Immobilie steuerfrei vererben - Steuerbefreiung für das Familienheim in der Erbschaftsteuer

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  • Опубликовано: 16 окт 2024

Комментарии • 2

  • @fp_yanter9686
    @fp_yanter9686 4 года назад

    Danke für die genaue Erklärung

  • @timstoriger3927
    @timstoriger3927 4 года назад

    Gutes Video.
    Auch hier noch eine Anmerkung.
    Wie wäre es mal mit einem anderen Video bezüglich Ehevertrag und deren rechliche und steuerliche Auswirkungen. Dasürde vielen Zuschauenr helfen.
    Bei Gütertrennung im Ehevertrag müssen auch nicht alle Werte aufgelistet werden. Es kann sich ja noch vieles ändern. Vielleicht wird man sogar enterbt und bekommt nur den Pflichtteilt. Wer weiss das schon. Oder die Immo wird Zwangsvollstreckt etc..
    Gütertrennung ist eigentlich sicherer, denn das mit dem Wertzuwachsausgleich bei dem gesetzlichen Güterstand der Ehe ist nicht optimal.
    Da kauft man sich in der Zukunft ein Motorrad etc. und dann wenn man sich scheidet, hat die Frau die Häfte des Zugewinns.
    Hier alle Gegenstände, die man in der Zukunft sich kauft zu bedenken, das ist ja auch nicht realistisch und alles zu dokumentieren was man sich gekauft hast, ist etwas für Freaks, die gerne Kassenbelege sammeln.
    Das ist also eine reale Gefahr bei dem standarmäßigen gesetzlichen Güterstand und eine Gütertrennung ist besser und einfacher, wenn jeder Partner wie als Single finanziell total unabhängig sein will.
    Man liest ja häufig, dass wegen den Nachteilen der Gütertrennung oftmals eine modifizierte Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag realisiert wird.
    Das hat aber auch Nachteile. Denn wenn Vermögenswerte im Ehevertrag aufgenommen werden, dann verdient der Notar viel mehr Geld.
    Ob man die Immobilien dann in der Zukunft überhaupt bekommt oder ob die dann noch diesen Wert haben ist fraglich. Sicher ist es defintiv, dass man dann heute schon bei Notar einen hohen Gegenstandswert hat und dementsprechend heute sicher in die Tasche greift.
    Auch kann man Auslandvermögen ja gar nicht genau bestimmen. Wechselkursschwankungen, Anlageklassenpreisschwankung etc. Da macht es auch keine Sinn, konkrete Werte in den Vertrag zu schreiben.
    Eine Gütertrennug im Ehevertrag zu realisieren ist einfach und die Erbfolge kann man ja privat regeln. Dann kann man danach auch privat ein handgeschriebenes Testament machen. Da braucht man auch keine Notarkosten verursachen.
    WENN MAN EINE GÜTERTRENNUNG MACHT, WAS HAT MAN DANN FÜR NEGATIVE AUSWIRKUNGEN AUF DIE STEUER?
    Oder macht doch mal ein Video mit einem fiktiven Beispiel, nicht ganz so trivial.
    Sagen wir mal Sie arbeitet im Angestelltengerhältnis, er studiert und arbeiter die nächsten 2-3 Jahr nicht.
    Sie finanziert ihm das Studium auf freiwilliger Basis und den Sprach und Integrationskurs. Danach wird er arbeiten gehen.
    Beide wollen keine Kinder. Beide wollen finanziell unabhängig bleiben, ab besten so wie ohne Ehe und im Falle einer Scheidung wollen sie sich nichts bezahlen. Also alles auschließe, was möglich ist. Trennungsjahr kann man ja nicht ausschließen.
    Sie Deutsche wird ein Haus erben von ihren Vater und sie hat schon ein Wohnung geschenkt bekommen in Deutschland allerdings mit Nießrauch auf Vater
    Er hat schon 1 Wohnung um Ausland.
    Sie hat nur noch ihren Vater, keine Gewister.
    Er hat keine Eltern, da frühzeitig in Indien gestorben und noch 1 Schwester, die 2 Kinder hat.
    Er ist Inder. Deshalb wollen sie alles nach deutschen Recht haben.
    Wo sie mal leben werden wo sie abeiten, ob sie die Immobilien behalten, verkaufen, vermieten, das wissen sie nicht. Nur dass sie keien Kinder haben können, das ist sicher und die nächsten 3 - 5 Jahre sicher Deutschland angesagt sind.. Alles anderen plant das Leben.
    Eigentlich haben sie beide vor, noch richtig Vermögen aufzubauen vermutlich mit Immobilienm, die sie günstig einkaufen werden und aufwerten. Aber die Realität ist relativ.
    Sie ist er der Typ Mensch, der viel Leisten will und noch Vermögen aufbauen will. Er schaukelt sich lieber die Eier und ist bequem.
    Sollten einer von ihnen mal sterben sollte möchte sie dass der jeweilige Teil alles erbt. Kinder gibt es ja nicht.
    Deshalb verfassen sie handschriftlich ein Testament.
    Die Beiden könnten ja eine Ehevertrag machen mit diesen Bestandteilen
    §1 Festlegung deutsches Recht
    §2 Verzicht auf Versorgeausgleich
    §3 Verzicht auf nachehelichenUnterhalt
    §4 Kindernterhalt erwähnen, dass er nicht in Betracht kommt, da Frau medizinsich nicht in der Lage ist.
    §5 GÜTERTRENNUNG oder MODIFIZIERTE ZUGEWINNGEMEINSCHAFT - Das ist die Zentrale Frage
    Wäre schön mal bitte hier zu kommentieren oder ein sperates Videos zu machen.
    Natürlich nur zu Lehrzwecken mit theoretischen Steuer und Rechtstipps ohne dafür Haften zu müssen
    Danke