Wie ist das bei einem Privatverkauf eines PKW, zum Beispiel über eine Anzeige. Muss ich einen Kaufvertrag ausstellen und kann ich die Gewährleistung ausschließen?
Wie ist das beim Kauf einer Tageszulassung bei der zwei Monate der gesetzlichen 24-monatigen Herstellergarantie abgelaufen sind, und der Vertragshändler sagt, es bestehen die restlichen 22 Monate der Herstellergarantie, es ist aber die Verjährungsfrist von zwei auf ein Jahr reduziert. Ist es in dem Fall bspw. nach 18 Monaten möglich Ansprüche geltend zu machen?
Was ist wenn man einen Auto gekauft hat und nach ein paar Monaten einen unfall bzw. einen Chip Tuning erkennt bzw. herausfindet? Was würde dann passieren?
Moin Super erklärt. Habe ein Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Dieser wurde mir geliefert und am nachsten tag wollte ich losfahren... Auro springt nicht an. Reperatur über 1000€. Händler sagt das ich keine Garantie und Gewährleistung abgeschlossen habe. Er hat wortwörtlich reingeschrieben: Getriebeschaden, keine Gewährleistung. Dabei ist was ganz anderes kaputt im Auto. Hebelt dieser Satz alles aus?
Moin. Also so wie ich es verstanden habe hier vom Anwalt, kann der Händler reinschreiben was er möchte. Er ist trotzdem verpflichtet dir deinen Schaden zu ersetzen. Würd mich sehr interessieren was du jetzt gemacht hast. Lg
@@kebiraa6786 wie ist das Ganze ausgegangen? Der Händler kann reinschreiben was er will, beim Verkauf an eine Privatperson hat das Fahrzeug mangelfrei zu sein und jeglicher Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung ist unwirksam
Natürlich, das Video kann nur einen ersten Überblick geben. Im Einzelfall muss ein Anwalt prüfen, welcher Weg für den Mandanten am Besten ist und die Ansprüche durch setzen. VG
Hallo,ich habe gehört die Bremsen sind nicht in der Gewährleistung.Was ist wen die Bremsscheiben und die Klötze vor dem Kauf schon Kaputt wahren ?
Wie ist das bei einem Privatverkauf eines PKW, zum Beispiel über eine Anzeige. Muss ich einen Kaufvertrag ausstellen und kann ich die Gewährleistung ausschließen?
Wie ist das beim Kauf einer Tageszulassung bei der zwei Monate der gesetzlichen 24-monatigen Herstellergarantie abgelaufen sind, und der Vertragshändler sagt, es bestehen die restlichen 22 Monate der Herstellergarantie, es ist aber die Verjährungsfrist von zwei auf ein Jahr reduziert. Ist es in dem Fall bspw. nach 18 Monaten möglich Ansprüche geltend zu machen?
Was ist wenn man einen Auto gekauft hat und nach ein paar Monaten einen unfall bzw. einen Chip Tuning erkennt bzw. herausfindet? Was würde dann passieren?
Hallo ich hab eine auto beim Händler gekauft nach zwei monate zylinderkopfdichtung defekt kann ich zurückgeben bitte um eine antwort danke
Moin Super erklärt.
Habe ein Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Dieser wurde mir geliefert und am nachsten tag wollte ich losfahren... Auro springt nicht an. Reperatur über 1000€.
Händler sagt das ich keine Garantie und Gewährleistung abgeschlossen habe. Er hat wortwörtlich reingeschrieben: Getriebeschaden, keine Gewährleistung.
Dabei ist was ganz anderes kaputt im Auto.
Hebelt dieser Satz alles aus?
Moin. Also so wie ich es verstanden habe hier vom Anwalt, kann der Händler reinschreiben was er möchte. Er ist trotzdem verpflichtet dir deinen Schaden zu ersetzen.
Würd mich sehr interessieren was du jetzt gemacht hast. Lg
@@KodiakBarhabe ihn eine 14 tägige Frist gegeben zur Mangelbehinderung.
@@kebiraa6786 wie ist das Ganze ausgegangen?
Der Händler kann reinschreiben was er will, beim Verkauf an eine Privatperson hat das Fahrzeug mangelfrei zu sein und jeglicher Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung ist unwirksam
Der Händler sagt die Bremsen gehören nicht zur Gewährleistung.
Bremsen waren kaputt schon vor dem kauf,hat sich nach einer Woche nach dem Kauf herausgestelt.Mus der Händler die Reparieren oder nicht ?
Alles gut erklärt. Danke. Trotzdem ist anwaltliche Beratung im Einzelfall wichtig.
Natürlich, das Video kann nur einen ersten Überblick geben. Im Einzelfall muss ein Anwalt prüfen, welcher Weg für den Mandanten am Besten ist und die Ansprüche durch setzen. VG