Zettel vom Zoll ersetzt eine Kriegswaffengenehmigung!? Schweizer Sturmgewehr Durchgangsverkehr
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- Опубликовано: 9 сен 2024
- Die allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Kriegswaffenkontrollgesetz findet Ihr hier:
www.gesetze-im...
Und das Schweizerisch-deutsche Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr hier:
www.fedlex.adm...
Meinen Blog findet Ihr hier:
www.tactical-d...
Das Bedürfnisprinzip im deutschen Waffenrecht gehört ersatzlos abgeschafft.
Amen! Gerade heute kam meine nächste Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Was für ein sinnloser Aufwand!
Genau, das gehört komplett abgeschafft. Zuverlässigkeit, Sachkunde usw reichen völlig aus
Sehe ich auch so völlig ausreichend Kosten ohne Ende... hab jedoch wenig Hoffnung das sich da was ändern wird, eher wird es schlimmer...
@@carabo33 Jäger brauchen auch keine und warum sollten Sportschützen da einer strengeren Kontrolle unterliegen? Und das obwohl sie ka sogar mehr Waffen brauchen
Ein Voreintrag kostet gerade 90€. Das ist doch unsinniger Aufwand
wunderbarer Start ins Wochenende mit diesem Kuriosum!
Freut mich
Ich wohne im Grenzbereich die deutschen Zöllner Pissen sich fast ein bei sowas die Schweizer sind da voll entspannt
Da hab ich auch noch eine entsprechende Story zu erzählen, mit einem Grenzwächter dem mein AR15 völlig egal war :-)
@@tactical-dad Dann haben wir doch ein neues Format. Kuriose Geschichten von tactical-dad 😃
@@tactical-dad Schweizer schützen die zu uns kommen und haben eine Flinte dabei
! und melden das bein Schweizer Zoll an fühlen sich die Schweizer Zollbeamte Verarscht und fragen was das soll!
@@E-Dampflok Davon habe ich sehr viele auf Lager, die mag ich aber allesamt hier nicht thematisieren.
@@E-Dampflok Kuriose Geschichten und das Deutsche Waffenrecht? Wie geht das denn zusammen, sowas gibt es da ganz bestimmt nicht. ;-)
das war ein cooles video, vielen dank dafür! echt kurios und spannend dieses thema.
man hört ja auch immer wieder mal, dass ein wehrmann (z.B. nach dem obligatorischen schiessen) sein Stgw. 90 im kofferaum vergisst und dann damit über die DE grenze fährt, um dort den wocheneinkauf zu tätigen.. das kommt dann bei den zöllnern nicht so gut an.. 😆
Ich muss mich mal erkundigen wie diese versehentlichen Schmuggelfälle von Stg idR abgeurteilt werden. Es passiert wirklich regelmäßig und es ist halt einfach ein Verbrechen. Wobei aber natürlich keiner davon 1 Jahr Haft absitzen muss
@@tactical-dad yep, das gibt dann bestimmt ganz ordentlich ärger. 😅
@@tactical-dadDas würde mich auch interessieren.
Lg Alex
Ein schweizer Freund, aus dem Kanto Aargau, hat mir erzählt, daß er, als er in der RS gewesen ist, zum LMG-Schützen ausgebildet worden ist und wenn er gewollt hätte, hätte er, neben seinem Sturmgewehr 90, auch ein solches LMG (Wenn ich mich nicht irre, eine FN Minimi) mit nach Hause nehmen können. Allerdings, hätte er dann dafür einen Batzen Franken hinzuzahlen müssen, weswegen er es schlussendlich nicht gemacht hat, aber gegangen, wäre es! Man stelle sich vor, die Bundeswehr würde es gestatten, daß man als Reservist, sein MG3, oder MG4 mit nach Hause nehmen dürfte! Ein Tagtraum, wie auf LSD! Die Schweizer, sind einfach verdammt cool und wir können eine Menge von ihrer Einstellung zu Waffen und generell in Punkto Landesverteidigungspolitik lernen! - Gibt es eigentlich mittlerweile eine aktualisierte Auflage des Buches "Der totale Widerstand"? Weiß das jemand? Ich habe gehört, daß das Verbot dieses Buches, in der BRD, mittlerweile aufgehoben worden ist.
Die Geschichte glaube ich ehrlich gesagt nicht. Soweit ich weiß dürfen die Schweizer Wehrpflichtigen ausschließlich die zugewiesenen Sturmgewehre nach der Dienstzeit erwerben. Die MGs, MPs usw. sind nicht persönlich zugewiesen und die dürfen auch nicht mit nach Hause genommen werden. Aber da werden hier hoffentlich gleich noch ein paar Schweizer Zuschauer genaueres zu sagen können
Nein,das LMG ist Chormaterial und bleibt nach der Dienstzeit in der Armee.Nur Sturmgewehr oder Dienstpistole können privat übernommen werde.Da wirst Du etwas falsch verstanden haben.Gruss aus dem Aargau von einem Aargauer.
Das Minimi Lm 05 ist korpsmaterial, das darfst nicht mit nach Hause nehmen….als halbautomat Nachbau kannst es aber sogar erwerben in der CH😉
@@Reichsadler-Germania unvorstellbar ein mg3 zuhause zu haben, zumindest nicht bei uns in D...
@@andreasebner2209 Danke!
Guten Tag, vielen Dank für deine Mühe und diesen wundervollen Exkurs.
Danke für das Lob, das freut mich sehr wenn es interessant war.
@@tactical-dad
Interessant ist es auf jeden Fall.
Das WaffG gehört von Fachleuten neu geschrieben. Ich denke, 5 DIN A4 Blätter sollten reichen.
In Schriftgröße 18 oder 24.
Eine Seite.
"(1) Jeder unbescholtene volljährige Deutsche, der nachweislich militärisch an einer Handfeuer-, Stich- oder Hiebwaffe ausgebildet ist, hat das Recht, diese in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.
(2) Jedem anderen ist dies verboten.
(3) Verstöße gegen Absatz 2 werden mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."
@@maximkretsch7134streiche „militärisch“ und gut ist’s / ausgebildet an der Waffe..
@@fdhmcking Nein, ich möchte das Recht zum Waffentragen denjenigen vorbehalten, die sie im Ernstfall auch einsetzen. Außerdem ist es eine zusätzliche Hürde für Passdeutsche. Ich würde sogar ergänzen " *im Inland* militärisch ausgebildet".
@@maximkretsch7134 halte ich für Quatsch. Jeder unbescholtene Deutsche ohne mysteriöse Hintergründe und ohne geschenkten Pass sollte (natürlich mit einer dementsprechenden Unterweisung/ von mir aus auch wie beim TÜV alle paar Jahre eine Prüfung) legal Waffen besitzen dürfen und in gewissem Maße auch führen dürfen. U.a auch zur Selbstverteidigung als letztes Mittel.
Herrlich! Ach übrigens finde ich auch herrlich, dass du jede Woche ein Abo + von 100 hast 🙂
Freut mich auch :-)
Selten hat mir meine Hopfenkaltschale soooo gut geschmeckt wie bei heutigen Video ;-) 👍🍻
Das freut mich
Hajo, das sind ja auch FREIE SCHWYZER, DIE KÖNNEN TUN UND MACHEN WAS SIE WOLLEN, UND WENN NICHT, KÖNNEN SIE ES AUCH BLEIBEN LASSEN!❤❤❤❤❤❤
Wir können nicht machen was wir wollen. Aber die Regierenden erwarten ein minimum von Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand von uns. Das setzt natürlich auch ein gewisses Vertrauen von den Riegierenden, dem Volk gegenüber voraus.
@@EXC-R530 Naja, seit der Wilhelm Tell dafür gesorgt hat, das die Habsburger als Führer des "Heiligen römischen Reichs Deutscher Nation" nichts mehr zu melden hatten, hat sich die Schweiz ja nur positiv entwickelt.....haben sich, soweit als möglich, aus allen Kriegen herausgehalten...aber trotzdem nicht vergessen, daß sie "Allzeit bereit" sein müssen, um irgendwelchen bösartigen Nachbarn dumme Gedanken auszutreiben....Siehe Major v
Dach.......da gibts auch noch einen Film aus den 60er Jahren was im Fall eines Falles bei Euch Eidgenossen abgehen würde.....Mein lieber Schieber, da würds wahrscheinlich schwer stauben...Glückauf !
Hallo Tactical Dad,
ich kann mich noch an einen Zeitungsbericht aus grauer Vorzeit erinnern der mal bei uns in der Lokalzeitung gestanden ist Zeitraum aus der Erinnerung so vor 15 - 20 Jahren. Der Inhalt: ein Schweizer hatte eine jährliche Wehrübung absolviert. Direkt nach beendigung der Wehrübung hatte der Mann jedoch bereits wieder einen dringenden Termin in seinem Zivilberuf. Er gab später an auch kurz nach Hause gefahren zu sein um seine Ausrüstung nebst Waffe dort abzuliefern. Er brach dann aber sofort wieder auf um wie gesagt einen beruflichen Termin in Deutschland wahrzunehmen. In Deutschland angekommen öffnete er irgendwann mal den Kofferraum seines Fahrzeugs und stellte fest, dass er zwar seine Militärausrüstung zu hause gelassen hatte, jedoch in der Eile vergessen hatte sei Sturmgewehr auch auszuladen. Was also Machen? Der Mann entschied sich dafür die nächste Polizeidienststelle anzufahren und sein Missgeschick dort zu schildern. In der Zeitung stand dann das die Polizei die Waffe sichergestellt hat und das diese ich weis jetzt nicht mehr über welche Behörde in die Schweiz zurück gesand würde. Soweit ich mich erinnere wurde gegen den Schweizer keine Strafe verhängt da er sich selbst gemeldet hatt und man Ihm die Sache geglaubt hat.
Das glaube ich sofort, das passiert im Grenzgebiet regelmäßig, vielleicht alle drei Monate ein Mal (dass es behördlich bekannt wird). Der Mann in deiner Geschichte hat so schlecht reagiert, wie man nur reagieren kann. Damit wird nämlich automatisch und unumkehrbar ein Strafverfahren wegen einem Verbrechen (!) gegen ihn eingleitet.
@@tactical-dad Soweit ich mich noch erinnere stand in dem Artikel, dass gegen den Mann kein Strafverfahren eröffnet werden soll. Aber ich habe mir beim Lesen schon damals gedacht "wenn da mal nichts nachkommt!" Das sind halt unsere Gesetze.
@@richardjonscher Das stand vielleicht auch so in der Zeitung, die das schreiben kennen sich ja selber nicht die Bohne mit dem Waffenrecht aus. Die Einleitung eines Strafverfahrens ist zwingend vorgeschrieben und es unmöglich dass das nicht geschehen ist. Viel wichtiger ist die Frage, wie man es begründet hat, dass der arme Kerl nicht in Untersuchungshaft musste! Und genau das meine ich jetzt völlig ernst, das ist die Frage die ich leider gerade auch nicht beantworten kann. Das ist nämlich ein "albernes" Verbrechen. Die Mindeststrafe dafür ist 1 Jahr Haft ohne Bewährung. Und welche Rechtsgrundlage der Staatsanwalt verwenden kann, um das abzuwenden weiß ich eben leider nicht.
@@tactical-dad Nicht im öffentlichen interesse?
@@tactical-dad Laut Zeitungsartikel wurde der Mann damals nicht in Haft genommen. Er konnte gehen. Mehr stand damals leider nicht in besagten Artikel. Aber wenn ich das so lese was du darlegst, hatte er damit großes Glück. Vielleicht hatt der gesunde Menschenverstand doch bei einer Behörde durchgeschlagen!? Der Fall ist in Bayern passiert.
Backsteine gelocht und ungelocht haben mir den Rest gegeben 😂😂😂
Ich finde den Vertrag aus super
Nun zum Thema: Ordonanzwaffen sind nur die *persönlichen Waffen,* welche nach Erfüllung der Dienstpflicht behalten werden dürfen - also das Gewehr, (Dolch) und die Pistole. Handgranaten, Richtladungen, Panzer usw. sind so genannte Chor (Korps) Waffen, welche der Einheit (z.B. einer Kompanie) gehören. Deine Mine ist somit leider nicht dem Abkommen unterworfen.
Danke für diese kuriose Anekdote und ein schönes Wochenende. Alex
Ach ja, die Erlaubnis zur Aufbewahrung der Waffe im Zeughaus kann der CDA (Chef der Armee) wiederrufen, wenn sich die Sicherheitslage zuspitzt.
Die Taschenmunition gibt es immer noch, sie wird aktuell einfach nicht ausgegeben, auch dies kann der CDA jederzeit ändern, wenn es die Sicherheitslage erfordert.
Aber wo ist das Wort Ordonanzwaffen definiert? Ich hatte bei einer Suche nichts genaues gefunden.
Danke für die Ausführung
@@tactical-dad von der Armee eingeführt. Hier sprechen wir von der persönlichen ordonnanz Waffe.
Der Schweizer Wehrmann hat also sein Sturmgewehr bei sich zu Hause, um so schnell wie möglich wehrbereit zu sein.
Warum haben dann deutsche Reservisten nicht wenigstens als Inhaber der grünen WBK ihr G36 bei sich zu Hause im Tresor?
Mit der Auflage, damit regelmäßig am Schießtraining bei der Bundeswehr teilzunehmen.
Das solltest Du mal den Reservistenverband fragen! Die fordern so was ja nicht mal
@@tactical-dad Werde ich machen.
Wozu sollten Reservisten Waffen zu Hause lagern? Von unseren direkten Nachbarn wird wahrscheinlich keiner in Deutschland einmarschieren und wenn eine Armee von weiter weg kommt, dann bleibt unseren Soldaten noch genug Zeit, in die Kaserne zu fahren und die Ausrüstung abzuholen.
Und wenn einfach nur eine Überschallrakete geflogen kommt, hilft einem das G36 im Waffenschrank auch nichts mehr.
@@samohta7090Warum nicht? Ich war als Richtfunker 200km entfernt stationiert, da ist man nicht eben mal hingefahren, um seine Ausrüstung zu holen. Es soll auch Menschen geben, die umziehen, wer erledigt dann die ganze Bürokratie, um Waffe etc an den nächstgelegenen Standort zu verbringen? In den meisten Nachbarländern ist die Bevölkerung nicht so stark reglementiert, wenn es um "Waffen" geht. Für mich sind Messer, ausgenommen z. B. Bajonette und ähnliches, keine Waffen. Oder dass Luftgewehre, Softair etc so stark beschränkt sind. Alles kann mißbräuchlich als Waffe verwendet werden, und wenn man durch Verbot gefährlicher Gegenstände versucht, Sicherheit zu gewinnen, essen wir bald mit nem Kaffelöffel pürierte Speisen aus Gummischüsseln. Sicher braucht nicht jeder ein Sturmgewehr daheim oder sollten Feuerwaffen frei verkäuflich sein, aber diese Überregulierung liegt unserer Politik wohl inne. Die Gesetze vereinfachen und liberalisieren, dann können die entsprechenden Ämter evtl ihren Kontrollaufgaben und allem anderen auch richtig nachgehen. So sind alle mehr damit beschäftigt, Einzelfälle auf Grund der schwammigen und unübersichtlichen Gesetze zu beurteilen oder Anzeigen nachzugehen, die meist wegen Geringfügigkeit eingestellt bzw nur mit einem kleinen Bußgeld abgegolten werden und dadurch rutschen dann die wirklich wichtigen Fälle durchs Raster.
Um die anständigen Bürger zu entwaffnen und die Verbrecher zu beschützen, die bezahlen den Politikern schließlich viel Schmiergeld.
Unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen übrigens auch Atomwaffen
Scheiße, und das sagst du erst jetzt?! 😬
Vielen Dank dass Du mein Thema aufgenommen hast - Mega!!!❤
Das kam damals von Dir? Noch mal vielen Dank, das war echt spannend mich in das Thema einzulesen.
Immer gerne,ich beschäftige gerne Leute mit solchen Themen 😁
In Thayingen war früher noch einiges mehr los, teils mit Billigung und Mithilfe einzelner Zöllner, die Luzerner Waffenmesse war ja nur 2 Stunden weiter südlich.
Gesetze und deren Überschneidungen sind was tolles 😂
Und derart gibt es bei uns in allen Bereichen der Gesetze, sehr zum Leidwesen betroffener Bearbeiter. Hatte ich einmal in meiner Ausbildung bei der LVA, andere Akten in 2-3 Stunden erledigt, der spezielle Fall benötigte fast 2 Tage.
du bringst auch immer so zeug raus ^^ sehr lustig und interessant.
Danke, das freut mich wenn die Videos interessant sind
In der Videobeschreibung ist zwei mal derselbe Link
Vielen Dank für den Hinweis, ich hab es ausgebessert
Ich hatte schon Angst, dass ich vor lauter Kopfschütteln eine Schleudertrauma bekomme ;-)
@TD, habe grade mal im Bunkerverlies nachgeschaut, dein Name steht immer noch auf der vorbereiteten Pritsche - Sorry.😂😊
Es Grüessli Alex
Mist!
Wie immer sehr interessant!!
Freut mich, danke!
Da fällt mir der Spruch des schweizer Zöllners ein, als ich in die Schweiz fuhr: "Sie verlassen jetzt Europa."
Sehr spannendes Video.
Kriegswaffen Besteck Messer und Schweizer Sack Messer...ich hau mich weg😅.
Da musstest selber lachen wie im Video zu hören...😂
Hello friend, any chance you could do a video on the Bundeswehr ABC-Selbsthilfesatz / ABC-Selbsthilfeausstattung and AtroPen/ComboPen Autoinjektoren from the 1970s and 1980s?
Das habe ich auch vor noch zu machen. Ich will auch einen Atropen vor laufender Kamera auslösen. Hoffentlich komme ich bald dazu 😊
@@tactical-dad Great to hear, I eagerly await it! I don't speak German but I am a big fan of your channel and website, you're doing amazing work! Thanks!
@@ZvZd Vielen Dank, das freut mich zu hören!
Eidgenössische Waffengeschichten, sehr packend 😂
Freud mich
Sehr interessant❤
Danke Dir, freut mich
Panzer auf Durchgangsschein, das wär doch was
Das Kriegswaffenähnliche Vollautomaten Butter Kampfmesser der Schweizer Armee =D
Dann könnte also auch der schweizer Panzerfahrer mit dem Panzer durch Deutschland nach Hause fahren? 🤣
Ich hoffe als nächstes kommt dann das Video zur Mitnahme von Waffen nach Österreich.
Eigentlich plane ich das Video etwas später
@@tactical-dad Dann kann ich mich länger drauf freuen.
Eine Frage bleibt noch zusätzlich.
Darf ein Schweizer mit einer Kantonalen Ausnahmegenehmigung für eine private vollautomatische Waffe (keine Ordonanzwaffe) der in einer Enklave wohnt diese nach Hause / zum Schießstand transportieren?
Oder bekommt er von Robert Habeck eine Einfuhr / Ausfuhrgenehmigung jedesmal wenn er zum Schiessstand will? 😂
Nein, das ist nicht möglich. Dafür würde er eine Genehmigung für Kriegswaffen benötigen und die wird ausnahmslos nur der Industrie ausgestellt.
Die Springmine und die Handgranate sind keine persönlichen Ordonanzwaffen, da sie eben nur einmal Verwendung finden und nicht dauerhaft getragen werden. Pistolen, Gewehre, Kampfmesser und Bajonette dagegen gehören zur persönlichen Ausrüstung, da sie nicht zum einmaligen Gebrauch gedacht sind.
Davon ist natürlich auszugehen, aber wo ist die Legaldefinition von "Ordonanzwaffe".
6:32 Wenn ich in eine Polizei Kontrolle hier in der Schweiz komme, ist alles entspannt, wenn ich mit dem Sturmgewehr, der Dienstpistole vom Zoll und von einer Polizeiintrerventionseinheit dabei habe. Die Fragen mich nur wie ich bei Schiessen abgeschnitten habe was ich und wie ich die Waffe getunt habe um den Regeln beim Feldschiessen oder Bundesschiessen zu genügen. Munition zu den Waffen liegen gemeinsam und offen im Kofferraum.
Das Beispiel mit der Pistole des Offiziere geht fehl denke ich, da es sich im dienstlich gelieferte Waffen des Militärs handelt
Ich glaube eher Du hast mir nicht zugehört. Die Rechtsgrundlage greift nur bei Waffen die dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Eine pistole tut das nicht und daher kann ein Offizier unmöglich die Pistole auf dieser Rechtsgrundlage mit durch Deutschland nehmen
Eine Freundin, welche bei der bayrischen Landespolizei ist, behauptet von sich, dass ihre Dienstwaffe nach der Ausbildung in den privaten Besitz übergeht.
Kann das jemand verifizieren oder dementieren?
Ich kann mir das ganze aus einigen Gründen nicht so ganz nachvollziehen.
Das ist zu 100% falsch, bei keiner einzigen Behörde in Deutschland gehen die Dienstwaffen in Privatbesitz über.
Vielleicht meint sie nur, dass sie diese dann mit nach Hause nehmen darf
@@fdhmcking Ich denke nicht
Zitat Vivien: „Keine Ahnung, ich weiß nur das wir sie kriegen wenn wir aus der Ausbildung raus sind😅🤷🏻♀️“
Zitat Vivien: „Nach der Ausbildung isses mein Eigentum xD“
Meine Ausführung war: „Servus,
bezüglich der Übernahme der Dienstwaffe: Soweit ich informiert bin, bleibt die Ausrüstung, einschließlich der Dienstwaffen, Eigentum des Staates. Beispielsweise wurden bei der Einführung der SFP 9 die allermeisten P7 vernichtet und nicht den Polizisten privat überlassen, obwohl viele Polizisten das gefordert haben.
Außerdem wäre eine private Übernahme ohne eine gültige Waffenbesitzkarte (WBK) oder eine spezielle Ersatz-Erlaubnis ohnehin nicht zulässig. Ich denke, es gibt da möglicherweise Missverständnisse oder spezielle Ausnahmefälle.
Ein Deutscher Waffensachverständiger (Tactical Dad) stützt meine Annahme. Er sagte dazu „Das ist zu 100% falsch, bei keiner einzigen Behörde in Deutschland gehen die Dienstwaffen in Privatbesitz über.““
Ich bin übrigens Österreicher 😂😂
@@fdhmcking Sie ist 21 Jahre alt und im zweiten Jahr ihrer Ausbildung, daher sollte man ihr etwas Nachsicht entgegenbringen
@@fdhmcking Ich denke nicht.
Zitat Vivien: „Nach der Ausbildung isses mein Eigentum xD“.
Zitat Vivien: „Keine Ahnung, ich weiß nur das wir sie kriegen wenn wir aus der Ausbildung raus sind😅🤷🏻♀️“.
Ihre Feststellung „mein Eigentum“ lässt wenig Interpretationsspielraum übrig.
Hingegen kann ihre zweite Aussage so ausgelegt werden, als hätte sie die Erlaubnis, die Waffe nach der Ausbildung nach Hause nehmen zu dürfen, missinterpretiert.
Ich bin Österreicher btw. 😂
Und genau dieser sachverhalt ist vor einigen jahren in "weil am rhein" passiert 😅.
Und keiner hatte nen plan - auch nicht der soldat 😅😅😅
Das ist auch verständlich, der Soldat ist ja auch nicht im waffenrecht ausgebildet. Und für die Zöllner ist das halt auch kein Alltag
@@tactical-dad Bpol 😅
Wow. Wahnsinn. Es muss scheinbar nicht einmal vor direktem Zugriff sicher sein? Wie wird die Munition/Laserzieleinrichtung für das Sturmgewehr behandelt? Wenn der Schweizer beim Durchgangsverkehr mit Ordonnanzwaffe einen Unfall erleidet und in ein deutsches Krankenhaus gefahren werden muss, dass mehr als 10 km von der Grenze entfernt liegt, nimmt dann die deutsche Polizei schweizer Militärgerät in Besitz?
Selbstverständlich würde die Polizei das Gewehr dann sicherstellen, aber nicht nach dem Strafrecht, sondern dem gefahrenabwehrenden Polizeirecht. Laser und Lampen gibt es auf den zugewiesenen Gewehren nicht, nur dem Korpsmaterial wie den kurzen Strumgewehren und Mps usw. Und die dürfen nicht mit Heim genommen werden.
die werden sich freuen an der grenze wenn sowas da ankommt. na ma schauen sonst klasse Video wie immer
Das war natürlich nicht ernst gemeint!!! Und danke, freut mich
Was wäre das Problem für die reiche Schweiz gwesen, ihren paar betroffenen Wehrmännern eine zweite Waffe zur Einlagerung zu Hause zur Verfügung zu stellen?
kommentar für den algorithmus
Deutsche Bürokratie
Interessanterweise ist die Einfuhr von Waffen ein Bereich bei dem das deutsche Waffenrecht erheblich (!!!) liberaler ist. Alleine schon nur um eine Airsoft oder Luftdruckwaffe in die Schweiz einzuführen benötigt man eine Erlaubnis. Nach Deutschland darf man ohne Genehmigung alles einführen was bei uns frei verkäuflich ist.
@@tactical-dad Das Schweizer Waffenrecht ist halt Ausländerrecht. Alles von außen fernhalten 😂
Das ist soo lustig. Ich stelle mir gerade vor wie die Bayerische Polizei den Schweizer Wehrmann auf dem Nachhauseweg anhält und er nicht nur sein Sturmgewehr sondern auch dazugehörige Panzerabwehrgranaten dabei hat. - Bizarr ist noch kein Ausdruck😅😅😅
Entschuldige die Klugscheißerei, aber Bayern grenzt nicht an die Schweiz ;-)
@@tactical-dad Außer er schwimmt eine Runde durch den Bodensee mitsamt Waffe. 😁
@@shanewalsh5877 Und zwar der gesamten Länge nach
Denke das ist Blödsinn!
Das würde das Schweizer Heer nie erlauben!
Was würde das Schweizer Heer nicht erlauben?
@@tactical-dad mit einer Dienstwaffe ins Ausland zu reisen!
Ich wollte einmal dem Stau am Gotthard entgehen und geriet auf dem Weg vom Tessin nach Hause auf Italienischen Boden!
Bei der Einreise wieder zurück auf Schweizer Boden geriet ich in eine Kontrolle vom Zoll!
Holadrio haben die mir den allerwerzesten aufgerissen!
😅
Minute 8:20, kann ein Schweizer ein EU Feuerwaffenpass haben ? Die Schweiz gehört nicht zur EU oder zu Schengen
Ja, durch das Asoziierungsübereinkommen.
Ömm, die Schweiz *ist Schengen/Dublin Mitglied.* Und das Ding heisst nicht EU Feuerwaffenpass, sondern Europäischer Feuerwaffenpass.
Edit: Nachstehendes bezieht sich nicht auf den ursprünglichen Post von Klausi:
Die Aroganz grade Deutscher Politiker und Medien ist teilweise schon ärgerlich, denn entgegen der dort verbreiteten Meinung, gehören sowohl wir Schweizer, als auch die Briten zu Europa, auch wenn wir keine EU Mitglieder sind.😊
Es Grüessli Alex
@@OutdoorimSeeland ich glaube nicht dass das was mit Arroganz zu tun hat. Aber wer soll denn die ganzen Verträge noch verstehen?
@@tactical-dadDa hast Du auch wieder recht.
@@OutdoorimSeeland/ und da gäbe es noch die
3-4 fda staaten.
Bester Mann
Den armen Offizieren kann geholfen werden: Sie werden einfach alle ebenfalls mit der Glock 17 ausgestattet und die im Grenzgebiet Lebenden kriegen dazu noch einen Umbausatz für vollautomatisches Schießen.
Dann könnten wir den Offizieren ja gleich ne Glock 18 geben.😊
Das funktioniert leider nicht, weil eine vollautomatische Pistole in Deutschland keine Kriegswaffe ist, sondern eine "verbotene Waffe" nach dem Waffengesetz.
@@tactical-dad Die kriegen dafür dann bestimmt auch eine Ausnahme Genehmigung!😅
@@tactical-dad TD, es wäre doch mal eine Videoidee, die rechtlichen Unterschiede von vollautomatischen Waffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sowie nach dem Waffengesetz darzustellen.