Rücknahme und Widerruf (2) | Allgemeines Verwaltungsrecht

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  • Опубликовано: 1 янв 2025

Комментарии • 7

  • @jc3929
    @jc3929 5 лет назад +9

    Ihr seid wahnsinnig lieb. Danke fürs Teilen, ihr seid die Engel aller Studierenden

  • @SaschaBraus77
    @SaschaBraus77 4 года назад

    Bei 1:36 ist euch ein kleiner Fehler unterlaufen. Bei Abs. 3 steht "belastender VA". Bei 7:36 ist es wieder richtig.

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  3 года назад

      Vielen Dank für den Hinweis, wir geloben Besserung 💪

  • @mephistogf5972
    @mephistogf5972 4 года назад +2

    Danke für den lehrreichen Clip.
    Allerdings ist eine Angaben unrichtig oder jedenfalls unpräzise: Auch rechtswidrige Verwaltungsakte können nach h.M. widerrufen werden (Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 49 Rn. 12).

  • @Beefstraganoff
    @Beefstraganoff Год назад +1

    Fand teil 1 besser 😢

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  11 месяцев назад +1

      Schicksal der Sequels!

  • @svenultimate6440
    @svenultimate6440 3 года назад

    Wenn der Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit zulässig ist, dann ist er erst Recht auch für die Zukunft zulässig.