Als Pfadfinder hatten wir damals alle ein Fahrtenmesser am Gürtel. Je länger desto besser. Heute würde das SEK kommen . Habe nie gehört, daß jemand bei Zeltlagern erstochen wurde oder jemand seine Schwiegermutter umbrachte.
Da gebe ich Ihnen recht...über den Sinn mancher Gesetzte, kann man echt nur grübeln! Bei meinen Eltern in der Schweiz, gibt es z.B. gar keine Waffenaufbewahrung!!! Da ich da mit der Jagd aufgewachsen bin und immer auch den Schweizer Jäger gelesen habe, ist mir bekannt, dass es in der Schweiz deswegen nicht mehr Verbrechen oder Straftaten gibt!!! Gibt es auch eine schöne Broschüre von der EU, die ja einmal aufgezeigt hat, dass legale Waffen kaum zu irgendwelche Straftaten/Verbrechen führen....ich glaube, dass mit der Schwiegermutter finden machen gedanklich reizend ;-)...ist natürlich ein Scherz! MbG
Bis letztes Jahr war ich noch Pfadi Gruppenleiter, fast 20 Jahre lang DPSGler und nie hatten wir Probleme mit Fährtenmesser am Gürtel, nicht einmal im Zug auf dem Weg zum Lagerplatz. Wie Martyn Musel bereits sagte, Kluft tragen hilft!
@@johnmcguffin6533 Ja selber seit 20 Jahren Pfadfinder und seit 3 auch bei der DPSG. Also mit Fahrtenmessern gab es für uns halt wirklich nie Probleme. Selbst am Frankfurt Hbf nicht. Nichtmal Macheten waren ein Thema.
Die AfD-Abgeordnete hatte in der Aussprache zum Etatentwurf 2018 des Bundeskanzleramtes am Mittwoch, 16. Mai, gesagt: „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“
Herr Amian ist zurecht ein Experte ... der Unterricht mit ihm war sehr sehr interessant und aufschlussreich. Es ist mehr als Gut zu wissen das es solch einen Experten unter denn Jäger gibt der auch noch ein Top Rechtsanwalt ist!
Ich habe den RA Amian angeschrieben. Hier die Antwort > § 42a Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 WaffG lesen. Jagdausübung ist anerkannter Zweck iSd Abs. 3. Weg von und ins Revier ist davon mit umfasst.
hier ergibt sich eine Frage zu dem Abfangmesser am Gürtel in der Stadt. Hatte der RA Amian nicht unlängst vorgetragen, dass auf dem Weg zum Revier und wieder zurück die Schusswaffe zugriffsbereits geführt werden kann, auch bei damit einhergehenden Erledigungen ruclips.net/video/kIvW75Cz6Us/видео.htmlsi=VZnOS9znU_hKWdkG Zeitindex 6:15??? Aber ein Messer am Gürtel muss ich im Auto lassen oder in den Rucksack tun???
Sehr gut erklärt, danke! Bei uns Airsoft Spielern wird es meist so gehandhabt, dass die Anscheinswaffe wie eine scharfe Waffe transportiert wird: abgeschlossenes Behältnis und von Magazinen sowie Munition getrennt. Dazu habe ich allerdings noch eine Frage: Man darf im öffentlichen Raum solche Waffen nicht verfügbar machen - streng genommen darf ich doch dann auch bei einer Polizeikontrolle den Waffenkoffer nicht öffnen - im Moment des Öffnen würde ich den direkten Zugriff im öffentlichen Raum ermöglichen. Wir hatten schon viele heiße Diskussionen zu diesem Szenario und wurden uns nicht einig ;)
Hi, Ich bin auch Airsoft Spieler und Berufswaffen Träger. Habe dieses Szenario mit unserem Trainer (ehemaliger Polizist) auch durchgesprochen. Sein Rat war bei der Kontrolle die Polizei darauf hinweisen dass ich Airsoft Waffen dabei habe und dann ihren Anweisungen folgen Gruß Stefan
Ich denke, die Situation sollte hier analog zum scharfen Schusswaffentransport z.B. zum oder vom Schießstand verlaufen. Für den Zweck der Kontrolle durch die Polizei darf man auf deren Anforderung das Behältnis (ruhig & langsam😊) öffnen. Das Herausnehmen und in Augenschein nehmen sollte man dann dem Polizeibeamten überlassen.
Wenn "führen" die Bestimmung ist, wäre ein selbst arretierendes Taschenmesser (heute auch bereits größere Schweizer Messer) im Rucksack transportiert, kein Problem. Es braucht mehr als 3 sec und 3 Handgriffe, um das Messer in der Hand zu haben. Richtig?
Solange du es dann wenn du aus dem Wald und in den öffentlichen Raum kommst in eine Behältnisses Packst, das dir nicht den sofortigen Zugriff ermöglicht, sollte das kein Problem sein. Sowas kann man ja dann leicht wegstecken im Wald. Und immer dran denken: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kompetente Erklärung! Gäbe es nicht so viele Idiotensicher Mitmenschen, wären die Gesetze auch nicht so streng und nötig. Saufänger mit in die Stadt am besten offen getragen. So wird einem das ausüben von Beruf und Hobby unter schlechtes Licht gestellt. Durch meinen Beruf weiß ich leider das diese Untaten zu oft vorkommen.. Hoffe auf mehr Input von euch! Bleibt dran!
Oder ein Rohr oder Zaunlatte. Oder bei Elektrikern beliebt, ein dickes Kabel. Leute solle auch schon mit bloßer Hand umgebracht worden sein! Ein Wahnsinn so ein Gesetz. Dumm=Deutsch!
Bei öffentlichen Veranstaltungen wird das aber sehr kritisch, außer sie arbeiten da und brauchen den um an irgendwas rumzuwerkeln. Außerdem bezweifle ich, dass die Verletzungen die mit einem 40cm langen Schraubenzieher verursacht werden können die gleiche "effektivität" haben wie die, die durch ein Messer vergleichbarer Länge verursacht würden. Der Schraubenzieher kann ja nur Stichverletzungen mit geringem Durchmesser verursachen, während das Messer beim zustechen nicht nur einen weiteren Wundkanal erzeugt, sonden zusätzlich auch noch über eine Schneide verfügt, welche Schnittverletzungen verursachen kann. Sie sollten auch nicht außer Acht lassen, dass das nicht vorhanden sein einer Schneide an der Klinge des Schraubenziehers es nicht nur unmöglich macht eine Schnittverletzung mit diesem zu verursachen, es ermöglicht es einem potentiellen Angreifer auch die Klinge zu ergreifen (ohne die Gefahr dabei eine Schnittverletzung an der Hand zu bekommen, wie es bei einem Messer der Fall wäre) und ihnen, dank 40cm Hebel und genug Klingenlänge (schätzungsweise 30cm bei 40cm Gesamtlänge) um mit zwei Händen die Klinge zu erfassen, während sie mit nur einer den Griff halten, das Ding aus der Hand zu drehen. Ich würde daher, sollte ich jemals in die Situation kommen mich mit einem Schraubenzieher meiner Wahl verteidigen zu müssen, mich für einen mit einer Klingenlänge entscheiden, die es einem Angreifer nicht ermöglicht die Klinge Zweihändig zu ergreifen, also nichts mit mehr als 15 cm Klingenlänge, 10 bis 13 cm währen wahrscheinlich ideal.
Verschlossenes Behältnis ist schon eine "Plastiktüte mit Vorhängeschloss". ( Urteilbegründung Münchner Landgericht, sorry hab Nummer nicht mehr ) Ging dabei um ein Kurzschwert bzw. Langes Messer das in seiner Scheide in einer Plastiktüte getragen wurde.
Das ist sehr schwammig und sehr viel auf die Interpretation des Polizeibeamten ausgelegt. Ich würde z.B. ein Einbandmesser wie das Victorinox Rescue Tool als wie es der Name schon nennt als Rettungsmesser bezeichnen und unter berechtigtes Interesse setzen. Aber es gibt keine Garantie, dass alle Kollegen es gleich sehen. Die andere Frage wäre ob ich das bei der allgemeinen Verkehrskontrolle gleich offen sagen würde, dass ich ein Messer im Handschuhfach habe. Ich persönlich würde es nur sagen, wenn ich im Rahmen der Kontrolle (z.B. um den Fahrzeugschein herauszunehmen) das Handschuhfach auch öffnen muss. Dann aus der Perspektive des Beamten neben dem Auto, würde ich dann den Fahrer genau fragen, liegt das Messer offen im Handschuhfach oder in einer Scheide oder Tasche? Dann würde ich ihn bitten, es zu erst rauszunehmen und langsam vor sich auf das Armaturenbrett zu legen, ich selbst würde dann nen Schritt vom Fahrzeug zu rück gehen. Erst dann würde ich ihn bitten, mir den Fahrzeugschein zu geben. Ich würde dabei aber freundlich aber bestimmt bleiben. Und alles Schritt für Schritt langsam erklären, was derjenige machen soll. Genauso würde ich es einen Polizisten nur sagen, dass ich ne Schusswaffe im Auto (z.B. im Kofferraum) habe, wenn es für die Kontrolle relevant ist (z.B. weil ich aus irgendeinem Grund an den Kofferraum muss) Führe ich die Waffe (z.B. ich meine Dienstwaffe, oder der Jäger seine Fangschusswaffe) würde ich ihm genau sagen, dass ich eine Waffe am Gürtel habe, und wo ich die dafür notwendigen Dokumente habe. Die hab ich idealerweise auf der anderen Körperseite z.B. in der Jackeninnentasche links. Das sind aber solche Sachen, nach dem Motto fragst du 10 Polizisten kannst du froh sein nur 20 Antworten am Ende zu haben. Wir haben das bei uns in der Dienststelle Mal etwas intensiver diskutiert, weil uns bekannt ist, dass wir in unserem Zuständigkeitsbereich 2 Personen haben, die einen Waffenschein haben und damit als Privatperson eine Waffe führen dürfen. Genauso würde ich mich aber auch verhalten, wenn ich nen kleinen Waffenschein habe und ne Schreckschuss Waffe führe. (Um einfach einen Konflikt, den ich nur verlieren kann zu vermeiden)
@@jasminewinkler7119 Das wurde vom OLG Stuttgart bereits klar geregelt. Ein Einhand-Rettungsmesser darf man nicht einfach immer im Auto mit sich führen. Sonst könnte ja jeder Rocker mit der "Ausrede" Rettungsmesser daher kommen.
@@hans-petermeier7440 und vom BKA gibt es einen Feststellungsbescheid, welche Kriterien ein Messer erfüllen muss, um als Rettungsmesser zu gelten. Ich würde das Messer aber trotzdem es in einer Scheide oder ähnlichen aufbewahren
Genau, der Staat schützt immer den Täter. Und ist mit dieser Gesetzgebung präventiv tätig. Damit kein armer Krimineller durch rechtschaffende Bürger in einer Notwehrsituation verletzt wird. Also immer die Geldbörse herausgeben wenn ihr nicht ein Fall für den Staatsanwalt werden wollt.
da stellt sich mir die frage als Obdachloser der das messer als werkzeug (nicht zur Selbstverteidigung.) zum überleben benötigt, ist es dann auch ein anerkannter Grund es zu führen? Btw wie sehts aus wenn er es solange er es nicht nutzt in einer verschlossenen mit schloss in einer kleinen kiste hat etc?
Ein Küchenmesser würde als Werkzeug gelten und in einer verschlossenen Kiste wäre es sicher kein Problem. In der Fußgängerzone sollte die Klingenlänge unter 4 cm bleiben.
@@wp6499 werden "Küchenmesser" überhaupt waffenrechtlich nicht auch als messer gesehen da ja alle Messer erst einmal vom gebrauch her Werkzeuge sind? Aber mach mal Holz mit einem Kücheenmesser oder unter 4cm klinge Messer klein uum ein Feuer zu machen btw sicher zu Arbeiten in der Küche ist ein Küchenmesser praktisch aber draußen wird zB Machete btw Outdoormesser benötigt um wirklich anständig und sicher Arbeiten zu können. Gibt es da vom Gesetzgeber nicht eine Grauzone da Obdachlose zB leben auf der straße die sind ja indirekt in ihrem wohnbereich also zB im Zelt btw daran.
Das Video war ja recht gut, aber das mit dem Reißverschluss und der Hosentasche stimmt nicht. In der WaffVwV ist zum §42a klar geregelt, dass diese Gegenstände nur in "verschlossenen Behältnissen" geführt werden dürfen. Als Beispiel ist die eingeschweißte Verpackung und das Schloss ausdrücklich genannt. Ein geschlossener Reißverschluss reicht dafür auf keinen Fall aus. Der Gesetzgeber hat dafür extra hohe Hürden geschaffen, die sogar höher liegen als zum erlaubnisfreien Führen ("Transport") von Schusswaffen. Um eine Schusswaffe mit zum Schießstand zu nehmen reicht ein Reißverschluss aus, wenn sichergestellt ist, dass die Waffe nicht "mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann".
Wenn ich richtig gelesen habe, ist der Mann Anwalt. Auch der kann natürlich falsch liegen. Das kann ich nicht beurteilen. Abgesehen davon sind in der letzten Zeit trotz dieses schwachsinnigen Gesetzes diverse Gewalttaten mit Messern in der Öffentlichkeit passiert. Von den Messerstechereien in den heimischen vier Wänden will ich gar nicht sprechen. Was hilft es also, brave Bürger zu kriminalisieren, weil sie ihr (Einhand-)Taschenmesser oder auch nur Werkzeug wie Schraubenzieher und Hammer mit sich führen? Etwas OT, aber auch Schusswaffen sind überreguliert. Jeder unbescholtene, psychisch gesunde Mensch über 21 sollte Waffen besitzen dürfen. Wenn die Regierung Angst vor der eigenen Bevölkerung hat, macht sie etwas falsch. Angefangen hat es mit dem Verbot privaten Besitzes von Waffen übrigens im dritten Reich. Die Nazis fanden es ganz sicher blöd, wenn die Bevölkerung zurück geschossen hat. Jetzt wird immer wieder mal diskutiert, was passieren würde, wenn Putin durchmarschiert. Nichts, denn wir sind ein Volk von Schafen. Wir wären nicht nur wegen schwacher Bundeswehr auf externe Hilfe angewiesen. Für den Feind gäbe es keinen kräftezehrenden, zeitaufwendigen Häuserkampf.
"Die hohe Hürde für den Transport von Anscheinswaffen ist ein Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Ächtung." Mit anderen Worten das Brauchtum wird geächtet, so man dafür noch Anscheinswaffen verwendet. Aber dann in "42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird." Hat etwas von paranoider Schizophrenie. Man sollte sich wirklich überlegen, wen man wählt.
Eine Anscheinenswaffe ist es ja nur wenn sie einer echte sehr ähnlich sieht. Weinmann jetzt so ein kleiner Patschgewehr oder einen Patschrevolver nimmt, sehen die deutlich kleiner und anders aus.
Klappmesser/Taschenmesser sind schon ausreichend stabil gefertigt zum arbeiten, macht euch lieber Gedanken über gesetzliche Beschränkung von Technologien denn was in der Stadt entwickelt wurde bleibt besser auch genau dort 🏌️♂️
Mache ich genauso, deswegen finde ich es ja gut, dass Herr Amian immer erklärt, was darf man...aber auch immer den Hinweis gibt, wie sollte man es vielleicht handhaben! Waihei
Als Pfadfinder hatten wir damals alle ein Fahrtenmesser am Gürtel. Je länger desto besser. Heute würde das SEK kommen . Habe nie gehört, daß jemand bei Zeltlagern erstochen wurde oder jemand seine Schwiegermutter umbrachte.
Berechtigtes Interesse: Brauchtumspflege.
Kluft tragen hilft.
Da gebe ich Ihnen recht...über den Sinn mancher Gesetzte, kann man echt nur grübeln! Bei meinen Eltern in der Schweiz, gibt es z.B. gar keine Waffenaufbewahrung!!! Da ich da mit der Jagd aufgewachsen bin und immer auch den Schweizer Jäger gelesen habe, ist mir bekannt, dass es in der Schweiz deswegen nicht mehr Verbrechen oder Straftaten gibt!!! Gibt es auch eine schöne Broschüre von der EU, die ja einmal aufgezeigt hat, dass legale Waffen kaum zu irgendwelche Straftaten/Verbrechen führen....ich glaube, dass mit der Schwiegermutter finden machen gedanklich reizend ;-)...ist natürlich ein Scherz! MbG
Bis letztes Jahr war ich noch Pfadi Gruppenleiter, fast 20 Jahre lang DPSGler und nie hatten wir Probleme mit Fährtenmesser am Gürtel, nicht einmal im Zug auf dem Weg zum Lagerplatz. Wie Martyn Musel bereits sagte, Kluft tragen hilft!
@@johnmcguffin6533 Ja selber seit 20 Jahren Pfadfinder und seit 3 auch bei der DPSG. Also mit Fahrtenmessern gab es für uns halt wirklich nie Probleme. Selbst am Frankfurt Hbf nicht. Nichtmal Macheten waren ein Thema.
Die AfD-Abgeordnete hatte in der Aussprache zum Etatentwurf 2018 des Bundeskanzleramtes am Mittwoch, 16. Mai, gesagt: „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“
Herr Amian ist zurecht ein Experte ... der Unterricht mit ihm war sehr sehr interessant und aufschlussreich.
Es ist mehr als Gut zu wissen das es solch einen Experten unter denn Jäger gibt der auch noch ein Top Rechtsanwalt ist!
Endlich ein Vortrag zum Thema von einem Juristen! Danke!
Bitte mehr davon!!
Klar und verständlich erklärt … danke !
Bin neugierig, wann das Mitführen von Spazierstöcken in Sinne des Waffenrechts reglementiert wird...
Ich nehme immer einen Besenstiel mit um mich Notfalls selber verteidigen zu können. Man kann damit auch in den Wald gehen und Kobudo trainieren.
Sehr interessant und informativ!!!
Das erwähnte Urteil wäre insoweit auch ganz interessant
Ich habe den RA Amian angeschrieben. Hier die Antwort > § 42a Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 WaffG lesen. Jagdausübung ist anerkannter Zweck iSd Abs. 3. Weg von und ins Revier ist davon mit umfasst.
hier ergibt sich eine Frage zu dem Abfangmesser am Gürtel in der Stadt. Hatte der RA Amian nicht unlängst vorgetragen, dass auf dem Weg zum Revier und wieder zurück die Schusswaffe zugriffsbereits geführt werden kann, auch bei damit einhergehenden Erledigungen ruclips.net/video/kIvW75Cz6Us/видео.htmlsi=VZnOS9znU_hKWdkG Zeitindex 6:15??? Aber ein Messer am Gürtel muss ich im Auto lassen oder in den Rucksack tun???
Paragraph 42A...Und dann kam der Jorg Sprave mit der Pocketchette😁
Sehr gut erklärt, danke! Bei uns Airsoft Spielern wird es meist so gehandhabt, dass die Anscheinswaffe wie eine scharfe Waffe transportiert wird: abgeschlossenes Behältnis und von Magazinen sowie Munition getrennt. Dazu habe ich allerdings noch eine Frage: Man darf im öffentlichen Raum solche Waffen nicht verfügbar machen - streng genommen darf ich doch dann auch bei einer Polizeikontrolle den Waffenkoffer nicht öffnen - im Moment des Öffnen würde ich den direkten Zugriff im öffentlichen Raum ermöglichen. Wir hatten schon viele heiße Diskussionen zu diesem Szenario und wurden uns nicht einig ;)
Hi,
Ich bin auch Airsoft Spieler und Berufswaffen Träger.
Habe dieses Szenario mit unserem Trainer (ehemaliger Polizist) auch durchgesprochen.
Sein Rat war bei der Kontrolle die Polizei darauf hinweisen dass ich Airsoft Waffen dabei habe und dann ihren Anweisungen folgen
Gruß Stefan
Ich denke, die Situation sollte hier analog zum scharfen Schusswaffentransport z.B. zum oder vom Schießstand verlaufen. Für den Zweck der Kontrolle durch die Polizei darf man auf deren Anforderung das Behältnis (ruhig & langsam😊) öffnen. Das Herausnehmen und in Augenschein nehmen sollte man dann dem Polizeibeamten überlassen.
Wenn "führen" die Bestimmung ist, wäre ein selbst arretierendes Taschenmesser (heute auch bereits größere Schweizer Messer) im Rucksack transportiert, kein Problem. Es braucht mehr als 3 sec und 3 Handgriffe, um das Messer in der Hand zu haben. Richtig?
Das heißt wenn ich in den wald mit einem Messer gehe ist das erlaubt?
Was ist denn, wenn ich ein Einhandmesser zum Pilzesuchen benutze?
Einfach ein feststehendes mit weniger als 12 cm Klingenlänge nehmen
Solange du es dann wenn du aus dem Wald und in den öffentlichen Raum kommst in eine Behältnisses Packst, das dir nicht den sofortigen Zugriff ermöglicht, sollte das kein Problem sein.
Sowas kann man ja dann leicht wegstecken im Wald.
Und immer dran denken: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Bei nicht arretierbarer Klinge wohl kein Problem.
Wird übrigens sehr gerne in der praktischen Prüfung im Bereich Recht gefragt. :-)
Wir haben schon echte Probleme in Deutschland….. Aber sachlich und informativ erklärt
Sehr gute Erklärung bei einem schwammigen Gesetz. Echt bescheuert. So ein Gesetz kann man auch weglassen.
In Berlin gibt es gewisse Bezirke da gelten diese Gesetze schon lange nicht mehr.
Kompetente Erklärung!
Gäbe es nicht so viele Idiotensicher Mitmenschen, wären die Gesetze auch nicht so streng und nötig.
Saufänger mit in die Stadt am besten offen getragen.
So wird einem das ausüben von Beruf und Hobby unter schlechtes Licht gestellt. Durch meinen Beruf weiß ich leider das diese Untaten zu oft vorkommen..
Hoffe auf mehr Input von euch! Bleibt dran!
Vielen Dank für den Kommentar! Ich stimme voll zu! ...doch leider, so glaube ich, wird das nicht weniger, sondern, ich vermute, mehr :-(
Ein 40 cm langer Schraubenzieher ist genau so effektiv wie ein langes Messer und völlig legal.
Oder ein Rohr oder Zaunlatte.
Oder bei Elektrikern beliebt, ein dickes Kabel.
Leute solle auch schon mit bloßer Hand umgebracht worden sein!
Ein Wahnsinn so ein Gesetz.
Dumm=Deutsch!
Bei öffentlichen Veranstaltungen wird das aber sehr kritisch, außer sie arbeiten da und brauchen den um an irgendwas rumzuwerkeln. Außerdem bezweifle ich, dass die Verletzungen die mit einem 40cm langen Schraubenzieher verursacht werden können die gleiche "effektivität" haben wie die, die durch ein Messer vergleichbarer Länge verursacht würden. Der Schraubenzieher kann ja nur Stichverletzungen mit geringem Durchmesser verursachen, während das Messer beim zustechen nicht nur einen weiteren Wundkanal erzeugt, sonden zusätzlich auch noch über eine Schneide verfügt, welche Schnittverletzungen verursachen kann. Sie sollten auch nicht außer Acht lassen, dass das nicht vorhanden sein einer Schneide an der Klinge des Schraubenziehers es nicht nur unmöglich macht eine Schnittverletzung mit diesem zu verursachen, es ermöglicht es einem potentiellen Angreifer auch die Klinge zu ergreifen (ohne die Gefahr dabei eine Schnittverletzung an der Hand zu bekommen, wie es bei einem Messer der Fall wäre) und ihnen, dank 40cm Hebel und genug Klingenlänge (schätzungsweise 30cm bei 40cm Gesamtlänge) um mit zwei Händen die Klinge zu erfassen, während sie mit nur einer den Griff halten, das Ding aus der Hand zu drehen. Ich würde daher, sollte ich jemals in die Situation kommen mich mit einem Schraubenzieher meiner Wahl verteidigen zu müssen, mich für einen mit einer Klingenlänge entscheiden, die es einem Angreifer nicht ermöglicht die Klinge Zweihändig zu ergreifen, also nichts mit mehr als 15 cm Klingenlänge, 10 bis 13 cm währen wahrscheinlich ideal.
Verschlossenes Behältnis ist schon eine "Plastiktüte mit Vorhängeschloss". ( Urteilbegründung Münchner Landgericht, sorry hab Nummer nicht mehr )
Ging dabei um ein Kurzschwert bzw. Langes Messer das in seiner Scheide in einer Plastiktüte getragen wurde.
Viel interessanter wirds noch, wenn man sich die genaue Definition der Anscheinswaffe nach Anlage 1 zu Par. 1 Abs. 4 anschaut
Wie sieht es mit dauerhaften Transport dieser Gegenstände im Auto aus? Außerhalb der Jagdausübung? In der Originalen Dick Verpackung?
Das ist sehr schwammig und sehr viel auf die Interpretation des Polizeibeamten ausgelegt.
Ich würde z.B. ein Einbandmesser wie das Victorinox Rescue Tool als wie es der Name schon nennt als Rettungsmesser bezeichnen und unter berechtigtes Interesse setzen.
Aber es gibt keine Garantie, dass alle Kollegen es gleich sehen.
Die andere Frage wäre ob ich das bei der allgemeinen Verkehrskontrolle gleich offen sagen würde, dass ich ein Messer im Handschuhfach habe.
Ich persönlich würde es nur sagen, wenn ich im Rahmen der Kontrolle (z.B. um den Fahrzeugschein herauszunehmen) das Handschuhfach auch öffnen muss.
Dann aus der Perspektive des Beamten neben dem Auto, würde ich dann den Fahrer genau fragen, liegt das Messer offen im Handschuhfach oder in einer Scheide oder Tasche?
Dann würde ich ihn bitten, es zu erst rauszunehmen und langsam vor sich auf das Armaturenbrett zu legen, ich selbst würde dann nen Schritt vom Fahrzeug zu rück gehen. Erst dann würde ich ihn bitten, mir den Fahrzeugschein zu geben.
Ich würde dabei aber freundlich aber bestimmt bleiben. Und alles Schritt für Schritt langsam erklären, was derjenige machen soll.
Genauso würde ich es einen Polizisten nur sagen, dass ich ne Schusswaffe im Auto (z.B. im Kofferraum) habe, wenn es für die Kontrolle relevant ist (z.B. weil ich aus irgendeinem Grund an den Kofferraum muss)
Führe ich die Waffe (z.B. ich meine Dienstwaffe, oder der Jäger seine Fangschusswaffe) würde ich ihm genau sagen, dass ich eine Waffe am Gürtel habe, und wo ich die dafür notwendigen Dokumente habe.
Die hab ich idealerweise auf der anderen Körperseite z.B. in der Jackeninnentasche links.
Das sind aber solche Sachen, nach dem Motto fragst du 10 Polizisten kannst du froh sein nur 20 Antworten am Ende zu haben. Wir haben das bei uns in der Dienststelle Mal etwas intensiver diskutiert, weil uns bekannt ist, dass wir in unserem Zuständigkeitsbereich 2 Personen haben, die einen Waffenschein haben und damit als Privatperson eine Waffe führen dürfen.
Genauso würde ich mich aber auch verhalten, wenn ich nen kleinen Waffenschein habe und ne Schreckschuss Waffe führe. (Um einfach einen Konflikt, den ich nur verlieren kann zu vermeiden)
@@jasminewinkler7119 Das wurde vom OLG Stuttgart bereits klar geregelt. Ein Einhand-Rettungsmesser darf man nicht einfach immer im Auto mit sich führen. Sonst könnte ja jeder Rocker mit der "Ausrede" Rettungsmesser daher kommen.
@@hans-petermeier7440 und vom BKA gibt es einen Feststellungsbescheid, welche Kriterien ein Messer erfüllen muss, um als Rettungsmesser zu gelten.
Ich würde das Messer aber trotzdem es in einer Scheide oder ähnlichen aufbewahren
Wer seine Waffen freiwillig abgibt, hat verloren.
Ganz wichtig: Selbstverteidigung ist KEIN berechtigtes Interesse!
Genau, der Staat schützt immer den Täter. Und ist mit dieser Gesetzgebung präventiv tätig. Damit kein armer Krimineller durch rechtschaffende Bürger in einer Notwehrsituation verletzt wird. Also immer die Geldbörse herausgeben wenn ihr nicht ein Fall für den Staatsanwalt werden wollt.
@@tubewatcher77 Leider ist es so.
da stellt sich mir die frage als Obdachloser der das messer als werkzeug (nicht zur Selbstverteidigung.) zum überleben benötigt, ist es dann auch ein anerkannter Grund es zu führen? Btw wie sehts aus wenn er es solange er es nicht nutzt in einer verschlossenen mit schloss in einer kleinen kiste hat etc?
Ein Küchenmesser würde als Werkzeug gelten und in einer verschlossenen Kiste wäre es sicher kein Problem. In der Fußgängerzone sollte die Klingenlänge unter 4 cm bleiben.
@@wp6499 werden "Küchenmesser" überhaupt waffenrechtlich nicht auch als messer gesehen da ja alle Messer erst einmal vom gebrauch her Werkzeuge sind? Aber mach mal Holz mit einem Kücheenmesser oder unter 4cm klinge Messer klein uum ein Feuer zu machen btw sicher zu Arbeiten in der Küche ist ein Küchenmesser praktisch aber draußen wird zB Machete btw Outdoormesser benötigt um wirklich anständig und sicher Arbeiten zu können. Gibt es da vom Gesetzgeber nicht eine Grauzone da Obdachlose zB leben auf der straße die sind ja indirekt in ihrem wohnbereich also zB im Zelt btw daran.
Das Video war ja recht gut, aber das mit dem Reißverschluss und der Hosentasche stimmt nicht. In der WaffVwV ist zum §42a klar geregelt, dass diese Gegenstände nur in "verschlossenen Behältnissen" geführt werden dürfen. Als Beispiel ist die eingeschweißte Verpackung und das Schloss ausdrücklich genannt. Ein geschlossener Reißverschluss reicht dafür auf keinen Fall aus. Der Gesetzgeber hat dafür extra hohe Hürden geschaffen, die sogar höher liegen als zum erlaubnisfreien Führen ("Transport") von Schusswaffen. Um eine Schusswaffe mit zum Schießstand zu nehmen reicht ein Reißverschluss aus, wenn sichergestellt ist, dass die Waffe nicht "mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann".
Wenn ich richtig gelesen habe, ist der Mann Anwalt. Auch der kann natürlich falsch liegen. Das kann ich nicht beurteilen.
Abgesehen davon sind in der letzten Zeit trotz dieses schwachsinnigen Gesetzes diverse Gewalttaten mit Messern in der Öffentlichkeit passiert. Von den Messerstechereien in den heimischen vier Wänden will ich gar nicht sprechen. Was hilft es also, brave Bürger zu kriminalisieren, weil sie ihr (Einhand-)Taschenmesser oder auch nur Werkzeug wie Schraubenzieher und Hammer mit sich führen?
Etwas OT, aber auch Schusswaffen sind überreguliert. Jeder unbescholtene, psychisch gesunde Mensch über 21 sollte Waffen besitzen dürfen. Wenn die Regierung Angst vor der eigenen Bevölkerung hat, macht sie etwas falsch. Angefangen hat es mit dem Verbot privaten Besitzes von Waffen übrigens im dritten Reich. Die Nazis fanden es ganz sicher blöd, wenn die Bevölkerung zurück geschossen hat.
Jetzt wird immer wieder mal diskutiert, was passieren würde, wenn Putin durchmarschiert. Nichts, denn wir sind ein Volk von Schafen. Wir wären nicht nur wegen schwacher Bundeswehr auf externe Hilfe angewiesen. Für den Feind gäbe es keinen kräftezehrenden, zeitaufwendigen Häuserkampf.
"Die hohe Hürde für den Transport von Anscheinswaffen ist ein Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Ächtung." Mit anderen Worten das Brauchtum wird geächtet, so man dafür noch Anscheinswaffen verwendet.
Aber dann in "42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird."
Hat etwas von paranoider Schizophrenie. Man sollte sich wirklich überlegen, wen man wählt.
Gilt nicht bei Foto, Film und Fernsehaufnahmen und Theateraufführungen dann kann ich mein Messer ja auch zum Kasperletheater mitnehmen.
wenn der kasper ein messer braucht, warum nicht
Nicht, wenn du Zuschauer bist 😮
Opa mit Krückstock = führen einer Schlagwaffe ?
Es wird langsam gefährlich im Fasching als Cowboy mit der Silberbüchse herum zu laufen. Ersatzweise sollte man den Klappstuhl ausgraben... (^_-)
Eine Anscheinenswaffe ist es ja nur wenn sie einer echte sehr ähnlich sieht.
Weinmann jetzt so ein kleiner Patschgewehr oder einen Patschrevolver nimmt, sehen die deutlich kleiner und anders aus.
Ist bushcraft auch ein anerkannter Zweck? Ist eine klappbare Machete zweihundert Öffnung erlaubt?
Manche Jagdmesser haben am Handschutz ein kleines Loch. Für was ist das gedacht?
Bei Klappmessern zum aufklappen anstatt Nagelhieb. Bei feststehenden Messern als Öse für Schnur oder als Finger-Durchgriff.
Na zum glück lebe ich in österreich und muss nicht daran denken welches messer ich verwenden darf und welches nicht
In Österreich ist vieles einfacher!...Waihei
Wir wollen den lustigen Psychopathen sehen 😂🎉
Klappmesser/Taschenmesser sind schon ausreichend stabil gefertigt zum arbeiten, macht euch lieber Gedanken über gesetzliche Beschränkung von Technologien denn was in der Stadt entwickelt wurde bleibt besser auch genau dort 🏌️♂️
Deswegen trage ich alles verdeckt.. Schusswaffe und Messer, sofern ich nicht dienstlich unterwegs bin
Mache ich genauso, deswegen finde ich es ja gut, dass Herr Amian immer erklärt, was darf man...aber auch immer den Hinweis gibt, wie sollte man es vielleicht handhaben! Waihei