Sehr informativ! Gibt es einen Paragraphen der etwas darüber aussagt wie man damit zu verfahren hat wenn die Marke seit 2021 eingetragen ist, man die Marke aber schon seit 2017 genutzt hat. Ist das dann auch eine Markenrechtsverletzung?
Thema Markenschutzbeantragung: Ich habe (im Jahr 2016) mein Produkt bei der EUIPO auf europäischem Gebiet als Geschmacksmuster schützen lassen. Ich habe mich gegen die WIPO entschieden, weil sich beim Weltmarkt für Markenschutz viele asiatische Länder nicht beteiligen. Wieso können Länder denn entscheiden, bei so einer Weltmarkenschutzorganisation nicht teilzunehmen? Gerade hier wäre eine Rechtslage zum Schutz doch notwendig.
Sehr informativ! Gibt es einen Paragraphen der etwas darüber aussagt wie man damit zu verfahren hat wenn die Marke seit 2021 eingetragen ist, man die Marke aber schon seit 2017 genutzt hat. Ist das dann auch eine Markenrechtsverletzung?
Thema Markenschutzbeantragung: Ich habe (im Jahr 2016) mein Produkt bei der EUIPO auf europäischem Gebiet als Geschmacksmuster schützen lassen. Ich habe mich gegen die WIPO entschieden, weil sich beim Weltmarkt für Markenschutz viele asiatische Länder nicht beteiligen. Wieso können Länder denn entscheiden, bei so einer Weltmarkenschutzorganisation nicht teilzunehmen? Gerade hier wäre eine Rechtslage zum Schutz doch notwendig.