Ich arbeite jetzt seit ca. einem Jahr neben der Schule als Minijobler mit 538€ Grenze. Nun möchte ich nach meinem Abi 3 Monate durch arbeiten, dies geht nicht bei meinem aktuellen Arbeitgeber, das hab ich verstanden. Aber kann ich trotzdem bei einem anderen Arbeitgeber die 3 Monate absolvieren, auch wenn ich gerade zwischen Schule und Studium stehe??
Hallo, Sie können zusätzlich zu Ihrem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die beiden Beschäftigungen nicht bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben. Die Höhe des Lohns ist bei der kurzfristigen Beschäftigung unerheblich. Liegt der durchschnittliche monatliche Verdienst oberhalb von 538 Euro, muss Ihr Arbeitgeber jedoch prüfen, ob Berufsmäßigkeit vorliegt. Wenn für ehemalige Schülerinnen und Schüler zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium oder eine Fachschulausbildung folgt, besteht während einer kurzfristigen Beschäftigung keine Berufsmäßigkeit. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentrale Ich hab von jemandem gehört, dass wenn ich ein Minijob mit verdienstgrenze hab, ich bei meinem kurzfristigen Minijob, der gleichzeitig ausgeführt wird maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten kann, stimmt das? bzw. wie ist die Arbeitszeit geregelt in dem Fall.
Hallo, die wöchentliche Arbeitszeit ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht begrenzt. Sie müssen nur die Zeitgrenzen für einen kurzfristigen Minijob einhalten (längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage). Der kurzfristige Minijob hat keine Auswirkungen auf Ihren Minijob mit Verdienstgrenze. Eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit gibt es bei der Beschäftigung als Werkstudent. Hier darf während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo Danke fur alles. Können Sie bitte ein Video für Hauptberuf und Minijob als Kleingewerbe verdienst grenze drehen. Wie wird die ganze materialien gesteuert werden und fahrt Kosten. Z.ß ich habe einen Hauptberuf und möchte bei Kleingewerbe als minijob anmelde . Ich sage so als minijob möchte ich fußpflege mit Hausbesuche machen. Ich würde sehr freuen auf eure Antwort ❤
Hallo, wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, arbeiten Sie dort im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit. Eine selbstständige Tätigkeit kann kein Minijob sein. Ein Minijob kann nur vorliegen, wenn Sie abhängig beschäftigt sind. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, Ich hätte eine Frage und zwar bin ich als Student als kurzfristig Beschäftigter angestellt . Ich habe in diesem Jahr aber erst 4 von 70 möglichen Tagen gearbeitet, doch diesen Monat wollte ich etwas mehr arbeiten und würde damit über 538 Euro verdienen ,das wäre doch dann ok oder?😅 (Ich habe sonst keine weiteren Einkünfte) Ich würde mich über eine Antwort freuen
@@LewisHoltby829 Hallo, grundsätzlich ist es kein Problem, in einem kurzfristigen Minijob mehr als 538 Euro zu verdienen. Denn bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist nicht die Höhe des Verdienstes sondern die Dauer entscheidend. Alle kurzfristigen Minijobs zusammen dürfen in einem Kalender die Zeitgrenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen nicht überschreiten. Liegt der Verdienst über 538 Euro, prüft der Arbeitgeber zusätzlich Berufsmäßigkeit. Was für Studenten mit einer kurzfristigen Beschäftigung gilt, erfahren Sie in unseren Magazin-Artikeln "Tipps für Studierende: Minijob zwischen Bachelor und Master" und "Kurzfristige Minijobs - berufsmäßig oder nicht?". Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich fange ab September 2024 meine zweite Ausbildung an. Ich arbeite schon seit 2 Jahren in einem Supermarkt auf Minijob-basis. Mein alter Ausbildungsbetrieb hat mir einen zusätzlichen Minijob angeboten, den ich auch als kurzfristigen Minijob ausüben könnte. Mir stellt sich hier jetzt nur die Frage ob dies für mich sinnvoll ist.... Sollte ich mich entscheiden den Minijob nur kurzfristig zu machen müsste ich darauf dann Sozialabgaben leisten? Ich verstehe das Thema nicht so ganz🙈
Hallo, Ihre betriebliche Berufsausbildung gilt als versicherungspflichtiger Hauptjob. Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrem Hauptjob und Ihrem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausüben. Die Beschäftigungen dürfen nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden. In diesem Fall würde nämlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Als kurzfristig beschäftigte Minijobberin müssen Sie keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Der Verdienst aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist jedoch steuerpflichtig. Was für die Steuer gilt, können Sie auf unserer Website nachlesen: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html#doc2a008d70-e046-422e-9866-9f09807a5c11bodyText6 Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
ist es möglich, dass ich srtudentin bin und als minijobberin arbeite dann kündige und für 3 monate einen kurzfristigen minijob annehme und danach wieder regulär minijobbe?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie als Studentin bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben, können Sie auch zusätzlich einen kurzfristigen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen. Der kurzfristige Minijob hat keine Auswirkungen auf den Minijob mit Verdienstgrenze. Mehr Infos zu Minijobs neben dem Studium, finden Sie auch in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-studierende/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, Ich arbeitete momentan als Minijobber bei Mc Donalds und möchte jetzt nach meinem Schulabschluss im September ein Work and Travel starten. Kann ich neben dem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung durchführen?
Hallo, du kannst neben deinem Minijob mit Verdienstgrenze zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die Verdienste werden nicht zusammengerechnet. Wichtig ist, dass du die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübst. Wenn du bei der kurzfristigen Beschäftigung mehr als 520 Euro monatlich verdienst, muss dein Arbeitgeber zusätzlich prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Wer berufsmäßig arbeitet, kann nämlich nicht im Rahmen eines kurzfristigen Minijobs beschäftigt werden. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, eine kurzfristige Beschäftigung kann auf zwei Arten versteuert werden: mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach der individuellen Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers. Bei Fragen zur individuellen Lohnsteuerklasse wende dich bitte an das zuständige Finanzamt. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin derzeit durch eine Operation im Krankengeld und habe nebenbei einen 538euro minijob. Darf ich zusätzlich noch einen kurzfristigen Nebenjob annehmen? Und was für Abgaben hätte ich da?
Hallo, Sie können zusätzlich zu Ihrem Hauptjob und Ihrem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren. Als Arbeitnehmer zahlen Sie selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung für die kurzfristige Beschäftigung. Für die Steuer gilt: Kurzfristige Beschäftigungen können auf zwei Arten versteuert werden. Entweder mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse. Ausführliche Infos dazu finden Sie auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html Bitte denken Sie daran: Ein Nebenjob muss von Ihrem Hauptarbeitgeber nicht zwingend genehmigt werden. Jedoch müssen Sie Ihren Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren, wenn dieser die Interessen Ihres Arbeitgebers berührt. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können Abweichendes regeln und die Anzeige bzw. Genehmigung jedes Nebenjobs vorsehen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Minijob-Zentrale nichts zu Ihrem Krankengeldanspruch sagen können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihre Krankenkasse.
Moin ich habe letztes Jahr Abi gemacht und war studierendsuchend und studiere ab dem 1.8 dieses Jahr und möchte aktuell eine kurzfristige Beschäftigung machen wo ich eine Woche bei der Messe arbeite und wollte fragen, ob ich dann noch Kindergeld bekomme?
Hallo, der Anspruch auf Kindergeld bleibt bei einer kurzfristigen Beschäftigung in der Regel erhalten. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale.
Tolles Video 👌🏽hätte jetzt aber eine Frage hab dieses Jahr mein Abi bekommen und will nächstes Jahr studieren und arbeite momentan als wasseraufsicht saisonal, also von Juni bis Ende august also 3 Monate. Zählt das also kurfristiger Mini Job und wenn ja kann ich den Rest des Jahres weiter als klassischer minijobler arbeiten also mit verdienst Grenze von 520€ ? Und gibt es beim kurzfristigen Mini Job irgendwelche Abzüge von denen ich wissen sollte ?
Hallo, wenn ein Job von vornherein auf einen Zeitraum von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr befristet ist, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor. Die Höhe des monatlichen Verdienstes spielt bei einer kurzfristigen Beschäftigung grundsätzlich keine Rolle. Nur wenn Sie mehr als 538 Euro monatlich verdienen, muss Ihr Arbeitgeber Berufsmäßigkeit prüfen. Was für Schulabgänger mit einem kurzfristigen Minijob gilt, haben wir in unserem Magazin zusammengefasst: magazin.minijob-zentrale.de/kurzfristiger-minijob-schulabgaenger/ Als kurzfristig beschäftigter Minijobber müssen Sie keine Abgaben zur Sozialversicherung zahlen. Der Verdienst aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist jedoch steuerpflichtig. Was für die Steuer gilt, können Sie auf unserer Website nachlesen: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html#doc2a008d70-e046-422e-9866-9f09807a5c11bodyText6 Einen Minijob mit Verdienstgrenze können Sie unabhängig von Ihrer kurzfristigen Beschäftigung zusätzlich ausüben. Die Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Die Beschäftigungen dürfen jedoch nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden. Und noch ein Hinweis: Seit Januar 2024 liegt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob bei 538 Euro. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich befinde mich gerade in der Überbrückungszeit zwischen dem Abitur und meinem Studium. Zurzeit bin ich kurzfristig bei einem Obststand beschäftigt (Minijob) und habe mich im Einzelhandel beworben, wo ich auch angenommen wurde. Darf ich beide Tätigkeiten ausüben, ohne dass meinen Eltern das Kindergeld entzogen wird? Und werden beide Tätigkeiten zusammengerechnet, sodass ich dann doch noch Steuern zahlen muss?
Hallo, Sie können neben einer kurzfristigen Beschäftigung zusätzlich einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Die beiden Tätigkeiten werden nicht zusammengerechnet. Als kurzfristig Beschäftigter zahlen Sie selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung. Für den Minijob mit Verdienstgrenze zahlen Sie lediglich einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent des Verdienstes. Sie haben auch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien und so gar keinen Beitrag zur Sozialversicherung zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Verdienst aus einem Minijob steuerpflichtig ist. Das gilt sowohl für kurzfristige Minijobs, als auch für Minijobs mit Verdienzgrenze. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/ Für Fragen zum Kindergeldanspruch wenden Sie sich bitte an die zuständige Familienkasse. Grundsätzlich gilt, solange der monatliche Verdienst 538 Euro nicht übersteigt, haben Eltern Anspruch auf das volle Kindergeld. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo und Danke für das Video. Ich habe vor ein paar Wochen mein Abi geschafft. Nun will ich mich für ein Studium einschreiben. Wie verhält sich das in diesem Fall? Gilt Der Job als berufsmäßig? Muss ich Steuern zahlen?
Hallo, herzlichen Glückwunsch zum Abitur! Ob Berufsmäßigkeit vorliegt, muss Ihr Arbeitgeber prüfen, wenn der durchschnittliche monatliche Verdienst in der Beschäftigung oberhalb von 538 Euro liegt. Entscheidend für ehemalige Schülerinnen und Schüler ist in diesem Zusammenhang, welche Pläne sie nach der Schule haben. Wenn zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium oder eine Fachschulausbildung folgt, besteht während einer kurzfristigen Beschäftigung keine Berufsmäßigkeit. Eine kurzfristige Beschäftigung ist steuerpflichtig und kann auf zwei Arten versteuert werden: mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent (nur unter bestimmten Voraussetzungen) oder nach der individuellen Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers. Die Art der Besteuerung wählt der Arbeitgeber. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, Ich habe derzeit zwei Studenten Assistenten Jobs (zusammen 80 Stunde/Monat) an der Universität (je 520 €). Kann ich immer noch 70 Tage (während meinen Vorlesungsfreie Zeit) als kurzfristige Beschäftigung arbeiten, wenn man bedenkt, dass 120-Tage-Regel sind?
Hallo, grundsätzlich ist es möglich, als Student während der Semesterferien eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Berufsmäßigkeit liegt aufgrund Ihres Status als Student nicht vor. Inwieweit dies jedoch Auswirkungen auf Ihren Werkstudentenstatus hat, können wir anhand Ihrer Angaben nicht beurteilen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige Krankenkasse. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe Folgendes geplant… Seit Juli 2023 arbeite ich als „normaler Minijobber“ und würde demnächst kündigen. Außerdem möchte ich gerne im November/Dezember eine 90 Tage Beschäftigung (70 Arbeitstage) absolvieren. Geht das, da die erste Beschäftigung ein normaler Minijob war und eben keine kurzfristige Beschäftigung? Grüße
Hallo, wenn Sie nach einem Minijob mit Verdienstgrenze bei demselben Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung ausüben wollen, müssen zwischen den beiden Beschäftigungen mindestens zwei Monate Pause liegen. Ausnahme: Der Inhalt Ihres Arbeitsvertrages für die kurzfristige Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von dem Arbeitsvertrag Ihres vorherigen Minijobs mit Verdienstgrenze (Arbeitszeit, Aufgabenstellung, etc.). Dann können die beiden Beschäftigungen getrennt voneinander betrachtet werden. Wollen Sie die kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausüben, ist dies ohne Probleme möglich. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich beziehe zur Zeit Bürgergeld. Fange nächsten Monat eine 3 monatige Arbeit an.Ist das noch eine kurzfristige Beschäftigung? (bekomme dafür ein Gehalt/Monat) Kein 520 € Mini-Job!
Hallo, als arbeitsuchend gemeldete Person ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich, wenn Sie in dieser mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Eine kurzfristige Beschäftigung darf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres andauern. Wenn Sie in der kurzfristigen Beschäftigung mehr als 520 Euro verdienen, muss Ihr Arbeitgeber zusätzlich prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Als beschäftigungslos und arbeitsuchend gemeldete Person, gelten Sie automatisch als berufsmäßig beschäftigt. Ein kurzfristiger Minijob ist daher nicht möglich. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe eine Frage, folgendes Szenario: Student xyz kommt aus Argentinien und ist dort ordentlich immatrikulierter Student. Nach dem Gang zur Botschaft, bekommt er ein Arbeitsvisum für Deutschland. Darf er mit diesen Voraussetzungen eine kurzfristige Beschäftigung in Deutschland eingehen, selbst wenn er aus einem Drittland kommt? Vielen Dank für die Antwort!
Hallo, sofern es dem Studenten erlaubt ist, in Deutschland zu arbeiten, darf er auch eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Liegt der Verdienst über 520 Euro, ist zu prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird - also ob die Beschäftigung seinen Lebensunterhalt sichert. Berufsmäßigkeit liegt dann nicht vor, wenn der Student in Argentinien ordentlich immatrikuliert ist und kein Urlaubssemester eingelegt hat. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Ist es möglich, einen Hauptjob, einen Minijob und 2 kurzfristige Beschäftigungen bei jeweils anderen Arbeitgebern auszuüben? Vielen Dank für die Rückmeldung 🙏🏻
Hallo, ja das ist möglich. Sie können ohne Bedenken zusätzlich zu Ihrem Hauptjob einen Minijob mit Verdienstgrenze und eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Grundsätzlich ist es auch möglich, mehrere kurzfristige Beschäftigungen zu haben. Dabei gilt aber, dass alle Zeiten der kurzfristigen Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Sie dürfen mit allen kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht über die drei Monate oder 70 Arbeitstage kommen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo - Ich möchte nächtes Jahr einen Minijobbler für ca.5 Monate einstellen. Allerdings soll er nur ab und an bei mir arbeiten- Maximal 2 Tage im Monat. Wie ist da nun die Rechtslage? Ist es ein kurzfristiger Minijob, da er die 70 Tage nicht überschreitet, oder zählen die 5 Monate? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Hallo, die Zeitgrenze von drei Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alternativen bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Wird eine der beiden Zeitgrenzen eingehalten, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor. Als Arbeitgeber können Sie wählen, welche Zeitgrenze für Ihren Arbeitnehmer günstiger ist. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt also auch vor, wenn die Beschäftigung zwar länger als drei Monate andauert, aber auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, wie kann ich Privat Beratungsangebot zb für Fremdspache Nachhilfe am besten anbieten, wenn ich kein andere Einnahme habe...Und ist es besser , wenn man nicht Nerufstätig ist, z.b als Springkraft angemeldet zu sein?
Hallo, als Minijob-Zentrale können wir Ihnen keine Stellen vermitteln. Die Agentur für Arbeit ist Ihr Ansprechpartner für alle Arbeits- und Stellenvermittlungen und bietet eine Jobbörse an: www.arbeitsagentur.de/jobsuche/ Bei einer Lehrtätigkeit wie z. B. Nachhilfe handelt es sich in der Regel um eine selbständige Tätigkeit. Eine selbstständige Tätigkeit kann kein Minijob sein und ist somit nicht bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hei, Falle ich mit 1Hauptberuflichen Tätigkeit & kurzfristig beschäftigten Jobs bei letzteren automatisch in Steuerklasse 6 oder hängt es davon ab wie viel ich im Monat mit den Kurzfristigen Jobs verdiene. Der Arbeitgeber gibt derzeit 25% pauschal ab.
Hallo Anthony Schulz, als Minijob-Zentrale können wir leider keine Auskunft zu der individuellen Steuerklasse eines Beschäftigten geben. Bei Fragen zu Ihrer Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hey , ich habe ein Vertrag für kurzfristige Beschäftigung neben der Schule bekommen und fang an zweimal pro Woche zuarbeiten , dabei verdiene ich 800€ nächste 7 Monate. Die erste frage: muss ich irgendwelche steuern zahlen ? Die zweite frage: kann ich nach zwei Monate Pause neues Vertrag anfragen ? Die dritte Frage: auch das Wochenende zählen zu diesen 70tagen ?
Hallo Anatolii, grundsätzlich müssen vom Verdienst aus einer kurzfristigen Beschäftigung auch Steuern gezahlt werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entscheiden darüber, welche Art der Besteuerung angewandt wird - entweder die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent oder die Steuer nach Ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen. Lesen Sie dazu auch unseren Magazin-Artikel magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/#wie-wird-eine-kurzfristige-beschaeftigung-besteuert Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung geschlossen haben, kann nach Vertragsende mit einem Abstand von mindestens 2 Monaten eine neue Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Grenze von 70 Arbeitstagen bzw. 3 Monaten im Kalenderjahr, zusammen mit vorhandenen Vorbeschäftigungszeiten, nicht überschritten werden darf. Dabei zählt auch ein Samstag oder Sonntag als Arbeitstag, wenn tatsächlich an diesen Tagen gearbeitet wurde. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Müssen auch die kurzfristig Minijobs bei der Elterngeldstelle angegeben werden, auch wenn man unter 520€ bleibt? Im Hinblick auf den Bezug von EG plus?! Danke
Hallo, wenn Sie Elterngeld beziehen und eine neue Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Das gilt auch für kurzfristige Beschäftigungen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hi ich habe einen Vollzeitjob der angemeldet ist, möchte nebenbei einen kurzfristigen Job anfangen. Ist dort die verdienstgrenze auch bei 520€ (wie beim normalen Minijob?) oder darf ich hier mehr als 520€ verdienen?
Hallo, bei einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es generell keine Verdienstbeschränkung. Wenn der Beschäftigte über 538 Euro (neue Verdienstgrenze im Minijob seit dem 01.01.24) monatlich verdient, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ist. Denn dann kann es keine kurzfristige Beschäftigung sein. Da Sie eine Hauptbeschäftigung haben, ist die kurzfristige Beschäftigung bei Ihnen automatisch nicht berufsmäßig und Sie können unbegrenzt verdienen. Schauen Sie sich gerne auch unserer Video zu kurzfristigen Minijobs an: ruclips.net/video/uqO7_Ji5NCU/видео.html Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, Sie können zusätzlich zu Ihrem Hauptjob und Ihrem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist der Verdienst nicht begrenzt. Sie können also auch mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Mehr Infos finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-und-kurzfristige-beschaftigung/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo Schön Gruß , ich habe eine frag ich hoffe meine frage verstanden,weil meine deutsche nicht gut ist. Ich bin steur kalsse 1 Ich habe 8 stunde festarbeit und ich habe auch minijob aber ich habe eine mal als krusfrizt nur eine Tag in andre arbeit gearbeitet. Diese firma der ich nur eine Tag gearbeitet hat mir eine Abresechnung geschikt in diesem Abresechnung ich steur klass 6 Änderung. Was soll ich Machen jezt ? Können sie mir eine tipp geben was ich solle ichor machen. Ich habe Angest Finanzamt nimmt velicht viel steur von festen 8 stunde arbeit meine gehalt kommt immer halb des Monat. Ich freue mich auf Ihre Rüchmeldung
Hallo, bei einer kurzfristigen Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber, ob die Beschäftigung mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse versteuert wird. In Ihrem Fall scheint sich der Arbeitgeber für die individuelle Besteuerung entschieden zu haben. Häufig wird die Steuerklasse 6 für den Nebenjob genutzt und für die Hauptbeschäftigung bleibt unverändert die Steuerklasse 1. Zu welcher Steuerklasse Ihre Jobs tatsächlich zugeordnet werden, können wir Ihnen aber nicht beantworten. Für Fragen zu Ihrer Steuerklasse können Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Ich bin Student und übe momentan eine kurzfristige Beschäftigung in meinen Semesterferien aus. Lohnt es sich für mich grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?
Hallo, im Gegensatz zu einem Minijob mit Verdienstgrenze, ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht rentenversicherungspflichtig. Als kurzfristiger Minijobber zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge und können somit auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo Maja, Sie können neben Ihrer freiberuflichen Tätigkeit einen Minijob ausüben. Da eine freiberufliche Tätigkeit nicht als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung anzusehen ist, sind daneben sogar mehrere Minijobs möglich, solange Sie damit insgesamt nicht mehr als 520 Euro verdienen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, genau, neben dem Hauptjob ist ein Minijob bis 520 Euro und eine kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglich. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, könnte man also eine kurzfristige Beschäftigung für 3 Monate und daneben einen normalen Mini Job für 6 Monate machen, ohne Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen? Bin übrigens Studentin
Hallo, Sie können ohne Bedenken zusätzlich zu einem normalen Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Minijobs sind wie alle Beschäftigungen steuerpflichtig. Infos dazu finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/ Außerdem sind Minijobs mit Verdienstgrenze grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und Sie als Minijobberin zahlen einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Wenn Sie keine eigenen Beiträge zahlen wollen, können Sie sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Mehr Infos dazu finden Sie hier: www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/rentenversicherungspflicht/rentenversicherungspflicht_node.html Erhalten Sie als Studentin BAföG-Leistungen? Dann sollten Sie sich vor Aufnahme einer Beschäftigung am besten immer an das zuständige BAföG-Amt wenden. Als Bezieherin von BAföG müssen Sie nämlich bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, damit das BAföG nicht gekürzt wird. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentrale vielen Dank für die Antwort! BAföG bekomme ich nicht :) nur aus Interesse. Wie würde es aussehen, wenn beide Mini Jobs wären und man zusammen mehr als 538 verdient. Sagen wir Mal, man ist immer noch unter dem Freibetrag. Würden hier Sozialabgaben dazu kommen? Liebe Grüße
Sie können mehrere Minijobs ausüben, wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Die Minijobs werden dann zusammengerechnet und dürfen die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro nicht übersteigen. Wenn die Verdienstgrenze nicht eingehalten wird, haben Sie keine Minijobs mehr, sondern versicherungspflichtige Beschäftigungen. Als Studentin können Sie aber möglicherweise vom Werkstudentenprivileg profitieren. Mehr Infos dazu finden Sie hier: magazin.minijob-zentrale.de/werkstudent-und-minijob/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Ich habe einen Hauptjob und einen regelmäßigen Minijob. Kann ich jetzt für 3 Monate eine kurzfristige Beschäftigung annehmen und dort z. B. 20 Stunden die Woche arbeiten? Und ist das komplett Steuer- und Abgabenfrei? Danke
Hallo, ja das ist möglich. Sie können zusätzlich zu Ihrem Hauptjob und Ihrem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren. Als Arbeitnehmer zahlen Sie selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung für die kurzfristige Beschäftigung. Für die Steuer gilt: Kurzfristige Beschäftigungen können auf zwei Arten versteuert werden. Entweder mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse. Ausführliche Infos zu den Abgaben & Steuern bei einer kurzfristigen Beschäftigung finden Sie auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentrale vielen Dank für Ihre Antwort! wie ist das denn mit den 70 Tagen? Können die beliebig verteilt sein? Könnte ich 4 Monate lang einer kurzfristige Beschäftigung nachgehen, wenn ich in diesen 4 Monaten an nur 70 Tagen arbeite?
Hallo, ja das ist möglich. Die Zeitgrenze von drei Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alternativen bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Wird eine der beiden Zeitgrenzen eingehalten, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt also auch vor, wenn die Beschäftigung zwar länger als drei Monate andauert, aber auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hi, habe seit 1.8. Eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt bis 31.10. Welche jetzt unbefristet wurde. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt als ich angefangen habe am 1.8 schon meine Immatrikulationsbestätigung für die Uni, ist die kurzfristige Beschäftigung somit berufsmäßig, weil mein Studium begann zwar erst am 14.10 abee ich hatte ja schon die Bestätigung? Ich habe einmal unter 520 euro verdient und 2 mal über 520?
Hallo, Studenten gelten grundsätzlich durch ihren Personenstatus nicht als berufsmäßig. Ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation am 1.8 gehören Sie zum Personenkreis der Studenten und üben eine kurzfristige Beschäftigung damit grundsätzlich nicht berufsmäßig aus. Berufsmäßigkeit kann sich aber aufgrund von Vorbeschäftigungszeiten ergeben. Berücksichtigt werden für diese Prüfung aber nur Beschäftigungszeiten ab dem Studienbeginn, so dass es in Ihrem Fall keine Vorbeschäftigungszeiten geben dürfte. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentraleeine kleine Nachfrage hätte ich noch. Da ich bis zum 31.10 kurzfristig beschäftigt war und jetzt unbefristet dort arbeite gilt es doch auch erst jetzt also ab dem 1.11 als minijob das heisst für die Prüfung der Krankenkasse gelten erst die Monate November und Dezember oder lieg ich da falsch, liebe Grüße.
Ein Wechsel von einer kurzfristigen Beschäftigung in einen Minijob mit Verdienstgrenze ist kein Problem. Voraussetzung dafür ist, dass eine zunächst auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristete kurzfristige Beschäftigung verlängert wird und der durchschnittliche monatliche Lohn 520 Euro nicht überschreitet. Wenn Ihre kurzfristige Beschäftigung also zunächst bis zum 31.10 befristet war, bleibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung. Ab dem 01.11 würde ein Minijob mit Verdienstgrenze vorliegen, sofern Sie durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentraleaber bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist doch der verdienst irrelevant, also dachte ich, also ich habe einmal unter 520 und 2 mal über 520 verdient in diesen 3 Monaten ist das ein Problem? 4:22
Hey! Ich möchte 2 Minjobs machen, im Zeitraum vom 1.11.23 bis zum 1.4.24. Ich habe keinen Hauptjob und fange ab April ein Studium an. Bei beiden Jobs verdiene ich 520€ also insgesamt 1040€. Darf ich das? Was wird davon abgezogen? Wie viel Steuern kommen darauf? Lohnt sich das überhaupt? Bitte Hilfe😩
Hallo, Sie können zwei Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig nur ausüben, wenn der Verdienst insgesamt 520 Euro monatlich nicht übersteigt. Da der Verdienst über dieser Grenze liegt, werden die Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr. Es besteht allerdings die Möglichkeit neben einem Minijob mit Verdienstgrenze, zusätzlich einen kurzfristigen Minijob auszuüben. Die Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem MagazIn:magazin.minijob-zentrale.de/minijob-und-kurzfristige-beschaftigung/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentrale danke für die Antwort! :) Also wenn ich einen Minijob mit 520€ Basis habe, den bis zum 1.4.24 ausübe kann ich einen 2. kurzfristigen Minijob ausüben (nur für 3 Monate) auch für 520€. Dann ist das möglich? Ich hab noch eine Frage zu meiner 1. Frage: Also wenn ich 2 normale Minijobs mache und mehr als 520€ verdiene werden diese Versicherungspflichtig. Also kann man die gleichzeitig ausüben und dann Abzüge bekommen? Lohnt sich das ODER geht es überhaupt nicht. Ich bin da noch ganz neu, ich hoffe die Fragen klingen nicht dumm.
Ich arbeite jetzt seit ca. einem Jahr neben der Schule als Minijobler mit 538€ Grenze. Nun möchte ich nach meinem Abi 3 Monate durch arbeiten, dies geht nicht bei meinem aktuellen Arbeitgeber, das hab ich verstanden. Aber kann ich trotzdem bei einem anderen Arbeitgeber die 3 Monate absolvieren, auch wenn ich gerade zwischen Schule und Studium stehe??
Hallo,
Sie können zusätzlich zu Ihrem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die beiden Beschäftigungen nicht bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben.
Die Höhe des Lohns ist bei der kurzfristigen Beschäftigung unerheblich. Liegt der durchschnittliche monatliche Verdienst oberhalb von 538 Euro, muss Ihr Arbeitgeber jedoch prüfen, ob Berufsmäßigkeit vorliegt. Wenn für ehemalige Schülerinnen und Schüler zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium oder eine Fachschulausbildung folgt, besteht während einer kurzfristigen Beschäftigung keine Berufsmäßigkeit.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentrale vielen dank für die schnelle antwort :)
@@MinijobZentrale Ich hab von jemandem gehört, dass wenn ich ein Minijob mit verdienstgrenze hab, ich bei meinem kurzfristigen Minijob, der gleichzeitig ausgeführt wird maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten kann, stimmt das? bzw. wie ist die Arbeitszeit geregelt in dem Fall.
Hallo,
die wöchentliche Arbeitszeit ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht begrenzt. Sie müssen nur die Zeitgrenzen für einen kurzfristigen Minijob einhalten (längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage).
Der kurzfristige Minijob hat keine Auswirkungen auf Ihren Minijob mit Verdienstgrenze.
Eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit gibt es bei der Beschäftigung als Werkstudent. Hier darf während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo Danke fur alles. Können Sie bitte ein Video für Hauptberuf und Minijob als Kleingewerbe verdienst grenze drehen. Wie wird die ganze materialien gesteuert werden und fahrt Kosten. Z.ß ich habe einen Hauptberuf und möchte bei Kleingewerbe als minijob anmelde . Ich sage so als minijob möchte ich fußpflege mit Hausbesuche machen.
Ich würde sehr freuen auf eure Antwort ❤
Hallo,
wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, arbeiten Sie dort im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit. Eine selbstständige Tätigkeit kann kein Minijob sein. Ein Minijob kann nur vorliegen, wenn Sie abhängig beschäftigt sind.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
😂😂😂😂
Hallo,
Ich hätte eine Frage und zwar bin ich als Student als kurzfristig Beschäftigter angestellt .
Ich habe in diesem Jahr aber erst 4 von 70 möglichen Tagen gearbeitet, doch diesen Monat wollte ich etwas mehr arbeiten und würde damit über 538 Euro verdienen ,das wäre doch dann ok oder?😅
(Ich habe sonst keine weiteren Einkünfte)
Ich würde mich über eine Antwort freuen
@@LewisHoltby829
Hallo,
grundsätzlich ist es kein Problem, in einem kurzfristigen Minijob mehr als 538 Euro zu verdienen. Denn bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist nicht die Höhe des Verdienstes sondern
die Dauer entscheidend. Alle kurzfristigen Minijobs zusammen dürfen in einem Kalender die Zeitgrenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen nicht überschreiten.
Liegt der Verdienst über 538 Euro, prüft der Arbeitgeber zusätzlich Berufsmäßigkeit.
Was für Studenten mit einer kurzfristigen Beschäftigung gilt, erfahren Sie in unseren Magazin-Artikeln "Tipps für Studierende: Minijob zwischen Bachelor und Master" und "Kurzfristige Minijobs - berufsmäßig oder nicht?".
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich fange ab September 2024 meine zweite Ausbildung an. Ich arbeite schon seit 2 Jahren in einem Supermarkt auf Minijob-basis. Mein alter Ausbildungsbetrieb hat mir einen zusätzlichen Minijob angeboten, den ich auch als kurzfristigen Minijob ausüben könnte. Mir stellt sich hier jetzt nur die Frage ob dies für mich sinnvoll ist.... Sollte ich mich entscheiden den Minijob nur kurzfristig zu machen müsste ich darauf dann Sozialabgaben leisten?
Ich verstehe das Thema nicht so ganz🙈
Hallo,
Ihre betriebliche Berufsausbildung gilt als versicherungspflichtiger Hauptjob. Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrem Hauptjob und Ihrem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren.
Wichtig ist jedoch, dass Sie die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausüben. Die Beschäftigungen dürfen nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden. In diesem Fall würde nämlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Als kurzfristig beschäftigte Minijobberin müssen Sie keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Der Verdienst aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist jedoch steuerpflichtig. Was für die Steuer gilt, können Sie auf unserer Website nachlesen: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html#doc2a008d70-e046-422e-9866-9f09807a5c11bodyText6
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
ist es möglich, dass ich srtudentin bin und als minijobberin arbeite dann kündige und für 3 monate einen kurzfristigen minijob annehme und danach wieder regulär minijobbe?
Ja, das ist möglich.
Wenn Sie als Studentin bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben, können Sie auch zusätzlich einen kurzfristigen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen. Der kurzfristige Minijob hat keine Auswirkungen auf den Minijob mit Verdienstgrenze.
Mehr Infos zu Minijobs neben dem Studium, finden Sie auch in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-studierende/
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Ich arbeitete momentan als Minijobber bei Mc Donalds und möchte jetzt nach meinem Schulabschluss im September ein Work and Travel starten. Kann ich neben dem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung durchführen?
Hallo,
du kannst neben deinem Minijob mit Verdienstgrenze zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die Verdienste werden nicht zusammengerechnet. Wichtig ist, dass du die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübst.
Wenn du bei der kurzfristigen Beschäftigung mehr als 520 Euro monatlich verdienst, muss dein Arbeitgeber zusätzlich prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Wer berufsmäßig arbeitet, kann nämlich nicht im Rahmen eines kurzfristigen Minijobs beschäftigt werden.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Sehr gut, aber bitte sage ewas über die Steuerklassen Danke
Hallo,
eine kurzfristige Beschäftigung kann auf zwei Arten versteuert werden: mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach der individuellen Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers. Bei Fragen zur individuellen Lohnsteuerklasse wende dich bitte an das zuständige Finanzamt.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe eine Frage.
Ich bin derzeit durch eine Operation im Krankengeld und habe nebenbei einen 538euro minijob.
Darf ich zusätzlich noch einen kurzfristigen Nebenjob annehmen? Und was für Abgaben hätte ich da?
Hallo,
Sie können zusätzlich zu Ihrem Hauptjob und Ihrem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren.
Als Arbeitnehmer zahlen Sie selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung für die kurzfristige Beschäftigung. Für die Steuer gilt: Kurzfristige Beschäftigungen können auf zwei Arten versteuert werden. Entweder mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse. Ausführliche Infos dazu finden Sie auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html
Bitte denken Sie daran: Ein Nebenjob muss von Ihrem Hauptarbeitgeber nicht zwingend genehmigt werden. Jedoch müssen Sie Ihren Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren, wenn dieser die Interessen Ihres Arbeitgebers berührt. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können Abweichendes regeln und die Anzeige bzw. Genehmigung jedes Nebenjobs vorsehen.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentrale also hat das auch keine Auswirkungen auf mein Krankengeld was ich derzeit beziehe da ich meinen Hauptjob gerade nicht ausüben kann?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Minijob-Zentrale nichts zu Ihrem Krankengeldanspruch sagen können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihre Krankenkasse.
Moin ich habe letztes Jahr Abi gemacht und war studierendsuchend und studiere ab dem 1.8 dieses Jahr und möchte aktuell eine kurzfristige Beschäftigung machen wo ich eine Woche bei der Messe arbeite und wollte fragen, ob ich dann noch Kindergeld bekomme?
Hallo,
der Anspruch auf Kindergeld bleibt bei einer kurzfristigen Beschäftigung in der Regel erhalten. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale.
Tolles Video 👌🏽hätte jetzt aber eine Frage hab dieses Jahr mein Abi bekommen und will nächstes Jahr studieren und arbeite momentan als wasseraufsicht saisonal, also von Juni bis Ende august also 3 Monate. Zählt das also kurfristiger Mini Job und wenn ja kann ich den Rest des Jahres weiter als klassischer minijobler arbeiten also mit verdienst Grenze von 520€ ? Und gibt es beim kurzfristigen Mini Job irgendwelche Abzüge von denen ich wissen sollte ?
Hallo,
wenn ein Job von vornherein auf einen Zeitraum von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr befristet ist, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor.
Die Höhe des monatlichen Verdienstes spielt bei einer kurzfristigen Beschäftigung grundsätzlich keine Rolle. Nur wenn Sie mehr als 538 Euro monatlich verdienen, muss Ihr Arbeitgeber Berufsmäßigkeit prüfen. Was für Schulabgänger mit einem kurzfristigen Minijob gilt, haben wir in unserem Magazin zusammengefasst: magazin.minijob-zentrale.de/kurzfristiger-minijob-schulabgaenger/
Als kurzfristig beschäftigter Minijobber müssen Sie keine Abgaben zur Sozialversicherung zahlen. Der Verdienst aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist jedoch steuerpflichtig. Was für die Steuer gilt, können Sie auf unserer Website nachlesen: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html#doc2a008d70-e046-422e-9866-9f09807a5c11bodyText6
Einen Minijob mit Verdienstgrenze können Sie unabhängig von Ihrer kurzfristigen Beschäftigung zusätzlich ausüben. Die Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Die Beschäftigungen dürfen jedoch nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden.
Und noch ein Hinweis: Seit Januar 2024 liegt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob bei 538 Euro.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich befinde mich gerade in der Überbrückungszeit zwischen dem Abitur und meinem Studium. Zurzeit bin ich kurzfristig bei einem Obststand beschäftigt (Minijob) und habe mich im Einzelhandel beworben, wo ich auch angenommen wurde. Darf ich beide Tätigkeiten ausüben, ohne dass meinen Eltern das Kindergeld entzogen wird? Und werden beide Tätigkeiten zusammengerechnet, sodass ich dann doch noch Steuern zahlen muss?
Hallo,
Sie können neben einer kurzfristigen Beschäftigung zusätzlich einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Die beiden Tätigkeiten werden nicht zusammengerechnet.
Als kurzfristig Beschäftigter zahlen Sie selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung.
Für den Minijob mit Verdienstgrenze zahlen Sie lediglich einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent des Verdienstes. Sie haben auch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien und so gar keinen Beitrag zur Sozialversicherung zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Verdienst aus einem Minijob steuerpflichtig ist. Das gilt sowohl für kurzfristige Minijobs, als auch für Minijobs mit Verdienzgrenze. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/
Für Fragen zum Kindergeldanspruch wenden Sie sich bitte an die zuständige Familienkasse. Grundsätzlich gilt, solange der monatliche Verdienst 538 Euro nicht übersteigt, haben Eltern Anspruch auf das volle Kindergeld.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo und Danke für das Video. Ich habe vor ein paar Wochen mein Abi geschafft. Nun will ich mich für ein Studium einschreiben. Wie verhält sich das in diesem Fall? Gilt Der Job als berufsmäßig?
Muss ich Steuern zahlen?
Hallo,
herzlichen Glückwunsch zum Abitur!
Ob Berufsmäßigkeit vorliegt, muss Ihr Arbeitgeber prüfen, wenn der durchschnittliche monatliche Verdienst in der Beschäftigung oberhalb von 538 Euro liegt. Entscheidend für ehemalige Schülerinnen und Schüler ist in diesem Zusammenhang, welche Pläne sie nach der Schule haben. Wenn zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium oder eine Fachschulausbildung folgt, besteht während einer kurzfristigen Beschäftigung keine Berufsmäßigkeit.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist steuerpflichtig und kann auf zwei Arten versteuert werden:
mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent (nur unter bestimmten Voraussetzungen) oder nach der individuellen Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers. Die Art der Besteuerung wählt der Arbeitgeber.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, Ich habe derzeit zwei Studenten Assistenten Jobs (zusammen 80 Stunde/Monat) an der Universität (je 520 €). Kann ich immer noch 70 Tage (während meinen Vorlesungsfreie Zeit) als kurzfristige Beschäftigung arbeiten, wenn man bedenkt, dass 120-Tage-Regel sind?
Hallo,
grundsätzlich ist es möglich, als Student während der Semesterferien eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Berufsmäßigkeit liegt aufgrund Ihres Status als Student nicht vor. Inwieweit dies jedoch Auswirkungen auf Ihren Werkstudentenstatus hat, können wir anhand Ihrer Angaben nicht beurteilen.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe Folgendes geplant…
Seit Juli 2023 arbeite ich als „normaler Minijobber“ und würde demnächst kündigen. Außerdem möchte ich gerne im November/Dezember eine 90 Tage Beschäftigung (70 Arbeitstage) absolvieren. Geht das, da die erste Beschäftigung ein normaler Minijob war und eben keine kurzfristige Beschäftigung?
Grüße
Hallo,
wenn Sie nach einem Minijob mit Verdienstgrenze bei demselben Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung ausüben wollen, müssen zwischen den beiden Beschäftigungen mindestens zwei Monate Pause liegen. Ausnahme: Der Inhalt Ihres Arbeitsvertrages für die kurzfristige Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von dem Arbeitsvertrag Ihres vorherigen Minijobs mit Verdienstgrenze (Arbeitszeit, Aufgabenstellung, etc.). Dann können die beiden Beschäftigungen getrennt voneinander betrachtet werden.
Wollen Sie die kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausüben, ist dies ohne Probleme möglich.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich beziehe zur Zeit Bürgergeld. Fange nächsten Monat eine 3 monatige Arbeit an.Ist das noch eine kurzfristige Beschäftigung? (bekomme dafür ein Gehalt/Monat) Kein 520 € Mini-Job!
Hallo,
als arbeitsuchend gemeldete Person ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich, wenn Sie in dieser mehr als 520 Euro im Monat verdienen.
Eine kurzfristige Beschäftigung darf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres andauern. Wenn Sie in der kurzfristigen Beschäftigung mehr als 520 Euro verdienen, muss Ihr Arbeitgeber zusätzlich prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Als beschäftigungslos und arbeitsuchend gemeldete Person, gelten Sie automatisch als berufsmäßig beschäftigt. Ein kurzfristiger Minijob ist daher nicht möglich.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe eine Frage, folgendes Szenario: Student xyz kommt aus Argentinien und ist dort ordentlich immatrikulierter Student. Nach dem Gang zur Botschaft, bekommt er ein Arbeitsvisum für Deutschland. Darf er mit diesen Voraussetzungen eine kurzfristige Beschäftigung in Deutschland eingehen, selbst wenn er aus einem Drittland kommt?
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo,
sofern es dem Studenten erlaubt ist, in Deutschland zu arbeiten, darf er auch eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Liegt der Verdienst über 520 Euro, ist zu prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird - also ob die Beschäftigung seinen
Lebensunterhalt sichert.
Berufsmäßigkeit liegt dann nicht vor, wenn der Student in Argentinien ordentlich immatrikuliert ist und kein Urlaubssemester eingelegt hat.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Ist es möglich, einen Hauptjob, einen Minijob und 2 kurzfristige Beschäftigungen bei jeweils anderen Arbeitgebern auszuüben? Vielen Dank für die Rückmeldung 🙏🏻
Hallo,
ja das ist möglich. Sie können ohne Bedenken zusätzlich zu Ihrem Hauptjob einen Minijob mit Verdienstgrenze und eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Grundsätzlich ist es auch möglich, mehrere kurzfristige Beschäftigungen zu haben. Dabei gilt aber, dass alle Zeiten der kurzfristigen Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Sie dürfen mit allen kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht über die drei Monate oder 70 Arbeitstage kommen.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo - Ich möchte nächtes Jahr einen Minijobbler für ca.5 Monate einstellen. Allerdings soll er nur ab und an bei mir arbeiten- Maximal 2 Tage im Monat. Wie ist da nun die Rechtslage? Ist es ein kurzfristiger Minijob, da er die 70 Tage nicht überschreitet, oder zählen die 5 Monate?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Hallo,
die Zeitgrenze von drei Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alternativen bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Wird eine der beiden Zeitgrenzen eingehalten, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor. Als Arbeitgeber können Sie wählen, welche Zeitgrenze für Ihren Arbeitnehmer günstiger ist. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt also auch vor, wenn die Beschäftigung zwar länger als drei Monate andauert, aber auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, wie kann ich Privat Beratungsangebot zb für Fremdspache Nachhilfe am besten anbieten, wenn ich kein andere Einnahme habe...Und ist es besser , wenn man nicht Nerufstätig ist, z.b als Springkraft angemeldet zu sein?
Hallo,
als Minijob-Zentrale können wir Ihnen keine Stellen vermitteln.
Die Agentur für Arbeit ist Ihr Ansprechpartner für alle Arbeits- und Stellenvermittlungen und bietet eine Jobbörse an: www.arbeitsagentur.de/jobsuche/
Bei einer Lehrtätigkeit wie z. B. Nachhilfe handelt es sich in der Regel um eine selbständige Tätigkeit. Eine selbstständige Tätigkeit kann kein Minijob sein und ist somit nicht bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hei,
Falle ich mit 1Hauptberuflichen Tätigkeit & kurzfristig beschäftigten Jobs bei letzteren automatisch in Steuerklasse 6 oder hängt es davon ab wie viel ich im Monat mit den Kurzfristigen Jobs verdiene. Der Arbeitgeber gibt derzeit 25% pauschal ab.
Hallo Anthony Schulz,
als Minijob-Zentrale können wir leider keine Auskunft zu der individuellen Steuerklasse eines Beschäftigten geben. Bei Fragen zu Ihrer Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hey , ich habe ein Vertrag für kurzfristige Beschäftigung neben der Schule bekommen und fang an zweimal pro Woche zuarbeiten , dabei verdiene ich 800€ nächste 7 Monate.
Die erste frage: muss ich irgendwelche steuern zahlen ?
Die zweite frage: kann ich nach zwei Monate Pause neues Vertrag anfragen ?
Die dritte Frage: auch das Wochenende zählen zu diesen 70tagen ?
Hallo Anatolii,
grundsätzlich müssen vom Verdienst aus einer kurzfristigen Beschäftigung auch Steuern gezahlt werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entscheiden darüber,
welche Art der Besteuerung angewandt wird - entweder die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent oder die Steuer nach Ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen.
Lesen Sie dazu auch unseren Magazin-Artikel magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/#wie-wird-eine-kurzfristige-beschaeftigung-besteuert
Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung geschlossen haben, kann nach Vertragsende mit einem Abstand von mindestens 2 Monaten eine neue Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Grenze von 70 Arbeitstagen bzw. 3 Monaten im Kalenderjahr, zusammen mit vorhandenen Vorbeschäftigungszeiten, nicht überschritten werden darf. Dabei zählt auch ein Samstag oder Sonntag als Arbeitstag, wenn tatsächlich an diesen Tagen gearbeitet wurde.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Müssen auch die kurzfristig Minijobs bei der Elterngeldstelle angegeben werden, auch wenn man unter 520€ bleibt? Im Hinblick auf den Bezug von EG plus?! Danke
Hallo,
wenn Sie Elterngeld beziehen und eine neue Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Das gilt auch für kurzfristige Beschäftigungen.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hi ich habe einen Vollzeitjob der angemeldet ist, möchte nebenbei einen kurzfristigen Job anfangen. Ist dort die verdienstgrenze auch bei 520€ (wie beim normalen Minijob?) oder darf ich hier mehr als 520€ verdienen?
Hallo,
bei einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es generell keine Verdienstbeschränkung. Wenn der Beschäftigte über 538 Euro (neue Verdienstgrenze im Minijob seit dem 01.01.24) monatlich verdient, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ist. Denn dann kann es keine kurzfristige Beschäftigung sein. Da Sie eine Hauptbeschäftigung haben, ist die kurzfristige Beschäftigung bei Ihnen automatisch nicht berufsmäßig und Sie können unbegrenzt verdienen. Schauen Sie sich gerne auch unserer Video zu kurzfristigen Minijobs an: ruclips.net/video/uqO7_Ji5NCU/видео.html
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo , ich habe einen minijob 520€ neben meinem hauptjob, ist möglich noch ein kurzfristiger Job für einen Monat ?
Ist überhaupt begrenzt verdienen?
Hallo,
Sie können zusätzlich zu Ihrem Hauptjob und Ihrem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist der Verdienst nicht begrenzt. Sie können also auch mehr als 520 Euro im Monat verdienen.
Mehr Infos finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-und-kurzfristige-beschaftigung/
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo Schön Gruß ,
ich habe eine frag ich hoffe meine frage verstanden,weil meine deutsche nicht gut ist. Ich bin steur kalsse 1
Ich habe 8 stunde festarbeit und ich habe auch minijob aber ich habe eine mal als krusfrizt nur eine Tag in andre arbeit gearbeitet. Diese firma der ich nur eine Tag gearbeitet hat mir eine Abresechnung geschikt in diesem Abresechnung ich steur klass 6 Änderung. Was soll ich Machen jezt ? Können sie mir eine tipp geben was ich solle ichor machen. Ich habe Angest Finanzamt nimmt velicht viel steur von festen 8 stunde arbeit meine gehalt kommt immer halb des Monat.
Ich freue mich auf Ihre Rüchmeldung
Hallo,
bei einer kurzfristigen Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber, ob die Beschäftigung mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse versteuert wird. In Ihrem Fall scheint sich der Arbeitgeber für die individuelle Besteuerung entschieden zu haben.
Häufig wird die Steuerklasse 6 für den Nebenjob genutzt und für die Hauptbeschäftigung bleibt unverändert die Steuerklasse 1. Zu welcher Steuerklasse Ihre Jobs tatsächlich zugeordnet werden, können wir Ihnen aber nicht beantworten. Für Fragen zu Ihrer Steuerklasse können Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Ich bin Student und übe momentan eine kurzfristige Beschäftigung in meinen Semesterferien aus.
Lohnt es sich für mich grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?
Hallo,
im Gegensatz zu einem Minijob mit Verdienstgrenze, ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht rentenversicherungspflichtig. Als kurzfristiger Minijobber zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge und können somit auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich bin als Freiberufler angemeldet, darf ich einen Minijob haben.
Danke.
Liebe Grüße,
Maja
Hallo Maja,
Sie können neben Ihrer freiberuflichen Tätigkeit einen Minijob ausüben.
Da eine freiberufliche Tätigkeit nicht als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung anzusehen ist, sind daneben sogar mehrere Minijobs möglich, solange Sie damit insgesamt nicht mehr als 520 Euro verdienen.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hauptjob, Minijob und kurzfristiger Minijob ist möglich?
Hallo,
genau, neben dem Hauptjob ist ein Minijob bis 520 Euro und eine kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglich.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Hallo, könnte man also eine kurzfristige Beschäftigung für 3 Monate und daneben einen normalen Mini Job für 6 Monate machen, ohne Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen? Bin übrigens Studentin
Hallo,
Sie können ohne Bedenken zusätzlich zu einem normalen Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet.
Minijobs sind wie alle Beschäftigungen steuerpflichtig. Infos dazu finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/
Außerdem sind Minijobs mit Verdienstgrenze grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und Sie als Minijobberin zahlen einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Wenn Sie keine eigenen Beiträge zahlen wollen, können Sie sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Mehr Infos dazu finden Sie hier: www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/rentenversicherungspflicht/rentenversicherungspflicht_node.html
Erhalten Sie als Studentin BAföG-Leistungen? Dann sollten Sie sich vor Aufnahme einer Beschäftigung am besten immer an das zuständige BAföG-Amt wenden. Als Bezieherin von BAföG müssen Sie nämlich bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, damit das BAföG nicht gekürzt wird.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentrale vielen Dank für die Antwort! BAföG bekomme ich nicht :) nur aus Interesse. Wie würde es aussehen, wenn beide Mini Jobs wären und man zusammen mehr als 538 verdient. Sagen wir Mal, man ist immer noch unter dem Freibetrag. Würden hier Sozialabgaben dazu kommen? Liebe Grüße
Sie können mehrere Minijobs ausüben, wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Die Minijobs werden dann zusammengerechnet und dürfen die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro nicht übersteigen. Wenn die Verdienstgrenze nicht eingehalten wird, haben Sie keine Minijobs mehr, sondern versicherungspflichtige Beschäftigungen. Als Studentin können Sie aber möglicherweise vom Werkstudentenprivileg profitieren. Mehr Infos dazu finden Sie hier: magazin.minijob-zentrale.de/werkstudent-und-minijob/
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Ich habe einen Hauptjob und einen regelmäßigen Minijob. Kann ich jetzt für 3 Monate eine kurzfristige Beschäftigung annehmen und dort z. B. 20 Stunden die Woche arbeiten? Und ist das komplett Steuer- und Abgabenfrei? Danke
Hallo,
ja das ist möglich. Sie können zusätzlich zu Ihrem Hauptjob und Ihrem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren.
Als Arbeitnehmer zahlen Sie selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung für die kurzfristige Beschäftigung. Für die Steuer gilt: Kurzfristige Beschäftigungen können auf zwei Arten versteuert werden. Entweder mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse.
Ausführliche Infos zu den Abgaben & Steuern bei einer kurzfristigen Beschäftigung finden Sie auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentrale vielen Dank für Ihre Antwort! wie ist das denn mit den 70 Tagen? Können die beliebig verteilt sein? Könnte ich 4 Monate lang einer kurzfristige Beschäftigung nachgehen, wenn ich in diesen 4 Monaten an nur 70 Tagen arbeite?
Hallo,
ja das ist möglich. Die Zeitgrenze von drei Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alternativen bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Wird eine der beiden Zeitgrenzen eingehalten, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor.
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt also auch vor, wenn die Beschäftigung zwar länger als drei Monate andauert, aber auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank
Hi, habe seit 1.8. Eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt bis 31.10. Welche jetzt unbefristet wurde. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt als ich angefangen habe am 1.8 schon meine Immatrikulationsbestätigung für die Uni, ist die kurzfristige Beschäftigung somit berufsmäßig, weil mein Studium begann zwar erst am 14.10 abee ich hatte ja schon die Bestätigung? Ich habe einmal unter 520 euro verdient und 2 mal über 520?
Hallo,
Studenten gelten grundsätzlich durch ihren Personenstatus nicht als berufsmäßig. Ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation am 1.8 gehören Sie zum Personenkreis der Studenten und üben eine kurzfristige Beschäftigung damit grundsätzlich nicht berufsmäßig aus. Berufsmäßigkeit kann sich aber aufgrund von Vorbeschäftigungszeiten ergeben. Berücksichtigt werden für diese Prüfung aber nur Beschäftigungszeiten ab dem Studienbeginn, so dass es in Ihrem Fall keine Vorbeschäftigungszeiten geben dürfte.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Vielen lieben Dank für die tolle Erklärung super Service, weiter so👍🤝
@@MinijobZentraleeine kleine Nachfrage hätte ich noch. Da ich bis zum 31.10 kurzfristig beschäftigt war und jetzt unbefristet dort arbeite gilt es doch auch erst jetzt also ab dem 1.11 als minijob das heisst für die Prüfung der Krankenkasse gelten erst die Monate November und Dezember oder lieg ich da falsch, liebe Grüße.
Ein Wechsel von einer kurzfristigen Beschäftigung in einen Minijob mit Verdienstgrenze ist kein Problem. Voraussetzung dafür ist, dass eine zunächst auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristete kurzfristige Beschäftigung verlängert wird und der durchschnittliche monatliche Lohn 520 Euro nicht überschreitet. Wenn Ihre kurzfristige Beschäftigung also zunächst bis zum 31.10 befristet war, bleibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung. Ab dem 01.11 würde ein Minijob mit Verdienstgrenze vorliegen, sofern Sie durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentraleaber bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist doch der verdienst irrelevant, also dachte ich, also ich habe einmal unter 520 und 2 mal über 520 verdient in diesen 3 Monaten ist das ein Problem? 4:22
Hey! Ich möchte 2 Minjobs machen, im Zeitraum vom 1.11.23 bis zum 1.4.24. Ich habe keinen Hauptjob und fange ab April ein Studium an. Bei beiden Jobs verdiene ich 520€ also insgesamt 1040€. Darf ich das? Was wird davon abgezogen? Wie viel Steuern kommen darauf? Lohnt sich das überhaupt? Bitte Hilfe😩
Hallo,
Sie können zwei Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig nur ausüben, wenn der Verdienst insgesamt 520 Euro monatlich nicht übersteigt. Da der Verdienst über dieser Grenze liegt, werden die Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr.
Es besteht allerdings die Möglichkeit neben einem Minijob mit Verdienstgrenze, zusätzlich einen kurzfristigen Minijob auszuüben. Die Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem MagazIn:magazin.minijob-zentrale.de/minijob-und-kurzfristige-beschaftigung/
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
@@MinijobZentrale danke für die Antwort! :) Also wenn ich einen Minijob mit 520€ Basis habe, den bis zum 1.4.24 ausübe kann ich einen 2. kurzfristigen Minijob ausüben (nur für 3 Monate) auch für 520€. Dann ist das möglich?
Ich hab noch eine Frage zu meiner 1. Frage: Also wenn ich 2 normale Minijobs mache und mehr als 520€ verdiene werden diese Versicherungspflichtig. Also kann man die gleichzeitig ausüben und dann Abzüge bekommen? Lohnt sich das ODER geht es überhaupt nicht. Ich bin da noch ganz neu, ich hoffe die Fragen klingen nicht dumm.