tod des zweiten Elternteils nochmals 400T Euro Freibetrag oder nur einmal? Vielen Dank!

    • @GoJazz
      @GoJazz 7 месяцев назад

      Soviel ich weiß vom Anwalt ja 2x 400TSd.

  • @HubertJoschko
    @HubertJoschko 7 месяцев назад +1

    Sehr gute Erklärung dieses komplexen Zusammenhangs.
    Ergänzende Frage zum Beispiel: wenn die Ehegatten keine Gütertrennung vereinbart haben, gehört dem überlebenden Ehegatten die Hälfte des gemeinsam aufgebauten Vermögens und ist daher beim zu versteuernden Nachlass abzuziehen. Richtig?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  7 месяцев назад +1

      Guten Tag. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist bei Beendigung (durch Tod) der Zugewinn auszugleichen. Dies erfolgt in der erbrechtlichen Lösung (pauschaler, erbrechtlicher Zugewinnausgleich) durch Erhöhung der Erbquote auf 1/2. In der Erbschaftsteuer gilt der güterrechtliche Zugewinnausgleich nicht als (steuerpflichtiger) Erwerb. Stefan Mücke

    • @r.d.6856
      @r.d.6856 7 месяцев назад +1

      ⁠@@SteuerberaterMuecke Zwei Beispielszenarien:
      - wenn die Mutter ein eigenes Konto über 200.000 € hat und der Vater ein Konto mit 300.000, dann geht nach dem Berliner Testament nach Tod des Vaters ein Betrag von 300.000 Euro an die Frau.
      - Wenn die Mutter und der Vater ein gemeinsames Haus im Wert von 1.000.000 haben, geht nach dem Tod des Vaters seine Haushälfte an die Mutter über.
      In beiden Fällen: Wo und wie wird hier Zugewinn ausgeglichen?

  • @r.d.6856
    @r.d.6856 7 месяцев назад +5

    Ein sehr gutes Video, vielen Dank für die systematische Ausarbeitung. Nur das Eingangsbeispiel ist sehr verwirrend, könnten Sie das Szenario bitte hier erläutern, da alles weiter darauf aufbaut? Wenn der Vater stirbt und 1 Million Vermögen an die Frau vererbt, dann ist das a) entweder ein gemeinsames Vermögen, und er vererbt dann nur die Hälfte an seine Frau, weil die andere Hälfte seiner Frau ohnehin gehört. In diesem Szenario entstünde kein steuerlicher Nachteil für die Frau. Oder b) wenn wir aber davon ausgehen, dass er tatsächlich 1 Million an seine Frau vererbt, dann muss die Frau selbst auch über 1 Million Vermögen verfügen, also das Gesamtvermögen beträgt 2 Millionen €. Das stimmt aber mit der weiteren Story nicht überein, weil die Mutter ja in der weitergehenden Erklärung nur noch 875.000 € Vermögen hat, falls ein Kind den Pflichtteil abzieht. Es klingt also so, als hätte die Mama ein eigenes Konto von null und der Papa ein eigenes Konto von 1 Million. Ist das gemeint? Typischerweise haben Ehepaare ein gemeinsames Haus und Vermögen und dann gälte mein Fall a).

    • @OsningOsning
      @OsningOsning 7 месяцев назад +1

      In dem Beispiel geht es um 1 Million Euro Vermögen, die der Mann an seine Frau vererbt. Also sein eigenes, nicht strittiges, festgesetztes Vermögen. Woher das kommt, ist nebensächlich. ( ob Haus , Hausanteil, Sparkassenbuch , Sparkassenbuchanteil, Festgeld, Tagesgeld, Wertpapierdepot, Girokontoguthaben, Briefmarkensammlung, Bildersammlung, Auto, Gold . . . ) Es geht immer nur um diese Zahl von 1 Mio . Das eigene Vermögen der Ehefrau bleibt komplett außen vor. Das wären eigene Beispiele mit eigenen Folgewirkungen, die alles verkomplizieren. Es gibt keinen typischen Fall . . . Meine Oma hat immer regelmäßig mit warmer Hand gegeben. Als Ihre Hände kalt wurden war die ganze Familie da und sehr traurig . . .

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  7 месяцев назад +3

      Guten Tag. Wir haben das Beispiel nur vereinfacht dargestellt um das Grundkonzept möglichst einfach er erklären. Es ist richtig, dass die Problematik des Zugewinnausgleichs grundsätzlich unberücksichtigt wurde, so wie auch die Erbschaftsteuer, die die Ehefrau/Mutter nach dem Tode des Ehemanns/Vater zu zahlen hätte. Wir werden sich in der nächsten Zeit weitere Informationen zum Erbrecht und Steuerrecht zur Verfügung stellen und dabei auch konkreter auf den Zugewinnausgleich (güterrechtlich und erbrechlich) und die Nichtbesteuerung des güterrechtlichen Zugewinnausgleichs eingehen bzw. auch auf die Güterstandsschaukel. Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre ergänzenden Hinweise. Stefan Mücke

    • @r.d.6856
      @r.d.6856 7 месяцев назад +3

      @@OsningOsning Vielen Dank - genau diese einführenden Annahmen zu Beginn des Videos hätten mir sehr geholfen.

    • @OsningOsning
      @OsningOsning 7 месяцев назад +1

      @@SteuerberaterMuecke . . . das Thema Erben & Verben aus steuerlicher Sicht , zusammen mit Ihren kritischen Anmerkungen und sinnvollen & hilfreichen Beispielen, interessiert mich auch sehr Herr Stefan Mücke. . . . ich & meine Frau haben unser notarielles Testament & Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung bereits gemacht. War zuerst ein ganz komisches Gefühl sich so klar & eindeutig festlegen zu müssen ( bzw. bereits jetzt schon zu wollen )

  • @gunni785
    @gunni785 7 месяцев назад

    Wie ist es, wenn der Vater 2er Kinder wieder heiratet und die Stiefmutter 1 Kind mitbringt?
    Grüße

  • @gj9705
    @gj9705 7 месяцев назад

    Tja, wenn beide Kinder nach dem Tod des Vaters den Pflichtteil einfordern .... müsste die verbleibende Mutter dann wohl 250T versteuern ?
    Wäre eine Schenkung je 125T an die Kinder im Vorfeld nicht angebrachter? Bevor das FA das Geld bekommt sollen es die Kinder umsetzen oder verbraten