Die erste Frage stellt sich bei mir schon bei dem Verantwortlichen. Ist das in meinem Falle der betriebsraetlichen Mitbestimmung bei Einstellung/Versetzung/Kuendigung der Personalausschuss, der aktuell Vorsitzende des Personalausschusses, der Betriebsrat oder dessen Vorsitzender? Ist die Personalabteilung unseres Unternehmens ein externer Datenempfaenger, wenn wir diesem den Beschluss mit Namen des Mitarbeiters uebermitteln?
Die erste Frage stellt sich bei mir schon bei dem Verantwortlichen. Ist das in meinem Falle der betriebsraetlichen Mitbestimmung bei Einstellung/Versetzung/Kuendigung der Personalausschuss, der aktuell Vorsitzende des Personalausschusses, der Betriebsrat oder dessen Vorsitzender?
Ist die Personalabteilung unseres Unternehmens ein externer Datenempfaenger, wenn wir diesem den Beschluss mit Namen des Mitarbeiters uebermitteln?