Also wenn ich in DE quasi 0 interessen mehr habe und einen festen wohnsitz (betriebsstätte)in Thailand,brauche ich als Trader keine steuern mehr in DE zahlen?
Gilt das ganze mit dem Wertpapierdepot auch, wenn ich im Ausland lebe. z. b Nordzypern, Südafrika JEDOCH meine BFA RENTE im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht weiterhin in DE versteuere (und ich meine ETW in DE behalte)
Super Information. Hätte diese Information vor zwei Jahren haben sollen, da ich nichtdeutsche Aktien extra verkauft habe, weil ich damals vorhatte ins Ausland zu ziehen und dachte dass Kapitalerträge spätestens zum Wegzugsdatum immer in Deutschland zu versteuern sind. Gut zu wissen, dass keine Wegzugsbesteuerung bei Kapitalerträgen in Deutschland vorliegt, solange das Wegzugsland ein DBA mit Deutschland hat, also kein Niedrigsteuerland ohne Doppelbesteuerungsabkommen ist.
Das ist mir nicht ganz klar. Wenn ich jetzt ins Ausland ziehe, mein Depot in Deutschland dennoch behalte. Und der Depot Wert über 154.000€ beträgt, bin ich dann erweitert beschränkt steuerpflichtig?
@@alterfritz9604 Das ist der entscheidende Punkt, ich war bisher auch immer davon ausgegangen (so hatte ich es auch von anderen Fachleuten gehört), dass bei einem Depot im Endeffekt die ISIN der Wertpapiere entscheidend ist, NICHT aber der Ort an dem der Broker/ die Bank sitzt. Also jegliche Wertpapiere wie z.b. nicht-deutsche Aktien oder luxemburgische Fonds etc etc sollten nicht zu den 154k zählen, auch wenn das Depot in Deutschland ist. Sebastian scheint hier aber anderer Auffassung zu sein, zumindest klingt es in seinen Videos für mich so. Er meint wohl, dass das ganze Depot dann nicht in Deutschland liegen darf.
Das war das bislang beste Video deiner Serie! Danke! Jetzt wäre noch die Erläuterung eines Doppelbesteuerungsabkommen zum Beispiel bei Philippinen interessant.
Krypto Assets die nach einer Haltefrist von über einem Jahr Steuerfrei sind, sollten doch bei Einwanderung in die Schweiz den Schweizer Gesetzen unterzuordnen sein oder nicht ???? #HODL
Wie sieht es aus bei Zinsen die man auf Guthaben bei deutschen Kreditinstituten nach dem Wegzug erhält? Das wird vermutlich auch besteuert während Zinsen bei einem Auslandskonto steuerfrei bleiben, richtig?
Im Video hat er ja gesagt, dass durch deutsche Konten und Depots wirtschaftliche Interessen in DE bestehen und damit erweitert beschränkte Steuerpflicht bestünde. Für mich heißt das, dass ein Girokonto mit Guthabenzins schon problematisch sein könnte. Der einzige Schutz wäre jetzt evtl. noch der Freibetrag von 16500€. Kann das jemand bestätigen? Übrigens: Laut §121 Bewertungsgesetz gelten deutsche Bankkonten und -depots nicht als deutsches Inlandsvermögen. Was man damit nun anfangen könnte, weiß ich aber auch nicht. 🤔
Ein sehr gutes Video, vielen Dank! Schön wäre es noch, wenn man die entsprechenden Rechtsgrundlagen mit Paragrafen nennen könnte, dann kann das jeder selbst nachvollziehen.
Also wenn ich Bitcoin habe die nicht älter als ein Jahr sind, ich in ein Niedrigsteuerland ziehe, die Coins in Summe 1 Jahr und 1 Tag halte, muss ich trotzdem keine Steuern in Deutschland zahlen?!
Da bin ich ja als ÖSTERREICHER sauber aus diese 5 Jahresproblem obwohl ich seit 40 Jahren hier bin (meine verstorbene Ehefrau hatte mich "entführt"😅) Kann damit ggf. aus dem Stand heraus reagieren
Also wenn ich 100.000€ unrealisierte Kursgewinne habe in Aktien, dann kann ich einfach in die Schweiz ziehen für ein paar Wochen und dann alles verkaufen und wenn ich dann alles verkauft habe kann ich wieder zurück nach Deutschland ziehen und muss keine Steuern nachzahlen auf die Gewinne? Und in der Schweiz war der Verkauf ja steuerfrei.
@@sowhat8995Er meldet sich sicherlich ab, in der Schweiz an, verkauft und zieht dann in die BRD zurück. Technisch hat er die Bedingungen erfüllt. Der Zeitfaktor zwischen den Umzügen ist fraglich. Dürfte eigentlich keine Rolle spielen, aber wir reden ja über die BRD.
@@Barbarossa97 Ja, BRD ist ein Problem. Ich bin kein Experte, aber hier wird ja etwas in diese Richtung besprochen: ruclips.net/video/7EIs2dVsilc/видео.html
@@qu3mp3x74 Fragst Du ernsthaft mich? Ich hatte ja geschrieben, dass ich auch wenig Ahnung von dem Thema habe und hatte nur als Hilfestellung dieses andere Video genannt. Da wird am Anfang davon gesprochen, dass die Absicht, nicht wieder zurückzukehren, wichtig ist. Das könnte schwierig nachzuweisen sein, wenn Deine Aktienverkäufe alle genau in diese kurze Zeit fallen und Du dann nach ein paar Monaten wieder auf der Matte stehst. Oder anders formuliert: Wenn das so einfach wäre, würden das ja viele so machen und dann würde es auch schnell unterbunden werden. Ich würde mich vor so einem Versuch vorher gut beraten lassen. Außerdem droht ja auch ständig diese nervige "erweitert beschränkte Steuerpflicht".
Wie sieht es aus wenn ich einen Remote Job aus Deutschland annehme aber auf den Philippinen lebe, da zahle ich doch nach 180 Tage keine Einkommensteuer, oder?
Sehr informativ. Ein Punkt ist mir noch nicht ganz klar: Wenn man unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fällt, werden nur Veräuß.gewinne weiterhin besteuert, die aus dt. Aktien/Quellen resultieren. Aber gilt das auch für Dividenden?
Vielen Dank für das tolle Video! Eine Frage: Wie verhält es sich mit der Besteuerung von Investmentfonds (Emittent sitzt in Deutschland) unter der erweitert beschränkten Steuerpflicht.
@meistereder7169 Im Video wurde aber nicht zwischen Nord und Südzypern unterschieden. Darum meine Frage, Du Brain. Wie Zypern aufgeteilt ist, muss mir niemand erklären.
@@sowhat8995 Wenn Du der Kreditgeber bist und die Zinszahlungen erhältst, dann sind diese in D steuerpflichtig. Z.B. wenn Du bei einem Immobilienverkauf eine Eigentümerfinanzierung gewährt.
Ist schon ganz schön heftig wie man als Wertschöpfendes Individuum versucht wird (fast), ALLES in den Steuertopf zu vereinnahmen OHNE ROT ZU WERDEN.... Und dann uns versucht wird darzustellen daß DE ein Einnahmenproblem habe (Ricarda) Wir haben ein AUSGABENPROBLEM und mit die höchsten Steuern, Gebühren, Energiepreise und Abgaben. Jedoch ist die GIER unersättlich durch unsere Steuern neues Wählerklientel ANZUFÜTTERN in dem man das sooo hart verdient Geld 💸💸💰💰 mit vollen Händen 🎉🎉 rausschmeißt!!!😮 Das kotzt mich so was von an. Das rote Sozialgehabe mit meinem x-mal versteuern Geld ist unerträglich. It's time to go. Entscheidung nach der nächsten Wahl. Vorbereitungen JETZT Gaanz, ganz schade, aber das Fass ist übergelaufen und ich möchte meinen Lebensabend ohne Parasiten verbringen und auch meine Erben DÜRFEN dafür nicht bluten..... 😡
Nein. Du kannst in ein Niedrigsteuerland ziehen, ohne steuerpflichtig zu bleiben. Du kannst auch Dein deutsches Girokonto behalten. Wichtig ist unter anderem, dass Kontoeinlagen und Depot nicht über 154.000 Eur Wert haben zum Zeitpunkt der steuerlichen Abmeldung in Deutschland. Wenn Du drunter bleibst und ansonsten keine „wesentlichen wirtschaftlichen Interessen“ in Deutschland hast, bist Du „frei“.
Und selbst wenn Du drüber liegst gilt nur die erweitert beschränkte Steuerpflicht - die geht mit Offenlegungspflichten etc einher, erlaubt Dir aber auch Auslandseinkommen zum Auslandssteuersatz zu verdienen.
@@GotoX13 die wissen es auch nicht, hab selbst einen in der Familie, hat nicht einmal gewusst dass ein Wohnsitz in Deutschland einen weiter Steuerpflichtig macht, er dachte wie ich nur die 183 Tage wären relevant. Das ist das Problem, wir haben längst chinesische Verhältnisse, in denen jeder bestraft werden kann weil die Regelungen so undurchsichtig sind dass Verstöße vorprogrammiert sind.
Gibt es Berater, die dabei helfen können, an der Wertentwicklung z.B. amerikanischer Aktien zu partizipieren, ohne Quellensteuer zahlen zu müssen ( z.B. durch Investition in Derivate oder ETNs)?
Es gibt ein spezielles Abkommen zwischen Irland und USA, wonach irische ETFs keine (oder niedrige?) Quellensteuern auf US-Aktien zu zahlen haben. Irische ETFs (ISIN IE...) haben also Vorteile bei US-Aktien. Auf irische ETFs selber fallen wiederum keine Quellensteuern für den Anleger an.
Gibt es dann einen Grund, internationale Aktien aus einem deutschen Depot zu entfernen, wenn man ins Ausland zieht? Vorausgesetzt, es ist ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen, und man hat einen festen Wohnsitz? Danke vorab für die Antwort.
Ok, deutsche Aktien sind ohnehin nicht mehr besonders interessant.
ich kenne Neiemanden der ausgewandert ist und dieses Formular ausfüllen musste.
Selbst wenn man abhaut, lassen die einen nicht in ruhe..
Unfassbar!
BRD = der Staat. Deutschland = das Land. Irgendwann lernt er es.
Also wenn ich in DE quasi 0 interessen mehr habe und einen festen wohnsitz (betriebsstätte)in Thailand,brauche ich als Trader keine steuern mehr in DE zahlen?
Gilt das ganze mit dem Wertpapierdepot auch, wenn ich im Ausland lebe. z. b Nordzypern, Südafrika JEDOCH meine BFA RENTE im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht weiterhin in DE versteuere (und ich meine ETW in DE behalte)
Wie ist es Wegzug aus Deutschland. Inländisches Festgeld. Wird die Quellensteuer einbehalten ?
Super Information. Hätte diese Information vor zwei Jahren haben sollen, da ich nichtdeutsche Aktien extra verkauft habe, weil ich damals vorhatte ins Ausland zu ziehen und dachte dass Kapitalerträge spätestens zum Wegzugsdatum immer in Deutschland zu versteuern sind. Gut zu wissen, dass keine Wegzugsbesteuerung bei Kapitalerträgen in Deutschland vorliegt, solange das Wegzugsland ein DBA mit Deutschland hat, also kein Niedrigsteuerland ohne Doppelbesteuerungsabkommen ist.
Wenn ich in ein Niedrigsteuerland umziehe ,und habe meine deutschen Aktien vor 2009 erworben, dann ist der realisierte Kursgewinn aber steuerfrei ?
Das ist mir nicht ganz klar. Wenn ich jetzt ins Ausland ziehe, mein Depot in Deutschland dennoch behalte. Und der Depot Wert über 154.000€ beträgt, bin ich dann erweitert beschränkt steuerpflichtig?
Wenn der Umzug in ein Niedrigsteuerland erfolgt und der Depotwert aus deutschen Aktien besteht, ja.
Wenn du in ein Niedrigsteuerland umziehst oder Perpetual Traveler bist - ja.
@@PerspektiveAuslandund wenn keine Aktie davon deutsch wäre? Dann auch?
@@alterfritz9604 Das ist der entscheidende Punkt, ich war bisher auch immer davon ausgegangen (so hatte ich es auch von anderen Fachleuten gehört), dass bei einem Depot im Endeffekt die ISIN der Wertpapiere entscheidend ist, NICHT aber der Ort an dem der Broker/ die Bank sitzt. Also jegliche Wertpapiere wie z.b. nicht-deutsche Aktien oder luxemburgische Fonds etc etc sollten nicht zu den 154k zählen, auch wenn das Depot in Deutschland ist.
Sebastian scheint hier aber anderer Auffassung zu sein, zumindest klingt es in seinen Videos für mich so. Er meint wohl, dass das ganze Depot dann nicht in Deutschland liegen darf.
Gilt aber nur für Deutsche Staatsbürger. Und diese Staatsbürgerschaft muss man seit mindestens 5 Jahren haben, oder?
Hätte die selbe Frage
Wie verhält es sich bei etfs mit dem fondsdomizil DE. Zählt der etf wie eine deutsche aktie als beschränkt steuerpflichtig oder steuerfrei?
Das war das bislang beste Video deiner Serie! Danke! Jetzt wäre noch die Erläuterung eines Doppelbesteuerungsabkommen zum Beispiel bei Philippinen interessant.
Die Philippinen haben ein DBA aber sind ein Niedrigsteuerland.
@@Hardpact Wie Sebastian in dem Video bereits erläutert hat, hebelt das DBA die erweitert beschränkte Steuerpflicht aus.
Krypto Assets die nach einer Haltefrist von über einem Jahr Steuerfrei sind, sollten doch bei Einwanderung in die Schweiz den Schweizer Gesetzen unterzuordnen sein oder nicht ????
#HODL
dann sind sie doch sowieso steuerfrei.
NEIN KRYPTE NACH EINEM JAHR VERKAUFEN STEUERFREI
Wie sieht es aus bei Zinsen die man auf Guthaben bei deutschen Kreditinstituten nach dem Wegzug erhält? Das wird vermutlich auch besteuert während Zinsen bei einem Auslandskonto steuerfrei bleiben, richtig?
Im Video hat er ja gesagt, dass durch deutsche Konten und Depots wirtschaftliche Interessen in DE bestehen und damit erweitert beschränkte Steuerpflicht bestünde. Für mich heißt das, dass ein Girokonto mit Guthabenzins schon problematisch sein könnte. Der einzige Schutz wäre jetzt evtl. noch der Freibetrag von 16500€. Kann das jemand bestätigen?
Übrigens: Laut §121 Bewertungsgesetz gelten deutsche Bankkonten und -depots nicht als deutsches Inlandsvermögen.
Was man damit nun anfangen könnte, weiß ich aber auch nicht. 🤔
Bedeutet WEGZUG in dem Sinne, daß ich KEINE WOHNUNG (unvermietet in DE) mehr haben darf..... ?
Habe darüber kein entsprechendes Video gefunden
ja
Ein sehr gutes Video, vielen Dank! Schön wäre es noch, wenn man die entsprechenden Rechtsgrundlagen mit Paragrafen nennen könnte, dann kann das jeder selbst nachvollziehen.
Guter Hinweis, danke!
Sehr, sehr hilfreich. Danke!
Was ist wenn ich mein Aktiendepot mit ins Ausland nehme zu einem ausländischen Broker?
Schon beantwortet.
Der Broker ist egal, es geht darum, ob die Aktien deutsche Gesellschaften sind oder nicht.
Also wenn ich Bitcoin habe die nicht älter als ein Jahr sind, ich in ein Niedrigsteuerland ziehe, die Coins in Summe 1 Jahr und 1 Tag halte, muss ich trotzdem keine Steuern in Deutschland zahlen?!
Da bin ich ja als ÖSTERREICHER sauber aus diese 5 Jahresproblem obwohl ich seit 40 Jahren hier bin (meine verstorbene Ehefrau hatte mich "entführt"😅)
Kann damit ggf. aus dem Stand heraus reagieren
Also wenn ich 100.000€ unrealisierte Kursgewinne habe in Aktien, dann kann ich einfach in die Schweiz ziehen für ein paar Wochen und dann alles verkaufen und wenn ich dann alles verkauft habe kann ich wieder zurück nach Deutschland ziehen und muss keine Steuern nachzahlen auf die Gewinne? Und in der Schweiz war der Verkauf ja steuerfrei.
Dann wirst Du für das Finanzamt vermutlich gar nicht weg gewesen sein.
@@sowhat8995Er meldet sich sicherlich ab, in der Schweiz an, verkauft und zieht dann in die BRD zurück. Technisch hat er die Bedingungen erfüllt. Der Zeitfaktor zwischen den Umzügen ist fraglich. Dürfte eigentlich keine Rolle spielen, aber wir reden ja über die BRD.
@@Barbarossa97 Ja, BRD ist ein Problem. Ich bin kein Experte, aber hier wird ja etwas in diese Richtung besprochen: ruclips.net/video/7EIs2dVsilc/видео.html
dann bleib ich eben 200 Tage in der Schweiz und verkaufe erst dann, damit ich über 183 Tage bin. Passt es dann?
@@qu3mp3x74 Fragst Du ernsthaft mich? Ich hatte ja geschrieben, dass ich auch wenig Ahnung von dem Thema habe und hatte nur als Hilfestellung dieses andere Video genannt. Da wird am Anfang davon gesprochen, dass die Absicht, nicht wieder zurückzukehren, wichtig ist. Das könnte schwierig nachzuweisen sein, wenn Deine Aktienverkäufe alle genau in diese kurze Zeit fallen und Du dann nach ein paar Monaten wieder auf der Matte stehst. Oder anders formuliert: Wenn das so einfach wäre, würden das ja viele so machen und dann würde es auch schnell unterbunden werden.
Ich würde mich vor so einem Versuch vorher gut beraten lassen. Außerdem droht ja auch ständig diese nervige "erweitert beschränkte Steuerpflicht".
Wie sieht es aus wenn ich einen Remote Job aus Deutschland annehme aber auf den Philippinen lebe, da zahle ich doch nach 180 Tage keine Einkommensteuer, oder?
Gilt die Progressionszurechnung im Wegzugsjahr in die Schweiz auch für Kursgewinne und Dividendeneinkünfte?
Sehr informativ. Ein Punkt ist mir noch nicht ganz klar: Wenn man unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fällt, werden nur Veräuß.gewinne weiterhin besteuert, die aus dt. Aktien/Quellen resultieren. Aber gilt das auch für Dividenden?
Vielen Dank für das tolle Video! Eine Frage: Wie verhält es sich mit der Besteuerung von Investmentfonds (Emittent sitzt in Deutschland) unter der erweitert beschränkten Steuerpflicht.
Da blickt doch kein Mensch mehr durch. Wird beim DBA eigentlich zwischen Nord- und Südzypern unterschieden?
du könntes auch fragen ob beim DBA zischen Nord und Sükorea unterschieden wird 😅
@@Hardpact A ha ha, Du bist sooo lustig 😒
@meistereder7169 Im Video wurde aber nicht zwischen Nord und Südzypern unterschieden. Darum meine Frage, Du Brain. Wie Zypern aufgeteilt ist, muss mir niemand erklären.
Jieppieeieehh, das sind doch gute Nachrichten 😆👍🏻🙏🏻
Deutschland besteuert übrigen u. U. Zinseinkünfte auch bei Nichtansässigen, nämlich dann, wenn sie durch eine deutsche Immobilie besichert sind.
Ich habe gar nicht verstanden, was damit gemeint sein soll. Mit einer Immobilie besichert man doch normalerweise einen Kredit und man zahlt Zinsen. 🤔
@@sowhat8995 Wenn Du der Kreditgeber bist und die Zinszahlungen erhältst, dann sind diese in D steuerpflichtig. Z.B. wenn Du bei einem Immobilienverkauf eine Eigentümerfinanzierung gewährt.
Ist schon ganz schön heftig wie man als Wertschöpfendes Individuum versucht wird (fast), ALLES in den Steuertopf zu vereinnahmen OHNE ROT ZU WERDEN....
Und dann uns versucht wird darzustellen daß DE ein Einnahmenproblem habe (Ricarda)
Wir haben ein AUSGABENPROBLEM und mit die höchsten Steuern, Gebühren, Energiepreise und Abgaben.
Jedoch ist die GIER unersättlich durch unsere Steuern neues Wählerklientel ANZUFÜTTERN in dem man das sooo hart verdient Geld 💸💸💰💰 mit vollen Händen 🎉🎉 rausschmeißt!!!😮
Das kotzt mich so was von an.
Das rote Sozialgehabe mit meinem x-mal versteuern Geld ist unerträglich.
It's time to go.
Entscheidung nach der nächsten Wahl.
Vorbereitungen JETZT
Gaanz, ganz schade, aber das Fass ist übergelaufen und ich möchte meinen Lebensabend ohne Parasiten verbringen und auch meine Erben DÜRFEN dafür nicht bluten..... 😡
@@peterfischer7084 Danke, das kannte ich noch nicht.
Sollte das Depot bereits vor der Auswanderung in ein anderes Land verlagert werden? Welches Land ist zu empfehlen? USA, England,... ?
USA, weil kein Datenaustausch.
Zählt die Schweiz als Niedrigsteuerland? Kanton Zürich
Es gelten spezielle Regelungen für die Schweiz, z.B. überdachende Besteuerung
👍!
Also reicht ein Umzug in ein Niedrigsteuerland (wohl die Mehrheit) und ein deutsches Konto / Depot aus um steuerpflichtig zu bleiben?
Nein. Du kannst in ein Niedrigsteuerland ziehen, ohne steuerpflichtig zu bleiben. Du kannst auch Dein deutsches Girokonto behalten. Wichtig ist unter anderem, dass Kontoeinlagen und Depot nicht über 154.000 Eur Wert haben zum Zeitpunkt der steuerlichen Abmeldung in Deutschland. Wenn Du drunter bleibst und ansonsten keine „wesentlichen wirtschaftlichen Interessen“
in Deutschland hast, bist Du „frei“.
Und selbst wenn Du drüber liegst gilt nur die erweitert beschränkte Steuerpflicht - die geht mit Offenlegungspflichten etc einher, erlaubt Dir aber auch Auslandseinkommen zum Auslandssteuersatz zu verdienen.
Am besten fragt man da aber einen StB:)
@@GotoX13 die wissen es auch nicht, hab selbst einen in der Familie, hat nicht einmal gewusst dass ein Wohnsitz in Deutschland einen weiter Steuerpflichtig macht, er dachte wie ich nur die 183 Tage wären relevant. Das ist das Problem, wir haben längst chinesische Verhältnisse, in denen jeder bestraft werden kann weil die Regelungen so undurchsichtig sind dass Verstöße vorprogrammiert sind.
Gibt es Berater, die dabei helfen können, an der Wertentwicklung z.B. amerikanischer Aktien zu partizipieren, ohne Quellensteuer zahlen zu müssen ( z.B. durch Investition in Derivate oder ETNs)?
Es gibt ein spezielles Abkommen zwischen Irland und USA, wonach irische ETFs keine (oder niedrige?) Quellensteuern auf US-Aktien zu zahlen haben. Irische ETFs (ISIN IE...) haben also Vorteile bei US-Aktien. Auf irische ETFs selber fallen wiederum keine Quellensteuern für den Anleger an.
@@sowhat8995 ich meinte eigentlich keine ETFs, sondern Aktien (bzw. partnership units), die ich mir selbst aussuchen möchte.
@@sowhat8995 Ich meinte eigentlich Einzelaktien ( bzw. partnership units), nicht ETFs.
Mit ETF hat man das Problem nicht. Ist sowieso die bessere Lösung zum Anlegen.
Steht wo?
@@Barbarossa97
Gerd Kommer Bücher lesen.
@@707PW Nein
@@Barbarossa97
Wenn du Geld anlegen willst, dann würde ich das tun. Ansonsten wird man von der Finanzbranche verarscht.
@@707PW Kommer ist ein Verkäufer. Das geht wesentlich einfacher.
Gibt es dann einen Grund, internationale Aktien aus einem deutschen Depot zu entfernen, wenn man ins Ausland zieht? Vorausgesetzt, es ist ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen, und man hat einen festen Wohnsitz? Danke vorab für die Antwort.