Was bei dem Thema auch wieder offensichtlich wird: ein Riesen Problem bei der Energiewende sind die 950 verschiedenen Netzbetreiber von denen jeder seine Regeln machen kann wie es ihm gefällt.
Die Antwort der Edis ist tatsächlich rechtlich nicht fundiert. Es existieren jede Menge Wechselrichter deren Peakleistung softwaremäßig begrenzt ist. Beispielhaft sei der Sun 600, Sun 800 und Sun 1000 genannt. Diese sind hardwareseitig identisch aufgebaut. Eine technische Anforderung zur Begrenzung per Hardware ist schlicht nicht existent. Insofern sind die rechtlichen Normen für dein Begehren auf deiner Seite. Bleibe bitte an diesem Thema weiter dran, vielen Dank, dass du für uns und die Energiewende weiter kämpfst.
Viele Netzbetreiber (auch meiner) behindern die Installation von PV mit allen Mitteln. Bei meinem Mieterstromprojekt wurde einfach kein Summenzähler geliefert und es würden unsinnig Forderungen (z.B. Forderung nach Wandlermessung) gestellt um die Inbetriebnahme zu verzögert und um bei allen Beteiligen maximalen Schmerz zu erzeugen.
@@fritzchen-6655 der Hausanschluss ist jetzt auf 30kW gedrosselt. Da nicht alle Bewohner am Mieterstrom teilnehmen wollen geht es nicht komplett zu wechseln und der Hausanschluss bleibt beim Netzanbieter.
@@frankholzapfel8784 Es gibt die Möglichkeit das mit einer Kaskadenzählung die nicht teilnehmenden Mieter herausgerechnet werden. Dann ist ein zentraler Zähler im Einsatz. Es kann aber sein, dass dazu ein spezieller Messstellenbetreiber notwendig ist.
@fritzchen-6655 ja, diesen Summenzähler hat mir der Netzanbieter bisher vorenthalten und da der für eine Kostenabrechnung unverzichtbar ist bekomme ich wohl nur ein paar cent für den eingespeisten Strom. Das deckt aber niemals die Kosten für die Anlage dabei Mieterstrom der Aufwand viel höher ist als bei Volleinspeisung. So blockiert der Netzbetreiber die Energiewende durch Behinderung eines neuen Anbieters....
Der Powerstream von Ecoflow ist doch ein BKW Hybrid-WR der auf 800W limiitert ist (änderbar von 600W auf 800W per Firmware Update). Kann mir nicht vorstellen, dass der nicht zugelassen sein soll (zumal er ja Konformitätszertifikate hat).
also bei meinem ehem. Arbeitgeber und dem dort zuständigen Netzbetreiber haben wir das öfter so gehandhabt wenn es darum ging den WR auf 30kVA zu limitieren. Der 30kW Huawei bspw. hat ja 33kVA. Schriftliche Erklärung durch uns Projektierer unterschrieben und die Sache war gegessen. Gerät wurde natürlich auch entsprechend konfiguriert.
Das sagt er allerdings seit einiger Zeit nicht mehr. Mir kommt es so vor, als ob bestimmte Institutionen dem Holger mal erklärt haben, wie der Hase zu laufen hat.
Ich warte bei der Edis seit Wochen auf eine Rückmeldung für den Austausch meines Zählers. Die haben mir einen ohne PIN Möglichkeit eingebaut und jetzt trödeln die seit Wochen mit dem Austausch. Die nutzen ihre beherrschende Stellung aus.
Wie lange schon? Mehr als 4 Wochen? Dann lies Dir die Verfügung zum Zählertausch der Bundesnetzagentur durch. Wenn es um den Tausch eines Einrichtungszählers wegen einer Solaranlage geht: Einfach 4 Wochen nach dem Antrag einschalten. Die Steuerhinterziehung begeht nämlich ab diesem Zeitpunkt der Messstellenbetreiber und nicht der Nutzer. Also Foto des Zählers machen und einschalten.
@@fritzchen-6655 vielen Dank. Aber ich habe seit 2020 eine Photovoltaikanlage und die Edis hat mir einen Digitalen Zähler eingebaut. Leider gibt es für diesen keine PIN und ich kann meinen dynamischen Stromtarif nicht so nutzen wie ich eigentlich wollte. Bis auf ausflüchte und Vertröstungen kam nix.
Würde als erstes mal nach der rechtlichen Grundlage fragen, auf der Ihre Aussage zu hardwaremäßigen Begrenzung basiert. Wenn nicht die generelle Anfrage sondern ein Einzelfall betroffen ist, kann auch die Bundesnetzagentur eingeschaltet werden. Leidernicht zu generellen Abklärung sondern nur im Einzellfall, wie ich schon auf Nachfrage erfahren musste. Also scheut Euch nicht, solltet Ihr Probleme haben, bei der Bundesnetzagentur nachzufragen. Wenn sie zudem viele Einzelfälle zu einem Themahaben, gibt es dann eine generelle Anweisung, wie bei dem Verbau der Zähler.
Ich schätze auch, dass diese Ablehnung nicht stichhaltig ist. Wenn die Zertifizierung nach AR-N 4105 und CE-Konformität bestätigt ist, sollte das reichen. Falls der Hybridwechselrichter als USV mit Akkupack betrieben werden kann, könnte man die Verteilnetzbetreiber legal vermeiden. Man kann dann jedoch nicht ins öffentliche Netz einspeisen. Dazu sollten leistungsmäßig passende Verbraucher, z.B. WP, angeschlossen sein. Ladung erfolgt über PV. Falls das nicht ausreicht, wird über das Netz gefahren. Also: Netzbezug nur, wenn PV-Energie nicht reicht. Ob das dann Übergangslösung bis zur positiven Entscheidung des VNB bleibt oder als Dauerlösung taugt muss man individuell entscheiden.
Dächer, die ab Windstärke 8 wegfliegen, da würde das Gebälk das Extragewicht und die Windlast der Module wahrscheinlich nicht halten. Da muss eh ein Dachdecker ran.
bei mir scheiterte die PV Installation wegen Pappdocken (wurden hier im Norden bis ca 1990 verwendet) , das lassen sich die Pfannen nicht einfach hochschieben. Hilft nur einschneiden, mit der Gefahr der Undichtigkeit.
@@rainerburger7752 Keine Ahnung, ob es da eine Lösung gibt, am Gebälk sollte es nicht scheitern, eher an der Bürokratie, denn Reet-Dächer haben sehr oft Bestandsschutz und oder unterliegen der "Sichtbarkeit". Da darfste nix draufmontieren.
Alle Wechselrichter für "Balkonkraftwerke sind auch nur über Software begrenzt, das Argument mit Hardware begrenzt ist Unsinn, aber Strom Berlin ist auch insgesamt ein Sonderfall, einen schönen Sonntag😉😎
Ist echt schlimm daß das so unterschiedlich ist. Bei uns haben wir einen sehr angenehmen Netzbetreiber der so gut wie alles genehmigt und nur 5km weiter haben wir einen der einem so viele Knüppel wie möglich zwischen die Füße wirft.
Hmmm, erstens würde ich die bei mir bekanntermaßen intensiven Verbraucher an eine extra Leitung anschließen, die nicht mit dem Hausstromnetz verbunden ist. D.h. Batterien, die mit den Solarmodulen und einem Charger geladen werden. An der Batterie hängt ein Wechselrichter, der die intensiven Verbraucher versorgt. Kostet etwas mehr, aber so mache ich das, da kann mir der Netzbetreiber jarnüscht. Dat funktioniert von Frühjahr bis Herbst, in aller Regel, ohne Probleme. Bei mir jedenfalls. In den Dunkelmonaten mussa dann in den sauren Apfel beissen und bis auf weiteres mit dem 600 Watt Vorlieb nehmen. In jenen Monaten sind meine Batterien ausgeschaltet. Die Module sollten so flexiblel installiert sein, dass sie mühelos dahin geschaltet werden können, wo sie gebraucht werden. Und als kleines Bonbon würde ich dann bei der Meldung des Solarkraftwerks das Kästchen mit der Vergütung ankreuzen. Das macht dem Verorger wenistens ein weinig Mehrarbeit. Ich fasse mich echt an den Kopp, was einzelne von denen für Vorstellungen haben. Aber naja, hier bewahrheitet sich das Sprichwort "wer viel frägt ...." Den Fehler habe ich bei meinem Versorger auch mal gemacht. Nie wieda !!!!!!!
Genau das ist der Grund, aber die Netzbetreiber leben leider von der Gebühr proportional der Nutzung (Verbrauch über die Versorger) das BKW reduziert proportional den Nutzungsanteil und reduziert somit die Erlöse. Das zeichnete sich bereits bei der Trennung von Versorger und Netzbetreiber ab, aus dieser Konstellation heraus kann der Netzbetreiber nicht wirklich Interesse an der Eigennutzung erzeugter Energie haben. Alle Volttaik-Anlagen sind nicht im Sinne des Geschäftsmodels der Netzbetreiber, aus diesem Grunde wird auch die Einspeisung unattraktiv gemacht und viele Anlagen der Allgemeinnutzung entzogen und sind somit unsozial, der Erfolg der Jahrelangen Klientel Politik der Merkel Era! Versuchen wir es gemeinsam zu ändern, die Zeit hätten wir noch....leider nur einer von vielen Baustellen 😉🥴
@@uwestrecker2474 ja, nur eine der vielen Baustellen, in der Tat. Ich denke zwar es begann lange vor Merkel...aber mit Merkel merkten es zumindest einige mehr...heute ist es noch deutlicher, aber es merkeln doch leider noch zu wenige ! Ich ändere was ich kann. Der beste Anfang ist über diese Themen offen zu sprechen, denn noch zu viele denken, sie seien in der Minderheit mit einer abweichenden Weltsicht. Ich freue mich umso mehr über deinen Kommentar!!!!
Bei growatt gibt es wohl Probleme... Beim abschalten dauert beim ausfallen in etwas 0,4 sek zu lange... Und die Spannung geht in dieser Zeit auf ~400v hoch... Ich habe das bei mir Zuhause auch gesehen...
80% aller Balkonkraftwerke sind nicht angemeldt. In der neuen EEG-Verordnung müssen Diese Anlagen nur noch in einem Verfahren nur noch im Stammdatenresister angemeldet werden. Wenn ein Netzbetreiber seinen Strombedarf nicht über den Verbrauch berechnet dann tut er mir leid. LG Helmut
Dann melde doch einen Standardwechselrichter mit Zertifikat an und baue den anderen später ein mit Speicher. Ich finde es nett, wenn man sich die Mühe mit der Anmeldung überhaupt macht beim BKW. Genau genommen, können die Microwechselrichter ja alle mehr Leistung, weil nur für Deutschland die Geräte gedrosselt sind.
Soweit bekannt, sind doch auch die Hoymiles WR mit ähnlicher Leistungsklasse intern fast baugleich (350-400VA 600-740VA 1200-1500VA) und somit nur durch die Firmeware "geeicht". Auch Deye WR lassen sich in der Leistung begrenzen und sogar bei 600VA tw. Über 100% einstellen. Zum Thema Ressourcen-Verschwendung. Mit der 800VA Grenze könnte man dann auch noch, wenn der Platz vorhanden ist, einfach einen 2ten WR mit noch Panele dazu nehmen und die Gesamtleistung beider WR in Summe auf 800VA begrenzen. z.B. ein auf 200VA begrenzten 350VA Hoymiles. Dann würde auch die 2000W Modul-Grenze besser ausgenutzt werden. Gibt es für diese Grenze eigentlich eine logische Erklärung? Das ist doch die eigentliche Hintertür, die in dieses Gesetz rein gemogelt wurde.
"per Software limitiert" heisst halt in der Praxis "wird geändert sobald die Anmeldung durch ist", und die EDIS weiss das auch. Andererseits sind genau solche Einschränkungen halt auch der Grund, wieso Leute ihre Balkonanlagen ohne Anmeldung betreiben. Hier wäre ein konkretes gesetzliches Rahmenwerk notwendig, aber das werden wir vermutlich mit der Ampel nicht bekommen, weil das schneidet ja den Stromkonzernen in die Profite.
Die geplante 2000wp Grenze für die Balkonkraftwerke ist vollkommen unnötig und bremst die Entwicklung von PV mit großem Speicher unnötig aus. Denkbar sind ja auch Systeme wo dann z.B.: noch ein Anschluss für das E-Auto dran ist etc (Wallbox+Batterie+800W Wr in einem dann auch ruhig mit 4000 Wp dran, warum nicht?). Dabei sind solche Systeme sinnvoll um der Speicherproblematik entgegen zu wirken.
@@frankschrewe4302 so meine ich das nicht: die Netz gebundene Seite hat 800w und die Auto Seite kann auch wesentlich mehr haben. Das wäre dann ja nicht mit dem Netz verbunden. Es könnte mit einem solchen Komplettsystem sogar eine Ladeleistung oberhalb der Leistung des Netzanschlusses gewährleistet werden.
@@frankschrewe4302Richtig. Es ist aber so, dass es trotzdem anteilig von der Balkonanlage kommt. Es bleibt halt durch die Grundlast wenig übrig, dass zum EAuto laden beiträgt.
@@ronringo5465 Das sind dann aber voneinander unabhängige Systeme. Oben war explizit die Vorstellung, den Ladeanschluss in den WR zu integrieren und - wie in einem späteren Post erwähnt - über diesen zusätzliche PV-Leistung bereitzustellen, so dass der WR dann 800W Einspeiseleistung + x Watt Ladeleistung liefern sollte.
Nette gedanken. Aber, meine Meinung bleibt. Wer sowas kleines wie eine 800Wp oder 1600Wp anlage anmeldet ist selber schuld. wir haben eine PV mit 25000Wp, wenn diese noch durch 2 oder 3 Module erweitert wird, ist es den Aufwand der Anmeldung nicht wert, weil es sowieso keiner merkt.
Tja, da muss Herr Wissing jetzt auch die Autoindustrie zwingen, per Hardware die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten, nicht dass ein Autofahrer illegal schneller fährt. Was für ein Blödsinn.
Moin genau das ist ein Grund dafür das Bkw nicht anzumelden
Was bei dem Thema auch wieder offensichtlich wird: ein Riesen Problem bei der Energiewende sind die 950 verschiedenen Netzbetreiber von denen jeder seine Regeln machen kann wie es ihm gefällt.
Die Antwort der Edis ist tatsächlich rechtlich nicht fundiert. Es existieren jede Menge Wechselrichter deren Peakleistung softwaremäßig begrenzt ist. Beispielhaft sei der Sun 600, Sun 800 und Sun 1000 genannt. Diese sind hardwareseitig identisch aufgebaut. Eine technische Anforderung zur Begrenzung per Hardware ist schlicht nicht existent. Insofern sind die rechtlichen Normen für dein Begehren auf deiner Seite. Bleibe bitte an diesem Thema weiter dran, vielen Dank, dass du für uns und die Energiewende weiter kämpfst.
Viele Netzbetreiber (auch meiner) behindern die Installation von PV mit allen Mitteln. Bei meinem Mieterstromprojekt wurde einfach kein Summenzähler geliefert und es würden unsinnig Forderungen (z.B. Forderung nach Wandlermessung) gestellt um die Inbetriebnahme zu verzögert und um bei allen Beteiligen maximalen Schmerz zu erzeugen.
Wie groß ist die Leistung am Hausanschluß? Such Dir einen anderen Messstellenbetreiber, aber für alle Zähler des Hauses!
@@fritzchen-6655 der Hausanschluss ist jetzt auf 30kW gedrosselt.
Da nicht alle Bewohner am Mieterstrom teilnehmen wollen geht es nicht komplett zu wechseln und der Hausanschluss bleibt beim Netzanbieter.
@@frankholzapfel8784 Es gibt die Möglichkeit das mit einer Kaskadenzählung die nicht teilnehmenden Mieter herausgerechnet werden.
Dann ist ein zentraler Zähler im Einsatz.
Es kann aber sein, dass dazu ein spezieller Messstellenbetreiber notwendig ist.
@fritzchen-6655 ja, diesen Summenzähler hat mir der Netzanbieter bisher vorenthalten und da der für eine Kostenabrechnung unverzichtbar ist bekomme ich wohl nur ein paar cent für den eingespeisten Strom. Das deckt aber niemals die Kosten für die Anlage dabei Mieterstrom der Aufwand viel höher ist als bei Volleinspeisung. So blockiert der Netzbetreiber die Energiewende durch Behinderung eines neuen Anbieters....
Der Powerstream von Ecoflow ist doch ein BKW Hybrid-WR der auf 800W limiitert ist (änderbar von 600W auf 800W per Firmware Update).
Kann mir nicht vorstellen, dass der nicht zugelassen sein soll (zumal er ja Konformitätszertifikate hat).
Das geht die Netzbetreiber ab dem 1Januar 2024 nichts mehr an. 😄
also bei meinem ehem. Arbeitgeber und dem dort zuständigen Netzbetreiber haben wir das öfter so gehandhabt wenn es darum ging den WR auf 30kVA zu limitieren. Der 30kW Huawei bspw. hat ja 33kVA. Schriftliche Erklärung durch uns Projektierer unterschrieben und die Sache war gegessen. Gerät wurde natürlich auch entsprechend konfiguriert.
Ich sage dazu nur: PV Inselanlage selbst aufbauen und betreiben. Fertig.
Was sagt Holger immer in diesem Fall?
Einfach machen 🎉.
Das sagt er allerdings seit einiger Zeit nicht mehr. Mir kommt es so vor, als ob bestimmte Institutionen dem Holger mal erklärt haben, wie der Hase zu laufen hat.
Das bringt hier gar nichts, denn ich muss jedem Kunden eine Anlage verkaufen, die anmeldefähig ist.
Ich warte bei der Edis seit Wochen auf eine Rückmeldung für den Austausch meines Zählers. Die haben mir einen ohne PIN Möglichkeit eingebaut und jetzt trödeln die seit Wochen mit dem Austausch. Die nutzen ihre beherrschende Stellung aus.
Personalmangel und Materialmangel
Wie lange schon? Mehr als 4 Wochen? Dann lies Dir die Verfügung zum Zählertausch der Bundesnetzagentur durch.
Wenn es um den Tausch eines Einrichtungszählers wegen einer Solaranlage geht:
Einfach 4 Wochen nach dem Antrag einschalten. Die Steuerhinterziehung begeht nämlich ab diesem Zeitpunkt der Messstellenbetreiber und nicht der Nutzer. Also Foto des Zählers machen und einschalten.
@@fritzchen-6655 vielen Dank. Aber ich habe seit 2020 eine Photovoltaikanlage und die Edis hat mir einen Digitalen Zähler eingebaut. Leider gibt es für diesen keine PIN und ich kann meinen dynamischen Stromtarif nicht so nutzen wie ich eigentlich wollte. Bis auf ausflüchte und Vertröstungen kam nix.
Würde als erstes mal nach der rechtlichen Grundlage fragen, auf der Ihre Aussage zu hardwaremäßigen Begrenzung basiert.
Wenn nicht die generelle Anfrage sondern ein Einzelfall betroffen ist, kann auch die Bundesnetzagentur eingeschaltet werden. Leidernicht zu generellen Abklärung sondern nur im Einzellfall, wie ich schon auf Nachfrage erfahren musste.
Also scheut Euch nicht, solltet Ihr Probleme haben, bei der Bundesnetzagentur nachzufragen. Wenn sie zudem viele Einzelfälle zu einem Themahaben, gibt es dann eine generelle Anweisung, wie bei dem Verbau der Zähler.
Ich schätze auch, dass diese Ablehnung nicht stichhaltig ist. Wenn die Zertifizierung nach AR-N 4105 und CE-Konformität bestätigt ist, sollte das reichen.
Falls der Hybridwechselrichter als USV mit Akkupack betrieben werden kann, könnte man die Verteilnetzbetreiber legal vermeiden. Man kann dann jedoch nicht ins öffentliche Netz einspeisen. Dazu sollten leistungsmäßig passende Verbraucher, z.B. WP, angeschlossen sein. Ladung erfolgt über PV. Falls das nicht ausreicht, wird über das Netz gefahren. Also: Netzbezug nur, wenn PV-Energie nicht reicht.
Ob das dann Übergangslösung bis zur positiven Entscheidung des VNB bleibt oder als Dauerlösung taugt muss man individuell entscheiden.
Wer meldet das denn an???
Für welche Dacheindeckung gibt es keine Lösung für die PV-Montage?
Dächer, die ab Windstärke 8 wegfliegen, da würde das Gebälk das Extragewicht und die Windlast der Module wahrscheinlich nicht halten. Da muss eh ein Dachdecker ran.
...für Reet-Dächer würd ich vermuten.
bei mir scheiterte die PV Installation wegen Pappdocken (wurden hier im Norden bis ca 1990 verwendet) , das lassen sich die Pfannen nicht einfach hochschieben. Hilft nur einschneiden, mit der Gefahr der Undichtigkeit.
@@troehl jo, bei mir wurden vor 50 Jahren Dachpfannen mit Bauschaum verklebt, was ein Spaß.
@@rainerburger7752 Keine Ahnung, ob es da eine Lösung gibt, am Gebälk sollte es nicht scheitern, eher an der Bürokratie, denn Reet-Dächer haben sehr oft Bestandsschutz und oder unterliegen der "Sichtbarkeit". Da darfste nix draufmontieren.
Netzbetreiber einfach ignorien. Anmelden nur, wenn man aufgefordert wird. Ab Januar ist das Thema eh durch.
Alle Wechselrichter für "Balkonkraftwerke sind auch nur über Software begrenzt, das Argument mit Hardware begrenzt ist Unsinn, aber Strom Berlin ist auch insgesamt ein Sonderfall, einen schönen Sonntag😉😎
6:41 Danke Schottergarten...
Nach der Sendung wundert mich das nicht das es Stromninjas gibt.
Ist echt schlimm daß das so unterschiedlich ist. Bei uns haben wir einen sehr angenehmen Netzbetreiber der so gut wie alles genehmigt und nur 5km weiter haben wir einen der einem so viele Knüppel wie möglich zwischen die Füße wirft.
Hmmm, erstens würde ich die bei mir bekanntermaßen intensiven Verbraucher an eine extra Leitung anschließen, die nicht mit dem Hausstromnetz verbunden ist. D.h. Batterien, die mit den Solarmodulen und einem Charger geladen werden. An der Batterie hängt ein Wechselrichter, der die intensiven Verbraucher versorgt. Kostet etwas mehr, aber so mache ich das, da kann mir der Netzbetreiber jarnüscht. Dat funktioniert von Frühjahr bis Herbst, in aller Regel, ohne Probleme. Bei mir jedenfalls. In den Dunkelmonaten mussa dann in den sauren Apfel beissen und bis auf weiteres mit dem 600 Watt Vorlieb nehmen. In jenen Monaten sind meine Batterien ausgeschaltet. Die Module sollten so flexiblel installiert sein, dass sie mühelos dahin geschaltet werden können, wo sie gebraucht werden. Und als kleines Bonbon würde ich dann bei der Meldung des Solarkraftwerks das Kästchen mit der Vergütung ankreuzen. Das macht dem Verorger wenistens ein weinig Mehrarbeit. Ich fasse mich echt an den Kopp, was einzelne von denen für Vorstellungen haben.
Aber naja, hier bewahrheitet sich das Sprichwort "wer viel frägt ...." Den Fehler habe ich bei meinem Versorger auch mal gemacht. Nie wieda !!!!!!!
Ich hätte einen 800w Wechselrichter montiert und im Januar 2024 angemeldet. fertig,. Da wird nicht gefragt, sondern nur informiert.
Es geht nicht Ökologisches, sondern um Kontrolle.
Selbstversorger sind nicht gewünscht
Genau das ist der Grund, aber die Netzbetreiber leben leider von der Gebühr proportional der Nutzung (Verbrauch über die Versorger) das BKW reduziert proportional den Nutzungsanteil und reduziert somit die Erlöse. Das zeichnete sich bereits bei der Trennung von Versorger und Netzbetreiber ab, aus dieser Konstellation heraus kann der Netzbetreiber nicht wirklich Interesse an der Eigennutzung erzeugter Energie haben. Alle Volttaik-Anlagen sind nicht im Sinne des Geschäftsmodels der Netzbetreiber, aus diesem Grunde wird auch die Einspeisung unattraktiv gemacht und viele Anlagen der Allgemeinnutzung entzogen und sind somit unsozial, der Erfolg der Jahrelangen Klientel Politik der Merkel Era!
Versuchen wir es gemeinsam zu ändern, die Zeit hätten wir noch....leider nur einer von vielen Baustellen 😉🥴
@@uwestrecker2474 ja, nur eine der vielen Baustellen, in der Tat. Ich denke zwar es begann lange vor Merkel...aber mit Merkel merkten es zumindest einige mehr...heute ist es noch deutlicher, aber es merkeln doch leider noch zu wenige ! Ich ändere was ich kann. Der beste Anfang ist über diese Themen offen zu sprechen, denn noch zu viele denken, sie seien in der Minderheit mit einer abweichenden Weltsicht. Ich freue mich umso mehr über deinen Kommentar!!!!
12:00 Wenn DAS 1 weiss, ist es der Holger Laudeley. Und der sagts Dir auch …
Das ganze Konzept der Netzbetreiber, alles hinter dem Zähler kontrollieren zu wollen, ist einfach zu alte Denke und auch nicht nötig.
Deswegen melde ich erst nächstes Jahr. Da können die mich mal......😉😂😂😂
Bei growatt gibt es wohl Probleme...
Beim abschalten dauert beim ausfallen in etwas 0,4 sek zu lange...
Und die Spannung geht in dieser Zeit auf ~400v hoch...
Ich habe das bei mir Zuhause auch gesehen...
😢 Ich höre leider nichts
Einfach das Video schließen und neu starten
Gecheckt, Ton geht
Es war anscheinend ein RUclips Fehler, da bei einem anderen Kanal auch ein Zuschauer dies bemängelt hat. Danke und liebe Grüße an Steve und Julian
Warum Anmelden? Es kontrolliert doch keiner die Angaben.
LG Helmut
Damit der Netzbetreiber weiß , wo,wann und wieviel Strom er "liefern " muss .
80% aller Balkonkraftwerke sind nicht angemeldt. In der neuen EEG-Verordnung müssen Diese Anlagen nur noch in einem Verfahren nur noch im Stammdatenresister angemeldet werden. Wenn ein Netzbetreiber seinen Strombedarf nicht über den Verbrauch berechnet dann tut er mir leid.
LG Helmut
Dann melde doch einen Standardwechselrichter mit Zertifikat an und baue den anderen später ein mit Speicher. Ich finde es nett, wenn man sich die Mühe mit der Anmeldung überhaupt macht beim BKW.
Genau genommen, können die Microwechselrichter ja alle mehr Leistung, weil nur für Deutschland die Geräte gedrosselt sind.
Ich will ja aber genau das vermeiden #ressourcen
Da bleibt doch erstmal abzuwarten, ob die 600er Wechselrichter sich nicht einfach per Firmware-Update auf 800er updaten lassen…
@@wildwux Dann wären sie theoretisch schon jetzt ggf nicht legal, weil eben nicht Hardware mäßig beschränkt. 😉
@@wildwux da gehe ich jetzt einfach Mal von aus, denn im Ausland werden die ja mit 800W betrieben.
Soweit bekannt, sind doch auch die Hoymiles WR mit ähnlicher Leistungsklasse intern fast baugleich (350-400VA 600-740VA 1200-1500VA) und somit nur durch die Firmeware "geeicht".
Auch Deye WR lassen sich in der Leistung begrenzen und sogar bei 600VA tw. Über 100% einstellen.
Zum Thema Ressourcen-Verschwendung.
Mit der 800VA Grenze könnte man dann auch noch, wenn der Platz vorhanden ist, einfach einen 2ten WR mit noch Panele dazu nehmen und die Gesamtleistung beider WR in Summe auf 800VA begrenzen. z.B. ein auf 200VA begrenzten 350VA Hoymiles.
Dann würde auch die 2000W Modul-Grenze besser ausgenutzt werden.
Gibt es für diese Grenze eigentlich eine logische Erklärung? Das ist doch die eigentliche Hintertür, die in dieses Gesetz rein gemogelt wurde.
"per Software limitiert" heisst halt in der Praxis "wird geändert sobald die Anmeldung durch ist", und die EDIS weiss das auch. Andererseits sind genau solche Einschränkungen halt auch der Grund, wieso Leute ihre Balkonanlagen ohne Anmeldung betreiben. Hier wäre ein konkretes gesetzliches Rahmenwerk notwendig, aber das werden wir vermutlich mit der Ampel nicht bekommen, weil das schneidet ja den Stromkonzernen in die Profite.
Nach wie vor „Einfach machen“.
Die geplante 2000wp Grenze für die Balkonkraftwerke ist vollkommen unnötig und bremst die Entwicklung von PV mit großem Speicher unnötig aus.
Denkbar sind ja auch Systeme wo dann z.B.: noch ein Anschluss für das E-Auto dran ist etc (Wallbox+Batterie+800W Wr in einem dann auch ruhig mit 4000 Wp dran, warum nicht?).
Dabei sind solche Systeme sinnvoll um der Speicherproblematik entgegen zu wirken.
800W WR mit Anschluss für ein E-Auto ist blanker Unsinn - unter 6A (1380W) startet kein BEV/PHEV den Ladevorgang.
@@frankschrewe4302 so meine ich das nicht: die Netz gebundene Seite hat 800w und die Auto Seite kann auch wesentlich mehr haben. Das wäre dann ja nicht mit dem Netz verbunden. Es könnte mit einem solchen Komplettsystem sogar eine Ladeleistung oberhalb der Leistung des Netzanschlusses gewährleistet werden.
Das wäre alles mit vorhandenen Komponenten problemlos möglich
@@frankschrewe4302Richtig. Es ist aber so, dass es trotzdem anteilig von der Balkonanlage kommt. Es bleibt halt durch die Grundlast wenig übrig, dass zum EAuto laden beiträgt.
@@ronringo5465 Das sind dann aber voneinander unabhängige Systeme. Oben war explizit die Vorstellung, den Ladeanschluss in den WR zu integrieren und - wie in einem späteren Post erwähnt - über diesen zusätzliche PV-Leistung bereitzustellen, so dass der WR dann 800W Einspeiseleistung + x Watt Ladeleistung liefern sollte.
Die ganzen Leute verunsichern kommt doch wohl aus der Ecke Laudeley und Co.
E.dis war da schon immer Vorreiter beim verweigern
Was ist denn da los.....
Was interessiert mich der Netzbetreiber in Puncto Balkonkraftwerk .....ich werd nix anmelden
Ein Hybridwechselrichter ist eine Inselanlage.Anmeldefrei
Nein!
Grad heut Software Lösung von jemand anderem für das 600 vs 800W Problem gesehen. ruclips.net/video/x8kQoBw1ZCI/видео.htmlsi=-bNRWZXcxMb-8sVY
Nette gedanken. Aber, meine Meinung bleibt. Wer sowas kleines wie eine 800Wp oder 1600Wp anlage anmeldet ist selber schuld. wir haben eine PV mit 25000Wp, wenn diese noch durch 2 oder 3 Module erweitert wird, ist es den Aufwand der Anmeldung nicht wert, weil es sowieso keiner merkt.
Tja, da muss Herr Wissing jetzt auch die Autoindustrie zwingen, per Hardware die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten, nicht dass ein Autofahrer illegal schneller fährt.
Was für ein Blödsinn.
Wäre eine gute Analogie.
Als Schlagzeile: Netzbetreiber fordert Hardwarebegrenzung der PKW Geschwindigkeit zum Einhalten der Tempolimits!
Erster