Guten Abend Herr Feil, Muss ein E-Mail Automatisierungs-Anbieter wie Mailchimp o.ä. auch in das Verarbeitungsverzeichnis eingetragen werden, wenn die Daten über eine landing page des Anbieters direkt in sein System eingetragen werden und so gar nicht auf Systemen des Verantwortlichen landen?
Ja, ich würde ein eigenes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen. Das kann vielleicht sher kurz sein, Aber die Weiterleitung wurde vom Verantwortlichen "angelegt", daher ist die Dokumentation notwendig. Daneben sollte ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden, der die Weitergabe der Daten legitimiert.
Daumen hoch!!! Super, weiter so!!!
Interessantes Thema wie immer!
Danke für das Feedback!
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung = )
@Mission Datenschutz ich finde die Folgen sehr interessant und man nimmt einiges an Informationen mit.
Gute Infos zum Thema Datenschutz. Mit Transparenzgebot habe ich mich bislang nie wirklich beschäftigt, aber meine Interesse ist jetzt geweckt!! 👍
Das freut mich :-)
Guten Abend Herr Feil,
Muss ein E-Mail Automatisierungs-Anbieter wie Mailchimp o.ä. auch in das Verarbeitungsverzeichnis eingetragen werden, wenn die Daten über eine landing page des Anbieters direkt in sein System eingetragen werden und so gar nicht auf Systemen des Verantwortlichen landen?
Ja, ich würde ein eigenes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen. Das kann vielleicht sher kurz sein, Aber die Weiterleitung wurde vom Verantwortlichen "angelegt", daher ist die Dokumentation notwendig. Daneben sollte ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden, der die Weitergabe der Daten legitimiert.
@@rechtsanwalt-thomas-feil Okay, verstanden. Vielen Dank für die Antwort!
@@TheMisterkeyboard Gern!