Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Was Sie jetzt wissen müssen

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  • Опубликовано: 25 дек 2024

Комментарии • 6

  • @gundula2
    @gundula2 Год назад

    Im § 12 Abs. 2 steht doch, dass Beschäftigungsgeber bei weniger als 50 Beschäftigten keine Meldestelle einrichten müssen (Sie sagten, dass diese bis zum Dezember durchatemen könnten). Aufatmen bis zum Dezember gilt doch nur für die Gruppe der Beschäftigungsgeber, die zwischen 50 und 249 Beschäftigte haben (§42 HinSchG) - sehen wir einmal von den Sonderregelungen für die Beschäftigungsgeber des § 12 Abs. 3 ab - bis sie am 17.12.doch eine Meldestelle einrichten müssen.

    • @uvbberlin-brandenburg7361
      @uvbberlin-brandenburg7361  Год назад

      Richtig, gemäß § 12 Abs. 2 HinSchG trifft die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle grds. nur Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäftigten.

  • @hadiel4938
    @hadiel4938 Год назад

    Find ich nicht!

  • @overcrowd-my5
    @overcrowd-my5 Год назад +1

    Dislike, wegen Gendern.
    Ansonsten eine tolle Präsentation und gut erklärt. 👍

  • @ANNO-ks2wk
    @ANNO-ks2wk Год назад +1

    Tja, ... das wird zu Misstrauen unter Kollegen führen.

  • @schnakenschreck
    @schnakenschreck Год назад

    Dislike, wegen Gendern!!