Sehr informativ Sebastian, danke! Wie sieht es als UK/IE/MT/CY Non Dom mit Auslandseinküften aus, die nicht verpflichtend im Non-Dom Land zu melden waren, und man schlussendlich nach Jahren wieder nach Deutschland zurückkehrt? Akzpetiert das Finanzamt so einfach diese über Jahre hinweg unangemeldeten Einkünfte?
Vielen Dank für eure sehr informativen Videos, meiner Meinung nach der beste Kanal zu dem Thema! Ich habe eine ähnliche Frage zu Sebastians Empfehlung eines festen Wohnsitzes: Wenn man in Irland steueransässig ist (280 Tage innerhalb von 2 Jahren), muss man als Non-Dom natürlich inländische Einkünfte ganz normal dort versteuern, d.h. bspw. aus auf irischem Boden ausgeführten Tätigkeiten. Wenn man aber den Rest des Jahres reist und von außerhalb Irlands weitere Einnahmen erzielt, bspw. Beratungsdienstleistungen von unterwegs (ohne irische Betriebsstätte), oder wenn man Kapitalerträge aus ausländischem Vermögen, also bspw. Aktien, generiert, haben diese weder einen direkten Bezug zu Irland noch zu Deutschland und müssen von Non-Doms in Irland nicht versteuert werden, richtig? Würden dann diese Einkünfte, insbesondere die nicht-irischen Arbeitseinkünfte wegen fehlender Betriebsstätte, unter die deutsche Besteuerung fallen? Oder anders ausgedrückt: Hebeln wesentliche deutsche Inlandsinteressen die Vorteile des irischen Non-Dom-Status selbst mit irischem Wohnsitz aus, ist stattdessen eine ausländische Betriebsstätte das Entscheidende? Falls diese Frage zu komplex für die Kommentare ist, schlage ich vor, dass ihr ein Video zu wesentlichen Inlandsinteressen in Verbindung mit steuerlicher Sonderbehandlung im Auswanderungsland macht. 🙂
Wieder ein sehr hilfreiches und aktuelles Video! Eine Frage zu Punkt 7 - steuergünstige Staaten für Betriebsstätten und Aufenthalt. Wie lange kann man sich außerhalb des Wohnsitzstaates aufhalten ohne in dem Aufenthaltsland steuerpflichtig zu werden? Soweit ich (von Euch) weiß, gibt es große Unterschiede in Europa. Ein Vergleich der Möglichkeiten und Grenzen für soviel wie mögliche Länder wäre übrigens auch ein schönes Video-Thema.
Muss man die MwSt. beim Verkauf von Online Programmen mit persönlicher Betreuung abführen in DE oder EU ? US LLC kein Steueritzland da digitaler Nomade. Betriebsstätte wandert quasi mit. Manchmal liest man man muss bei digitalen Produkten in der EU immer MwSt. ausweise. Und oft lese ich wenn ich persönlicher Betreuung dabei und die Rahmenbedingungen passen dann müsste man keine angeben. Man würde in der Rechnung Nettobetrag angeben und die EIN zwecks Reverse Charge Verfahren, falls es gewollt ist. Super Beitrag 🙋🏽♂️🫶🏾
10:10 ist meine Wohnung auch eine Betriebsstätte oder ein WG Zimmer oder Co Working Space? Oder geht es hier echt nur um den Wohnsitz? Oder ein Vertrag zu einem Büroraum?
Ich höre zum ersten mal das man als Perpetual Traveler Steuern zahlen muss, wenn man eine USA LLC hat? Kannst du da nochmal drauf eingehen. Alle werben doch damit, dass es steuerfrei ist (Christoph Heuermann). Also wie versteht sich das jetzt?
Zufällig hat RA Dr. Greenawalt fast zeitgleich ein Video zu dem Thema veröffentlicht und erklärt das Ganze sehr ausführlich. Das Video ist eine Stunde lang, lohnt sich aber sehr, wenn du wirklich in die Materie im Detail einsteigen willst. Er zitiert auch Christophs Website und kommentiert diese. Hier der Link zu dem Video ruclips.net/video/sRJdFerL75E/видео.htmlsi=62P_GFISo-5ma-X3
Wen interessieren hier schon Details. Viele der Aussagen sollte man sehr kritisch sehen. Da ist viel Interpretationsspielraum und andere Meinungen gibt es durchaus.
Min 12:20 bis 12:45 Ja, das ist zwar richtig. Wenn ich zB meinen Steuerwohnsitz in BG habe, sprich meine EOOD ist auf meine Wohnung in BG gemeldet, sprich der Sitz meiner Firma ist in BG. Dann kann ich zwar weltweit reisen und muss mich nicht an die 183Tage Regelung halten, sprich ich muss nicht 183 Tage in BG anwesend sein. Problematisch wird das Spiel aber dann wenn ich mehr wie 183 Tage in einem anderen Land verbringe. Oder sehe ich das falsch? Ich denke, es wäre problematisch, wenn ich sagen wir meine Firma + Steuerwohnsitz ist in BG, aber ich verbringe mehr wie 183 Tage in Spanien... In dem Kontext "Reisen" wäre es unproblemarisch, wenn ich mich sagen wir mal 5 monate in Spanien, 5 monate in Zypern und 2 Monate in BG aufhalten würde.
Rentner sind ja streng genommen keine digitalen Nomaden, die gewerbliche Einkünfte haben. Beachte aber, dass bei Abmeldung in D die beschränkte Steuerpflicht gilt. D.h. Kein Freibetrag und die Rente ist ab dem ersten Euro zu versteuern.
@@berndfreudinger7254bei Abmeldung nicht. Ab dem 1 Euro muss versteuert werden. Allerdings gibt es wohl wenige Länder wo die Rente anders versteuert wird ich glaube Griechenland ist da ein Beispiel
Wenn ich mich überall und nirgends aufhalte indem ich sehr viele Jahre um die Welt segle wie ein Vagabund und dabei z.B. über RUclips Einnahmen habe aber auch in Deutschland abgemeldet bin, muss ich dann trotzdem in Deutschland Steuern zahlen? Bankkonto gibt es dann auch nicht mehr in Deutschland.
@@PerspektiveAusland Woher wollen die denn wissen wo ich und ob ich Einkommen erziele. Da gibt es genug Möglichkeiten. Ich habe mit dem Dummland bereits schon für immer abgeschlossen und möchte dort nichtmal tot übern Lattenzaun hängend gefunden werden. In vielen Ländern gibt es kein Meldegesetz und von daher kann man sich dort nicht anmelden. Thailand ist so ein Fall, wenn man dort nicht verheiratet ist und somit auch nicht im Blauen Buch eingetragen ist. Zudem dürfen dort Ausländer in der Regel nicht arbeiten und auch keine Grundstücke erwerben. War 2x mit einer Thaifrau verheiratet und weiß das. Man geht dort üblich von Hotel zu Hotel oder Condo und hat dann ein entsprechendes Visa Non Immigration Visa O oder OA. Bankkonto kriegt man dann auch in Thailand. Besser damit ist allerdings Kambodia. Dort braucht man keine Einkommensnachweise.
@@PerspektiveAuslandSeien wir realistisch. Eine Immobilie in Deutschland als Auswanderer zu halten bei den Enteignungsgelüsten der Regierung ist blanker Wahnsinn. Geldvermögen in Deutschland zu lassen ist ebenso sinnbefreit. Meine Meinung. Gleiches gilt für Firmen in Deutschland. Wenn die laufen, wird der Fiskus sich auch da reichlich bedienen. Mittlerweile ist es ja auch eine eher ethische Frage geworden: Will man in einem Land der Kriegstreiber weiter überhaupt noch Steuern zahlen? Daher sollte man konsequent alle legalen Mittel ausschöpfen, um das gar nicht mehr zu unterstützen.
Das Video ist einfach falsch. AStG §2 bedeutet keine unbeschränkte Steuerpflicht für Betriebsstättenlose Einkünfte in Deutschland. Wieso auch, auf welcher Rechtsgrundlage? Diese Einkünfte sind nicht in Deutschland zu versteuern, da sie bei einer US LLC gewerbliche Einkünfte sind. Diese Einkünfte werden auf die der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte angerechnet, sofern die erw. beschr. Steuerpflicht überhaupt zutrifft. Bitte einen Fall nennen, indem Einkünfte, die nicht in Deutschland erzielt wurden, und in Deutschland keinen steuerlichen Anknüpfungspunkt haben, in Deutschland plötzlich der unbeschränkten Steuerpflicht unterlagen. Bin ich gespannt. Sonst ist das wohl wie üblich leider Panikmache.
Der Herr RA Tim Greenawalt hat zufällig fast zeitgleich ein sehr interessantes Video zu dem gleichen Thema veröffentlicht und ist genau auf die Frage des Floating Income sehr detailliert eingegangen. Das Video ist eine Stunde lang, lohnt sich aber anzuschauen. Hier der Link: ruclips.net/video/xpjHpZg8Kt4/видео.htmlsi=_bXbad7YK0JRGUSr
Die Besteuerung erfolgt auf Basis der deutschen Staatsbürgerschaft. Gibt es keine funktionale Betriebsstätte im Ausland, dann entsteht in Deutschland eine Betriebsstätte durch die deutsche Staatsbürgerschaft. Und daher werden diese Einkünfte dann noch für 10 Jahre in D steuerpflichtig.
@@PerspektiveAusland jetzt wird es abstrus. Deutschland besteuert jetzt also anhand der Staatsbürgerschaft? Die Einkünfte sind offensichtlich Auslandseinkünfte. Und die Rechtsfolge ist keine "volle Besteuerung" P.S. Im BFH Urteil steht eindeutig, das es keine betriebsstättenlosen Einkünfte gibt;)
Es ist der blanke Wahnsinn, wie krass Deutschland seine Buerger einfach abzockt.
Ja!
Wie immer absolut genial - danke Sebastian
Wow.................Unglaubliche Beitrag und Wissen.....Danke. Ich bin sprachlos.
Danke 🤩
Leider nur die halbe Wahrheit und Panikmache@@PerspektiveAusland
Wieso?@@MichaelGluska
Sehr informativ Sebastian, danke! Wie sieht es als UK/IE/MT/CY Non Dom mit Auslandseinküften aus, die nicht verpflichtend im Non-Dom Land zu melden waren, und man schlussendlich nach Jahren wieder nach Deutschland zurückkehrt? Akzpetiert das Finanzamt so einfach diese über Jahre hinweg unangemeldeten Einkünfte?
Vielen Dank für eure sehr informativen Videos, meiner Meinung nach der beste Kanal zu dem Thema! Ich habe eine ähnliche Frage zu Sebastians Empfehlung eines festen Wohnsitzes: Wenn man in Irland steueransässig ist (280 Tage innerhalb von 2 Jahren), muss man als Non-Dom natürlich inländische Einkünfte ganz normal dort versteuern, d.h. bspw. aus auf irischem Boden ausgeführten Tätigkeiten. Wenn man aber den Rest des Jahres reist und von außerhalb Irlands weitere Einnahmen erzielt, bspw. Beratungsdienstleistungen von unterwegs (ohne irische Betriebsstätte), oder wenn man Kapitalerträge aus ausländischem Vermögen, also bspw. Aktien, generiert, haben diese weder einen direkten Bezug zu Irland noch zu Deutschland und müssen von Non-Doms in Irland nicht versteuert werden, richtig? Würden dann diese Einkünfte, insbesondere die nicht-irischen Arbeitseinkünfte wegen fehlender Betriebsstätte, unter die deutsche Besteuerung fallen? Oder anders ausgedrückt: Hebeln wesentliche deutsche Inlandsinteressen die Vorteile des irischen Non-Dom-Status selbst mit irischem Wohnsitz aus, ist stattdessen eine ausländische Betriebsstätte das Entscheidende? Falls diese Frage zu komplex für die Kommentare ist, schlage ich vor, dass ihr ein Video zu wesentlichen Inlandsinteressen in Verbindung mit steuerlicher Sonderbehandlung im Auswanderungsland macht. 🙂
Super Zusammenfassung. Ein toller Überblick. Danke.
Danke 🙏
Wieder ein sehr hilfreiches und aktuelles Video! Eine Frage zu Punkt 7 - steuergünstige Staaten für Betriebsstätten und Aufenthalt. Wie lange kann man sich außerhalb des Wohnsitzstaates aufhalten ohne in dem Aufenthaltsland steuerpflichtig zu werden? Soweit ich (von Euch) weiß, gibt es große Unterschiede in Europa. Ein Vergleich der Möglichkeiten und Grenzen für soviel wie mögliche Länder wäre übrigens auch ein schönes Video-Thema.
Wow wow wow wenn man sich gelegt wird man schlauer vielen Dank 🙏
Muss man die MwSt. beim Verkauf von Online Programmen mit persönlicher Betreuung abführen in DE oder EU ?
US LLC kein Steueritzland da digitaler Nomade. Betriebsstätte wandert quasi mit.
Manchmal liest man man muss bei digitalen Produkten in der EU immer MwSt. ausweise.
Und oft lese ich wenn ich persönlicher Betreuung dabei und die Rahmenbedingungen passen dann müsste man keine angeben. Man würde in der Rechnung Nettobetrag angeben und die EIN zwecks Reverse Charge Verfahren, falls es gewollt ist. Super Beitrag 🙋🏽♂️🫶🏾
👍👍👍 danke
Gern!
10:10 ist meine Wohnung auch eine Betriebsstätte oder ein WG Zimmer oder Co Working Space? Oder geht es hier echt nur um den Wohnsitz? Oder ein Vertrag zu einem Büroraum?
Ich höre zum ersten mal das man als Perpetual Traveler Steuern zahlen muss, wenn man eine USA LLC hat? Kannst du da nochmal drauf eingehen. Alle werben doch damit, dass es steuerfrei ist (Christoph Heuermann). Also wie versteht sich das jetzt?
Würde mich auch interessieren da staatenlos und andere RUclipsr da anderes erzählen
Zufällig hat RA Dr. Greenawalt fast zeitgleich ein Video zu dem Thema veröffentlicht und erklärt das Ganze sehr ausführlich. Das Video ist eine Stunde lang, lohnt sich aber sehr, wenn du wirklich in die Materie im Detail einsteigen willst. Er zitiert auch Christophs Website und kommentiert diese. Hier der Link zu dem Video ruclips.net/video/sRJdFerL75E/видео.htmlsi=62P_GFISo-5ma-X3
Löst den ein GF in Dubai für eine LLC keine Betriebstätte in Dubai aus? Fällt diese dann nicht unter 9% corporate tax?
Wen interessieren hier schon Details. Viele der Aussagen sollte man sehr kritisch sehen. Da ist viel Interpretationsspielraum und andere Meinungen gibt es durchaus.
"Bei der Rückkehr kommt's raus!" - Wie sieht es hier mit Verjährung aus?
Es gelten die üblichen Verjährungsfristen
Min 12:20 bis 12:45 Ja, das ist zwar richtig. Wenn ich zB meinen Steuerwohnsitz in BG habe, sprich meine EOOD ist auf meine Wohnung in BG gemeldet, sprich der Sitz meiner Firma ist in BG. Dann kann ich zwar weltweit reisen und muss mich nicht an die 183Tage Regelung halten, sprich ich muss nicht 183 Tage in BG anwesend sein. Problematisch wird das Spiel aber dann wenn ich mehr wie 183 Tage in einem anderen Land verbringe. Oder sehe ich das falsch? Ich denke, es wäre problematisch, wenn ich sagen wir meine Firma + Steuerwohnsitz ist in BG, aber ich verbringe mehr wie 183 Tage in Spanien...
In dem Kontext "Reisen" wäre es unproblemarisch, wenn ich mich sagen wir mal 5 monate in Spanien, 5 monate in Zypern und 2 Monate in BG aufhalten würde.
Ja, das wäre ein Problem, wobei Spanien sogar möglich wäre mit Beckham Law. Für 5-6 Jahre.
Wenn ein Rentner eine kleine Rente hat, sich abmeldet und ins Ausland zieht, dann müssen doch keine Steuern gezahlt werden.
Rentner sind ja streng genommen keine digitalen Nomaden, die gewerbliche Einkünfte haben. Beachte aber, dass bei Abmeldung in D die beschränkte Steuerpflicht gilt. D.h. Kein Freibetrag und die Rente ist ab dem ersten Euro zu versteuern.
@@PerspektiveAusland danke für die schnelle Antwort 🤗
Ja, aber der Freibetrag bleibt oder?
@@berndfreudinger7254bei Abmeldung nicht. Ab dem 1 Euro muss versteuert werden. Allerdings gibt es wohl wenige Länder wo die Rente anders versteuert wird ich glaube Griechenland ist da ein Beispiel
@@berndfreudinger7254Das muss man aber beantragen, dass man unbeschränkt steuerpflichtig bleiben will.
Die Hochhäuser TENEVER BREMEN
Warum sollte man je nach Deutschland zurück kommen wollen?
Guter Punkt
Wenn ich mich überall und nirgends aufhalte indem ich sehr viele Jahre um die Welt segle wie ein Vagabund und dabei z.B. über RUclips Einnahmen habe aber auch in Deutschland abgemeldet bin, muss ich dann trotzdem in Deutschland Steuern zahlen? Bankkonto gibt es dann auch nicht mehr in Deutschland.
Tendenziell leider ja.
@@PerspektiveAusland Woher wollen die denn wissen wo ich und ob ich Einkommen erziele. Da gibt es genug Möglichkeiten. Ich habe mit dem Dummland bereits schon für immer abgeschlossen und möchte dort nichtmal tot übern Lattenzaun hängend gefunden werden. In vielen Ländern gibt es kein Meldegesetz und von daher kann man sich dort nicht anmelden. Thailand ist so ein Fall, wenn man dort nicht verheiratet ist und somit auch nicht im Blauen Buch eingetragen ist. Zudem dürfen dort Ausländer in der Regel nicht arbeiten und auch keine Grundstücke erwerben. War 2x mit einer Thaifrau verheiratet und weiß das. Man geht dort üblich von Hotel zu Hotel oder Condo und hat dann ein entsprechendes Visa Non Immigration Visa O oder OA. Bankkonto kriegt man dann auch in Thailand. Besser damit ist allerdings Kambodia. Dort braucht man keine Einkommensnachweise.
Die Lösung ist doch einfach: Keine erweiterte, beschränkte Steuerpflicht mehr haben.
Wenn’s geht - klar 😂
@@PerspektiveAuslandWenn man aus Deutschland weg will, dann ist der Wille da. Wo ein Wille, da ein Weg
@@PerspektiveAuslandSeien wir realistisch. Eine Immobilie in Deutschland als Auswanderer zu halten bei den Enteignungsgelüsten der Regierung ist blanker Wahnsinn. Geldvermögen in Deutschland zu lassen ist ebenso sinnbefreit. Meine Meinung. Gleiches gilt für Firmen in Deutschland. Wenn die laufen, wird der Fiskus sich auch da reichlich bedienen. Mittlerweile ist es ja auch eine eher ethische Frage geworden: Will man in einem Land der Kriegstreiber weiter überhaupt noch Steuern zahlen? Daher sollte man konsequent alle legalen Mittel ausschöpfen, um das gar nicht mehr zu unterstützen.
Das Video ist einfach falsch. AStG §2 bedeutet keine unbeschränkte Steuerpflicht für Betriebsstättenlose Einkünfte in Deutschland. Wieso auch, auf welcher Rechtsgrundlage?
Diese Einkünfte sind nicht in Deutschland zu versteuern, da sie bei einer US LLC gewerbliche Einkünfte sind.
Diese Einkünfte werden auf die der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte angerechnet, sofern die erw. beschr. Steuerpflicht überhaupt zutrifft.
Bitte einen Fall nennen, indem Einkünfte, die nicht in Deutschland erzielt wurden, und in Deutschland keinen steuerlichen Anknüpfungspunkt haben, in Deutschland plötzlich der unbeschränkten Steuerpflicht unterlagen.
Bin ich gespannt. Sonst ist das wohl wie üblich leider Panikmache.
Der Herr RA Tim Greenawalt hat zufällig fast zeitgleich ein sehr interessantes Video zu dem gleichen Thema veröffentlicht und ist genau auf die Frage des Floating Income sehr detailliert eingegangen. Das Video ist eine Stunde lang, lohnt sich aber anzuschauen. Hier der Link: ruclips.net/video/xpjHpZg8Kt4/видео.htmlsi=_bXbad7YK0JRGUSr
Die Besteuerung erfolgt auf Basis der deutschen Staatsbürgerschaft. Gibt es keine funktionale Betriebsstätte im Ausland, dann entsteht in Deutschland eine Betriebsstätte durch die deutsche Staatsbürgerschaft. Und daher werden diese Einkünfte dann noch für 10 Jahre in D steuerpflichtig.
@@PerspektiveAusland jetzt wird es abstrus.
Deutschland besteuert jetzt also anhand der Staatsbürgerschaft?
Die Einkünfte sind offensichtlich Auslandseinkünfte.
Und die Rechtsfolge ist keine "volle Besteuerung"
P.S. Im BFH Urteil steht eindeutig, das es keine betriebsstättenlosen Einkünfte gibt;)