Beschwerdemechanismen nach dem LkSG und dem HinSchG-E

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  • Опубликовано: 11 окт 2024
  • In den kommenden beiden Jahren werden viele Unternehmen ihre bestehenden Beschwerdesysteme überprüfen und anpassen oder aber erstmals einrichten: Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2023 und für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2024 gilt, enthält die Pflicht zur Eröffnung eines Beschwerdemechanismus zur Meldung menschenrechts- und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Die EU-Whistleblowerrichtlinie, die an sich bis Mitte Dezember 2021 in deutsches Recht umzusetzen gewesen wäre bzw. der seit April 2022 vorliegende Entwurf eines deutschen Umsetzungsgesetzes verpflichtet selbst Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Meldekanals.
    Alle aktuellen Infos zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserem Blog: www.integrityl...

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