Ich wurde gestern im Vorstellungsgespräch gefragt, was ein Verwaltugsakt ist. Hat mir gestern nachträglich eine Kollegin versucht zu erklären (freihändig aus der Hüfte geschossen - Hut ab!) und jetzt habe ich das Video dazu gesehen. Das habe ich mir gemerkt: "Behörde" und irgendwas mit "fünf". In 33 Jahren Stadtverwaltung hat mich das noch niemand gefragt. .. Gibt es vielleicht einen einfachen Satz, die Frage zu beantworten, ohne dass man merkt "ich nix Ahnung". Ich will doch bloß arbeiten....
Alles schön und gut. Trotzdem muss alles laut ( BGB 126, BGB 125, VwVfG 37 u. 44, VwGO 117 und AO 119) unterschrieben sein und eine Unterschrift "im Auftrag" reicht nicht für die Übernahme der Verantwortung aus, laut (BvG AZ VI ZB 82/05 vom 19.06.2007)
inhaltlich gut, aber sooo monoton gesprochen, da sinkt die Aufmerksamkeit rapide :(
Ich wurde gestern im Vorstellungsgespräch gefragt, was ein Verwaltugsakt ist.
Hat mir gestern nachträglich eine Kollegin versucht zu erklären (freihändig aus der Hüfte geschossen - Hut ab!) und jetzt habe ich das Video dazu gesehen.
Das habe ich mir gemerkt:
"Behörde" und irgendwas mit "fünf".
In 33 Jahren Stadtverwaltung hat mich das noch niemand gefragt. ..
Gibt es vielleicht einen einfachen Satz, die Frage zu beantworten, ohne dass man merkt "ich nix Ahnung". Ich will doch bloß arbeiten....
Jede hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung. Ganz einfach :p
ich fand es super erklärt gutes Video!
ich check einf nix
fünfuhrfünfunfünfzig -Same Bruder ich brech ab
Wieso nicht? Das video war doch ganz verständlich
hahhaah I feel you
bearbeite einfach so viele Fälle wie möglich, dann wirst du das verstehen
was bedeutet( Einzelfalles) ?
Ein Einzelfall ist ein spezieller Lebenssachverhalt. Also etwas was sie erleben oder beobachten können.
woher kommt das hoheitliche recht? mal erlich!!!!
Gut erklärt aber schlecht rübergebracht, fast eingepennt
Alles schön und gut. Trotzdem muss alles laut ( BGB 126, BGB 125, VwVfG 37 u. 44, VwGO 117 und AO 119) unterschrieben sein und eine Unterschrift "im Auftrag" reicht nicht für die Übernahme der Verantwortung aus, laut (BvG AZ VI ZB 82/05 vom 19.06.2007)
Ein VA kann auch mündlich erfolgen.