Hallo @mr.kraebs, ja, erst ab mindestens fünf im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten oder den schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Mitarbeitern wird eine SBV gewählt. Der Arbeitgeber hat übrigens die Pflicht, ein Verzeichnis darüber zu führen und als Betriebsrat habt Ihr das Recht, Informationen dazu einzufordern - solange der Datenschutz gewährleistet ist. Herzliche Grüße
Wir haben keine SBV. Es ist niemand mit Schwerbehinderung bekannt.
Hallo @mr.kraebs, ja, erst ab mindestens fünf im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten oder den schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Mitarbeitern wird eine SBV gewählt. Der Arbeitgeber hat übrigens die Pflicht, ein Verzeichnis darüber zu führen und als Betriebsrat habt Ihr das Recht, Informationen dazu einzufordern - solange der Datenschutz gewährleistet ist. Herzliche Grüße