Mein jetziges Firmenfahrzeug habe ich damals vom Privat- ins Betriebsvermögen überführt. Zum Nettowert, keine Umsatzsteuer geltend gemacht. Wenn ich das Fahrzeug nun aus dem Betriebsvermögen verkaufe, muss ich dann trotzdem 19% USt berechnen? Kann ich alternativ das Fahrzeug vom Betriebs- ins Privatvermögen zurückführen und dort direkt ohne USt verkaufen?
Du hast bereits ein Video dazu gemacht. Wenn man ein Auto ohne Umsatzsteuer erwirbt, kann man es später aus dem Betriebsvermögen entnehmen und ohne Umsatzsteuer privat verkaufen. Ich habe mir ein Auto für 14,000€ im März 2024 privat angeschafft. Ich möchte es jetzt in das Betriebsvermögen aufnehmen und die laufende Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehört auch Ust z. B. Tankbelege oder Reperaturen. Nach dem das Fahrzeug abgeschrieben ist, möchte ich es wieder in Privatvermögen aufnehmen, sprich aus dem Betriebsvermögen entnehmen. In welcher Höhe muss ich auf die Entnahme, das Umsatzsteuer abführen. Muss man es überhaupt? Grüße und danke :=)
Muss ich dem Finanzamt, wenn ich von der 1% Regelung aufs Fahrtenbuch umsteige eine Mitteilung schicken oder reicht es wenn der Wechsel aus der nächsten Steuererklärung ersichtlich wird?
Top Melchior👍 mal ne frage angenommen möchte Online Kurse verkaufen hast ein Tipp wie ich die Tägkeitsbeschreibung in der Gewerbeanmeldung formulieren kann du bist genau der richtige deshalb schreibe ich dir😊
JOA! TOP VIDEO!! Frage: Wenn ich jetzt ein Wagen bestelle (0% Finanzierung bei TEsla z.B.) und ab September 100% betrieblich es nutze (Schriftliches Fahrtenbuch, ist das 3. Auto in der Familie): Was kann ich dann im Jahr 2024 noch von dem Kfz abschreiben? nur die 16,6% vom Netto (Linear?) oder die 20% degressiv? Ich bin Hausmeister/Putzfee/Elektriker und mache Beratungstätigkeiten, fahre zu Kunden... Wird es anteilig für Kalendermonate gerechnet? Oder macht es Sinn für 2023 bereits IAB einzubuchen und in 2024 dann die 40% zusätzlich mitzunehmen? Obwohl das Auto evtl. sogar finanziert wird? Danke Dir :)
Ob linear oder degressiv kannst du dir dann aussuchen. Auch für die degressive AfA gilt aber: zeitanteilig, also in 24 dann in deinem Fall 4 Monate. Ob der IAB für dich sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht sagen, das ist abhängig von deinen individuellen Gegebenheiteiten.
@@lutzvormann klasse, vielen Dank!! Ich frage mich, mache mir da echt sorgen, ob ich 100% betriebliche Nutzung durch handschriftliches Fahrtenbuch durchbekomme. Sowas von keine Ahnung wie ich sonst die 0,25% Nutzung in den ganzen Erklärungen angebe und will es auch nicht privat nutzen. Habe zwei Autos privat, wäre das 3. Auto dann.
@@CassidianPower Handschriftliches Fahrtenbuch macht Stress. Grundsätzlich brauchst du folgende Angaben: Datum Uhrzeit Beginn der Fahrt und Ende der Fahrt Kimometerstand Anfang der Fahrt Kilometerstand Ende der Fahrt = gefahrene Kilometer Ziel der Fahrt bei Umwegen oder mehreren Zielen Reiseroute Zweck Name des aufgesuchten Geschäftspartners (bei privaten Fahrten reicht die Angabe privat, bei Fahrten Wohnung-Arbeitstätte ein entsprechender Vermerk) Dazu möchte das Finanzamt noch den dokumentierten Kilometerstand am 1.1. Und 31.12. bzw. im Nutzungszeitraum, wenn der weniger wie ein Jahr beträgt. Die Aufzeichnung muss lückenlos sein, grundsätzlich zeitnah erfolgen und beim handschriftlichen Fahrtenbuch in gebundener Form vorliegen (also keine Einzelblätter oder Zettel). Jegliche Änderung der Aufzeichnungen muss dokumentiert und nachvollziehbar sein (also keine Eintragung mit Tipp-Ex überschreiben) Vielleicht solltest du dir überlegen, ein elektronisches Fahrtenbuch anzuschaffen. (Auf die Anerkennung durch das FA achten). Die 0,25% sind recht einfach: Listenpreis 30.000 davon 0,25 = 7 500 Private Nutzung 1% pro Monat = 75 im Jahr 75 x 12 = 900 beim Einzelunternehmen: davon 80% umsatzsteuerpflichtig = 720 buchen auf private Nutzung KfZ 19% (Datev SKR 03 8921, SKR 04 4645) mit dem Nettobetrag 605,04 und die USt auf 1776 (SKR 03) bzw. 3806 (SKR 04). Viele Buchhaltungsprogramme rechnen die USt da automatisch raus. Die restlichen 20% kommen auf private Nutzung KfZ umsatzsteuerfrei (8924 SKR 03, 4639 SKR 04).
@@lutzvormann klasse!! Vielen Dank für die rasche und professionelle Rückmeldung :-). Ich hab nebenberuflich gegründet und versuche die richtige Entscheidung zu treffen. Bei 50k Umsatz in der nebenberuflichen Selbständigkeit… Habe echt Bedenken, dass die Beamten im Finanzamt mir das ganze anerkennen. Diese 10,50,90% oder 100% Nutzung, wie prüft das Finanzamt das überhaupt… darum wollte ich das Fahrtenbuch…
Angenommen, das Auto hat nach 6 Jahren noch einen Listen-Restwert oder Marktwert auf einem Gebrauchtwagenportal von 10.000,- .... kann ich das Auto für 1.000,- brutto an meinen Sohn (oder eine andere Privatperson) verkaufen und nur diesen Wert als Einnahme in der EÜR verbuchen?
Sagen wir mal: Das könnte mecker geben. Preise auf einem Gebrauchtwagenportal geben einen Anhaltspunkt über den Wert, nicht jedoch über den Wert genau deines Fahrzeugs. Wenn du den (massiv) unter Wert an deinen Sohn verkaufst, könnte das Finanzamt das als eine gemischte Schenkung sehen, und deinen Gewinn entsprechend erhöhen. Zumindest bei einer Betriebsprüfung, oder wenn es dem Finanzamt bei Bearbeitung deiner Steuererklärung auffällt. Bei solchen "Geschäften" ist es sinnvoller, mal beim Händler nach einem Preis für den Ankauf zu fragen, und den Wert dann zugrunde zu legen. Grundsätzlich gilt das auch für einen Verkauf an einen fremden Dritten. Aber vielleicht mal grundsätzlich: Tipps zur Steuerhinterziehung gibts hier nicht.
Danke für den video. Ich habe eine andere Frage? Ich habe letzte Jahr 40.000 Umsatz gemacht -14.000 Betriebsausgaben Und Gewinn 26.000 Wie viel muss ich Einkommensteuer bezahlen ? Freue mich auf einen Antwort Danke
@@kherhathaweri894 Keine Ahnung. Dafür gibts Rechner im Internet. Und darauf gibts auch keine pauschale Antwort: Single? Verheiratet? andere Einkünfte? Sonderausgaben wie Krankenversicherung/Rentenversicherung/Rürup/Kirchensteuer? Gewerbesteuer? usw......
Wie Lutz sagt, das hängt von vielen Faktoren ab. Hier kannst du dir das einmal ganz offiziell berechnen lassen, dass Ergebnis ist aber auch eher eine Schätzung, weil nicht alle Punkte berücksichtigt werden: www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml Und hier ist das Ganze einmal in schön bunt: kontist.com/taxator/
Verstehe ich es richtig so: mein Transporter 2023 abgeschrieben. Gekauft 2017 von privat für 6400.00 jetzt z.b für 5000.00 verkaufe. Muss ich 5000.00 als Gewinn betrachten? Umst kommt auf mich zu und noch 30%
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für deine Hilfe. 19% als Vorsteuer und Rest zählt bei Steuererklärung als Steuerpflichtigeeinnahmen? Oder muss man es sofort beim Finanzamt anmelden?
schaden, ich habe Euch mit meiner Firma angeschrieben, eine Beratung war leider nicht möglich... Euer Angebot für nicht Kunden welche jeodch gern welche werden möchten ist einfach zu unantrativ!
Wie immer geniales Video, vielen Dank, aber etwas viel Werbung…
Danke für das Feedback!
Mein jetziges Firmenfahrzeug habe ich damals vom Privat- ins Betriebsvermögen überführt. Zum Nettowert, keine Umsatzsteuer geltend gemacht. Wenn ich das Fahrzeug nun aus dem Betriebsvermögen verkaufe, muss ich dann trotzdem 19% USt berechnen? Kann ich alternativ das Fahrzeug vom Betriebs- ins Privatvermögen zurückführen und dort direkt ohne USt verkaufen?
Du hast bereits ein Video dazu gemacht. Wenn man ein Auto ohne Umsatzsteuer erwirbt, kann man es später aus dem Betriebsvermögen entnehmen und ohne Umsatzsteuer privat verkaufen.
Ich habe mir ein Auto für 14,000€ im März 2024 privat angeschafft. Ich möchte es jetzt in das Betriebsvermögen aufnehmen und die laufende Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehört auch Ust z. B. Tankbelege oder Reperaturen. Nach dem das Fahrzeug abgeschrieben ist, möchte ich es wieder in Privatvermögen aufnehmen, sprich aus dem Betriebsvermögen entnehmen.
In welcher Höhe muss ich auf die Entnahme, das Umsatzsteuer abführen. Muss man es überhaupt?
Grüße und danke :=)
Muss ich dem Finanzamt, wenn ich von der 1% Regelung aufs Fahrtenbuch umsteige eine Mitteilung schicken oder reicht es wenn der Wechsel aus der nächsten Steuererklärung ersichtlich wird?
Es reicht, wenn das aus der nächsten Steuererklärung ersichtlich ist 👍
Top Melchior👍 mal ne frage angenommen möchte Online Kurse verkaufen hast ein Tipp wie ich die Tägkeitsbeschreibung in der Gewerbeanmeldung formulieren kann du bist genau der richtige deshalb schreibe ich dir😊
Schau dir dieses Video mal. Das sollte interessant für dich sein: ruclips.net/video/KOPYdOXl1nM/видео.htmlsi=bPrbJKbxjsI9udaf
JOA! TOP VIDEO!!
Frage: Wenn ich jetzt ein Wagen bestelle (0% Finanzierung bei TEsla z.B.) und ab September 100% betrieblich es nutze (Schriftliches Fahrtenbuch, ist das 3. Auto in der Familie): Was kann ich dann im Jahr 2024 noch von dem Kfz abschreiben? nur die 16,6% vom Netto (Linear?) oder die 20% degressiv? Ich bin Hausmeister/Putzfee/Elektriker und mache Beratungstätigkeiten, fahre zu Kunden...
Wird es anteilig für Kalendermonate gerechnet?
Oder macht es Sinn für 2023 bereits IAB einzubuchen und in 2024 dann die 40% zusätzlich mitzunehmen? Obwohl das Auto evtl. sogar finanziert wird?
Danke Dir :)
Ob linear oder degressiv kannst du dir dann aussuchen. Auch für die degressive AfA gilt aber: zeitanteilig, also in 24 dann in deinem Fall 4 Monate. Ob der IAB für dich sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht sagen, das ist abhängig von deinen individuellen Gegebenheiteiten.
@@lutzvormann klasse, vielen Dank!! Ich frage mich, mache mir da echt sorgen, ob ich 100% betriebliche Nutzung durch handschriftliches Fahrtenbuch durchbekomme. Sowas von keine Ahnung wie ich sonst die 0,25% Nutzung in den ganzen Erklärungen angebe und will es auch nicht privat nutzen. Habe zwei Autos privat, wäre das 3. Auto dann.
@@CassidianPower
Handschriftliches Fahrtenbuch macht Stress. Grundsätzlich brauchst du folgende Angaben:
Datum
Uhrzeit Beginn der Fahrt und Ende der Fahrt
Kimometerstand Anfang der Fahrt
Kilometerstand Ende der Fahrt
= gefahrene Kilometer
Ziel der Fahrt
bei Umwegen oder mehreren Zielen Reiseroute
Zweck
Name des aufgesuchten Geschäftspartners
(bei privaten Fahrten reicht die Angabe privat, bei Fahrten Wohnung-Arbeitstätte ein entsprechender Vermerk)
Dazu möchte das Finanzamt noch den dokumentierten Kilometerstand am 1.1. Und 31.12. bzw. im Nutzungszeitraum, wenn der weniger wie ein Jahr beträgt.
Die Aufzeichnung muss lückenlos sein, grundsätzlich zeitnah erfolgen und beim handschriftlichen Fahrtenbuch in gebundener Form vorliegen (also keine Einzelblätter oder Zettel).
Jegliche Änderung der Aufzeichnungen muss dokumentiert und nachvollziehbar sein (also keine Eintragung mit Tipp-Ex überschreiben)
Vielleicht solltest du dir überlegen, ein elektronisches Fahrtenbuch anzuschaffen.
(Auf die Anerkennung durch das FA achten).
Die 0,25% sind recht einfach:
Listenpreis 30.000
davon 0,25 = 7 500
Private Nutzung 1% pro Monat = 75
im Jahr 75 x 12 = 900
beim Einzelunternehmen:
davon 80% umsatzsteuerpflichtig = 720
buchen auf private Nutzung KfZ 19% (Datev SKR 03 8921, SKR 04 4645) mit dem Nettobetrag 605,04 und die USt auf 1776 (SKR 03) bzw. 3806 (SKR 04). Viele Buchhaltungsprogramme rechnen die USt da automatisch raus.
Die restlichen 20% kommen auf private Nutzung KfZ umsatzsteuerfrei (8924 SKR 03, 4639 SKR 04).
@@lutzvormann klasse!! Vielen Dank für die rasche und professionelle Rückmeldung :-). Ich hab nebenberuflich gegründet und versuche die richtige Entscheidung zu treffen. Bei 50k Umsatz in der nebenberuflichen Selbständigkeit… Habe echt Bedenken, dass die Beamten im Finanzamt mir das ganze anerkennen. Diese 10,50,90% oder 100% Nutzung, wie prüft das Finanzamt das überhaupt… darum wollte ich das Fahrtenbuch…
Angenommen, das Auto hat nach 6 Jahren noch einen Listen-Restwert oder Marktwert auf einem Gebrauchtwagenportal von 10.000,- .... kann ich das Auto für 1.000,- brutto an meinen Sohn (oder eine andere Privatperson) verkaufen und nur diesen Wert als Einnahme in der EÜR verbuchen?
Sagen wir mal: Das könnte mecker geben. Preise auf einem Gebrauchtwagenportal geben einen Anhaltspunkt über den Wert, nicht jedoch über den Wert genau deines Fahrzeugs. Wenn du den (massiv) unter Wert an deinen Sohn verkaufst, könnte das Finanzamt das als eine gemischte Schenkung sehen, und deinen Gewinn entsprechend erhöhen. Zumindest bei einer Betriebsprüfung, oder wenn es dem Finanzamt bei Bearbeitung deiner Steuererklärung auffällt. Bei solchen "Geschäften" ist es sinnvoller, mal beim Händler nach einem Preis für den Ankauf zu fragen, und den Wert dann zugrunde zu legen.
Grundsätzlich gilt das auch für einen Verkauf an einen fremden Dritten. Aber vielleicht mal grundsätzlich: Tipps zur Steuerhinterziehung gibts hier nicht.
Danke für den video.
Ich habe eine andere Frage?
Ich habe letzte Jahr 40.000 Umsatz gemacht -14.000 Betriebsausgaben
Und Gewinn 26.000
Wie viel muss ich Einkommensteuer bezahlen ?
Freue mich auf einen Antwort
Danke
@@kherhathaweri894 Keine Ahnung.
Dafür gibts Rechner im Internet. Und darauf gibts auch keine pauschale Antwort:
Single?
Verheiratet?
andere Einkünfte?
Sonderausgaben wie Krankenversicherung/Rentenversicherung/Rürup/Kirchensteuer?
Gewerbesteuer?
usw......
Wie Lutz sagt, das hängt von vielen Faktoren ab.
Hier kannst du dir das einmal ganz offiziell berechnen lassen, dass Ergebnis ist aber auch eher eine Schätzung, weil nicht alle Punkte berücksichtigt werden: www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Und hier ist das Ganze einmal in schön bunt: kontist.com/taxator/
Verstehe ich es richtig so: mein Transporter 2023 abgeschrieben. Gekauft 2017 von privat für 6400.00 jetzt z.b für 5000.00 verkaufe. Muss ich 5000.00 als Gewinn betrachten? Umst kommt auf mich zu und noch 30%
Ja 👍 Wenn dein Steuersatz bei 30% liegt
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für deine Hilfe. 19% als Vorsteuer und Rest zählt bei Steuererklärung als Steuerpflichtigeeinnahmen? Oder muss man es sofort beim Finanzamt anmelden?
Der Nettobetrag sind einfach Betriebseinnahmen, die den Gewinn erhöhen. Sofort muss man da also nichts melden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige vielen Dank
schaden, ich habe Euch mit meiner Firma angeschrieben, eine Beratung war leider nicht möglich... Euer Angebot für nicht Kunden welche jeodch gern welche werden möchten ist einfach zu unantrativ!
Welche Beratung meinst du?
@@STEUERFIT.Selbststaendige zu Lexware Handwerk und Vicar!
Wir beraten doch gar nicht 🤔