Grundschuldbrief verloren? Tipps zur Grundschuld

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  • Опубликовано: 15 окт 2024

Комментарии • 18

  • @markuswer4817
    @markuswer4817 2 года назад +1

    Vielen Dank

  • @Eva.24.4
    @Eva.24.4 Год назад

    Vielen Dank tolles Video

  • @eva-mariamuller2938
    @eva-mariamuller2938 2 года назад +2

    Real erlebter Problemfall: die Bank, die den Brief in ihrem Tresor liegen hat, wird verkauft oder fusioniert, verschwindet jedenfalls. Nach vielen Jahren will der Kunde , der ebenfalls mit seinen Unterlagen etwas sorglos umgegangen ist, den Brief zwecks Löschung zurück. Die neue Bank findet nichts mehr.

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  2 года назад

      Danke für Ihren Erfahrungsbericht. Genauso kann es passieren…

  • @joge3645
    @joge3645 3 месяца назад

    Vielen Dank .

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  3 месяца назад

      Ich danke für den Kommentar.

  • @alexanderkohler6439
    @alexanderkohler6439 2 года назад

    Mir ist noch nicht ganz klar, was genau passiert, wenn man eine Briefgrundschuld nach Rückzahlung des ersten Kredites bei der Bank 1 als Sicherheit für einen neuen Kredit 2 bei einer anderen Bank 2 verwenden möchte: Reicht es dabei aus, a) der neuen Bank 2 einfach den Brief zu überreichen, oder muss zwingend auch b) eine Änderung im Grundbuch erfolgen?
    Im Grundbuch steht ja bislang noch die Bank 1 für den ersten Kredit drin. Wenn das gemäß a) einfach so beibehalten werden kann, dann sähe das ja einerseits "komisch" aus, weil das nicht mehr zu den Fakten passt, wonach in Wirklichkeit längst Bank 2 Kreditgeber ist. Wenn andererseits aber auch gemäß b) zwingend eine Änderung im Grundbuch zu erfolgen hätte, wozu dann überhaupt der Brief? Was wäre da noch der Vorteil gegenüber der Buchgrundschuld?
    EDIT: Habe mir das Video jetzt doch ein zweites Mal angeschaut. Wenn ich die Ausführungen ab 3:50 nehme, dann spricht das ja für a). Mit anderen Worten, was im Grundbuch hinsichtlich des Gläubigers steht, kann völlig "veraltet" sein. Bei 3:50 ist neben dem Brief auch von der "schriftlichen, nichtnotariellen Abtretung" die Rede. Das führt mich zur nächsten Frage: Wer genau braucht jetzt wofür genau diese "schriftliche, nichtnotarielle Abtretung"? Warum genügt nicht der Brief allein?

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  2 года назад

      Vielen Dank für den Kommentar.
      Bei einer Briefgrundschuld reicht es aus, wenn diese von der Bank 1 an die Bank 2 abgetreten und der Grundschuldbrief übergeben wird. Einer Eintragung im Grundbuch bedarf es hier gerade nicht.
      Bei einer Versteigerung muss die Bank 2 dann nachweisen, Inhaber der Briefgrundschuld zu sein. Dies erfolgt mittels des Briefes und der schriftlichen Abtretungserklärung.
      Zu Ihrer Frage, warum für eine Übertragung der Briefgrundschuld nicht die bloße Briefübergabe genügt, sondern es einer Abtretung bedarf: Das ist so im Gesetz geregelt (§§ 1192 I, 1154 BGB). Danach sind Einigung, schriftliche Abtretungserklärung und Briefübergabe erforderlich.

    • @alexanderkohler6439
      @alexanderkohler6439 2 года назад

      @@rechtsanwalt Dankeschön für die Erläuterung! Wie sieht die Situation denn aus, wenn man das Beispiel verallgemeinert und man nach Bank 2 noch eine Bank 3 usw. bis zur Bank n hat: Benötigt die letzte Bank n bei einer Versteigerung nur den Brief und die Abtretungserklärung der unmittelbaren Vorgängerbank "n-1", oder müssen auch die ganzen vorherigen Abtretungserklärungen bis zur Bank 1 nachgewiesen werden? Aus dem Grundbuch ist die Historie ja nicht ersichtlich, weil da lediglich die Bank 1 drinsteht.

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  2 года назад

      Im Grundbuchrecht ist es bei Briefgrundschulden so, dass derjeinige, der sich im Besitz des Briefes befindet und sein Gläubigerrecht durch eine lückenlose Urkundenkette nachweist, einem im Grundbuch eingetragenen Gläubiger gleichsteht.

  • @kryptoarche684
    @kryptoarche684 Год назад

    Wie schütze ich mich gegen ein missbräuchliches Aufgebotsverfahren? Wo werden Aufgebotsverfahren veröffentlicht?
    Beispiel: Ich vergebe einen Kredit und erhalte als Sicherheit den Grundschuldbrief. Der Eigentümer lässt diesen Brief per Aufgebotsverfahren löschen. Ich bekomme ja gar nicht mit, dass ein Aufgebotsverfahren läuft.

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  Год назад

      Die Veröffentlichung erfolgt an der sog. Gerichtstafel und im elektronischen Bundesanzeiger.
      Allein mit einer bloßen Kraftloserklärung eines (in Ihrem Beispiel nur scheinbar) verlorenen Grundschuldbriefes kann aber die Löschung im Grundbuch nicht erfolgen. Vielmehr bedarf es noch einer Löschungsbewilligung des im Grundbuch eingetragenen Grundschuldgläubigers!

    • @martinschon8141
      @martinschon8141 7 месяцев назад

      @@rechtsanwaltdas bedeutet, wenn im Grundbuch keine Grundschuld steht, und die Bank immer noch einen Brief hat , dann ist dieser Brief wertlos, auch eventuell wenn kein gerichtliches Aufgebotsverfahren stattgefunden hat ?

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  7 месяцев назад

      @@martinschon8141 Es wird nicht passieren, dass die Brief-Grundschuld im Grundbuch gelöscht wird, ohne dass ENTWEDER der Brief beim Grundbuchamt vorgelegt wurde ODER ein Aufgebotsverfahren erfolgt ist...

    • @martinschon8141
      @martinschon8141 6 месяцев назад

      @@rechtsanwalt ah ok